Informationsfreiheitsanfragen an Landesärztekammer Hessen auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-03-22T08:20:32.846332+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Landesärztekammer Hessen, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Inhalte Facharztweiterbildung' an Landesärztekammer Hessen2023-03-22T08:20:32.846332+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/inhalte-facharztweiterbildung-1/warum ist die 1969 von der WHO als neuroimmunologische Erkrankung eingestufte Krankheit MECFS kein Gegenstand der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie gemäß der Weiterbildungsordnung? Die Häufigkeit ist mit der von MS vergleichbar, die Krankheitslast und Einschränkung der Lebensqualität sogar höher.<br>Gleiches gilt für Erkrankungen des autonomen Nervensystems wie POTS.<br>Nach welchen Kriterien und Maßstäben legen Sie fest, welche Erkrankung in die Weiterbildungsordnung aufgenommen wird?'Anzeigen- und Gesamtkalkulation des Hessischen Ärzteblatts' an Landesärztekammer Hessen2020-01-08T18:14:13.017093+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzeigen-und-gesamtkalkulation-des-hessischen-arzteblatts/Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte gewähren Sie mir Einsicht in die Akten und Unterlagen, die Anzeigen- sowie die Gesamtkalkulation des Hessischen Ärzteblatts, die Ausgaben 6 bis 12/2019 betreffend.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br>Mit freundlichen Grüßen'Redaktionelle Vorbereitung / Zusammenstellung des Hessisches Ärzteblatts (HÄBL), die Ausgaben 10/2018 - 2/2020 betreffend' an Landesärztekammer Hessen2020-02-02T13:53:24.305646+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/redaktionelle-vorbereitung-zusammenstellung-des-hessisches-arzteblatts-habl-die-ausgaben-102018-22020-betreffend/Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>ich möchte mir ein Bild machen von der redaktionellen Vorbereitung und Zusammenstellung bzw. Auswahl der Beiträge, Anzeigen, etc. des Hessisches Ärzteblatts (HÄBL), die Ausgaben 10/2018 - 2/2020 betreffend, machen. <br><br>Hierzu möchte ich die zu den genannten Ausagen gehörenden Akten und E-Mails, soweit sie in den Akten nicht ausgedruckt vorliegen, bei Ihnen einsehen. <br><br>Ich möchte mir auch ein Bild davon machen, anhand welcher Kriterien Beiträge bzw. Autoren für die Veröffentlichung ausgewählt werden. Daher sind auch die Unterlagen, die der Vorbereitung der Ausgaben dienten bzw. dienen, von Belang.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, wovon angesichts der Gebührenfreiheit im Gesetz nicht auszugehen ist, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um Ihre Antwort per E-Mail, an welchen Tagen / Bürozeiten die Informationen bei Ihnen nachmittags eingesehen werden können.<br><br>Sollte ein Teil der Informationen der Ablehnungstatbestände des HDSIG unterfallen, so bitte ich um entsprechende Mitteilung nebst einer Begründung. Die restlichen Informationen wären dann jedoch trotzdem bereitzustellen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde /Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ansonsten ausdrücklich der nicht ausdrücklich schriftlich von mir genehmigten Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich würde Sie um eine Empfangsbestätigung per E-Mail bitten und auch darum, die Korrespondenz mit mir über die unten genannte E-Mail-Adresse zu führen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Datenschutz und Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeit des Hessischen Krebsregisters' an Landesärztekammer Hessen2019-10-31T09:49:43.036158+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-und-verzeichnisse-der-verarbeitungstatigkeit-des-hessischen-krebsregisters/Ich hätte gern folgende Informationen zum Datenschutz des Hessischen Krebsregisters: <br>1) Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.<br>2) Die in Art. 32 DSGVO beschriebenen Informationen, insbesondere: <br>- die Verfahren zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;<br>- die Methoden, mit denen die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sichergestellt werden<br>- die Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung<br>- die Funktionen aller Zugriffsberechtigten<br>- die technischen Verfahren zur sicheren Übermittlung von Daten zwischen den Zugriffsberechtigten<br>- die Löschfristen<br>- die Maßnahmen, mit denen gewährleistet wird, dass die Daten nicht den Geltungsbereich der DSGVO verlassen