Informationsfreiheitsanfragen an Landkreis Fulda auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-01-15T12:24:10.915184+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Landkreis Fulda, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Genehmigungsbescheid der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG' an Landkreis Fulda2023-08-30T19:08:05.687353+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigungsbescheid-der-erzeugerschlachthof-kurhessen-ag/Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG, Kruppstr. 6, 36041 Fulda.'Auskunft zur Mitgliedschaft/Austritt der RhönEnergie Fulda GmbH aus dem Verband "Zukunft Gas e.V."' an Landkreis Fulda2024-01-15T12:24:10.915184+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-zur-mitgliedschaft-austritt-der-rhoenenergie-fulda-gmbh-aus-dem-verband-zukunft-gas-e-v/- eine Auskunft darüber, ob die RhönEnergie Fulda GmbH weiterhin Mitglied im Verband "Zukunft Gas e.V." ist, oder ob die Mitgliedschaft gekündigt wurde.<br><br>Falls die Mitgliedschaft gekündigt wurde:<br>- eine Auskunft und ggf. Dokumente zum Kündigungs- und Austrittsdatum und wenn möglich eine Begründung der RhönEnergie Fulda GmbH für die Entscheidung die Mitgliedschaft bei "Zukunft Gas e.V." zu beenden.<br><br>Falls die Mitgliedschaft weiterhin besteht:<br>- eine Auskunft und ggf. Dokumente zu der Höhe der jährlich gezahlten Mitgliedgliedsbeiträge im Verband "Zukunft Gas e.V." und wenn möglich eine Begründung der RhönEnergie Fulda GmbH für die Fortführung der Mitgliedschaft.'Genehmigungsbescheid der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG' an Landkreis Fulda2023-11-19T12:52:03.580005+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigungsbescheid-der-erzeugerschlachthof-kurhessen-ag-1/Den Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Schlachtbetrieb der Erzeugerschlachthof Kurhessen AG, Kruppstr. 6, 36041 Fulda.'Aufschlüsselung der Corona-Infektionen nach Gemeinden im Landkreis Fulda' an Landkreis Fulda2021-01-22T22:58:29.972351+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aufschlusselung-der-corona-infektionen-nach-gemeinden-im-landkreis-fulda/Eine Aufschlüsselung der Corona-Neuinfektionen und Todesfälle im Landkreis Fulda, aufgeschlüsselt nach Gemeinden.<br><br>Am heutigen Tag beträgt die Inzidenz im Landkreis Fulda 275,2 Neuinfektionen/100.000 Einwohner. Das ist die zehnthöchste Inzidenz im Bundesgebiet und liegt deutlich sowohl über dem hessischen Durchschnitt von 119,1 als auch dem Bundesdurchschnitt von 115,3 (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/).<br><br>Angesichts dieses unkontrollierten Infektionsgeschehens ist das unzureichende Informationsangebot sowie die Intransparenz seitens der Kreisverwaltung nicht mehr nachvollziehbar.<br>Sofern behauptet wird, das "Infektionsgeschehen sei diffus" und man wolle "falsche Sicherheit" vermeiden überzeugt dies nicht (vgl. https://osthessen-news.de/n11641726/landrat-woide-und-vize-schmitt-klaren-auf-500-neue-falle-im-privaten-umfeld.html).<br>Wenn das Infektionsgeschehen diffus ist, wie behauptet wird, wäre eine Aufschlüsselung auf die Gemeinden geeignet diese Behauptung zu verifizieren. Wenn jede Gemeinde gleichermaßen betroffen ist, kann dadurch keine falsche Sicherheit entstehen.<br>Derzeit ist vielmehr das Gegenteil der Fall. Es herrscht keine allgemeine Sorgfalt und besondere Vorsicht angesichts eines diffusen Infektionsgeschehens, sondern vielmehr eine Mentalität der Sorglosigkeit "denn bei uns hier gibt es das doch nicht, nur anderswo". <br>Die regelmäßige Veröffentlichung der Infektionszahlen in den Gemeinden ist weit verbreitet. Viele hessische Landkreise, die dies so praktizieren, habe mittlerweile deutlich geringere Zahlen als der Landkreis Fulda. Die Informationsstrategie des Landkreises Fulda sollte in diesem Punkt dringend überdacht werden. Es spricht viel dafür, dass der intransparente Umgang mit der Infektionslage im Landkreis Fulda nicht zielführend ist.<br><br>Belange des Datenschutzes werden durch eine Veröffentlichung nicht beinträchtig. Zwar gehört eine Erkrankung zum persönlichen Lebensbereich (vgl. § 82 Nr. 4 HDSIG), jedoch ist durch eine Veröffentlichung der Infektionen pro Gemeinde (Gesamtgemeinde, nicht Ortsteile/Stadteile) kein Rückschluss auf die Identität des Infizierten möglich. Weiterhin wurde die Veröffentlichung dieser Daten in anderen Landkreisen aus bisher nicht beanstandet.<br><br><br>Zugunsten einer regelmäßigen Veröffentlichung dieser Informationen in den Pressemeldungen des Landkreises verzichte ich gerne auf eine persönliche Mitteilung an mich.