Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Konstanz - Amt für Gesundheit und Versorgung auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2022-02-14T20:38:38.540588+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Konstanz - Amt für Gesundheit und Versorgung, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'LUCA-Tracing Konstanz' an Landratsamt Konstanz - Amt für Gesundheit und Versorgung2022-01-20T07:53:39.980106+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/luca-tracing-konstanz/- Anzahl der getätigten Tracing-Anfragen an die Luca-App<br>- Anzahl der durch in der Luca-App dokumentierte Kontakte erfolgten Kontaktaufnahmen<br>- Anzahl der durch in der Luca-App dokumentierte Kontakte erfolgten Quarantäneanordnungen<br><br>... im Rahmen der Corona-Pandemie seit Einsatz der Luca-App bis zum heutigen Datum.'Landratsamt Konstanz: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde' an Landratsamt Konstanz - Amt für Gesundheit und Versorgung2022-02-14T20:38:38.540588+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/landratsamt-konstanz-aktuelle-nutzung-des-luca-systems-in-ihrer-behorde/Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:<br>- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?<br>- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? <br>- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?<br>- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3, in den letzten 6 Monaten und wie viele insgesamt via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?<br>- Ist - Ihrem Kenntnisstand nach - eine weitere Nutzung des Luca-Systems durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?<br>- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?<br>- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?<br>- War/ist Ihre Behörde bzw. Ihr Land-/Stadtkreis Modellregion bei der Implementierung von Luca?<br><br>Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 78224, 78234, 78239, 78244, 78247, 78250, 78253, 78256, 78259, 78262, 78266, 78267, 78269, 78315, 78333, 78337, 78343, 78345, 78351, 78355, 78357, 78359, 78462, 78464, 78465, 78467, 78476, 78479 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?<br><br>(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)'Landratsamt Konstanz: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz' an Landratsamt Konstanz - Amt für Gesundheit und Versorgung2022-02-14T20:38:27.201294+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/landratsamt-konstanz-nutzung-von-kontaktnachverfolgungsdaten-zu-anderen-zwecken-als-dem-infektionsschutz/Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:<br>1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.<br><br>2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,<br>- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)<br>- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)<br>- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren<br>jeweils gegliedert nach<br>- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)<br>- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)<br>beide Punkte untergliedert nach<br>- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)<br><br>(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)'Kontrolle der Anbieter von Corona-Schnelltests' an Landratsamt Konstanz - Amt für Gesundheit und Versorgung2022-01-17T09:37:58.134292+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrolle-der-anbieter-von-corona-schnelltests/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>COVID-19-Antigen-Tests erfordern kontrollierte Bedingungen, um im Rahmen ihrer Spezifikation zuverlässige Ergebnisse zu produzieren. In den vergangenen Monaten haben viele Anbieter neue Teststationen für Bürgertests eröffnet.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>- Eine Liste bei Ihnen registrierter privater Anbieter für Corona-Schnelltests in der Stadt Konstanz<br>- Informationen über den Umfang und die Regelmäßigkeit der Kontrollen, die das Gesundheitsamt bei den Schnelltest-Anbietern durchführt, sowie eine Beschreibung des Kontrollinhaltes<br>- Eine Auflistung der Beanstandungen bei den Schnelltestanbietern, die in den vergangenen 6 Monaten durch ihre Behörde erfasst wurden.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amt für Versorgung und Gesundheit Scheffelstraße 1578315 Radolfzell am Bodensee' an Landratsamt Konstanz - Amt für Gesundheit und Versorgung2020-12-12T17:38:05.590686+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-amt-fur-versorgung-und-gesundheit-scheffelstrae-1578315-radolfzell-am-bodensee/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für<br>Amt für Versorgung und Gesundheit<br>Scheffelstraße 15<br>78315 Radolfzell am Bodensee<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.<br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.