Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Ludwigsburg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-03-15T10:46:14.860509+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Ludwigsburg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Impfschäden nach § 60 IfSG' an Landratsamt Ludwigsburg2024-03-15T10:46:14.860509+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/impfschaeden-nach-ss-60-ifsg/Ich bitte Sie, um eine Mitteilung der Gesundheitsstörungen - gerne mit dazugehörigem ICD-10-Code, die in Ihrem Landkreis eine Anerkennung als Impfschaden nach § 60 IfSG im Zuge einer Sars-Cov2-Immunisierung bis zum jetzigen Zeitpunkt begründet haben. <br><br>Zudem bitte ich Sie, mir gültige Dienstanweisungen zukommen zulassen, die den Ablauf einer Anerkennung/Ablehnung eines Impfschadens nach § 60 IfSG beschreiben.'Pestizidanwendungsaufzeichnungen LK Ludwigsburg' an Landratsamt Ludwigsburg2024-01-17T14:40:32.570669+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/pestizidanwendungsaufzeichnungen-lk-ludwigsburg/Die aktuellste Aufzeichnung über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des § 11 Abs. 1 PflSchG bzw. der Art. 67 Abs. 1 UAbs. 1 Satz 2 EU-Pflanzenschutz-VO von <br><br>Florian Petschl aus 71672 Marbach (LK Ludwigsburg)<br>Michael Kinzinger aus 71665 Vaihingen-Enzweihingen (LK Ludwigsburg)<br><br>bzw. des diesen Personen zuzuordnenden Betriebs.<br>Auch wenn die Informationen bei Ihnen nicht vorhanden sein mögen, sind Sie dennoch zur Auskunft verpflichtet, weil die Informationen bei Ihnen bereitgehalten werden im Sinne des § 23 Abs. 4 UVwG und Sie einen Übermittlungsanspruch gem. Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 1 EU-Pflanzenschutz-VO haben.<br>Mein Antrag bezeichnet ein konkretisierbares Dokument, auch wenn es mir noch unbekannt ist, und ist damit hinreichend konkret. Die u.g. Entscheidung des VGH Baden-Württemberg hat sogar einem Antrag stattgegeben, bei dem die zuständige Behörde erst noch alle in Frage kommenden Anwender:innen einer bezeichneten Fläche ausfindig machen musste. Demgegenüber sollte der Aufwand vorliegend deutlich geringer ausfallen, da Sie lediglich die bezeichnete Person zur Übermittlung des Dokuments auffordern müssen.<br>Personenbezogene Daten und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dürfen gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG nicht geschwärzt werden, da es sich um Informationen über Emissionen handelt (siehe auch die zitierte Rechtsprechung).<br>Ergänzend verweise ich zur rechtlichen Würdigung des Antrags auf Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Mai 2021 – 10 S 2422/20 sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Dezember 2022 – 2 ME 2/22.<br>Ich bitte Sie daher, die begehrten Informationen anzufordern und mir zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein bitte ich um eine kurze Mitteilung, welche Behörde an Ihrer Stelle zuständig ist.<br>Ich gehe davon aus, dass mein Antrag einen sehr überschaubaren Verwaltungsaufwand auslöst (im Wesentlichen die bezeichneten Personen zur Übersendung der Dokumente auffordern und diese weiterleiten), insbesondere da Schwärzungen gem. § 29 Abs. 1 S. 2 UVwG sind.<br>Sollten Sie meinen Antrag nach dem UVwG ablehnen wollen, so bitte ich um eine substantiierte Begründung, die auch auf die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg, der für eben diesen Fall einen Informationsanspruch bejaht hat, eingeht.<br>Zuletzt bitte ich um eine Antwort per E-Mail (vgl. § 24 Abs. 2 S. 1 UVwG). Eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten untersage ich ausdrücklich.'Alarm- und Ausrückeordnung' an Landratsamt Ludwigsburg2024-03-11T22:03:17.534293+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/alarm-und-ausrueckeordnung/die Alarm- und Ausrückeordnung für Feuerwehr und Rettungsdienst.'Ofenführerschein/Ofenakademie' an Landratsamt Ludwigsburg2024-02-08T15:22:57.383975+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ofenfuehrerschein-ofenakademie-8/Laut mir vorliegenden Informationen haben Sie eine Anzahl an Gutscheinen für einen sogenannten "Ofenführerschein" Bürger:innen zur Verfügung gestellt. Dieser kann durch Besuch der Webseite ofenakadmie.de erlangt werden, betrieben durch das Unternehmen Smart Forward Minds GmbH, Halle/Westfalen.<br>Bitte übersenden Sie mir alle diesbezüglich vorliegenden Informationen, insbesondere hierdurch entstandene Kosten und Schriftverkehr mit dem vorstehend genannten Unternehmen bzw. anderen Beteiligten in dieser Sache.'Bereichsausschuss Rettungsdienst LB' an Landratsamt Ludwigsburg2023-09-28T22:16:36.928280+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bereichsausschuss-rettungsdienst-lb/1. eine Auflistung der Personen und Organisationen welche im Bereichsausschuss Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Ludwigsburg als stimmberechtigte und beratende Mitglieder beteiligt sind.<br><br>2. die Protokolle der Sitzungen der Jahre 2022 und 2023.'Bereichsplan Rettungsdienst gemäß § 3 Abs. 3 RDG' an Landratsamt Ludwigsburg2024-02-10T14:44:18.953589+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bereichsplan-rettungsdienst-gemaess-ss-3-abs-3-rdg-3/Den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Ludwigsburg gemäß § 3 Abs. 3 RDG. <br><br>Sollte sich der dieser noch im Entwurfstadium befinden, so senden Sie mir bitte diesen Entwurf zu.'Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Ludwigsburg' an Landratsamt Ludwigsburg2023-11-06T07:25:00.611156+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaeftsordnung-und-zusammensetzung-des-bereichsausschuss-fuer-den-rettungsdienstbereich-ludwigsburg/Sehr geehrte Damen und Herren,<br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst.<br>2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).<br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. <br>Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar.<br>Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Die Protokolle und die Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst liegen dem Landratsamt als Mitglied dessen vor. Es ist daher von einer Verfügungsberechtigung auszugehen. Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig auch alle anderen Behörden, bei denen die Unterlagen vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis der Stelle auszugehen, wenn diese über eine Ausfertigung der Unterlagen verfügt. Der Bereichsausschuss ist ein solch beratendes Gremium und das Landratsamt ist selbst Mitglied im Bereichsausschuss, weshalb von einer gleichen Sachnähe auszugehen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3.11.2011 - 7 C 4.11, Rn. 28). <br>Deshalb - und auch vor dem Hintergrund, d richte ich das Informationsersuchen bewusst an Sie. Da Aufgrund des Bescheids des Regierungspräsidiums Freiburg (Aktenzeichen R16P-F1161-55-476/17-679/1/8) davon auszugehen ist, das ich eine ungeschwärzte Liste der Mitglieder des Bereichsausschuss übermittelt werden bekomme, entfällt aus meiner Sicht auch der Grund für Schwärzungen in den Protokollen. <br>Es ist auch nicht davon auszugehen das etwa Gäste, Gutachter oder zufällig bei der Sitzung des Bereichsausschuss Anwesende ein Recht auf Schwärzung hätten. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt auch bei Daten von Gutachter_innen, Sachverständigen und Personen, die in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme abgeben haben. <br>Die Angaben beschränken sich dabei auf Name, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und –telekommunikationsnummer. Dasselbe gilt nach § 5 Abs. 4 S. 2 LIFG auch für Amtsträger_innen. Amtsträger_innen sind vor allem solche im Sinne der § 7 AO beziehungsweise § 11 Abs. 1 Nummer 2 StGB. Danach ist Amtsträger, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. <br>Beispielsweise wurde der Zugang zur Teilnehmerliste einer Kabinettssitzung nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes (IFG) höchstrichterlich entschieden mit BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 -7 C 19.17 Rn. 44 ff. Hier waren sogar Teilnehmende betroffen, die kein politisches oder öffentliches Amt bekleideten. <br>Das Bundesverwaltungsgericht geht von einer geringen Schutzwürdigkeit aus, da lediglich die Sozialsphäre betroffen sei. Hinweisen möchte ich auch auf eine jüngst ergangene Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 01.09.2022 - 10 C 5.21 hinsichtlich Zugang zu Namen und Kontaktdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Hierbei wurden die Regelungen des § 5 Abs. 3 und 4 IFG Bund (vergleichbar mit § 5 Abs. 4 LIFG) analog angewandt (Rn. 28 ff. des Urteils). <br>Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann.<br>Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben.<br>Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht. <br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br>Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient.<br>Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden. <br>Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations-und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5).<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich.<br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'MANV-Konzept LB' an Landratsamt Ludwigsburg2023-09-28T22:23:59.687730+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/manv-konzept-lb/Das MANV-Konzept für den Landkreis Ludwigsburg inkl. der Anlagen, sowie eine Auflistung über die Anzahl der Einsätze im Landkreis Ludwigsburg welche als MANV aufgeführt werden für den Zeitraum von 2018 bis 2022.'AAO BAB 81' an Landratsamt Ludwigsburg2023-10-20T08:18:43.238121+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aao-bab-81/Die Alarm- und Ausrückeordnung für Einsätze auf der Bundesautobahn 81 im Landkreis Ludwigsburg.'Alarm- und Einsatzpläne' an Landratsamt Ludwigsburg2023-09-11T17:53:19.968594+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/alarm-und-einsatzplaene-12/Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Landkreise verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.<br><br>Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese für Hochwasser bzw. Starkregenereignisse, Stromausfall, die Freisetzung von Gefahrstoffen und für notwendige Evakuierungsmaßnahmen vorhanden sind.<br><br>Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.'Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts' an Landratsamt Ludwigsburg2022-12-11T11:00:23.273301+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-aktuellen-wasserrechtlichen-erlaubnisse-zur-grundwasserentnahme-inklusive-erlaubter-entnahmemengen-fuer-unternehmen-und-juristische-personen-des-oeffentlichen-rechts-15/eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts'Veterinärwesen' an Landratsamt Ludwigsburg2022-11-11T17:36:23.600642+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/veterinaerwesen/Wann wurde zuletzt der Reitstall:<br><br>Reitstall Renz<br>Spottenberger Weg 59<br>71640 Ludwigsburg,<br><br>überprüft bzgl. der Haltung und dem Gesundheitszustand der Pferde?<br>Welches Ergebnis hatte die letzte Überprüfung?<br><br>Mir kommen dort viele der älteren Pferde zu dünn vor bzw. sehen schlecht aus.<br><br>Die Futter Menge (Heu) ist meiner Meinung zu gering und die Futter Qualität (Heu) erscheint mir unterdurchschnittlich.'unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Landkreis Ludwigsburg' an Landratsamt Ludwigsburg2022-01-24T18:55:38.859745+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unverschlusselte-alarmierung-von-feuerwehr-und-rettungsdienst-im-landkreis-ludwigsburg/Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter<br>https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482<br>über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".<br><br>"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. <br>Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. <br>Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.<br><br>Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.<br>Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar.<br><br>Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.<br>Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Ende 2021 nach und nach weitgehend geschlossen.<br><br><br>Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.)<br>Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext.<br><br><br>Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.:<br>https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html<br>und<br>https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Brisante-Patientendaten-fuer-jeden-zugaenglich,datenschutz446.html<br><br><br><br>Meine Fragen bezogen auf den Bereich der Integrierten Leitstelle (ILS) Landkreis Ludwigsburg:<br><br>1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ?<br><br>2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ?<br><br>3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ?<br><br>Vielen Dank.'Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054' an Landratsamt Ludwigsburg2022-04-12T18:34:22.544214+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wohnhaus-mit-hofladen-betriebsleiterwohnung-schutzenpfadhofe-flst-5053-5054/Stand der Genehmigung Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054 Gemeinde Kirchheim/Neckar.<br><br>Hier soll ein Wohnhaus mit Hofladen genehmigt werden, obwohl der Betriebsleiter seine Produkte bereits über den Hofladen Obsthalle vermarktet - beides sollte nicht möglich sein.'Dienstanweisung Versand von Bescheiden auf elektronischem Weg' an Landratsamt Ludwigsburg2021-12-17T13:53:12.904598+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-versand-von-bescheiden-auf-elektronischem-weg/Die im Bescheid vom 24. November 2021 (Aktenzeichen 532-4283 / Nr. 357/21, Ga) erwähnte interne Dienstanweisung des Landratsamtes betreffend den Versand von Bescheiden auf elektronischem Weg.'Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018' an Landratsamt Ludwigsburg2021-10-17T12:25:39.923086+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/begrundung-der-allgemeinverfugung-zum-umgang-mit-wasserpfeifen-shishas-in-betriebsraumen-von-bestehenden-gaststatten-im-zustandigkeitsbereich-des-landratsamtes-ludwigsburg-als-untere-gaststattenbehorde-vom-23112018/1. Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018<br>2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.'Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020' an Landratsamt Ludwigsburg2021-09-10T08:52:12.040874+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verstoe-gegen-die-preisangaben-verordnung-im-jahr-2020-16/In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2020 Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 WiStrG 1954 eingeleitet?'Auskunft über Weiterleitung von Notrufen (LK LB)' an Landratsamt Ludwigsburg2020-12-19T11:45:19.109598+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-weiterleitung-von-notrufen-lk-lb/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Information über Anzahl der eingegangenen Anrufe im Jahr 2020 (Stand November), über die Notrufnummer 112 im Landkreis Ludwigsburg, die aufgrund fehlender Zuständigkeit an das Führungs- und Lagezentrum Ludwigsburg-Böblingen weitergeleitet wurden (Anfrage an die Integrierte Leitstelle Landkreis Ludwigsburg beziehungsweise an die zuständige Fachaufsicht des Landkreises).<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. <br><br>Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Vergabe Impfzentrum Grönerstraße 33' an Landratsamt Ludwigsburg2021-01-22T13:40:11.957453+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vergabe-impfzentrum-gronerstrae-33/Mit dem Start des Impfzentrums Grönerstraße 33 am 22. Januar (https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/pressemitteilungen/detail/fragen-und-antworten-zum-kreisimpfzentrum-ludwigsburg/) bitte ich Sie um die Übersendung folgender Unterlagen bzw. die Beantwortung nachfolgender Fragen:<br><br>- Ausschreibe- bzw. Vergabeunterlagen (inkl. zu erbringende Nachweise und Zertifizierungen) bzw. eine detaillierte Aufschlüsselung der Auswahlkriterien für die Wahl des Sicherheitsdienstes (bitte schlüsseln Sie die Leistung nach Personal (inkl. Qualifikation), Einsatzstunden und kalkulierten Kosten auf)<br>- die Dienstanweisung des vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstes bzw. die in der Leistungsbeschreibung der Vergabe beschriebenen Aufgaben sowie deren Konkretisierung<br>- die arbeitsschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung und die daraus resultierenden Anforderungen an die persönliche Schutzausstattung und die Testung von Sicherheitspersonalen auf Corona - vor allem im Kontext, dass Pressebilder existieren, auf denen alle Beschäftigte FFP2-Masken tragen, der Sicherheitsdienst jedoch eine herkömmliche Alltagsbedeckung aus Stoff (kein Schutz für zu impfende Personen und mögliche, daraus resultierende Gefahren für Dritte) (https://www.lkz.de/lokales/stadt-ludwigsburg_artikel,-probelauf-fuer-den-impfstart-_arid,621377.html) und den Lageeinschätzungen des BKAs und Interpol zu gewaltbereiten Übergriffen und Diebstahlshandlungen durch Impfgegner, Querdenkern und anderen radikalen Kräften sowie der organisierten Kriminalität<br>- Welche Rolle und Funktion übernimmt der Sicherheitsdienst im Falle eines Corona-Ausbruchs im Impfzentrum, welche Maßnahmenpläne existieren zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bei Betroffenheit des Sicherheitspersonals (Krisenmanagement)?<br><br>Sollten Sie sich auf das Rundschreiben vom BMWi (19.03.2020) in der Vergabe auf § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV berufen, bitte ich Sie um die Begründung folgender Voraussetzungen:<br>- Mit welcher Begründung führten Sie ein beschleunigtes Verfahren durch? Entsprechend Ihrer Homepage veröffentlichten Sie bereits am 30.12.2020 ein FAQ, in dem Sie auf das Öffnungsdatum 22.01. und gleichzeitig auf die Impfung seit dem 27.12. in Baden-Württemberg verwiesen. Bei der Annahme, dass die regionale Planung bereits früher begonnen hatte, wäre eine Vergabe mit einer 30 Tage Frist möglicherweise machbar gewesen.<br>- Begründen Sie bitte ebenfalls, wo Sie die weiteren Anforderungen (unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe oder den kausalen Zusammenhang zur Nichteinhaltung der Vergabefrist) sehen<br>- Wie viele Angebote haben Sie insgesamt eingeholt, was waren die ausschlaggebenden Kriterien zur Vergabe an den jetzt eingesetzten Sicherheitsdienst?<br>- Wie viele andere Aufträge führt der im Impfzentrum eingesetzte Sicherheitsdienst für den Landkreis Ludwigsburg derzeit aus bzw. hat in den vergangenen 5 Jahren ausgeführt?<br><br>Vielen Dank im Voraus'Ausführungs-/Bestandspläne K 1627' an Landratsamt Ludwigsburg2021-01-24T13:37:33.258179+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ausfuhrungs-bestandsplane-k-1627/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Ausführungspläne für den Bau oder Bestandspläne der K 1627, aus denen die Breite der Fahrstreifen, Seitenstreifen und vorhandener Gehwege hervorgeht.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Friedhofstraße 771254 Ditzingen' an Landratsamt Ludwigsburg2020-11-14T18:36:32.485885+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-rathaus-friedhofstrae-771254-ditzingen/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Rathaus<br>Friedhofstraße 7<br>71254 Ditzingen<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadionbad Berliner Platz 171638 Ludwigsburg' an Landratsamt Ludwigsburg2020-12-06T12:25:39.231272+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-stadionbad-berliner-platz-171638-ludwigsburg/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für<br>Stadionbad<br>Berliner Platz 1<br><< Adresse entfernt >><br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.<br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Asperg Marktplatz 171679 Asperg' an Landratsamt Ludwigsburg2020-10-12T13:56:59.345793+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-rathaus-asperg-marktplatz-171679-asperg/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Rathaus Asperg<br>Marktplatz 1<br>71679 Asperg<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeirevier Kornwestheim' an Landratsamt Ludwigsburg2020-10-15T09:25:19.469304+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-polizeirevier-kornwestheim/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Polizeirevier Kornwestheim<br><br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenz und Familiengericht Schorndorfer Straße 2871638 Ludwigsburg' an Landratsamt Ludwigsburg2020-10-16T00:59:13.105552+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-amtsgericht-ludwigsburg-insolvenz-und-familiengericht-schorndorfer-strae-2871638-ludwigsburg/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenz und Familiengericht<br>Schorndorfer Straße 28<br>71638 Ludwigsburg<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.