Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Waldshut auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-05-24T09:55:38.087735+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Waldshut, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Protokolle Bereichsausschuss Rettungsdienst' an Landratsamt Waldshut2023-05-24T09:55:38.087735+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-bereichsausschuss-rettungsdienst/Protokolle des Bereichsausschuss Rettungsdienst für die Jahre 2022 und 2023 sowie eine Liste, wer in welcher Funktion dem Gremium beiwohnt.'Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts' an Landratsamt Waldshut2023-03-12T09:55:52.138891+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-aktuellen-wasserrechtlichen-erlaubnisse-zur-grundwasserentnahme-inklusive-erlaubter-entnahmemengen-fuer-unternehmen-und-juristische-personen-des-oeffentlichen-rechts-30/eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.'Reaktivierung Wehratalbahn, Ringbahnkonzept n. Ulrich Grosse' an Landratsamt Waldshut2023-02-10T12:45:06.071615+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/reaktivierung-wehratalbahn-ringbahnkonzept-n-ulrich-grosse-1/- smtl. Gutachten und Einschätzungen des Ministeriums zur Reaktivierung Wehratalbahn<br>- heutige Kosten des Baus des Fahrnauer Tunnels (der stattdessen saniert werden kann)<br>- Kosten zur Sanierung des Fahrnauer Tunnels (bitte in eingleisig sowie zweigleisig aufschlüsseln)<br>- Ringbahnkonzept nach Ulrich Grosse (Basel - Schopfheim - Bad Säckingen - Rheinfelden - Basel)<br>- Kommunikation mit Schienennetzbetreiber (DB, SBB, u.a.)'Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020' an Landratsamt Waldshut2021-09-10T09:33:37.428914+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verstoe-gegen-die-preisangaben-verordnung-im-jahr-2020-32/In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2020 Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 WiStrG 1954 eingeleitet?'Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Waldshut' an Landratsamt Waldshut2019-04-17T11:07:14.054445+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/besetzung-von-rettungsmitteln-im-rettungsdienstbereich-waldshut/Antrag nach dem LIFG<br><br> Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br> Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahre, jedoch mindestes seit dem Jahr 2017 zugänglich zu machen:<br><br> • Tatsächlich besetzte Rettungsmittel im Verhältnis zu im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmittel. Aufgeschlüßelt nach Rettungswachen.<br><br> • Tatsächlich besetzte Krankentransportwagen im Verhältnis zu den im Bereichsplan nachrichtlich erwähnten vorgehaltenen Krankentransportwagen.<br><br> Daher nicht nur die Gesamtzahl der nicht besetzten Schichten oder Schichtstunden, sondern eine Aufschlüßellung nach Rettungsmitteln.<br><br> Sollte der Bereichsausschuß Gutachten zur Kompensation von Fahrzeugausfällen in Auftrag gegeben haben, dann bitte ich Sie darum auch mir dieses Gutachten zu übermitteln.<br><br> Ich gehe davon aus, dass die Rettungsleitstelle weiß, wann welche Rettungswagen verfügbar sind und wann dies aufgrund von mangelndem Personal abgemeldet werden oder auf den Status "Bereitschaft" gesetzt werdne. Da ja die Abmeldung oder das Setzen des Rettungswagens auf “Bereitschaft” im Computersystem dokumentiert werden muß.<br><br> Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungswagen und Krankentransportwagen auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind.<br><br> Nach meiner Auffassung unterliegen Leitstellen und Kreisbereichsausschüße dem Landesinformationsfreiheitsgesetz:<br><br> “Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger richtet sich grundsätzlich gegen alle Stellen der Exekutive, also: Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene, (…) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen (…) Ein Anspruch auf Informationszugang besteht auch gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge (z.B. Nahverkehr) wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen.”<br> siehe: https://www.baden-wuerttemberg.datens...)<br><br> Weiterhin heißt es dort:<br> “Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind alle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen unabhängig von der Art ihrer Speicherung und Form ihrer Aufbewahrung (…) Hierzu zählen auch elektronische (Magnetbänder, Disketten, CD-Roms), optische (Fotos und Bilder) sowie akustische (Audiokassetten und Tonbänder) Aufzeichnungen.”<br><br> Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz.<br><br> Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, das es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt.<br><br> Bitte erteilen Sie mir die Auskunft elektronisch, an die oben angelgegebene Adresse, am einfachsten als Excel oder CSV Datei.<br><br> Sollte der Landkreis für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies könnte etwa der Kreisbereichsauschuss sein, auch bei diesem gehe ich davon aus, das er dem durch das LIFG geschaffenen Auskunftsanspruch unterliegt, das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz geschaffene, öffentliche Einrichtung ist.<br><br> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).<br><br> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.<br><br> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br> Mit freundlichen Grüßen<br><br> Ihr