Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Zollernalbkreis auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-11-01T21:07:13.514312+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Zollernalbkreis, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich' an Landratsamt Zollernalbkreis2023-11-01T21:07:13.514312+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaeftsordnung-und-zusammensetzung-des-bereichsausschuss-fuer-den-rettungsdienstbereich/Sehr geehrte Damen und Herren,<br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst.<br>2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. <br>Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar.<br>Bitte beachten Sie: Die angefragten Informationen unterliegen nach Rechtsauffassung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, des Innenministeriums und des Regierungspräsidiums Freiburg der Sozialsphäre. Es ist daher davon auszugehen, dass der Zugang zu Namen und Organisationen der Mitglieder des Bereichsausschusses sowie zu den Protokollen der Bereichsausschusssitzungen keinen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen darstelle. <br><br>Die Information betreffen das berufliche Umfeld der Mitglieder und somit deren Sozialsphäre betreffen, die weniger schützenswert sei als die Privat- oder Intimsphäre. <br><br>Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann.<br><br>Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben.<br><br>Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht. <br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient.<br>Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden. <br><br>Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations- und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5).<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich.<br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts' an Landratsamt Zollernalbkreis2023-03-15T10:30:41.821960+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-aktuellen-wasserrechtlichen-erlaubnisse-zur-grundwasserentnahme-inklusive-erlaubter-entnahmemengen-fuer-unternehmen-und-juristische-personen-des-oeffentlichen-rechts-31/eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.'Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020' an Landratsamt Zollernalbkreis2021-09-10T09:34:04.808270+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verstoe-gegen-die-preisangaben-verordnung-im-jahr-2020-33/In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2020 Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 WiStrG 1954 eingeleitet?'Albstädter Talgangbahn' an Landratsamt Zollernalbkreis2019-05-09T12:50:25.427033+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/albstadter-talgangbahn/Korrespondenz zwischen dem Landratsamt/Kreis und der Deutschen Bahn und/oder anderen betroffenen Verkehrsdienstleistern, sowie interne Kommunikation bezüglich der "Albstädter Talgangbahn" der letzten 5 Jahre.<br><br>Eine ähnliche Anfrage habe ich bereits an die Stadt Albstadt gerichtet, diese hält jedoch das Landratsamt für zuständig.'Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Zollernalbkreis' an Landratsamt Zollernalbkreis2019-04-17T09:52:51.311663+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/besetzung-von-rettungsmitteln-im-rettungsdienstbereich-zollernalbkreis/Antrag nach dem LIFG<br><br> Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br> Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahre, jedoch mindestes seit dem Jahr 2017 zugänglich zu machen:<br><br> • Tatsächlich besetzte Rettungsmittel im Verhältnis zu im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmittel. Aufgeschlüßelt nach Rettungswachen.<br><br> • Tatsächlich besetzte Krankentransportwagen im Verhältnis zu den im Bereichsplan nachrichtlich erwähnten vorgehaltenen Krankentransportwagen.<br><br> Daher nicht nur die Gesamtzahl der nicht besetzten Schichten oder Schichtstunden, sondern eine Aufschlüßellung nach Rettungsmitteln.<br><br> Sollte der Bereichsausschuß Gutachten zur Kompensation von Fahrzeugausfällen in Auftrag gegeben haben, dann bitte ich Sie darum auch mir dieses Gutachten zu übermitteln.<br><br> Ich gehe davon aus, dass die Rettungsleitstelle weiß, wann welche Rettungswagen verfügbar sind und wann dies aufgrund von mangelndem Personal abgemeldet werden oder auf den Status "Bereitschaft" gesetzt werdne. Da ja die Abmeldung oder das Setzen des Rettungswagens auf “Bereitschaft” im Computersystem dokumentiert werden muß.<br><br> Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungswagen und Krankentransportwagen auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind.<br><br> Nach meiner Auffassung unterliegen Leitstellen und Kreisbereichsausschüße dem Landesinformationsfreiheitsgesetz:<br><br> “Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger richtet sich grundsätzlich gegen alle Stellen der Exekutive, also: Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene, (…) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen (…) Ein Anspruch auf Informationszugang besteht auch gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge (z.B. Nahverkehr) wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen.”<br> siehe: https://www.baden-wuerttemberg.datens...)<br><br> Weiterhin heißt es dort:<br> “Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind alle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen unabhängig von der Art ihrer Speicherung und Form ihrer Aufbewahrung (…) Hierzu zählen auch elektronische (Magnetbänder, Disketten, CD-Roms), optische (Fotos und Bilder) sowie akustische (Audiokassetten und Tonbänder) Aufzeichnungen.”<br><br> Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz.<br><br> Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, das es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt.<br><br> Bitte erteilen Sie mir die Auskunft elektronisch, an die oben angelgegebene Adresse, am einfachsten als Excel oder CSV Datei.<br><br> Sollte der Landkreis für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies könnte etwa der Kreisbereichsauschuss sein, auch bei diesem gehe ich davon aus, das er dem durch das LIFG geschaffenen Auskunftsanspruch unterliegt, das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz geschaffene, öffentliche Einrichtung ist.<br><br> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).<br><br> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.<br><br> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br> Mit freundlichen Grüßen<br><br> Ihr'Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks Winterlingen' an Landratsamt Zollernalbkreis2019-02-23T16:18:15.984188+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/windhoffigkeit-im-gebiet-des-geplanten-windparks-winterlingen/1) die "Stellungnahme Windhöffigkeit" (Kapitel 2.3) aus dem Genehmigungsantrag Windpark Winterlingen durch die Projektgesellschaft Windpark Winterlingen-Alb (Vortex Energy Group)<br>2) alle weiteren Ihnen vorliegenden Unterlagen zur Untersuchung der Windhöffigkeit im Gebiet des geplanten Windparks (bspw. aber nicht ausschließlich eigene Untersuchungen des Landratsamts)'Liste aller vorliegenden Gutachten zum Windpark Winterlingen' an Landratsamt Zollernalbkreis2019-02-23T16:21:47.289012+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-vorliegenden-gutachten-zum-windpark-winterlingen/eine Auflistung aller Ihnen derzeit vorliegenden Gutachten zur Errichtung des Windparks Winterlingen. Beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Gutachten zu Artenschutz, Bodenanalysen, Windgutachten, Gutachten zu gesundheitlichen Gefahren, ...<br><br>Die Gutachten können sowohl aus den vorangehenden Genehmigungsverfahren sowie dem aktuellen Genehmigungsantrag stammen.'Antrag auf Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen am Standort Winterlingen' an Landratsamt Zollernalbkreis2019-02-23T16:19:53.374200+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-errichtung-und-betrieb-von-7-windenergieanlagen-am-standort-winterlingen/den bei Ihnen eingereichten "Antrag auf Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen am Standort Winterlingen" von der Firma vortex energy in elektronischer Form (z.B. PDF)'Welche Behörden prüfen die Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen?' an Landratsamt Zollernalbkreis2019-02-23T16:28:31.865303+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/welche-behorden-prufen-die-windhoffigkeit-des-windparks-winterlingen/die Namen aller Behörden, die mit der Prüfung der Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen befasst waren, sind oder sein werden.<br><br>Laut Bericht des Zollernalbkuriers vom 22.02.2019 wird die Windhöffigkeit des Windparks Winterlingen "unter anderem vom Landratsamt sowie vom Regierungspräsidium Tübingen" (Zitat der Pressestelle des Landratsamts) geprüft.<br><br>Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Behörden neben Landratsamt und Regierungspräsidium Tübingen ("unter anderem") mit der Prüfung der Windhöffigkeit befasst waren, sind oder sein werden.