Informationsfreiheitsanfragen an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-02-21T07:38:01.356308+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Protokoll des Digitalbeirates vom 16.01.2024 und Vergabeinformationen zum IT-Infrastruktur-Check für Kommunen' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2024-02-21T07:38:01.356308+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/protokoll-des-digitalbeirates-vom-16-01-2024-und-vergabeinformationen-zum-it-infrastruktur-check-fuer-kommunen/- Protokoll des Digitalbeirates zu dessen Sitzung vom 16.01.2024<br>- den öffentlichen Teil der Vergabeunterlagen auf dessen Grundlage der Vertrag mit dem Unternehmen Bechtle zum IT-Infrastrukturcheck für Kommunen geschlossen wurde. <br>- Kennzahlen zu diesem Vertrag wie: 1) die Laufzeit 2) Anzahl der bezugsberechtigten Stellen 3) Das Volumen der finanziellen Mittel die hierfür veranschlagt sind und deren Haushaltsstelle'Berichtsanforderung an die Stadt Mechernich' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-06-29T09:37:02.188134+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/berichtsanforderung-an-die-stadt-mechernich/Laut der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drucksache 18/4734) hat es unter dem Datum 17. April 2023 eine Berichtsanforderung des Ministeriums an die Stadt Mechernich die Straßenbaumaßnahmen "Höhenweg" im Ortsteil Vussem und "Spitzbergweg/Betzelbend" im Ortsteil Weiler am Berge betreffend gegeben. Laut Beantwortung der Kleinen Anfrage durch das Ministerium sind entsprechende Berichte seitens der Stadt Mechernich unter dem Datum 27. April bzw. 4. Mai 2023 übersandt worden.<br><br>Um Übersendung der diesbezüglichen Berichtsanforderung des Ministeriums sowie der beiden Berichte der Stadt Mechernich wird gebeten.'Meldestelle nach HinSchG - Anzahl der Meldungen/Offenlegungen' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-12-19T00:05:44.032693+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/meldestelle-nach-hinschg-anzahl-der-meldungen-offenlegungen-1/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte geben Sie mir Zugang zu folgender Information:<br><br>Wie viele Meldungen und wie viele Offenlegungen haben die Meldestelle des Ministeriums bisher erreicht (Eingänge), wieviele Vorhänge wurden durch das Ministerium bisher abgeschlossen?<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.<br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung unter Angabe Ihres Bearbeitungszeichens und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Hambacher Forst nach der Räumung' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-05-02T13:45:51.468002+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hambacher-forst-nach-der-raeumung-1/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>sämtliche Ihnen vorliegenden Dokumente betreffend die Besetzung im Hambacher Forst mit Datum vom 7.10.2018 bis 31.12.2022<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Erlässe zur GO NRW aus 2022 und 2023' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-09-26T09:27:11.593909+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erlaesse-zur-go-nrw-aus-2022-und-2023/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- sämtliche Erlässe des Ministeriums zur Gemeindeordnung NRW (GO NRW) aus 2022 und 2023 in elektronischer Form (Referate 301-306)<br><br>- ausgenommen 301-43.02.01/02-2-5691/22 zu § 24 GO NRW, da bereits zugesandt<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Erlässe zu § 23 und 23a KrO und § 26 und § 26a GO NRW (Bürgerbegehren)' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-11-02T12:41:34.239132+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erlaesse-zu-ss-23-und-23a-kro-und-ss-26-und-ss-26a-go-nrw-buergerbegehren/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- sämtliche Erlässe zu § 23 und 23a KrO und § 26 und § 26a GemO (gemeint sind Regelungen zu Bürgerbegehren und die Transparenzvorschriften)<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Meldestelle nach dem HinSchG' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-10-06T20:49:10.669325+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/meldestelle-nach-dem-hinschg-3/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Guten Tag,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1.<br>Hat das MHKBD NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet?<br><br>2.<br>Wann hat das MHKBD NRW eine Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet und welche Zugänge eröffnet das MHKBD NRW für Hinweise und Offenlegungen nach dem HinSchG?<br><br>3.<br>Steht die Meldestelle nach dem HinSchG des MHKBD NRW auch externen Personen wie Lieferanten, Leiharbeitnehmern, Bewerbern oder Dienstleistenden offen?<br><br>4.<br>An welcher Stelle finden sich im Internet Informationen zur Meldestelle nach dem HinSchG des MHKBD NRW. Ist das MHKBD NRW nach Auffassung dazu verpflichtet, derartige Zugänge einfach zugänglich zu gestalten?<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, sowie wegen der Tatsache, dass es sich um eine einfach zu beantwortende Fragestellung handelt, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens zum Monatsende zugänglich zu machen.<br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie höflich um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!'Erlass § 24 GO NRW: Anregungen und Beschwerden 301-43.02.01/02-2-5691/22' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-09-22T20:14:59.332895+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-ss-24-go-nrw-anregungen-und-beschwerden-301-43-02-01-02-2-5691-22/- den Erlass AZ 301-43.02.01/02-2-5691/22'Synopse für Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-05-03T21:05:04.849248+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/synopse-fuer-entwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-aenderung-der-landesbauordnung-2018/- die Synopse für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 in elektronischer Form'Finanzielle Unterstützung für Pellets' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-02-19T14:50:21.116597+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/finanzielle-unterstuetzung-fuer-pellets/Wann gibt es die Möglichkeit Anträge auf finanzielle Unterstützung für Pelletskosten zu stellen?'Stand der E-Akte und E-Personalakte' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-05-04T08:18:43.568063+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-der-e-akte-und-e-personalakte/Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hält Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen zunehmend auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fällt auch die sogenannte E-Akte. <br>Gerne würde ich daher Auskunft darüber erlangen:<br>1. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Akte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?<br>2. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?<br>3. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)<br>4. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Akte angebunden? Wenn ja, welche?<br>5. Mit welcher Softwarelösung von welchem Anbieter die E-Personalakte innerhalb ihres Bundeslandes realisiert wird/wurde?<br>6. Wie der Stand der Implementierung jener Softwarelösung innerhalb der jeweiligen Behörden ihres Bundeslandes ist?<br>7. Wie viele Akten wurden in etwa digitalisiert? (Selbstverständlich ist hierbei eine Schätzung sowie die Rundung im Bereich von 10.000 Schritten vollkommen ausreichend)<br>8. Wurden bestimmte Aktenarten bzw. Behörden noch nicht an die E-Personalakte angebunden? Wenn ja, welche?'Stellungnahmen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-05-04T12:35:19.186193+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmen-zum-entwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-aenderung-der-landesbauordnung-2018/- sämtliche Stellungnahmen der Verbände zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 in elektronischer Form'NKF-Handreichung für Kommunen' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-03-22T07:18:17.546469+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/nkf-handreichung-fuer-kommunen/Die aktuellste Auflage der NKF-Handreichung für Kommunen in elektronischer Form.<br><br>Für die Anwendung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat das Land eine Handreichung für Kommunen vorgelegt. Damit wollte das Land dem weiterhin großen Bedürfnis der Kommunen und ihrer Aufsichtsbehörden nachkommen, Erkenntnisse aus der Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften in der örtlichen Praxis und für alle Interessierten öffentlich zu machen.<br><br>Leider ist die aktuelle Ausgabe im Internet nicht abrufbar.'Zuständigkeit und Verfahren zur Berechnung von Mietstufen' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2023-01-24T11:47:48.858244+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zustaendigkeit-und-verfahren-zur-berechnung-von-mietstufen/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1. Wer ist zuständig für die Neubewertung die Mietstufen in NRW?<br><br>2. Wie wird das Verfahren zur Berechnung von Mietstufen durchgeführt?<br><br>3. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen seit Kurzem einen eigenen Mietspiegel erstellen? Gilt das zusätzlich zu kreisweiten Mietspiegeln oder genügt es wenn Städte darin integriert sind.<br><br>Zu den vorgenannten Fragen müssen Schreiben und Verordnungen vorhanden sein. Diese bitte ich zu benennen und möglichsT als pdf-Dateien zu übersenden.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. <br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Verwaltungsvorgänge bzgl. LT-Petition 17-P-2021-17758-01 / VHS-Bürgerentscheid in Mülheim an der Ruhr' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-08-16T14:34:07.174550+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvorgaenge-bzgl-lt-petition-17-p-2021-17758-01-vhs-buergerentscheid-in-muelheim-an-der-ruhr/Sämtliche Verwaltungsvorgänge in Ihrem Hause betreffend die LT-Petition 17-P-2021-17758-01 im Speziellen und das Thema "Bürgerentscheid zum Erhalt der VHS in der MüGa vom 06.10.2019 in Mülheim an der Ruhr" im Allgemeinen.'Synopse des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-08-24T07:02:30.123797+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/synopse-des-gesetz-zur-einfuehrung-digitaler-sitzungen-fuer-kommunale-gremien-und-zur-aenderung-kommunalrechtlicher-vorschriften/- die Synopse des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"<br><br>=> in elektronischer Form'BauNVO überschreiten der Baugrenze durch Lüft-Wärmepumpe' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-09-11T10:00:43.848691+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/baunvo-ueberschreiten-der-baugrenze-durch-lueft-waermepumpe/Nach § 23 Abs. 2 und 3 BauNVO ist das Vor- und Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß über die im Bebaungsplan festgesetzte Baugrenze zuzulassen, soweit der Satzungsgeber nach § 23 Abs. 2 S. 3 BauNVO von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zuzulassen, ist eine entsprechende Entscheidung allerdings eine Ausnahmeentscheidung nach § 31 Abs. 1 BauGB),<br><br>Frage 1<br><br>Ist ein Aufführen des Entsprechenden Paragraphen im Bebauungsplan hierfür bereits ausreichend, damit diese Regelung in Anspruch genommen werden darf?<br><br>Genauer Wortlaut im Bebauungsplan: <br>Bauweise, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Bau GB, § 22 und 23 BauNVO)<br><br>Frage 2:<br>Sind in diesem Sinne Luft-Wärmepumpen als Überschreitung in geringfügigem Ausmaß nach ermessen der Behörde als Ausnahme nach §31 Abs. 1 Bau GB zuzulassen?<br><br>Übliche Wärmepumpen haben Ausmaße von HxBxT (1,5mx1x0,8m)<br>Falls diese Abmessung zu groß ist bitte um Angabe was als geringfügig angesehen werden kann.'Änderung GO NRW (Änderung § 48 Abs. 2 weggefallen)' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-08-23T13:13:19.432504+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aenderung-go-nrw-aenderung-ss-48-abs-2-weggefallen/- bei Ihnen vorhandene Informationen, wieso die folgenden Änderungen nicht in der Reform der GO NRW aus diesem Jahr vorhanden sind, d.h. aus dem Gesetzesentwurf entfernt wurden:<br><br>"10. § 48 wird wie folgt geändert:<br>a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:<br>„Bei Ausschluss der Öffentlichkeit ist namentlich abzustimmen; § 50 Absatz 1 Satz 5 bleibt<br>unberührt.“ "<br><br>Dazu auch Ihre Stellungnahme hier aus Dezember 2021:<br><br>https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6205.pdf'Verbändeanhörung zum "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-08-23T13:27:00.764555+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verbaendeanhoerung-zum-gesetz-zur-einfuehrung-digitaler-sitzungen-fuer-kommunale-gremien-und-zur-aenderung-kommunalrechtlicher-vorschriften/- sämtliche zugesandten Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung des "Gesetz zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften"<br><br>=> in elektronischer Form'Erlass "Gewerberechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen"' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-07-23T08:26:07.659318+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-gewerberechtliche-behandlung-von-photovoltaikanlagen/- den Erlass in digitaler Form:<br><br>"Gewerberechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen" vom 6.Juli 2010 (Az: 122-60-2); Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen (MBV NRW) vom 06.07.2010'Vorgehen bei Beschwerden gegen den Landschaftsverband Rheinland' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-04-12T12:56:28.663800+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehen-bei-beschwerden-gegen-den-landschaftsverband-rheinland/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Bitte informieren Sie mich über die folgenden Sachverhalte. Übersenden Sie hierzu neben der Erklärung entsprechende Dienst- oder Verfahrensanweisungen, die das Vorgehen im Rahmen einer Beschwerde regeln. <br><br>Wie viele Beschwerden wurden zwischen 2015 und 2022 gegen den Landschaftsverband Rheinland, Fachbereich 73 eingereicht?<br>Wie viele Beschwerden beziehen sich dabei auf Bearbeitungszeiten?<br>Welche Anweisungen und Strukturen liegen der Bearbeitung von Beschwerden zugrunde?<br>Welche konkreten Schritte wurden in der Sache Aktenzeichen 306-43.03.01/01-101/20 unternommen, um die Beschwerde des Beschwerdeführers zu prüfen?<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Perspektive.Struktur.Wandel GmbH' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-04-12T14:15:43.779540+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/perspektivestrukturwandel-gmbh/Vertragswortlaut zwischen dem Land NRW (MHKBG) und RWE der "Perspektive.Struktur.Wandel GmbH"<br><br>Meine Anfrage an RWE (Herrn Dr. Krebber, vertreten durch Herr Schöddert) verlief leider erfolglos und zurückweisend intransparent, wie im Folgenden zu sehen:<br><br>Di., 12. Feb. 2022, 15:54 Uhr<br>sehr geehrter herr schöddert,<br><br>vielen dank für ihre auskunft. da die " Perspektive.Struktur.Wandel GmbH" eine kooperationsgesellschaft mit mehrheitsanteil des landes nrw ist, ist die anfrage über ifg nrw zu beantworten, da es sich um belange der öffentlichkeit handelt. ich nehme daher ihre nachricht zum anlass, eine ifg nrw-anfrage über das portal fragdenstaat.de an das land nrw zu stellen mit dem hinweis auf die unbegründete und vorsätzliche unwilligkeit der rwe ag zur transparenten beteiligung der öffentlichkeit, sowie der beifügung unsere diesebezüglichen kommunikation.<br><br>mit freundlichen grüssen,<br>uwe brustmeier<br><br>Am Di., 12. Apr. 2022 um 13:01 Uhr schrieb <<Name und E-Mail-Adresse>>:<br>Sehr geehrter Herr Brustmeier,<br><br>vielen Dank für Ihre Mail vom 09.04.2022, in der Sie erneut auf Ihre Anfrage vom 21.02.2022 Bezug nehmen. Dort bringen Sie im Wesentlichen zum Ausdruck, dass Sie die Zulässigkeit der Gründung der PSW GmbH bezweifeln. Dabei handelt es sich bei den Ihrerseits angefragten Informationen aus unserer Sicht weder um Informationen nach dem UIG noch nach dem VIG. Daher wird und wurde Ihre Anfrage hier als ein Auskunftsbegehren nach dem IFG NRW geprüft. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW ist der Antrag bei öffentlichen Stellen zu stellen, hierzu zählt die RWE Power AG nicht. Wir bitten Sie daher, sich an die zuständige Behörde zu wenden, um das nach IFG NRW vorgesehene Verfahren einzuhalten. Eine Weitergabe Ihres Antrages findet unsererseits ausdrücklich nicht statt.<br><br>Mit freundlichen Grüßen und Glückauf<br><br>Erik Schöddert'Dienstreisen August und September 2021 ins Ausland' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-04-07T16:25:05.151223+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstreisen-august-und-september-2021-ins-ausland/Ich bitte um Auskunft in wie weit in den Monaten August 2021 sowie September 2021 Dienstreisen ins Ausland durchgeführt worden sind. Sollten Dienstreisen ins Ausland durchgeführt bitte ich um Angabe des Grundes / Anlass der Dienstreisen sowie der Orte der Dienstbesprechnungen im Ausland.'Dokumente Perspektive.Struktur.Wandel' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2022-02-22T09:41:26.087036+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-perspektivestrukturwandel/- Eine Auflistung aller Gesprächstermine zwischen MHKBG und RWE (bzw. der RWE unterstelle Gliederungen) zur Gründung der gemeinsamen GmbH Perspektive.Struktur.Wandel. Laut taz fanden diese mindestens "seit Frühjahr 2021" statt (https://taz.de/Nachnutzung-von-Tagebauflaechen/!5830309/)<br><br>- Einladungsschreiben, Tagesordnungen, Handmappen, Präsentationen und Protokolle inklusive sämtlicher Anhänge zu diesen Gesprächsterminen<br><br>- Sämtliche Korrespondenzen und Dokumente innerhalb der Landesregierung (insb. mit der Staatskanzlei) bzgl. der Gründung der o.g. GmbH'IFG-Anfrage: Anweisung an Stadt Kerpen bzgl. Berufung im Hambach-Urteil' an Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen2021-11-04T09:07:11.714082+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-anweisung-an-stadt-kerpen-bzgl-berufung-im-hambach-urteil/- die Anweisung des MHKBG NRW an die Stadt Kerpen, Berufung gegen das 'Hambach-Urteil' einzulegen, vgl: "Im Rechtsstreit um die Räumung des Hambacher Forsts vor drei Jahren muss die Stadt Kerpen nun doch Berufung beantragen. Das nordrhein-westfälische Bauministerium habe eine Anweisung dazu erteilt, sagte am Donnerstag ein Sprecher der Stadt."<br><br>(Quelle: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-kerpen-streit-um-raeumung-des-hambacher-forsts-geht-weiter-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-211028-99-769595)