Informationsfreiheitsanfragen an Oberverwaltungsgericht Sachsen auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-08-18T17:06:39.839291+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Oberverwaltungsgericht Sachsen, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Dienstanweisungen, -vereinbarungen, Erlasse [1]' an Oberverwaltungsgericht Sachsen2023-04-19T08:16:42.075581+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-vereinbarungen-erlasse-1/Antrag nach dem SächsTranspG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- alle internen Erlasse, Dienstanweisungen und allgemeine Veröffentlichungen für Mitarbeiter Ihrer Institution<br><br>Ich weise bereits jetzt freundlich auf die Transparenzpflicht nach § 8 Absatz 1 Nummer 10 SächsTranspG hin.<br><br>An die einmonatige Frist der Beantwortung verweise ich weiterhin. Bitte nutzen Sie aus Umweltgründen ausschließlich die Kommunikation per E-Mail und bestätigen mir den Eingang der E-Mail.<br>Geben Sie unten benannte Anfragennummer bei jedem Schreiben an.<br><br>Vielen Dank!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kommentierung des sächsischen Transparenzgesetz' an Oberverwaltungsgericht Sachsen2023-08-18T17:06:39.839291+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommentierung-des-saechsischen-transparenzgesetz/- die Kommentierung zum Sächsischen Transparenzgesetz, Dahlke-Piel / Mittag, Boorberg. ISBN 978-3-415-07411-8 - Herausgegeben von: Susanne Dahlke-Piel und Matthias Mittag; Bearbeitet von: Sven Bäßler, Uwe Berlit, Juliane Hundert, Robin Rausch<br><br>Da beide Herausgeber am OVG Sachsen tätig sind, handelt es sich meines Erachtens nach um eine amtliche Information i. S. d. SächsTranspG.'Erfolgreiche Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne' an Oberverwaltungsgericht Sachsen2023-03-15T17:21:05.127410+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erfolgreiche-normenkontrollantraege-gegen-bebauungsplaene-4/Die jährliche Anzahl erfolgreicher Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne seit Aufzeichnungsbeginn.'Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG Sachsen' an Oberverwaltungsgericht Sachsen2020-05-31T05:43:36.342083+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungen-zum-afbg-seit-01082016-am-ovg-sachsen/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:<br><br>Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Einverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren.<br><br>Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. <br><br>Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich gleichwohl nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.<br><br>Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.<br><br>Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen