Informationsfreiheitsanfragen an Polizeidirektion Kiel auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-03-04T15:06:31.217933+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Polizeidirektion Kiel, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'WE-Meldungen' an Polizeidirektion Kiel2024-03-04T15:06:31.217933+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/we-meldungen/(1) Datum der ältesten noch aufbewahrten WE-Meldung<br>(2) die älteste derzeit noch aufbewahrten WE-Meldung selbst<br>(3) Datum der jüngsten derzeit aufbewahrten WE-Meldung<br>(4) die jüngste derzeit aufbewahrte WE-Meldung selbst<br>(5) Anzahl der derzeit aufbewahrten WE-Meldungen<br>(6) Lassen sich die derzeit aufbewahrten WE-Meldungen von Ihnen im Volltext durchsuchen?<br>(7) Gibt es statistisch auswertbare Merkmale der WE-Meldungen, die irgendwo erfasst werden?<br>(7) WE-Meldungen vom 06.12.2023 <br>(8) WE-Meldungen, die sich auf Ereignisse am 06.12.2023 beziehen<br><br>Nach dem Erlass IV LPA LSt 111 - 12.30 vom 04.05.2017 – Meldung wichtiger Ereignisse (WE-Meldungen) sind die von Ihnen erstatteten WE-Meldungen von Ihnen sechs Monate aufzubewahren, vergleiche insoweit<br>https://fragdenstaat.de/anfrage/iv-lpa-lst-111-12-30-erlass-ueber-die-meldung-wichtiger-ereignisse-we-meldungen-vom-04-05-2017/859922/anhang/erlasswe-meldungen.pdf https://fragdenstaat.de/dokumente/243629-wemeldunganlage2/ https://fragdenstaat.de/dokumente/243628-12-30-lpa-20170504-wemeldunganlage1-pdf/'Videoüberwachung Blumenstraße 2-4, Kiel' an Polizeidirektion Kiel2023-08-29T16:23:00.775810+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/videoueberwachung-blumenstrasse-2-4-kiel/Es geht um die Videoüberwachung des Gebäudes Blumenstraße 2-4, 24103 Kiel.<br><br>(1) alle vorliegenden Informationen zu dieser Video-Überwachung insbesondere<br>(2) Beginn der Maßnahme, Dauer und Ende der Frist nach §184 Absatz 2 Satz 3 LVwG-SH<br>(3) zuständiges Referat und Arbeitsplatz, zuständig für das Aufhängen von Schildern,<br>die auf die Kamera-Überwachung hinweisen (Artikel 13/14 DSGVO)<br>(4) Übermittlung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Artikel 30 DSGVO, soweit es diese Videoüberwachung betrifft<br>(5) Übermittlung Datenschutz-Folgen-Abschätzung nach Artikel 35 DSGVO, soweit es diese Videoüberwachung betrifft<br><br>Ich möchte dazu OLG Stuttgart, 18.05.2021 - 12 U 296/20 zitieren: "Der konkrete Zweck der Datenverarbeitung ist hinreichend präzise zu benennen. Eine bloße Aufführung des Zwecks als "zur Gefahrenabwehr" oder "zur Strafverfolgung" genügt diesem Erfordernis nicht. Entsprechend der Formvorgabe nach Art. 30 Abs. 3 DSGVO muss der Zweck schriftlich oder elektronisch niedergelegt werden (Gola/Heckmann/Starnecker, BDSG § 4 Rn. 41 m.w.N.)<br><br>Naheliegende Rechtsvorschriften, die es zu beachten gilt, sollten sein:<br>§ 14 LDSG SH<br>https://dsgvo-gesetz.de/ldsg-sh/14-ldsg-sh/<br>Artikel 13 DSGVO<br>https://dsgvo-gesetz.de/art-13-dsgvo/<br>§ 184 Absatz 2 LVwG-SH Datenerhebung ... auf öffentlichen Flächen<br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VwG_SH_!_184<br>§ 162 LVwG-SH Gefahrenabwehr<br>https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VwG_SH_!_162'Abwandlung des Landeswappen Schleswig-Holstein - 2. Polizeirevier Kiel' an Polizeidirektion Kiel2023-08-11T15:39:56.551059+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/abwandlung-des-landeswappen-schleswig-holstein-2-polizeirevier-kiel/(1) Unterlagen dazu, wann und woher das abgewandelte Wappen stammt, welches am Eingang des Gebäudes Falckstraße 4, 24103 Kiel hängt, und welche Abteilung/Referat/Arbeitsplatz wann dessen Aufhängung und dessen Erneuerung angeordnet hat.<br><br>(2) Vorhandene Informationen wie Beschlüsse/Handlungsanweisungen/Mitteilungen/Verordnungen zur Abwandlung des Landeswappens, wie unter (1) verwendet durch die Polizeidirektion Kiel.<br><br>(3) Genehmigungen, insbesondere nach § 1 Hoheitszeichenverordnung,<br>dass die Polizeidirektion Kiel bei der Verwendung des Landeswappens<br>von der Anlage § 3 Hoheitszeichengesetz bei der Darstellung abweichen darf.<br><br>Zuständig für die Genehmigung dürfte sein das <br>Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, <br>Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht).<br><br>Das Wappen ist gesetzlich festgelegt in der <br>Landtags-Drucksache 17/1664, Seite 7 von 11 <br>aus dem Anhang zu § 3 Hoheitszeichengesetz <br>vom 18. Januar 1957 in der Fassung vom 29. November 2011, <br>Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein GVOBl. Schl.-H. 2011, <br>Nr. 18, vom 22. Dezember 2011, Seite 321; Gesetz 1494/2011.<br><br>Das unter (1) erwähnte Wappen weist folgende deutliche Abweichungen auf:<br>(a) Farbgebung blau/weiß statt schwarz/rot/blau/gold/silber.<br>(b) doppelter/dreifacher Rand statt einfachem Rand<br>(c) Löwen: Mähne gezackt statt gestreift<br>(d) Löwen: linke Tatzen haben drei statt vier Krallen <br>(e) Löwen: linke Beine verbunden statt getrennt<br>(e) Löwen: Zunge fest statt lose<br>(f) Löwen: Schwanz buschig statt stilisiert<br>(g) Löwen: zwei spitze Ohren statt einem runden<br>(h) Löwen: Augenloch statt geformter Iris mit Pupille<br>(i) Nesselblatt: zu weit an der Wappenmitte<br>(j) Nesselblatt: Nägel oben rechts und links haben schrägen statt senkrechten Rand<br>(k) Nesselblatt: oben mittig zu tiefe Einkerbung<br>(l) Nesselblatt: rechts oben zu schwache Einkerbung<br><br>In einer weiteren E-Mail erhalten Sie eine Gegenüberstellung der beiden Wappen.<br><br>In § 1 Hoheitszeichenverordnung heißt es: <br>"Die Landesbehörden ... führen das Landeswappen <br>gemäß Muster 1 der Anlage zu § 3 des Hoheitszeichengesetzes. <br>Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden."<br><br>Die Polizeidirektion Kiel ist untere Landesbehörde, <br>darf das Landeswappen also führen, <br>jedoch nicht in abgewandelter Form.'Versammlung am 25.08.2023 auf A251' an Polizeidirektion Kiel2024-02-07T12:51:54.341846+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/versammlung-am-25-08-2023-auf-a251/Unter Bezugnahme auf: https://kielaktuell.com/2023/08/22/fridays-for-future-zwei-demos-in-kiel-und-global/<br><br>Bitte geben Sie an, für welchen Zeitraum die A251 am 25.08.2023 für die Versammlung von Fridays for Future Kiel gesperrt werden musste. Ferner bitte ich um Mitteilung der Auffahrts- und Abfahrtsstelle der A251, die für die Versammlung verwendet wurde.'Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)' an Polizeidirektion Kiel2023-11-06T21:44:02.866047+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/brustschilder-taktische-kennzeichnung-von-geschlossenen-gekennzeichneten-kraeften-am-04-11-2023/(1) Welche Informationen liegen (über den Erlass IV-LPA-121-12.42 und seine Anlagen hinaus) vor,<br>die etwas über Brustschilder/taktische Kennzeichnungen bei geschlossenen Einheiten sagen?<br>(2) Insbesondere zur taktischen Kennzeichnung "121B1"?<br>(3) Welche PVB sind (bei Versammlung nach VersFG-SH) von diesen Regelungen ausgenommen,<br>werden also ungekennzeichnet gemeinsam mit gekennzeichneten Kräften eingesetzt?<br><br>(4) Welchen PVB war es am 04.11.2023 zwischen 12 und 18 Uhr,<br>trotz eindeutiger Zugehörigkeit <br>zu den die Versammlung, <br>die am Wilhelmplatz startete und endete, <br>begleitenden geschlossenen Kräften, <br>gestattet<br>ohne taktische Kennung auf dem Rücken <br>und/oder ohne Nummer auf der Brust <br>in Polizei-Uniform im Einsatz zu sein,<br>und aus welchem Grunde?<br><br>(5) Wie viele und welche KfZ-Magnet-Kennzeichnungen, Rückennummern und Brustschilder (im Sinne des obigen Erlasses), die mit den Ziffern 12 beginnen, stehen physikalisch unmittelbar der PD Kiel zur direkten Verfügung? (Welche es sein müssten, ist dem Anhang des o.g. Erlass zu entnehmen.)<br><br>Mit "Informationen" sind alle vorliegenden Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente gemeint. <br><br>Hintergrund:<br>Am Samstag, den 04.11.2023 zwischen 12 und 14:20 Uhr <br>befand sich in Kiel auf dem Wilhelmplatz eine (laut Erlass)<br>Hundertschaft des Einzeldienstes Nordlicht 2. <br>Einige PVB waren auch entsprechend <br>Anlage 1 des Erlasses IV-LPA-121-12.42 – EOB 2012/0755 vom 07.12.2012,<br>siehe https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0500/umdruck-18-0522.pdf<br>gekennzeichnet.<br>Diese Anlage ist Bestandteil des Erlasses IV-LPA-104/12.42 vom 16.04.2018.<br><br>Auf dem Wilhelmplatz standen Polizei-Fahrzeuge, <br>die mit Magnet-Kennungen wie folgt beschriftet waren:<br>1212, 1211, 1215, 1214, 1213, 121B1, 121<br>Darüber hinaus standen dort weitere ungekennzeichnete Wagen.<br><br>Die Wagen-Kennungen und Rücken-Kennzeichnung "taktische Kennzeichnung" <br>121B1 findet sich nicht im o.g. Erlass. <br>Zu deren Verwendung muss es somit irgendwo zusätzliche Informationen geben.<br>Die beiden PVB, die diese Kennung auf dem Rücken trugen, <br>trugen auf der Brust kein dazu passendes Brustschild, <br>sondern eines, das mit einer anderen Zeichenfolge begann.<br><br>Etliche PVB waren NICHT entsprechend gekennzeichnet.<br><br>Ich selbst wurde auf dem für die Vesammlung abgesperrten Gelände <br>von mehreren PVB angesprochen, <br>die KEINE Kennung trugen.<br><br>Wenn meine eigene Gesichtserkennung funktioniert, <br>trug ein PVB, der bereits am 12.06.2021 bei einem geschlossenen Einsatz <br>nicht dem Erlass entsprechend gekennzeichnet war,<br>bei diesem Einsatz keine Rücken-Nummer, <br>war also erneut nicht dem Erlass entsprechend gekennzeichnet.<br><br>Dazu Zitat aus Staatsanwaltschaft Kiel 598 UJs 19283/21 HB #Blatt 35 <br>"Die dazu korrespondierende anonymisierte Kennung vorne hätte aber 112...1 lauten müssen, ist aber von der Erinnerung des Zeugen '11200, drei Punkte' nicht soweit entfernt, wobei aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Nordlicht 1 nicht so sklavisch an diese Vorgaben hält. Eine Nachfrage beim SG 1.1 der PD Kiel ergab dann, dass die Kennung 11200 an diesem Einsatztage an ... vom 3. PR Kiel als Einsatzleiter vergeben worden war. Da es sich nicht um einen expliziten Einsatz von Nordlicht 1 gehandelt habe, sondern nur um einen Einsatz der PD Kiel mit geschlossenen/gekennzeichneten Kräften, habe man sich nur in etwa an die Kennzeichnungsstruktur der Hundertschaften gehalten, was dann auch die leichten Abweichungen erklärt."'Abschlussberichte zu Demonstrationen - Dienstanweisungen/Muster' an Polizeidirektion Kiel2024-01-12T20:52:53.940734+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/abschlussberichte-zu-demonstrationen-dienstanweisungen-muster-1/Alle vorliegenden Vorschriften/ Dienstvorschriften/<br>Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/<br>Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse<br>Muster / Ausfüll-Anweisungen / Formulierungs-Vorschläge<br>und vergleichbare Dokumente <br><br>bzgl. <br><br>Inhalte von Abschlussberichten zu Demonstrationen/Versammlungen nach VersFG-SH'Amtsschild Wilhelminenstraße 32-34, 24103 Kiel' an Polizeidirektion Kiel2023-12-27T12:51:46.946427+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/amtsschild-wilhelminenstrasse-32-34-24103-kiel/bzgl. der Wilhelminenstraße 32-34, 24103 Kiel<br>bzgl. der Amtsschilder an der Außenfassade<br>alle vorliegende Informationen hierzu, <br>beispielsweise Auftrag zur Anfertigung (z.B. an die GMSH AöR),<br>beispielsweise Strafanzeigen wegen Diebstahl/Vandalismus derselben,<br>beispielsweise Schriftverkehr, warum dieses Gebäude kein Amtsschild bekommt.<br><br>Das Amtsschild sollte entsprechend <br>Erlass IV 4010-50.10 vom 20.09.2018 <br>https://fragdenstaat.de/dokumente/243608-50-10-iv4010-20180920-amtsschilderpolizeibehoerden/<br>gestaltet sein <br>in blau-weiß in A3 <br>oben in blau-weiß das Landeswappen Schleswig-Holsteins <br>entsprechend dem Anhang zu <br>§ 3 Hoheitszeichengesetz vom 18. Januar 1957 <br>in der Fassung vom 29. November 2011 <br>entsprechend folgender Vorlage <br>https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schleswig-Holstein-Wappen-Drucksache-17-1664-black-white.svg<br>unten in blau-weiß <br>die vollständige Bezeichnung gemäß § 4 POG bzw. Organisationserlass, <br>wahrscheinlich „Polizeidirektion Kiel“.<br><br>"Informationen" meint dabei auch Vorschriften/ Dienstvorschriften/ <br>Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ <br>Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente,<br>soweit diese nicht schon in diesem Schreiben genannt sind.'Bitte übersenden Sie mir die Dienstanweisung im Einsatz vom Teaser' an Polizeidirektion Kiel2023-12-20T05:03:49.441342+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-uebersenden-sie-mir-die-dienstanweisung-im-einsatz-vom-teaser-1/Bitte übersenden Sie mir die Dienstanweisung im Einsatz vom Teaser'Anzeigen 04.11.2023 Kiel' an Polizeidirektion Kiel2023-11-04T22:03:27.048626+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzeigen-04-11-2023-kiel/Welche Anzeigen (Straftaten/Ordnungswidrigkeiten) <br>mit Tatzeitraum Samstag 04.11.2023 13-19 Uhr<br>mit Tatort Stadt Kiel<br>in den Straßenzügen Wilhelmplatz / Kronshagener Weg / Sophienblatt<br>mit namentlich bekanntem Täter,<br>wurden von der Polizei aufgenommen?<br><br>Insbesondere geht es dabei um von der Polizei selbst aufgenommene <br>Verstöße gegen die folgenden Paragraphen<br>§ 24 Absatz 1 Nummer 3 VersFG (Stören von Versammlungen) <br>§ 24 Absatz 1 Nummer 7 Alternative 2 VersFG (Vermummen/Schutzausrüstung bei Versammlungen)<br>§ 17 VersFG Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot<br>§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte<br>§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte'"die Durchsuchung einer Person bestimmten Geschlechts zu übertragen" § 203 LVwG-SH' an Polizeidirektion Kiel2022-09-08T19:34:55.004105+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/die-durchsuchung-einer-person-bestimmten-geschlechts-zu-uebertragen-ss-203-lvwg-sh/Antrag nach dem IZG-SH<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>(1) Wie und wann wurden/werden die einzelnen Polizeibeamten darüber informiert, dass sie im Falle einer Durchsuchung die zu durchsuchende Person (nach § 203 Absatz 2 Satz 3 LVwG-SH) darauf hinzuweisen haben, dass die Durchsuchung einer Person bestimmten Geschlechts übertragen werden soll? Bitte vorhandenes Schriftgut übersenden.<br><br>(2) Vorhandenes Schriftgut zu der Fragestellung, inwieweit eine Durchsuchung (z.B. nach §181 LVwG-SH) tatsächlich durch eine Person des gewünschten Geschlechts (§ 203 Absatz 2 Satz 2 LVwG-SH) erfolgen kann und mit welchen Wartezeiten dabei zu rechnen ist.<br><br>(3) Anzahl der Personen, die im Polizeivollzugsdienst in der PD Kiel arbeiten <br>aufgeteilt nach Geschlecht in männlich weiblich divers. <br>Wenn möglich ferner aufgeteilt nach "seit mehr als 6 Wochen dienstunfähig" und nicht.<br><br>(4) Für irgendeine beliebige Nachtschicht dieses Jahres: <br>Anzahl der Personen, die um 03:00 Uhr morgens in der PD Kiel gearbeitet haben, <br>aufgeteilt nach männlich weiblich divers.<br><br><br>Seit 19.03.2021 gilt das Gesetz vom 26.2.2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 222)<br><br>§ 181 LVwG-SH<br>(4) 1 ... zum Zwecke der Identitätsfeststellung anhalten. 2Wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, ... 3 ... können die betroffene Person sowie ... durchsucht werden.<br><br>§ 203 Absatz 2 Satz 2 und 3 LVwG-SH<br>2Bei berechtigtem Interesse soll dem Wunsch der zu durchsuchenden Person, die Durchsuchung einer Person ... bestimmten Geschlechts zu übertragen, entsprochen werden. 3Die betroffene Person ist auf die Regelung des Satzes 2 hinzuweisen.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Zulässigkeit eKFV auf Gehweg mit Zusatz "Radfahrer frei", insbesondere an der Kiellinie' an Polizeidirektion Kiel2022-09-08T18:49:50.234073+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zulaessigkeit-ekfv-auf-gehweg-mit-zusatz-radfahrer-frei-insbesondere-an-der-kiellinie/Antrag nach dem IZG-SH<br><br>Guten Tag, <br><br>Der Bereich der Kiellinie zwischen Seehundbecken und Blücherbrücke ist beschildert mit Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“. <br><br>In § 10 Abs. 1 eKFV "Zulässige Verkehrsflächen" findet sich diese Kombination nicht.<br><br>Eine Ausnahme nach § 10 Abs. 3 eKFV kann die Benutzung gestatten,<br>diese ist aber ohne das Schild 1022-16 nicht zu erkennen.<br><br>Ich habe nunmehr schon mehrfach Polizisten in Kiel gehört, <br>die Fahrern von E-Rollern (nach eKFV) erzählten, dass diese <br>(a) überall fahren dürften, wo "Radfahrer frei" ist, und<br>(b) insbesondere an der Kiellinie zwischen Seehundbecken und Blücherbrücke. <br><br>Ist das Fahren mit E-Rollern (nach eKFV) im Bereich der PD Kiel dort gestattet/verboten?<br>Wodurch/warum? <br>(Womöglich gibt es ja Ausnahme nach § 10 Abs. 3 eKFV die mir unbekannt sind.)<br><br>Wenn die Stadt Kiel es tatsächlich wünschen sollte, dass im genannten Bereich mit E-Rollern gefahren werden darf, kann dies ganz unmissverständlich durch ein zusätzliches Schild 1022-16 erfolgen, oder 239 und 1022-10 werden ersetzt durch:<br><br>Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ oder <br>Verkehrszeichen 325.1 "verkehrsberuhigter Bereich"<br><br>Bei letzterem würde sowohl für Radfahrer als auch für E-Roller nur eine Geschwindigkeit von 13 km/h zulässig sein, was dem Erholungs-Interesse aller Fußgänger entgegen kommen würde.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Beleuchtung der Polizeiwache in Kiel in den Farben der "Thin Blue Line"' an Polizeidirektion Kiel2021-12-27T19:41:11.552692+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/beleuchtung-der-polizeiwache-in-kiel-in-den-farben-der-thin-blue-line/Die Polizeiwache in Kiel wurde an Weihnachten derart beleuchtet, dass die waagerechten Fenster eine dunkelblaue Linie bildeten. Auf Twitter wurde dies mutmaßlich von einer Angehörigen der Wache namens "Christiane" beworben. Die Polizei in Schleswig-Holstein hat die Aktion auf ihrem Twitter-Account bestätigt und gerechtfertigt (https://twitter.com/SH_Polizei/status/1475414723906711552). <br><br>Eine waagerechte blaue Linie wird unter dem Hashtag #thinblueline zur Unterstützung eines rechten Narrativs genutzt, wonach nur die Polizei verhindern kann dass die Zivilisation zusammenbricht. Wissenschaftler vermuten den Ursprung in der militärischen "Thin Red Line" aus der Schlacht um Balaklawa 1854 auf der Halbinsel Krim zurückführen, bei der sich eine dünne, linienförmige militärische Formation eines (rot uniformierten) schottischen Regiments der übermächtigen russischen Kavallerie entgegenstellte.<br><br>Ab 2014 hat sich die "Thin Blue Line" in den USA als "Blue-Lives-Matter" und damit als Gegenbewegung zu "Black-Lives-Matter" formiert. Im deutschsprachigen Raum gehört die AfD-Bundestagsabgeordnete Alice Weidel durch einen Kommentar in der rechtsextremen Zeitung "Junge Freiheit" zu den ersten Unterstützer:innen.<br><br>Ich bitte deshalb um die Herausgabe aller Korrespondenz (Briefe, Dienstanweisungen, Mails, SMS) zu der Beleuchtung der Polizeiwache in den TBL-Farben an Weihnachten 2021. Daraus soll hervorgehen, wer den Vorschlag zu der Aktion gemacht hat, wer die notwendige Genehmigung dazu erteilte sowie welche Bedingungen gestellt wurden.<br><br>Außerdem bitte ich um Übermittlung der Social Media-Richtlinien der Polizei in Schleswig-Holstein.'Regelmäßiges Umsetzen von Falschparkern' an Polizeidirektion Kiel2021-04-04T20:48:08.716019+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/regelmaiges-umsetzen-von-falschparkern/Gibt es für die Stadt Kiel ein Gesetz oder eine Verordnung zur regelmäßigen Umsetzung von Falschparkern im öffentlichen Raum, ähnlich der in Berlin geltenden Regelungen? <br>Gibt es in Kiel ein Gesetz ähnlich dem ASOG Berlin, das Behörden zwingt in ihren Maßnahmen, immer das mildest Mittel anzuwenden,es aber geeignet sein muss zB eine Behinderung zu beseitigen?'Interne Anweisungen zur Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen' an Polizeidirektion Kiel2020-04-07T13:11:02.439974+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-anweisungen-zur-umsetzung-der-anti-corona-manahmen-9/- Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2'Weiterführende IZG Anfrage "Gefährliche Orte" Kiel' an Polizeidirektion Kiel2019-02-13T23:35:26.855517+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/weiterfuhrende-izg-anfrage-gefahrliche-orte-kiel/Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br>sehr << Antragsteller:in >><br><br>anschließend an meine Anfrage nach dem IZG-SH mit ihrer Verfahrensnummer 34.38-IZG-<< Antragsteller:in >><br>bitte ich Sie um Zusendung aller ursprünglichen Deklarierungen und weiterführenden Deklarierungen, auschließlich den aktuellsten die Sie mir bereits schickten, zu "Gefährlichen Orten" in ihrem Zuständigkeitsbereich. Namentlich Kiel, Bergstraße; Kiel, Hauptbahnhof; Kiel, Gaarden-Ost.<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'IZG Anfrage "Gefährliche Orte" Kiel' an Polizeidirektion Kiel2019-03-18T14:22:42.242574+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/izg-anfrage-gefahrliche-orte-kiel/Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br>sehr << Antragsteller:in >><br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>die ursprünglichen Deklarierungen für die "gefährlichen Orte" Kiel Bergstraße, Kiel Hauptbahnhof sowie Kiel Gaarden-Ost. Zudem die Deklarierungen, die diese verlängern, ausschließlich die aktuellsten die Sie mir bereits in ihrer E-Mail vom 07.02.19 zuschickten. Die PD Lübeck ist dieser Anfrage bereits nachgekommen (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/weiterfuhrende-izg-anfrage-gefahrliche-orte-lubeck/). <br>Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Anfrage hinreichend konkret ist sowie, da Sie lediglich bestehende Dokumente veröffentlichen müssen, keine Kosten hierfür gerechtfertigt sind.<br><br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Gefährliche Orte PD Kiel' an Polizeidirektion Kiel2019-01-28T17:24:15.387258+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrliche-orte-pd-kiel/Die Deklarationen von 'Gefährlichen Orten' innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, sowie die entsprechenden Wirksamkeitsprüfungen.