Informationsfreiheitsanfragen an Rechnungshof Baden Württemberg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-03-08T22:02:18.081720+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Rechnungshof Baden Württemberg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Geplantes Cannabisgesetz (CanG) - Anfrage nach Informationsfeiheitsgesetz' an Rechnungshof Baden Württemberg2024-03-08T22:02:18.081720+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geplantes-cannabisgesetz-cang-anfrage-nach-informationsfeiheitsgesetz/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Auswertungen der betroffenen Gerichte des CanG des Landes Baden Württemberg (BW) zu folgenden Fragen:<br><br>1. Wie viele Urteile (abgeschlossen) zu Cannabiskonsumdelikten fallen in BW voraussichtlich unter § 40 CanG "Tilgungsfähige Eintragungen im Bundeszentralregister"?<br><br>2. Mit wie vielen solcher Anfragen rechnet die Justiz in BW?<br><br>3. Wie hoch ist der geschätzte Arbeitsaufwand der betroffenen Gerichte (vom Amtsgericht bis zu den höchsten Gerichten in BW) (Anzahl der Sachbearbeiter und geschätze Stunden)?<br><br>4. Drohen den Justizbeamten / -angestellten des Landes BW nicht zumutbare Mehrbelastungen?<br><br>Vielen Dank schon mal für Ihre Bemühungen!<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Prüfung der Rundfunkanstalt' an Rechnungshof Baden Württemberg2023-04-03T18:28:52.810019+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/pruefung-der-rundfunkanstalt/auf Ihrer Seite https://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/s/suche/<br>kann ich keine Prüfungen der ARD Rundfunkanstalt "SWR" finden. <br><br>Ich bitte daher um Auskunft zu folgenden Fragen:<br><br>1) Wann wurde der SWR das letzte Mal geprüft?<br>2) Wann fand die Prüfung davor statt?<br>3) Wo sind die Prüfberichte einzusehen?<br><br>Vielen Dank.'Kosten von Dienstfahrten des Ministerpräsident Winfried Kretschmann' an Rechnungshof Baden Württemberg2022-12-28T17:09:13.724341+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-von-dienstfahrten-des-ministerpraesident-winfried-kretschmann/Informationen über Kosten für Dienstfahrten des Ministerpräsident Kretschmann während seiner Amtszeit, aufgeschlüsselt nach Transportmittel und falls möglich die mit dem jeweiligen Transportmittel zurückgelegten Kilometer oder der Preis pro Kilometer.'Öffentliche Vergabe in Baden-Württemberg' an Rechnungshof Baden Württemberg2022-01-31T14:31:36.456927+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/offentliche-vergabe-in-baden-wurttemberg/Alle vom Rechnungshof Baden-Württemberg oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Baden-Württemberg, sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere:<br>- Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Baden-Württemberg mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen<br>- Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe'LIFG-Anträge' an Rechnungshof Baden Württemberg2019-03-15T14:22:56.242077+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/lifg-antrage-11/1. Gibt es im Rechnungshof eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst? <br>2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Rechnungshof seit 1.1.2016 eingegangen? <br>3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet? <br>4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?'staatliche Finanzhilfen für private Ersatzschulen' an Rechnungshof Baden Württemberg2018-05-15T12:47:23.303074+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/staatliche-finanzhilfen-fur-private-ersatzschulen/Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>mit Bezug auf Ihren Beitrag 14 in der Denkschrift 2012* mit der Sie eine finanzielle Besserstellung bzw. Überfinanzierung der "beruflichen Privatschulen" feststellen, bitte ich um Informationen, mit der Sie die Höhe der erneut erhöhten staatlichen Finanzhilfen an alle Ersatzschulen rechtfertigen können, bzw. welche Aufgabe Sie hier übernehmen.<br>(*http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de/de/veroeffentlichungen/denkschriften/287218/287320.html)<br><br>Eine finanzielle Besserstellung (höhere Schülerkosten) für Schüler, die sich auch weltanschaulich oder religiös erziehen lassen, wird wohl auch GG Art. 3 widersprechen.<br><br>Der in 2017 verabschiedete "Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes" ( https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf ) informiert auf Seite 18 über die staatlichen Finanzhilfen, die zum 1.8.2017 erneut angehoben wurden. <br><br>Will man davon ausgehen, dass für den anzubietenden gleichwertigen Pflichtschulbetrieb an staatlichen und privaten Ersatzschulen in gleicher Höhe Schülerkosten entstehen, dann übernimmt der Steuerzahler künftig für 80 % der Privatschüler die kompletten Schülerkosten, d.h. 100 %.<br><br>In diesem Falle werden die Ausgabe der Finanzhilfen überhöht sein, da die meisten dieser 80 % Schüler sicher nicht so finanziell notleidend sind, dass die Allgemeinheit der Steuerzahler, die Kosten für diese 80 % Privatschüler übernehmen müsste, um diesen Schülern einen Zugang zur Privatschule zu ermöglichen, der ihnen ansonsten aus finanziellen Gründen versperrt wäre. <br><br>Im Übrigen handelt es sich beim Besuch einer Privatschule um die Verwirklichung eines privaten Wunsch.<br> Lt. BVerfGE-Rechtsprechung ist dieses Ziel zuvörderst durch privates Engagement zu verfolgen.<br><br>Addiert man die derzeit gezeigten Eigenleistungen derjenigen, die mit einer Privatschule ihre eigenen schulischen Ideen und Ziele verwirklichen möchten und addiert dazu die staatlichen Finanzhilfen, halte ich die staatlichen Finanzhilfen für überhöht, da Privatschulträger und Nutzer lt. Rechtsprechung keinen Anspruch auf Finanzhilfen oder Zuschüsse haben, die ihnen eine bessere Ausstattung ermöglichen, als staatlichen Schulen. <br>(Siehe z.B. Beschluss vom 04.11.2016 - BVerwG 6 B 27.16).<br><br>(Lt. o.g. Gesetzentwurf (Seite 18) erhalten beispielsweise private GRUNDschulen staatliche Finanzhilfen in Höhe von 80 % (= 4.054 €) von 100 % (5.067 €) der Schülerkosten staatlicher Schulen. <br>Addiert man zu den staatlichen Finanzhilfen von 4.054 Euro lediglich die lt. IAW-Gutachten möglichen Schulgelder von 1.920 Euro (mtl. 160 €), stehen den privaten Grundschulen zur Finanzierung des anzubietenden Pflichtschulbetriebes pro Schüler ca. 1.000 Euro mehr zu Verfügung, als den staatlichen Grundschulen! <br>(Zu den finanziellen Unterschieden an privaten Realschulen, Gymnasien usw. siehe S. 18 des o.g. Gesetzentwurfes.)<br><br>Zu den zu berücksichtigenden Eigenleistungen, die der Deckung der Kosten für den anzubietenden normalen gleichwertige Pflichtschulbetrieb dienen, zählen mindestens die verpflichtend zu zahlenden Schulgelder.<br>Hier ist mindestens (!!) von durchschnittlich 160 Euro (1920 Euro jährlich) auszugehen, die lt. IAW-Gutachten in Baden-Württemberg von "Haushalten mit Schulkindern" durchschnittlich gezahlt werden können.<br><br>(Wahrscheinlich ist ein höheres Schulgeld anzunehmen, da Privatschulen i. d.R. von Eltern genutzt werden, denen durchschnittlich ein höheres Schulgeld möglich ist. - Vergleiche dazu die durchschnittlichen Schulgelder an Hessens privaten Ersatzschulen lt. Drs. 19/1632.)<br><br>Hinzu kommen weitere Eigenleistungen, die von den Schulbehörden jedoch ebenso wenig wie die Schulgelder abgefragt werden/wurden, obwohl dies von der Rechtsprechung gefordert wird. <br>(S.a. Urteil StGH 1 VB 130/13 v. 6.7.2015, oder o.g. Gesetzentwurf Seite 20).<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Jedenfalls handelt es sich um Auskünfte, die für alle Steuerzahler und Nutzer privater und staatlichen Schulen relevant und interessant sind.<br><br>Insbesondere, da die letzten Urteile zeigen, dass bereits Teile des letzten Privatschulgesetz verfassungswidrig waren und die Feststellungen, dass die Bundesländer die Genehmigungsbedingungen des GG Art. 7 IV 3 "nicht ernst nehmen", bisher nicht widerlegt wurden, sondern durch die Untersuchungen der WZB-Wissenschaftler (Prof. Wrase und Prof. Helbig) zum Umgang mit dem GG Art. 7 IV 3 bestätigt wurden.<br>(FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47).<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Stuttgart 21 Kostenkontrolle' an Rechnungshof Baden Württemberg2018-03-23T21:38:14.452871+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/stuttgart-21-kostenkontrolle/Informationen, Berechnungen oder Jahresberichte von 2010 bis 2017 die das Bahnprojekt Stuttgart 21 betreffen.<br><br>Hintergrund:<br>Ich habe mir die öffentlichen Jahresberichte des Rechnungshofs Baden-Württemberg der letzten Jahre angeschaut und musste feststellen, dass Sie überhaupt keine Berechnungen, Stuttgart 21 betreffend, veröffentlicht haben! Das hat mich sehr gewundert, geht es doch hier um ein Milliardenprojekt, welches einer besonderen Kontrolle bedarf. Als Bürger und insbesondere Steuerzahler erwarte ich hierzu Transparenz. Dieses steht mir auch rechtlich zu!'Umgehungsstrasse Kleinwinnaden (Kommune Bad Schussenried) - Sanierung der alten Straße' an Rechnungshof Baden Württemberg2018-03-04T19:02:41.335715+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umgehungsstrasse-kleinwinnaden-kommune-bad-schussenried-sanierung-der-alten-strae/Das RP Tübingen hat eine Umgehungsstrasse für Kleinwinnaden in der Kommune Bad Schussenried bauen lassen. <br>Kurz zuvor wurde die dann stillgelegte bestehende Strasse durch Kleinwinnaden komplett saniert (obwohl Dr. Anja Dürr vom RP Tübingen dem VG Sigmaringen mitgeteilt hatte dass diese Straße umgebaut und u.a. mit Gehwegen versehen werden muß). <br>Fragen: <br>(1) Wie hoch waren die Kosten dieser Baumaßnahme? War diese Baumaßnahme in diesem Umfang notwendig. Sofern notwendig, gab es kostengünstigere Lösungen.<br>(2) Gab es Hinweise auf Geldverschwendung auch im Hinblock auf die Notwendigkeit des Bauvorhabens der Umgehungsstrasse ? <br>(3) Falls das untersucht wurde (Notwendigkeit des Bauvorhabens Umgehungsstrasse, Notwendigkeit des Bauvorhabens der Sanierung der alten Straße) bitte um Offenlegung der ermittelten Daten und der Ergebnisse. Falls es nicht untersucht wurde bitte um eine Information weshalb nicht? <br>(4) War der Rechnungshof darüber informiert dass die Strasse hinterher umgebaut werden soll? <br><br>Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.'IFG Anfrage: Verfasste Studierendenschaft' an Rechnungshof Baden Württemberg2016-05-04T21:06:30.258843+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-verfasste-studierendenschaft/Die Liste über die Verfassten Studierendenschaften (§65 LHG) welche durch den Rechnungshof und nachgeordnete Stellen bisher geprüft wurden, sowie die Berichte über die jeweiligen Prüfungen.