Informationsfreiheitsanfragen an Regierung von Oberfranken auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2022-06-01T07:25:56.954775+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Regierung von Oberfranken, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Förderung von Verbänden' an Regierung von Oberfranken2022-06-01T07:25:56.954775+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/foerderung-von-verbaenden-5/Welche Fördergelder erhielt in den Jahren 2020 und 2021 der Landesbund für Vorgelschutz Bayern (LBV) über die Regierung von Oberfranken für welche Projekte?'Grundwassereinzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau' an Regierung von Oberfranken2021-11-02T12:02:00+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/grundwassereinzugsgebiete-von-wassergewinnungsanlagen-im-ortsgebiet-oberkotzau/Z.H. Martin Füßl, Regionsbeauftragter für die Region Oberfranken-Ost.<br><br><br>Guten Tag << Antragsteller:in >><br><br> vom Wasserwirtschaftsamt Hof hat mir nach Rückfragen zu der Festlegung der Grundwassereinzugsgebiete im Ortsgebiet Oberkotzau mitgeteilt, Sie bzw. der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost würde(n) mir alle Informationen zu dem Thema zukommen lassen und möge mich deshalb an Sie wenden.<br><br>Es wurden vom WWA Hof Vorschläge zur "festlegung" von Grundwassereinzugsgebieten der Wassergewinnungsanlagen im Ortsgebiet Oberkotzau ausgearbeitet und bei Ihnen vorgelegt um diese Flächen ggf. als Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete usw. zu schützen.<br><br>Senden Sie mir bitte eine Karte, aus der hervorgeht welche Flächen laut WWA Hof vom Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ostals Grundwassereinzugsgebiete ausgewiesen werden sollen (PDF oder Direktlink)<br><br>Wann wurden diese Vorschläge eingereicht und welche anstrengungen wurde bisher unternommen diese umzusetzen?<br>Bis wann sollen die Flächen z.B. als Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auszuweisen werden?<br>Hat die Klimakriese und die dadurch entstehenden veränderungen in der Region einfluss auf die Entscheidungen (aktualität der Vorschläge usw.)?<br><br>Gerade unter dem Augenmerk, dass in Oberkotzau ein sehr hoher Nitratwert im Rohwasser nachgewiesen ist (über dem auslösewert, der zum gegensteuern verpflichtet) erscheint es ziehlführend, schnellstmöglich entsprechende Gebiete festzulegen oder in die Entscheidungen mit einzubeziehen um eine Grundlage für verbesserungen bzw. Vermeidung einer weiteren Verschlechterung zu haben.<br><br><br><br><br>Ich zitiere aus dem schreiben von :<br>"<br>Wasserwirtschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsflächen sind ein raumordnerisches Instrument der Regionalplanung. Bei der Landes- und Regionalplanung können wasserwirtschaftliche Vor-rang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, um dadurch Wasserresourcen auf dieser Planungsebene zu sichern und zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen wie z.B. dem Rohstoffabbau zu moderieren und Konflikte zu vermeiden. Wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsflächen werden i.d.R. ausgewiesen, um potentielle oder künftig nutzbare Grundwasservorkommen oder weitere empfindlichen Bereiche des Grundwassereinzugsgebietes außer-halb bestehender Schutzgebiete zu sichern. Maßstab und Zielrichtung der Sicherung ist hier die Ebene der Regionalplanung mit Blick auf raumbedeutsame Vorhaben und gegenüber anderen regionalplanerischen Nutzungsansprüchen.<br>"'Übersicht an Dokumenten zum Bauvorhaben "Umgehungsstraße Oberkotzau"' an Regierung von Oberfranken2021-06-23T13:22:45.211176+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-an-dokumenten-zum-bauvorhaben-umgehungsstrae-oberkotzau/1.<br>Übersicht (eine Art Inhaltsverzeichniss) aller Dokumente, welche im Zusammenhang mit dem Bauforhaben und der Planung der Umgehungsstraße "BT050-07" stehen.<br><br>2.<br>Eine Auflistung oder Kennzeichnung aller Dokumente, die in digitaler Form vorliegen.'Gutachten zu Verkehrsströmen in Oberkotzau' an Regierung von Oberfranken2020-09-09T06:22:20.662484+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-verkehrsstromen-in-oberkotzau/bei der Gemeinderatsitzung am 07.09.2020 wurde vom Bürgermeister in Oberkotzau erwähnt, dass zur Planung der Umgehungsstraße in 3 verschiedenen Jahren mit bis zu 13 Zählerstellen die genauen Verkehrsströmen in Oberkotzau erfasst wurden und so das/die Verkehrsgutachten als Grundlage für die Planung der Umgehungsstraße erstellt werden konnten.<br><br>Nun hat der Gemeinderat beschlossen die Zahlen und Sinnhaftigkeit der Berechnungen anzuzweifeln indem Sie in einem Antrag die Verkehrsführung der Staatsstraße ändern lassen wollen.<br><br>Bitte Senden Sie mir diese damals erstellten Gutachten und deren Rohdaten <br>(einzelne Zählerstellen / Jeweiliges Jahr) in Maschinenlesbarer Form zu um Neutral anhand dieser Umweltdaten zu überprüfen wie die Verkehrsströme wirklich sind.'Lärmaktionsplan' an Regierung von Oberfranken2021-02-04T08:59:51.258178+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/larmaktionsplan-5/laut BImSchG sind Lärmaktionspläne für Kommunen an viel befahrenen Straßen verpflichtend.<br>In Bayern sind Sie als Regierung Oberfranken für den Bereich Oberkotzau Zuständig (aufgrund der hohen verkehtsbelastung auf der Staatsstraße).<br>Dieser ist alle 5 Jahre fortzuschreiben und die Öffentlichkeit ist hierbei zu beteiligen.<br><br>1. Bitte Senden Sie mir diesen zu.<br><br>2. Wenn möglich erleutern Sie mir wie der Schutz von ruhigen Gebieten wie Wohngebieten am Ortsrand verwirklicht werden soll.<br>(wie in einem Lärmaktionsplan gefordert) <br><br>3. wann die letzte Öffentlichkeitsbeteiligung war in in welcher Form.<br><br>https://dejure.org/gesetze/BImSchG/47d.html'Schulinspektionsbericht' an Regierung von Oberfranken2020-10-24T09:02:23+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schulinspektionsbericht-26/- den Schulinspektionsbericht oder ein vergleichbares Dokument für die Staatliche Berufs- und Fachoberschule Bamberg.<br><br>Eine persönliche Betroffenheit liegt vor, da ich ab nächstem Schuljahr diese Schule besuchen werde.'Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft' an Regierung von Oberfranken2020-08-27T13:25:27.840910+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unterstutzung-der-landwirte-gegen-flachenfra-in-oberkotzau-bereich-6-ernahrung-und-landwirtschaft/da unsere Landwirte in Oberkotzau teilweise vor der Enteignung stehen, weil gegen den Willen der Bürger sowie der Landwirte eine Ortsumgehung gebaut werden soll wende ich mich an Sie.<br><br>-können Sie mir Möglichkeiten nennen, welche (in dem speziellen Fall noch) zur Verfügung stehen um den Verlust von rund 33 Hektar Landwirtschaftlicher Fläche (insbesondere sogar Ökologisch bewirtschaftete Fläche) gegen den Willen der Bevölkerung sowie der Landwirte zu verhindern.<br><br>Leider werden Informationen zu dem Thema an anderer Stelle vermutlich absichtlich zurückgehalten.<br> <br>Bauprojekt: Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07"'hydrogeologische Beurteilung der Grundwasserverhältnisse im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07"' an Regierung von Oberfranken2020-08-31T18:12:40.821636+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hydrogeologische-beurteilung-der-grundwasserverhaltnisse-im-zusammenhang-der-ortsumgehung-oberkotzau-st_2177-bt050-07/Alle Gutachten zum Thema Grundwasser / Wasser im Zusammenhang mit dem oben genannten Bauprojekt.<br>die <br>1.Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht waren.<br><br>2.Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht veröffentlicht waren<br><br>3. Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung angefertigt wurden<br><br>4. noch fehlen<br><br>-inklusive der hydrogeologischen Beurteilung der Grundwasserverhältnisse mit Prognose der Eingriffswirkung auf das Grundwasser (wie vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt in der Gutachterlichen Stellungnahme gefordert)<br><br>Bitte Punkte 1-4 jeweils einzeln beantworten.<br><br>Projektdaten:<br>Ortsumgehung Oberkotzau ST_2177 "BT050-07"<br>https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/strassen_und_verkehr/planfeststellung_strassenrecht/st2177_ou_oberkotzau_fattigau_plafe.pdf'Bereich 5 - Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Sachgebiet 55.2/55.1) Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten' an Regierung von Oberfranken2020-09-04T05:52:46.843705+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bereich-5-umwelt-gesundheit-und-verbraucherschutz-sachgebiet-552551-grundwasserschutz-bei-infrastrukturprojekten/Das EuGH hat am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) ein Grundsatzurteil zum Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten gefällt.<br><br>Können Sie sagen ob und welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) hat.<br><br>z.B.<br>https://www.regierung.oberfranken.bayer…<br><br>Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von Projekten.<br><br>um das Beispiel anzusprechen:<br>Laut Planfeststellungsbeschluss und Gutachterlicher Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Hof kommt erschwerend hinzu, dass die Brunnen 3 und 4 von Oberkotzau zum großen teil von oberflächennahen Grundwasser gespeist werden und genau der oberflächennahe bereich des Grundwasserkörpers beeinträchtigt werden wird.<br>Somit wird unser Trinkwasserversorgung beeinträchtigt, was nicht gerade nach Einhaltung eines Verschlechterungsverbotes klingt.<br><br>Nach bisherigen Erkenntnissen fehlen selbst auch Jahren (03.2011 vom WWA Hof gefordert) unter anderem immer noch die Hydrogeologischen Gutachten (oder diese Umweltinformationen wurden mir vorenthalten).<br><br>Diese Gutachten müssten nach meinem Verständnis bei der Öffentlichkeitsbeteiligung aber spätestens zum Planfeststellungsbeschluss (schaffung des Baurechts) vorhanden sein.<br>Wie kann es eine Baugenehmigung vorliegt, solange es keine Sicherstellung gibt, dass das Grundwasser (der Grundwasserkörper) keine Beeinträchtigung erfährt und somit dem Verschlechterungsverbot rechnung getragen wird.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Regierung von Oberfranken Ludwigstraße 22, 95444 Bayreuth' an Regierung von Oberfranken2020-10-07T17:24:58.697248+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-regierung-von-oberfranken-ludwigstrae-22-95444-bayreuth/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Regierung von Oberfranken<br>Ludwigstraße 22<br>95444 Bayreuth<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Vergabe Sicherheitsdienstleistungen Ankerzentrum Bamberg' an Regierung von Oberfranken2020-09-30T13:39:25.304166+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vergabe-sicherheitsdienstleistungen-ankerzentrum-bamberg-1/Medienberichten zufolge hat die Regierung von Oberfranken/die Stadt Bamberg die Sicherheitsdienstleistungen für das Ankerzentrum nach diversen Ereignissen neu ausgeschrieben. Grund dafür sollen diverse Gewaltvorfälle in der Flüchtlingsunterkunft gewesen sein (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/gewalt-im-ankerzentrum-bamberg-regierung-aeussert-sich,S2nrXZy / https://www.wiesentbote.de/2020/09/11/bamberg-mdl-sowa-fordert-kuenftig-serioese-kennzeichnung-bei-der-security-im-ankerzentrum/).<br><br>Radio Bamberg veröffentlichte dazu in einem Bericht, dass das Unternehmen "City Schutz GmbH" die Sicherheitsdienstleistung übernehmen wird (Quelle: https://www.radio-bamberg.de/nach-ermittlungen-neuer-sicherheitsdienst-im-bamberger-ankerzentrum-8163181/#:~:text=Nach%20Ermittlungen%3A%20Neuer%20Sicherheitsdienst%20im%20Bamberger%20Ankerzentrum,-27.&text=In%20der%20ANKER%20Einrichtung%20Oberfranken,die%20Bewachung%20der%20Einrichtung%20%C3%BCbernehmen.). Dieses Unternehmen fällt vor allem in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber Halberstadt regelmäßig durch gewaltbereite Übergriffe auf Asylsuchende auf. Derzeit ist ein Verfahren am Amtsgericht gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes anhängig, darüber hinaus ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine Auswahl von entsprechenden Meldungen habe ich Ihnen beigefügt:<br>https://www.mz-web.de/panorama/angriffe-im-video-wachleute-attackieren-asylbewerber-in-halberstadt-32987448?originalReferrer=https://l.facebook.com/&originalReferrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F&fbclid=IwAR38puGRjA9hSjwoxrPn_4LEaTENn8VILVM4Z6xO9Sb6NwvuEy6CrYHxIrI<br>https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/harz/zast-halberstadt-uebergriffe-asylbewerber-100.html?fbclid=IwAR1eJNNUXH13uGIxJmYeRJFa2E1qB09SD3N9kv8qL1nHyKw_w9RJDC612AQ<br>https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/uebergriffe-haben-wachleute-fluechtlinge-misshandelt?fbclid=IwAR2JBvsxRtMyELoL3t1TqiPMNhgCyX0k0R3CGkopZskyTyoyTB8fc-i9wPE<br>https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/gewalt-video-in-halberstadt-wer-hier-stress-macht-kriegt-aerger-63903310.bild.html?fbclid=IwAR3F753tFEikXGb2i5Sj4_CmwRKhXXdHiCwZBK1dQxwdOzKeRHz2SHLkopw###wt_ref=http%3A%2F%2Finstagram.com%2F&wt_t=1565621626676###wt_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&wt_t=1601472250497<br><br>Ich bitte daher hinsichtlich eines - auch von Ihnen geförderten - öffentlichen Interesses um Beantwortung folgender Fragen:<br>1) Ist es richtig, dass das Unternehmen City Schutz GmbH die Ausschreibung für das Ankerzentrum Bamberg gewonnen hat?<br>2) Ist es vertraglich festgehalten, dass Mitarbeiter des vorher im Einsatz befindlichen Sicherheitsdienstes aus den o.g. Gründen nicht durch den neuen Dienstleister übernommen werden? Wenn ja, wie wird das durch den Auftraggeber nachgehalten und wenn nein, warum wird hier das Ziel der Neuausschreibung nicht nachgehalten?<br>3) Waren Erfahrungen bzw. Referenzen anderer Asylunterkünfte ein Bewertungskriterium in der Ausschreibung? Wenn ja, wie wurde die City Schutz GmbH hier bewertet, wenn nein, wieso nicht bei der o.g. Zielstellung der Gewaltfreiheit? Bitte die Bewertungskriterien auch beschreiben, wenn die City Schutz GmbH nicht die Ausschreibung gewonnen hat.<br>4) Gab es grundsätzlich eine Recherche z.B. in der Vorauswahl zu den Sicherheitsdiensten, die sich auf Medien- und Erfahrungsberichte stützte?<br>5) Welche Vergabe-/Bewertungskriterien wurden grundsätzlich festgelegt, wie war das Bewertungsverhältnis Preis-Qualität?<br>6) Welche Mechanismen hat der Auftraggeber implementiert, um Gewalt gegen Geflüchtete durch Sicherheitsmitarbeiter zu verhindern? <br>7) Welche vertraglichen Verpflichtungen muss der Auftraggeber (z.B. Schulungen) erfüllen, um durch eigene und geeignete Maßnahmen Gewalt durch sein Personal zu verhindern?<br><br>Herzlichen Dank im Voraus!'Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen' an Regierung von Oberfranken2020-06-07T18:39:03.459017+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichung-von-planen-und-luftbildern-aus-planfeststellungsunterlagen/meine Anfrage beim Staatlichen Bauamt Bayreuth zu dem Betreff „Veröffentlichung von Plänen und Luftbildern aus Planfeststellungsunterlagen“ wurde mit dem Verweis beantwortet, dass die Planfeststellungsbehörde der Regierung von Oberfranken für die Beantwortung von allgemeinen Fragen zuständig ist. Aus diesem Grund wende ich mich mit meiner Anfrage an Sie.<br><br>Teilen Sie mir bitte mit, ob Pläne und Luftbilder aus Planfeststellungsunterlagen in Teilen oder als Ganzes auf Webseiten und in Informationsschreiben veröffentlicht werden dürfen.<br><br>Wenn die Veröffentlichung erlaubt ist, in welcher Form muss die Quelle angegeben werden?<br><br>Falls die Veröffentlich nicht erlaubt ist, teilen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage hierfür mit.<br><br>Vielen Dank für Ihre Bemühungen.'Förderung nach RzWas 2018' an Regierung von Oberfranken2020-03-20T15:11:06.649488+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-nach-rzwas-2018-2/Der Förderantrag für den redundanten Fernleitungsanschluss von Trockau wird als "zweites Standbein" nach DIN 2000 begründet. Primäre Versorgungbleiben lt. ZwV-Pressemitteilung die Quellen im Lindenhardter Forst.<br>Der Förderantrag für den Fernleitungsbau der Juragruppe Richtung Auerbach wird in der Presse als "zweites Standbein" zur REDUNDANTEN Versogung von Auerbach dargestellt. Die primäre, reguläre Versorgung von Auerbach erfolgt vom Wasserwerk in Ranna, Veldensteiner Forst.<br>Hr. Löwl, WWA Hof, hat noch im Januar 2018 per E-Mail den ZwV-J darauf hingewiesen, dass lt. StMUV nur dauernd wasserführende Leitungen förderungsfähig sind. Der Ringleitungsschluss Bodendorf - Leups - Kaltenthal wurde z.B. im Förderantrag 2017 als "nicht förderungsfähig" gestrichen. <br>Die mit Abstand kürzeste Verbindung Kaltenthal - Leups wurde nur befristet vom Sommer 2019 bis zum 06. 12. 2019 als oberirdischen Notleitung genutzt!<br>> Gibt das RzWas-Handbuch nicht vor, dass nur die kürzesten Verbindungen förderungsfähig sind?<br>> Worin besteht der Unterschied zum nun erfolgten Ringleitungsschluss Bodendorf - Leups - Trockau (bei dem die Strecke übrigens deutlich länger ist?<br>In beiden Leitungen steht demnach das Wassser, es sei denn es würde anders verwendet als im Förderantrag deklariert?<br>> Wie ist es mit dieser Einschränkung in der RzWas vereinbar, dass die beiden Leitungen trotzdem gefördert wurden?'VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG' an Regierung von Oberfranken2019-04-21T10:50:55.483053+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vvwas-3-1-ausnahmesachverhalte-zur-abweichung-von-der-prioritat-ortsnaher-wasserversorgung-gem-50-2-whg/Welche Behörde muss auf welche Weise feststellen und wie dokumentieren, dass die Ausnahmesachverhalte nach VVWas 3.1. ….. erfüllt sind, um von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem. § 50 (2) WHG - durch zur Förderung beantragten FERNLEITUNGSANSCHLUSS - per Auflassung rechtsfehlerfrei abweichen zu dürfen?'Kommnalaufsicht > Bürgerbegeheren auf Kreisebene' an Regierung von Oberfranken2019-05-14T08:59:10.074629+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommnalaufsicht-burgerbegeheren-auf-kreisebene/Ist es zulässig auf Landkreisebene ein Bürgerbegehren zu organisieren, das die Aufforderung beinhaltet, <br>das Landratsamt in Bayreuth NICHT mit immensem Kostenaufwand um 50 Arbeitsplätze zu erweitern, sondern es stattdessen wesentlich kostengünstiger zu dezentralisieren und in geeignete Leerstände in anderen Städten des Kreises zu verlagern?'Auflassung der WV Leups' an Regierung von Oberfranken2019-04-06T18:13:16.788052+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auflassung-der-wv-leups/Ist der ZwV-J berechtigt bei der UWB des LRA die Auflassung der WV-Leups zu betreiben, solange noch nicht rechtskräftig entschieden ist, ob er durch den "Vg-klageanhängigen" Übereignungsbeschluss rechtmäßiger Eigentümer der Grundstücke mit dem verbundenen Wasserrecht ist?'Voraussetzungen nach VVWas 3.1. f. ausnahmsweise Abweichung von § 50 (2) WHG' an Regierung von Oberfranken2019-04-06T18:18:12.203915+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/voraussetzungen-nach-vvwas-31-f-ausnahmsweise-abweichung-von-50-2-whg/1. Wie muss die zuständige Fachbehörde unwiderlegbar sach- und rechtsfehlerfrei feststellen und extern nachprüfbar dokumentieren, dass die Auflassungsvoraussetzungen nach VVWas vorliegen?<br>2. Muss die UWB vor einer Auflassungsentscheidung das WWA als Fachbehörde im WR-Verfahren beteilgen? <br>3. Sind auch unmittelbar betroffen Wasserkunden im Verfahren zu beteiligen?<br>4. Welche Rechtsmittel gäbe es dagegen?'Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe' an Regierung von Oberfranken2019-03-02T10:40:18.259768+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzgebiet-fur-wasserversorgung-leups-zev-juragruppe/Beim LRA-BT ist aktenkundig amtsbekannt, dass schon das damalige LRA Pegnitz 1969 beanstandet hat, dass die Schutzgebietsausweisung für die WV-Leups "nicht mehr den geänderten gesetzlichen Anforderungen entspricht". Seit 1978 ist der ZwV-Juragruppe versorgungspflichtig und dafür verantwortlich. Das LRA duldet diesen Missstand ungeahndet.<br>1. Bleibt diese über 40-jährige verantwortungslose Untätigkeit des LRA-BT disziplinarrechtlich folgenlos, auch wenn das LRA durch eine Verpflichtungsklage beim VG-BT gezwungen würde eine WR-Anordnung gegen die Juragruppe zu erlassen, des Inhalts, "umgehend eine Schutzgebietsausweisung vorzunehmen"?<br>2. Gibt es hierzu auch einen StGB-relevanten Tatbestand?'Wasserrecht: Veräußerurungsverbot als Schutzauflage für Quellgrundstücke' an Regierung von Oberfranken2019-03-02T09:01:57.812517+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wasserrecht-verauerurungsverbot-als-schutzauflage-fur-quellgrundstucke/Der WR Bescheide für die WV leups enthält in Abs. III als Schutzauflage ein dauerhaftes Veräußerungsverbot!<br>Die Stadt Pegnitz hat dieses und andere WV Grundstücke 2017 an den ZwV übereignet.<br>a) ohne Erforderlichkeit, denn der ZwV hat schon 2016 die Auflassung der WV Leups beschlossen<br>b) ohne Rechtsgrundlage, denn nach einschlägiger Rechtsprechung (OPG-Regensburg 2012 genügt auch dingliche Sicherheit. Diese ist dadurch erfüllt, dass Pegnitz 1978 gem. Satzung des ZwV § 4 (7) bereits die Grundstücke dem Wasserversorger zur unentgeltlichen Nutzung (~ incl. Wasserrecht) überlassen hat (Beitrittsvereinbarung/-Beschluss).<br>1. Bleibt es disziplinarrechtlich folgenlos, dass der Pegnitzer Verwaltungsleiter durch Veranlassung dieser rechtswidrigen Überäußerung Haushaltuntreue begangen haben könnte?<br>2. Bleibt es für die Kommunalaufsicht, die Kenntnis davon hatte, aber nicht korrigierend dagegen eingeschritten ist, disziplinarrechtlich folgenlos??<br>3. Bleibt es für den ZwV aufsichtsbehördlich folgenlos, dass sich der Werkleiter die Übereignung durch wissentliche Falschdarstellung der (nicht bestehenden) Rechtsgrundlage und der nicht mehr bestehenden Erforderlichkeit durch arglistige Täuschung erschlichen hat?<br>4. Wären hierdurch nicht einerseits die Tatbestände Betrug durch arglistige Täuschung und andererseits haushaltuntreue erfüllt?<br>5. Die Kommunalaufsicht hatte von dem Vorgang Kenntnis und sich dazu (unzutreffend) geäußert. Bleibt das folgenlos oder wäre dadur4ch der Tatbestand der Begünstigung im Amt wegen Nichtanzeige von zwei Offizialdelikten erfüllt?'Schutzgebiet für Wasserversorgung Leups, ZeV-Juragruppe' an Regierung von Oberfranken2019-03-23T09:59:08.435862+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schutzgebiet-fur-wasserversorgung-leups-zev-juragruppe-1/Beim LRA-BT ist aktenkundig amtsbekannt, dass schon das damalige LRA Pegnitz 1969 beanstandet hat, dass die Schutzgebietsausweisung für die WV-Leups "nicht mehr den geänderten gesetzlichen Anforderungen entspricht". Seit 1978 ist der ZwV-Juragruppe versorgungspflichtig und dafür verantwortlich. Das LRA duldet diesen Missstand ungeahndet.<br>1. Bleibt diese über 40-jährige verantwortungslose Untätigkeit des LRA-BT disziplinarrechtlich folgenlos, auch wenn das LRA durch eine Verpflichtungsklage beim VG-BT gezwungen würde eine WR-Anordnung gegen die Juragruppe zu erlassen, des Inhalts, "umgehend eine Schutzgebietsausweisung vorzunehmen"?<br>2. Gibt es hierzu auch einen StGB-relevanten Tatbestand?'Wasserrechtlich anordnung einen Fassungsbereich für TwV-Anlage einzuzäunen' an Regierung von Oberfranken2019-03-11T20:51:50.468591+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wasserrechtlich-anordnung-einen-fassungsbereich-fur-twv-anlage-einzuzaunen/1. Gehe ich recht in der Annahme: "Das LRA als UWB und/oder Kommunalaufsichtsbehörde sind zuständig, dass öffentlich rechtliche Wasserversorger (hier ein Zweckverband) Schutzauflagen in rechtswirksam bestehenden WR-Bescheiden einhalten müssen; das WWA ist die zuständige Fachbehörde"?<br>2. Wenn nun betroffene Wasserkunden beanstanden, dass der Fassungsbereich seit langem NICHT (WR-Bescheid gemäß) eingezäunt ist und deshalb vom LRA verlangen, dass es gegen den ZwV eine wasserrechtliche Anordnung erlässt diesen rechtswidrigen Missstand umgehend abzustellen, <br>kann sich dann das LRA dieser Aufforderung, eine fortgesetzte, vorsätzliche OWi (nach BayWG und EigenüberwachungsVO) dadurch abzustellen, - folgenlos - widersetzen?<br>3. Wer haftet dann, wenn es durch (bei Einzäunung vermeidbare) Aufkeimungen bei den Verbrauchern zu ernsthaften Gesundheitsschäden kommen würde?<br>4. Wäre hier nicht dringend unverzüglich dienstaufsichtliches Einschreiten geboten (um im Schadensfall nicht für zivilrechtliche Schadensersatz- & Schmerzendgeldansprüche mithaftbar zu sein)?'Übereignung von Grundstücke der Wasserversorgung Leups und anderr Ortsteile v.Pegnitz' an Regierung von Oberfranken2019-04-06T18:07:54.926060+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ubereignung-von-grundstucke-der-wasserversorgung-leups-und-anderr-ortsteile-vpegnitz/Nachdem sich das LRA in der Stellungnahme zur Petition (wider besseres Wissen?) unzutreffend auf das Merkblatt der LfU beruft und mir diese aber inzwischen mitgeteilt hat, dass es <br>a) nicht rechtsverbindlich sei und es <br>b) im WHG und BayWG keine Rechtgrundlage für eine Erwerbs-/Übereignungspflicht gibt,<br>c) weil das für Grundstücke im öffentlichen Eigentum der versorgungspflichtigen Kommune in der ZwV-(Muster-)Satzung nach § 4 (7) durch "unentgeltliche Überlassung" abschließend rechtskonform geregelt ist,<br>bitte ich hiermit um verbindliche, verständliche Auskunft:<br>1. Hat der ZwV-J die Übereignung bei der Stadt Pegnitz eingefordert?<br>2. Falls ja, entsprach diese Begründung vollinhaltlich der Rechtslage und dem Sachverhalt?<br>3. Oder ging die Übereignungsinitiative von der Stadt Pegnitz aus? Falls Ja, von wem?<br>4. Worauf beruft sich die Stadtverwaltung, dass sie das Veräußerungsverbot im fortdauern rechtskräftigen WR-Bescheid (trotz Hinweisen aus der betroffenen Bevölkerung) Ignoriert hat?'Wasserversorgung Leups' an Regierung von Oberfranken2019-03-11T09:11:21.066112+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wasserversorgung-leups-2/Sind ihnen die nachgenannten Vollzugsdefizite bekannt?<br>Falls JA, was haben sie bisher dagegen unternommen?<br>Halten sie die Antwort des LRA, "man könne/brauche dazu keine Antwort abgeben, weil derzeit eine VG-Klage anhängig ist" in allen Fragepunkten für aufrecht haltbar?<br>Was gedenken sie als übergeordnete Fachbehörde diesbezüglich zu veranlassen?<br><br>>> Durch Prüfbericht des Dr. v. Stetten, staatl. Gesundheitsamt ist 2017 aktenkundig dokumentiert, dass der Fassungsbereich (entgegen Schutzauflage in Abs. III des WR-Bescheids von 1956) NICHT eingezäunt ist. Zwei namentlich genannte Bedienstete seines Amts haben gegenüber der Kommunalaufsicht geäußert, dass 'dieser Missstand für sporadische (gesundheitsgefährdende)Aufkeimungen des Rohwassers sei.'<br>1. Weshalb wurde nicht unverzüglich eine anlassbezogene Vor-Ort Kontrolle des WWA verfügt?<br>2. Weshalb wurde bis dato keine wasserrechtliche Anordnung mit Fristsetzung und Ersatzvornahmeandrohung erlassen, diese WR-Bescheid widrige Ordnungswidrigkeit abzustellen?<br>3. Wäre das nicht umso mehr geboten, weil der ZwV-Verwaltungsleiter in der Presse öffentlich erklärt, hat den Fassungsbereich auch künftig nicht einzäunen zu wollen ("weil sich das nicht lohne")?<br>4. Wie gedenken Sie, wenn es tatsächlich zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Verbraucher kommen sollte, ihre "merkwürdige Kulanz" (der ZwV ist seit 1978 = 40 Jahren mit der Einzäunungspflicht "in Verzug"!) gegenüber dem ZwV und ihre fachbehördliche Untätigkeit zu rechtfertigen? <<'akte' an Regierung von Oberfranken2017-05-21T07:02:51+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/akte/hallo << Antragsteller:in >>'Subventionierungen der Bayreuhter Festspiele' an Regierung von Oberfranken2016-06-15T15:30:42+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/subventionierungen-der-bayreuhter-festspiele/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>ich würde sie um folgende Information bitten:<br><br>Nach meinen Informationen werden die Bayreuther Festspiele auch durch den Bezirk Oberfranken subventioniert. <br><br>http://magazin.klassik.com/news/teaser.cfm?ID=8801&nachricht=Bayreuther%20Festspiele%20fordern%20h%F6here%20Subventionen<br><br>Ich würde sie bitten mir die Höhe der Summe zu nennen, mit der die Bayreuther Festspiele 2016 subventioniert wurden.<br><br>Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<br><br>Mit freundlichen Grüßen