Informationsfreiheitsanfragen an Staatsanwaltschaft Bonn auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-03-20T00:10:43.676466+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Staatsanwaltschaft Bonn, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Einstellung von Ermittlungsverfahren - Weisungen des BMJ' an Staatsanwaltschaft Bonn2023-03-20T00:10:43.676466+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einstellung-von-ermittlungsverfahren-weisungen-des-bmj-3/Jegliche Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ – vormals BMJV) in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 zu Ermittlungsverfahren, in denen das BMJ – vormals BMJV – von seinem externen ministeriellen Weisungsrecht im Zusammenhang mit § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) Gebrauch gemacht und die Einstellung des jeweiligen Ermittlungsverfahrens veranlasst hat.<br><br>Ich erkläre mich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten (ausgenommen Vertreter der BRD ab Referatsleiterebene aufwärts) geschwärzt werden.'Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB' an Staatsanwaltschaft Bonn2022-09-16T21:38:20.439402+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlungsverfahren-wegen-cum-ex-geschaeften-der-ehemaligen-westlb-1/1) Information zur Anzahl der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren;<br><br>2) Aktenzeichen der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren; und<br><br>3) Höhe der Steuerhinterziehung, für die in diesen Ermittlungsverfahren ein Anfangsverdacht besteht.'Bußgeldbescheid gegen 1&1 Telecom GmbH' an Staatsanwaltschaft Bonn2020-05-25T16:27:17.205383+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bugeldbescheid-gegen-11-telecom-gmbh-3/BITTE IMMER DIE ANFRAGENNUMMER ANGEBEN.<br><br>Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Den gegen Bußgeldbescheid gegen 1&1 Telecom GmbH in dem Verfahren, auf welches sich die Pressemitteilung vom 09.12.2019 (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/30_BfDIverh%C3%A4ngtGeldbu%C3%9Fe1u1.html) bezieht, insbesondere die juristische Begründung des Bescheids, soweit dies rechtlich möglich ist. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mich in dieser Sache an Sie verwiesen. Meinen ursprünglichen Vorgang mit dem Aktenzeichen 185064 finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/a/185064<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Staatsanwaltschaft Bonn Herbert-Rabius-Straße 3-553225 Bonn' an Staatsanwaltschaft Bonn2020-09-28T12:49:20.688145+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-staatsanwaltschaft-bonn-herbert-rabius-strae-3-553225-bonn/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Staatsanwaltschaft Bonn<br>Herbert-Rabius-Straße 3-5<br>53225 Bonn<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Weisung hinsichtlich Zustimmung zur Einstellung von Verfahren' an Staatsanwaltschaft Bonn2020-06-09T18:25:10.874142+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/weisung-hinsichtlich-zustimmung-zur-einstellung-von-verfahren/Existiert bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Weisung nach der Staatsanwälte/Staatsanwältinnen einer Einstellung von Strafverfahren ohne Auflagen grundsätzlich nicht zustimmen dürfen, sobald der Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Rolle spielt, egal wie der konkrete Fall aussieht?<br><br>Falls ja, bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente.<br><br>Falls keine schriftliche Weisung aber eine sonstige Übereinkunfte, Verabredung, Vereinbarung oder ähnliches existiert: Wie lauten deren Inhalte?'Funkzellenerfassung/-auswertung im Rhein-Sieg Kreis' an Staatsanwaltschaft Bonn2020-01-27T10:03:21.387564+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/funkzellenerfassung-auswertung-im-rhein-sieg-kreis/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>nach Verweis der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises (FragDenStaat IFG-Anfrage: #167805) an Sie, bitte ich Sie mir Folgendes zuzusenden:<br><br>1. In welchem Ausmaße wurde im Rhein-Sieg Kreis in den Jahren 2018 und 2019 das Mittel der Funkzellenauswertung zur Aufklärung von Straftaten angewendet?<br>2. Bei welcher Art von Straftaten wurden dabei dieses Mittel angewendet und wie viele Daten von Mobilfunkteilnehmern wurden dabei abgefragt?<br>3. Wie viele Betroffene, wurden nach dem Abschluss der Maßnahme informiert?<br>4. Wie viele Straftaten wurden so aufgeklärt und welche Aufklärungen wären ohne dieses Mittel nicht möglich gewesen?<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Übersicht von mir erstatteter Strafanzeigen' an Staatsanwaltschaft Bonn2017-01-02T12:49:11.029847+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-von-mir-erstatteter-strafanzeigen-1/Ich bitte um Ausstellung einer Übersicht der von mir erstatteten Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Bonn inkl. der Aktenzeichen sowie eine Übersicht aller gegen mich geführten Ermittlungsverfahren inkl. evtl. Einstellungsverfügungen.'Agentenverrat vom 5.6.1979 Winfried Baumann' an Staatsanwaltschaft Bonn2017-03-27T10:21:08.884827+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/agentenverrat-vom-561979-winfried-baumann/bitte teilen Sie mir mit, unter welchem Aktenzeichen die im Juni 1979 erfolgten Verhaftungen von Steffen von Bamberg ( Schwager von Robert Havemann), Siegfried Petrelli und Anton Hummel nach dem Agentenverrat von Winfried Baumann an den BND im Juni 1979 erfasst wurden. Befindet sich der Aktenbestand zu diesen Verhaftungen bzw die Ermittlungsakten noch bei Ihnen oder wurden die Ermittlungsakten bereits an das Landesarchiv Nordrhein Westfalen weitergeleitet?