Informationsfreiheitsanfragen an Studierendenwerk Düsseldorf AöR auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2020-01-14T10:14:18.720935+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Studierendenwerk Düsseldorf AöR, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Wohnung des Geschäftsführer in einer Wohnanlage des Studierendenwerks: Protokolle des Verwaltungsrat und Vereinbarkeit mit dem Corporate Governance Kodex NRW' an Studierendenwerk Düsseldorf AöR2020-01-13T12:18:53.832333+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wohnung-des-geschaftsfuhrer-in-einer-wohnanlage-des-studierendenwerks-protokolle-des-verwaltungsrat-und-vereinbarkeit-mit-dem-corporate-governance-kodex-nrw/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>vor dem Hintergrund Ihrer Antwort auf eine IFG Anfrage bezüglich Wohnung des Geschäftsführer in einer Wohnanlage des Studierendenwerks (vgl. entsprechende Anfrage auf FragDenStaat: https://fragdenstaat.de/anfrage/zur-verfugung-stellen-von-wohnraum-fur-den-gechaftsfuhrer/) bitte ich folgendes mir zu zusenden:<br>- von den Protokollen des Verwaltungsrat alle Ausschnitte in der die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer behandelt wird. Schützenswerte personenbezogene Daten können geschwärzt werden, ebenso schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach § 8 IFG NRW,<br>hilfsweise nur die Ergebnisse der Abschnitte der Protokoll des Verwaltungsrates in der die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer behandelt wird. <br>- die Berichte nach Abschnitt 5.2 des Public Corporate Governance Kodex NRW (im folgenden Kodex genannt) für das Geschäftsjahr 2018 und später<br><br>Außerdem bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:<br>1. Wieso stellt die Vermietung von Wohnraum an den Geschäftsführer kein unzulässiger Vorteil im Sinne des Abschnittes 3.5.2 des Kodex dar vor dem Hintergrund, dass ausweislich Ihrer eigenen Webseite Wohnraum nur an Studierende vergeben wird, der Geschäftsführer aber dem ersten Anschein nach kein Student ist und die Vermietung nur mit seiner Eigenschaft als Geschäftsführer zu erklären ist?<br>2. Gibt weitere Mitarbeiter*innen oder Organmitglieder des Studierendenwerkes, die, ohne Studierende zu sein, Wohnraum vom Studierendenwerk gemietet haben?<br>3. Sind nach dem Bericht für das Geschäftsjahr 2017 weitere Berichte nach Abschnitt 5.2 des Kodex erstellt worden? Wenn ja, wo sind diese veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?<br>4. Falls Berichte erstellt worden sind, aber nicht veröffentlicht, wieso sind diese entgegen Abschnitt 5.2 des Kodex nicht öffentlich zugänglich gemacht worden?<br> <br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Rezept Zucchini-Sauce' an Studierendenwerk Düsseldorf AöR2020-01-14T10:14:18.720935+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rezept-zucchini-sauce/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>am gestrigen Montag, dem 13.01.2020, gab es an der Theke Green Corner in der Mensa Universitätsstraße eine sehr leckere Zucchini-Sauce, die meinen Kommilitonen und mir sehr gut geschmeckt hat. Könnte ich bitte das Rezept haben?<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Vielen liebe Dank'Hausordnung' an Studierendenwerk Düsseldorf AöR2020-01-13T11:17:25.582734+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hausordnung/- die aktuelle geltende Hausordnung, die auf der Startseite Ihrer Internetseite (https://www.stw-d.de/) unter "Aktuelles" genannt wird.'Zur Verfügung stellen von Wohnraum für den Gechäftsführer' an Studierendenwerk Düsseldorf AöR2020-01-07T15:03:32.706645+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zur-verfugung-stellen-von-wohnraum-fur-den-gechaftsfuhrer/Vor Kurzem ist mir aufgefallen, dass in einer Wohnanlage des Studierendenwerkes eine Wohneinheit für den Geschäftsführer bereitgestellt wird. <br><br><< Adresse entfernt >>. Ist es zutreffend, dass dem Geschäftsführer eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird?<br>2. Wird diese als geldwerter Vorteil versteuert?<br>3. Gibt es weitere Sondervorteile, die der Geschäftsführung zugebilligt werden?<br>4. Inwiefern ist es mit den Aufgaben des Studierendenwerkes vereinbar, eigentlich für Studenten gedachten Wohnraum an Mitarbeiter zu vergeben? Ist dies mit dem Studierendenwerksgesetz NRW vereinbar und in Absprache mit dem Ministerium geschehen?'Auslasten der Wohnanlagen in Düsseldorf' an Studierendenwerk Düsseldorf AöR2019-03-28T14:16:15.378729+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auslasten-der-wohnanlagen-in-dusseldorf/Eine Übersicht aus der die Auslastung (Verhältnis der vermieteten Wohnplätze zu den gesamten Wohnplätzen einer Wohnanlage) ihrer Wohnanlagen auf dem Gebiet der Stadt Düsseldorf der letzten zwei Jahre hervorgeht, unterteilt nach Wohnanlage und Monat.'Hausordnung zu den Wohnanlagen des Studierendenwerkes Düsseldorf, Einverständnis bezüglich des Wahlausschusses' an Studierendenwerk Düsseldorf AöR2018-06-04T20:57:36.718645+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hausordnung-zu-den-wohnanlagen-des-studierendenwerkes-dusseldorf-einverstandnis-bezuglich-des-wahlausschusses/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrter Herr Zehetner<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>- die Hausordnung zu den Wohnanlagen des Studierendenwerkes Düsseldorf<br>- die Einverständniserklärung des Studierendenwerkes, dass der Wahlausschuss des Studierendenparlamentes auf dem Gebiet der Wohnanlagen des Studierendenwerkes Wahlwerbung entfernen darf<br><br>Begründung:<br>Zu Punkt 1: Ich habe bereits zweimal beim Studierendenwerk vorgesprochen und um eine Kopie der Hausordnung für die Wohnanlagen des Studierendenwerkes gebeten. Bei beiden Malen hatte der Empfang keine Kopie der Hausordnung zur Hand. Ich interessiere mich hauptsächlich um den Passus, wonach Wahlwerbung bei den Wohnanlagen verboten seien. Insbesondere interessiert es mich, wieso vergünstigter Wohnraum ein Verbot in die Meinungs- und Informationsfreiheit rechtfertigt. Falls sie also diesbezüglich weitere Ausführungen machen wollen, wäre ich sehr dankbar.<br><br>Zu Punkt 2: Der Wahlausschuss des Studierendenparlamentes nimmt sich das Recht raus, Wahlwerbung bei den Wohnanlagen des Studierenwerkes zu entfernen. Dies erscheint mir eine erhebliche Kompetenzüberschreitung des Wahlausschusses zu sein, da es ggf. den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt, wenn privat aufgestellte Wahlplakate abgerissen werden. Darum bitte ich um die Bestätigung, dass der Wahlausschuss im Namen bzw. mit Einverständnis des Studierendenwerkes Wahlwerbung entfernen kann. <br><br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Beitrags- und Preiserhöhung, Haushaltspläne,' an Studierendenwerk Düsseldorf AöR2018-02-11T09:07:41.543025+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/beitrags-und-preiserhohung-haushaltsplane/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- Die Verwaltungsratsbeschlüsse, welche die Erhöhung der Beiträge zum WS 2018/19 und die Preiserhöhung zum 01.08.2018 regeln<br>- die dazugehörigen Antragsunterlagen der Geschäftsführung<br>- Haushaltspläne und Nachtragshaushalte der Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2017, 2018<br>- Jahresabschluss der Jahre 2012, 2013, 2014, 2016<br>- die Satzung des Studierendenwerkes<br>- Aktenplan, Organigramm und sonstige Verzeichnisse aus denen die vorhandenen amtlichen Informationen des Studierendenwerkes herausgelesen werden können (vgl. § 12 IFG NRW)<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Ich behalte mir vor weitere amtliche Informationen anzufordern. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen