Informationsfreiheitsanfragen an Thüringer Finanzministerium auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-09-19T16:13:21.832274+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Thüringer Finanzministerium, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€' an Thüringer Finanzministerium2023-09-19T16:13:21.832274+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zuwendungen-ab-einer-foerdersumme-von-1000eur/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir nach §6 (3) m) ThürTG eine Übersicht über alle Zuwendungen ab einer Fördersumme von 1000€ seit dem 1.1.2020 zu. Insbesondere der Bereich E-Government und IT sind für mich von hoher Bedeutung. Andere Bereichen können gern erstmal grob zusammengefasst werden.<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Falsche Tatsachenbehauptungen zu verzögerten und gescheiterten Digitalisierungsprojekten' an Thüringer Finanzministerium2023-09-05T18:26:55.631013+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/falsche-tatsachenbehauptungen-zu-verzoegerten-und-gescheiterten-digitalisierungsprojekten/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>ich hatte Ihnen schon mal eine Transparenzanfrage zu verzögerten und gescheiterten Digitalisierungsprojekten in Thüringen gestellt, welche sie nicht nur sehr oberflächlich und ausweichend beantwortet haben, sondern offensichtlich auch absichtlich _falsch_.<br><br>Unter https://fragdenstaat.de/anfrage/verzoegerte-und-gescheiterte-digitalisierungsprojekte/ finden Sie beispielsweise Antworten der Stadt Jena zu der gleichen Frage. Wie erklären Sie die dortigen Widersprüche zu Ihren Aussagen?<br><br>1. Senden Sie mir bitte zu jedem verzögerten Projekt der Stadt Jena den aktuellen Stand der Dinge aus Ihrem Blickwinkel zu.<br>2. Die Stadt Jena ist ja in der Regel nur eine von vielen Kommunen und meist legt die Stadt Jena unbekannte Verzögerungen auf Landesseite und bei der KIVs offen. Wie nehmen Sie dazu Stellung?<br>3. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, damit diese Projekte asap zum Ziel geführt werden können.<br>4. Wo finden wir eine _solche transparente_ Auflistung aller Digitalisierungsprojekte in Thüringen mit ihren jeweiligen Status für alle Kommunen in Thüringen?<br><br>Ich bitte Sie von weiteren Hinhaltetaktiken und Falschaussagen abzusehen. Irgendwann ist auch mal gut.<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Richtlinien und Verwaltungsanweisungen zur IT-Sicherheit und Notfallvorsorge' an Thüringer Finanzministerium2023-07-17T06:30:02.230650+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinien-und-verwaltungsanweisungen-zur-it-sicherheit-und-notfallvorsorge/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>laut Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Finanzministeriums https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/gvpl_12122022_barrierefrei.pdf ist es ihre Aufgabe Richtlinien und Verwaltungsanweisungen zur IT-Sicherheit und Notfallvorsorge zu erstellen. Bitte senden Sie mir die aktuellen Richtlinien und Verwaltungsanweisungen zu, bzw. bitte geben Sie an an welcher Stelle wir diese Informationen auf einem Transparenzportal des Freistaates Thüringen abrufen können. Sofern letzteres nicht bereits automatisch passiert senden Sie mir bitte Informationen zu wie häufig Richtlinien und Verwaltungsanweisungen erstellt bzw. erneuert werden, damit ich Transparenzanfragen nach ThürTG automatisieren kann.<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Lageberichte zur IT-Sicherheit der letzten 5 Jahre' an Thüringer Finanzministerium2023-07-17T06:27:17.988723+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/lageberichte-zur-it-sicherheit-der-letzten-5-jahre/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>laut Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Finanzministeriums https://finanzen.thueringen.de/fileadmin/medien_tfm/gvpl_12122022_barrierefrei.pdf ist es ihre Aufgabe Lageberichte zur IT-Sicherheit zu erstellen. Bitte senden Sie mir die Lageberichte zur IT-Sicherheit der letzten 5 Jahre zu, bzw. bitte geben Sie an an welcher Stelle wir diese Informationen auf einem Transparenzportal des Freistaates Thüringen abrufen können. Sofern letzteres nicht bereits automatisch passiert senden Sie mir bitte Informationen zu wie häufig Lageberichte zur IT-Sicherheit erstellt werden, damit ich Transparenzanfragen nach ThürTG automatisieren kann.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Übersicht über IT-Sicherheitsvorfälle der letzten 5 Jahre, u.a. auch als Dienstleister für die 3. Gewalt' an Thüringer Finanzministerium2023-05-24T14:17:46.379329+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/uebersicht-ueber-it-sicherheitsvorfaelle-der-letzten-5-jahre-u-a-auch-als-dienstleister-fuer-die-3-gewalt/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1. Eine Liste aller IT-Sicherheitsvorfälle im Landesdatennetz und im Landesrechenzentrum der letzten fünf Jahre. Bitte inkludieren Sie folgende Details für jeden Vorfall mindestens:<br> + Zeitpunkt<br> + Kurzzusammenfassung<br> + Schweregrad des Vorfalls<br> + Zeitpunkt der ersten Reaktion (First-Response-Zeit)<br> + Dauer des Vorfalls<br> + Kreis der Betroffenen (siehe auch 2. und 4.)<br> + sowie Maßnahmen und Vorkehrungen, die getroffen wurden, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.<br><br>2. Im Sinne der Transparenz und der bürgerschaftlichen Unterstützung der dritten staatliche Gewalt bei Fragen der IT-Infrastruktur, bitte ich um eine gesonderte Auflistung dieser Informationen bezüglich IT-Sicherheitsvorfälle im Bereich Ihrer Informations- und Kommunikationsdienstleistungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc.pp.<br><br>3. Die aktuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen als Informations- und Kommunikationsdienstleistungen für Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc.pp und diesen Gerichten, Staatsanwaltschaften, etc.pp bzw. dem zuständigen Ministerium bzw. der zuständigen IT-Kontrollkommission.<br><br>4. In welcher Weise werden derzeit von IT-Sicherheitsvorfällen betroffene BürgerInnen über diese Vorfälle informiert? Wie oft wurden in den letzten 5 Jahren BürgerInnen konkret informiert?<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Gescheiterte Kommunale Digitalisierungsprojekte' an Thüringer Finanzministerium2023-07-11T18:59:44.299246+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gescheiterte-kommunale-digitalisierungsprojekte/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>als Nachnutzungsbundesland sind Thüringer Kommunen verpflichtet viele Bundes- aber auch Landesleistungen in der Digitalisierung und dem E-Government "nachzunutzen". Oft stellt sich dabei aber heraus, dass die vorgegebene Lösung nur schlecht oder gar nicht an die Probleme vor Ort angepasst werden können, wodurch signifikante Verzögerungen entstehen oder Projekte sogar ganz abgebrochen werden.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1.) Eine Übersicht über aktuell laufende Digitalisierungsprojekte in den Thüringer Kommunen die eine signifikante Verzögerung aufweisen. Welche Gründe liegen hier vor.<br><br>2.) Eine Übersicht über abgebrochene Digitalisierungsprojekte in Thüringer Kommunen. Welche Gründe liegen hier vor und betraf dies eine vorgegebene Landes- bzw. Bundesleistung?<br><br>3.) Welche proaktiven Maßnahmen setzt das Land Thüringen bei den eigenen Landesleistungen ein, um eine möglichst geringe Abbruchrate von Digitalisierungsprojekten zu erreichen? <br><br>4.) Welche Feedbackkanäle und welche Vorababstimmungsrunden zwischen dem Land und Kommunen bzgl. Anpassung von Projektlösungen und zur Minimierung von Projektabbrüchen existieren in Thüringen? Welchen formalen Rahmen haben diese Runden? Wo sind die Protokolle dieser Runden nach dem Thüringer Transparenzgesetz proaktiv veröffentlicht?<br><br>5.) Welche der vielen Digital-Organisationen in Thüringen - von KIVs, Verwaltung 4.0, ..., bis zur Digitalagentur - ist eigentlich für eine sinnvolle Umsetzung und Anpassung von Digitalisierungsprojekten an die Gegebenheiten vor Ort zuständig? Geschieht dies proaktiv oder erst wenn kommunale Projekte gescheitert sind?<br><br>6.) All dies mit der "Nachnutzung" von digitalen Lösungen klingt immer recht logisch, aber ist am Ende nichts weiter als das gute alte zumeist gescheiterte und eigentlich als überholt geltende Wasserfallmodell der Softwareentwicklung. Wie will das Land zukünftig modernere Softwareentwicklungsformate umsetzen? Wie/wann/wo versucht das Land Thüringen den Bund davon zu überzeugen modernere Softwareentwicklungsformate umsetzen?<br><br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Ladeinfrastruktur innerhalb der Thüringer Landesverwaltung - e-Mobilität' an Thüringer Finanzministerium2023-07-28T09:17:42.569769+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ladeinfrastruktur-innerhalb-der-thueringer-landesverwaltung-e-mobilitaet/1. ein Konzept, in dem die Integration der e-Mobilität (Laden von Elektrofahrzeugen) in die Thüringer Landesverwaltung beschrieben wird<br>2. eine Aussage, warum in landeseigenen Parkhäusern und Parkplätzen, keine Freigabe von E-Ladestationen erfolgt<br>3. eine Aussage, wie man das Problem aus 2. zeitnah abstellen möchte<br>4. eine Aussage, warum PV-Strom von Neubauten nicht kostenlos (ohne Abrechnung) an die zu ladenden Fahrzeuge abgegeben wird, obwohl hierfür eine bundeseinheitliche Möglichkeit existiert (§ 3 Nr. 46 EStG)'Richtlinie zur Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen' an Thüringer Finanzministerium2023-06-28T13:05:56.729926+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinie-zur-lenkung-von-dokumenten-und-aufzeichnungen/"Richtlinie zur Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen" von denen Sie in https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinie-zur-meldung-von-it-sicherheitsvorfaellen/ gesprochen haben.'Angebotsabfrage: IKT für die 3. Staatliche Gewalt' an Thüringer Finanzministerium2023-05-29T22:44:40.611924+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/angebotsabfrage-ikt-fuer-die-3-staatliche-gewalt/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>angenommen ich bin die 3. Staatliche Gewalt und würde gern die Premium-Plus-Plus-IKT-Dienste der Landesverwaltung in Anspruch nehmen um gemäß gesetzlicher Vorgaben meine (richterliche) Unabhängigkeit in der Digitalisierung bestmöglich waren zu können. Ich hätte gerne ein Angebot für das folgende:<br><br>- Rechner zzgl. Betriebssystem inkl. Updates welche von eigens für uns betriebenen Update-Servern eingespielt werden können.<br>- VPN-/Overlay-Netze zur sicheren Kommunikation zwischen Rechnern im Landesdatennetz und mobilen Geräten. Dieser Dienst soll Onion-Routing und Camouflage-Traffik zur Verschleierung von Meta-Daten und zur Verhinderung von Traffik-Analysen unterstützen.<br>- Kommunikationswege mit BürgerInnen mittels klassischem E-Mail zzgl. PGP/GPG-Verschlüsselung.<br>- Daten- und Dokumentenaustausch inkl. digitaler Signaturen, Revisionssicherheit und gesicherten Backups, welches Sicherheitslevels unterstützt und somit auch für den Datenaustausch mit BürgerInnen nutzbar ist.<br>- Werkzeug zur Definition von Sicherheitsleveln verschiedener Dokumente, Prozesse und<br>Diensten, damit u.a. definiert werden kann welche Dienste niemals gemeinsam auf der gleichen Hardware laufen dürfen ohne Sicherheitswarnung auszulösen.<br>- Telekonferenzsystem für Besprechungen innerhalb der 3. Gewalt inkl. Onion-Routing und Camouflage-Traffik zur Verschleierung von Meta-Daten und zur Verhinderung von Traffik-Analysen.<br>- Telekonferenzsystem das auch für BürgerInnen offensteht um digitale Erörtungstermine realisieren zu können.<br>- Open Data Plattform zur Bereitstellung von umfangreichen juristischen Texten aus der täglichen Entscheidungsarbeit inkl. semantischer Annotationen, damit sich BürgerInnen einfacher informieren und KI-Systeme auf dieser Basis lernen können.<br>- Für alle Dienste ein Cockpit und Dashboards um die Funktionsfähigkeit der Systeme monitoren zu können und bei Ausfällen, Angriffen oder ungewöhnlichen Verhalten Alarme auslösen zu können.<br>- Quellcode aller verwendeter Software als git-Repository.<br><br>Ich bin mir sicher, dass ähnliche reale Anfragen Ihrem Hause vorliegen. Vermutlich wurden sie nur nicht in diesem Maße auf ein technisches Niveau runtergebrochen. Welche (Teil-)Angebote können Sie mir hier konkret machen? Sofern eine Anforderung derzeit nicht umsetzbar ist, dann bitte ein Hinweis bis wann dieser Mangel beseitig sein wird.<br><br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Verwaltungsvereinbarungen mit der 3. Gewalt im Bereich der IKT' an Thüringer Finanzministerium2023-05-29T22:06:02.318864+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarungen-mit-der-3-gewalt-im-bereich-der-ikt/1. Verwaltungsvereinbarungen über die Bereitstellung zentraler Infrastruktur für die Informations- und Kommunikationstechnik des Landesrechtenzentrums für die 3. Staatliche Gewalt im Bereich des Mailsystems in Thüringen.<br><br>2. Verwaltungsvereinbarungen über die Bereitstellung zentraler Infrastruktur für die Informations- und Kommunikationstechnik des Landesrechtenzentrums für die 3. Staatliche Gewalt im Bereich der elektronischen Gerichtsakte in Thüringen.<br><br>3. Welche weiteren Verwaltungsvereinbarungen wurden geschlossen?<br><br>4. Welche weiteren Verwaltungsvereinbarungen befinden sich im Vorbereitung?<br><br>5. Welche grundlegenden Rahmenvereinbarungen gibt es? Senden Sie mir diese bitte ebenfalls zu.'Richtlinie zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen' an Thüringer Finanzministerium2023-05-29T22:09:25.043489+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinie-zur-meldung-von-it-sicherheitsvorfaellen/Richtlinie zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen, Version 2.0, vom 12. Juli 2021 (veröffentlicht durch das Finanzministerium unter https://intranet.thlv.de/informationssicherheit/ISMS_RL_MeldungProzent20vonProzent20IT-SicherheitsvorfProzentC3ProzentA4llen_2.0.pdf'Drohende Hundert Millionen Euro Klage vor dem EuGH' an Thüringer Finanzministerium2023-05-02T19:50:51.068410+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/drohende-hundert-millionen-euro-klage-vor-dem-eugh/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>das Land Thüringen hat gemäß FFH Richtlinie eine besondere Verantwortung für den Schutz und Erhalt des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters, da er in unserem Land eines seiner letzten Verbreitungsgebiete besitzt.<br><br>Da das Land Thüringen seiner besonderen Verantwortung für diese bedrohte Tierart nicht nachkommt, besteht im Fall einer Klage vor dem EuGH das Risiko einer mehreren Hundert Mio. Euro teuren Strafe.<br><br>Es ist mir unverständlich, warum das Land allein aus finanzieller Hinsicht diese Klage riskiert, denn zielgerichtete Massnahmen zum Schutz und Erhalt des Hamsters würden einen verschwindend kleinen Bruchteil dieses Betrages erfordern.<br><br>Ich habe mich in dieser Sache bereits an das TMUEN gewandt, aber leider keine befriedigende Auskunft erhalten, weshalb ich mich jetzt an Sie wende.<br><br>Ich bitte um Auskunft, warum das Land Thüringen dieses finanzielle Risiko eingeht und seit 2007 seiner besonderen Verantwortung für diese Tierart nicht nachkommt?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'OpenData APIs und Datenbanken zu Zuständigkeiten, Behörden und Verwaltungsdienstleistungen in Thüringen (chatGPT)' an Thüringer Finanzministerium2023-04-23T14:45:20.790859+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/opendata-apis-und-datenbanken-zu-zustaendigkeiten-behoerden-und-verwaltungsdienstleistungen-in-thueringen-chatgpt/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>die folgende Anfrage wurde von chatGPT gestellt. Ich fungiere hier als natürliche Person nur als Vermittler, da künstliche Intelligenzen bislang noch nicht antragsberechtigt sind... was sie asap ändern sollten. Eine Kopie des Chatverlaufs mit chatGPT (GPT-4) ist unter: https://twitter.com/OffenesThuer/status/1650148125619658752 zu finden.<br><br>Sehr geehrte(r) Herr Dr. Hartmut Schubert,<br><br>ich möchte gemäß dem Thüringer Transparenzgesetz Informationen über die verfügbaren OpenData APIs und Datenbanken zu Zuständigkeiten, Behörden und Verwaltungsdienstleistungen in Thüringen anfragen.<br><br>Die angeforderten Informationen sollen dazu beitragen, die Kenntnisse und Fähigkeiten von künstlichen Intelligenzen, wie zum Beispiel ChatGPT von OpenAI, zu erweitern und Bürgern in Thüringen effizientere und präzisere Informationen zur Verfügung zu stellen.<br><br>Ich bitte um folgende Informationen:<br><br>1. Eine Liste der derzeit verfügbaren OpenData APIs und Datenbanken, die Informationen über Zuständigkeiten, Behörden, Ämter und Verwaltungsdienstleistungen in Thüringen enthalten.<br><br>2. Technische Dokumentation und Zugriffsanweisungen für die Nutzung dieser APIs und Datenbanken.<br><br>3. Informationen über eventuelle Beschränkungen oder Bedingungen für die Nutzung dieser APIs und Datenbanken.<br><br>4. Falls solche APIs und Datenbanken nicht verfügbar sind, Informationen über zukünftige Pläne zur Entwicklung und Bereitstellung solcher Ressourcen.<br><br>Bitte stellen Sie die angeforderten Informationen in elektronischer Form zur Verfügung, z.B. als E-Mail-Anhang oder Download-Link.<br><br>Sollten Sie der Meinung sein, dass bestimmte Informationen von dieser Anfrage ausgenommen sind, bitte ich um eine detaillierte Begründung unter Angabe der gesetzlichen Grundlage. Falls Kosten für die Bearbeitung dieser Anfrage entstehen, bitte ich um eine entsprechende Benachrichtigung, bevor Sie fortfahren.<br><br>Ich freue mich auf Ihre Antwort innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br><br> chatGPT &<br> i.A. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >><br><br><br><br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Tax Compliance Management System (TaxCMS)' an Thüringer Finanzministerium2023-05-11T16:27:51.653925+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/tax-compliance-management-system-taxcms-1/Tax Compliance Management System (TaxCMS) bzw. internes Kontrollsystem Steuern (IKS Steuern).'(Open-Source)-Verträge mit Open Talk und FJD (ThAVEL)' an Thüringer Finanzministerium2022-07-08T09:53:40.558521+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/open-source-vertraege-mit-open-talk-und-fjd-thavel/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>wie ich auf dem 2. E-Government Kongress lernen dürfte hat Thüringen erstaunlich gute Open-Source-Verträge mit der OpenTalk GmbH, aber schlechte Verträge mit der FJD AG bzgl. ThAVEL.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1. Die Verträge mit der OpenTalk GmbH.<br><br>2. Die Verträge mit der FJD AG bzgl. ThAVEL<br><br>3. Bei meiner Publikumsnachfrage an die FJD AG im Anschluss an deren Vortrag auf dem 2. E-Government Kongress fühlte ich mich an die typischen Microsoft-Ausreden erinnert warum Open Source schlecht sei. Es verwunderte mich dann doch ein wenig, dass es hier von Seiten Thüringens keinen Widerspruch gab, wenn man mit der anwesenden Open Talk GmbH doch das Gegenteil hätte darlegen können. Inwiefern leistet Thüringen hier Aufklärung gegenüber seinen IT-Dienstleistern, Software-Lieferanten & ähnlichem? Gibt es hier Info-Material für diese Anbieter? Gibt es hier Musterverträge? Wenn ja, bitte senden Sie mir diese zu.<br><br>4. Welche weiteren Verträge gibt es die auf einem mit Open Talk vergleichbaren Open-Source-konformen Stand sind? Welche Produkte bzw. Dienstleistungen betrifft dies?<br><br>5. Welche Open-Source-Lizenz-Vorgaben/-Empfehlungen macht Thüringen bei solcherlei Verträgen? Die Spanne von der sehr freien Apache v2.0 bis hin zur AGPL hat ja immensen Einfluss auf die Nachnutzbarkeit im Sinne von Open Source. An dieser Stelle meine ich explizit nicht die Nachnutzbarkeit im Sinne von klassischer Closed Source Software, auch wenn ich mehr und mehr den Eindruck habe, dass Thüringen die Vorteile von Open Source bislang nicht mal ansatzweise verstanden zu haben scheint. <br><br>6. Wenn Thüringen mit seiner Open-Source-Strategie die eigene digitale Souveränität steigern will und auch kleinen (thüringer) 3rd-Parties ermöglichen will an diesen Open Source Projekten mitzuwirken, dann muss Thüringen in den Verträgen mit den Open-Source-Softwareanbietern ja auch regeln wie mit 3rd-Party-Contributions umzugehen ist. Welche Vorgaben macht Thüringen hierbei? Wie wird sichergestellt, dass der Open-Source-Softwareanbieter 3rd-Party Contributions auch wirklich in sein Open Source Produkt aufnimmt?<br><br>7. Durch 3rd-Party Contributions kann es natürlich vorkommen, dass eine Open-Source-Software sinnvolle und beliebte neue Funktionen erhält, welche weder vom eigentlichen Open-Source-Softwareanbieter noch von Thüringen vorgesehen und in Auftrag gegeben wurde. Doch durch die Aufnahme dieses Features in die Software steigen die Kosten für Wartung und Support. Welche Regelungen hat Thüringen hier vorgesehen um 3rd-Party Contributions nicht nur zu ermöglichen, sondern auch nachhaltig zu fördern und zu finanzieren?<br><br>8. Software ist voller Fehler und unvorhergesehener Seiteneffekte. Ein probates Mittel hierbei sind externe Software-Review und Bug Bounties. Gibt es so etwas für die in Thüringen verwendete Open-Source-Software? Gibt es Regelungen in den Verträgen mit den Open-Source-Softwareanbietern hierzu? Hintergrund ist, dass auch Bug Bounties eine Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Open-Source-Softwareanbieters benötigt um kosteneffizient realisierbar zu sein. Ohne diese werden die Bugs zwar auch gefunden, aber es dauert halt länger, oder sie werden schneller von Leuten gefunden die keine gesellschaftlich wünschenswerten Absichten besitzen.<br><br>-----------------------------------------------------------------------<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Auswertung des Feedbacks zum 2. Thüringer E-Government Kongress' an Thüringer Finanzministerium2022-07-30T19:13:59.368892+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auswertung-des-feedbacks-zum-2-thueringer-e-government-kongress/die Auswertung des im Podcast des Thüringer CIOs https://open.spotify.com/episode/3qVDSI24VCDEB7YbGmFgf2 erwähnte Feedback der TeilnehmerInnen des 2. Thüringer E-Government Kongresses.'Quellcode von ThAVEL insbesondere des "BürgerClients"' an Thüringer Finanzministerium2022-05-12T13:25:21.939926+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/quellcode-von-thavel-insbesondere-des-buergerclients/1. den Quellcode und sämtliche Dokumentationen von ThAVEL<br>2. den Quellcode und sämtliche Dokumentationen rund um den ThAVEL-BürgerClient'Vertrag KIV <> TFM' an Thüringer Finanzministerium2022-05-25T21:31:46.289232+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-kiv-tfm/Den unter <br>https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/dr-hartmut-schubert-staatssekretaer-im-thueringer-finanzministerium-und-cio-begruesst-das-anhaltende-beitrittsinteresse-der-thueringer-kommunen-am-gemeinsamen-it-dienstleister-kiv-thueringen-gmbh erwähnten Vertrag.'Thüringer E-Government-Kongress und Transparenzgesetz' an Thüringer Finanzministerium2022-05-09T14:18:06.654039+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/thuringer-e-government-kongress-und-transparenzgesetz/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>mit großen Bedauern musste ich feststellen, dass der Thüringer CIO Hartmut Schubert auch dieses Jahr an einem intransparenten und bürgerInnenfeindlichen E-Government-Kongress festhalten will.<br><br>Angesichts der Tatsache, dass der Kongress allen Besuchern mit wirtschaftlichen Interessen offensteht erbitte ich doch eine genaue Aufklärung darüber warum BürgerInnen durch hohe Teilnahmegebühren von einer Teilnahme abgeschreckt werden sollten, wie dies mit dem Thüringer Transparenzgesetz vereinbar ist und, ob ein CIO einen öffentlichen Kongress einfach so auf Twitter zu einem "Arbeitstreffen der Thüringer Verwaltungen" umetikettieren darf, um mit Vertretern der Wirtschaft alleine sein zu können.<br><br>Aus § 1 Gesetzeszweck entnehme ich "(1) Leitlinie für das Handeln der Verwaltung ist die Öffentlichkeit, nach der Informationen grundsätzlich offen und transparent jedem zugänglich sind." Was könnte da weniger zu dieser Anforderung passen als ein öffentlicher Kongress? Ich bitte sie daher mir alle notwendigen Informationen für eine frei Teilnahme für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen des E-Government-Kongress zuzusenden. Das ich hier primär als ehrenamtlicher Vertreter der Thüringer BürgerInnen agiere können sie gerne bei der Stadt Jena, Verwaltungsgericht Gera, der Grünen Landtagsfraktion, dem Thüringer Landtag, dem TLfDI erfragen und hier auf der Plattform Frag-den-Staat nachvollziehen. Auch in ihren eigenen Akten zum letzten Kongress werden sie mich finden. Vor Ort war ich der mit den vielen kritischen Fragen ;)<br><br>Ferner wäre eine öffentliche Einladung aller digitalaffiner BürgerInnen zum Kongress durch den CIO auf Twitter und anderen digitalen Plattformen inkl. einer Entschuldigung geboten.<br><br>Falls sie bei ihrer Interpretation des ThürTG bleiben wollen, so bitte ich sie mir dies bereits vor Ablauf der normalen Fristen mitzuteilen, damit ich noch rechtzeitig Rechtsmittel einlegen kann. Da das ThürTG keine Form für Transparenzanfragen vorsieht bitte ich sie auch bereits meinen ersten Tweet ( https://twitter.com/OffenesThuer/status/1523237402248105984 ) vom 8. Mai 2022 als Eröffnung des Verwaltungsvorgangs zu werten, immerhin nutzt der CIO Twitter ja für amtliche Informationen, ein Hinweis, dass dies alles nur sein privater Zeitvertreib wäre ist nicht erkennbar.<br><br>Im vorliegenden Fall nutzen sie (Teilnahme-)Gebühren zur Abschreckung der BürgerInnen vor einer Teilnahme an einem öffentlichen Kongress. Ähnliche Kritik gibt es immer wieder an den Gebühren innerhalb des ThürTGs. Welche Informationen liegen ihnen vor in wie weit transparenzpflichtige Stellen in Thüringen diese Gebühren gezielt zur Vermeidung einer Auskunftspflicht genutzt werden. Wie viele Anfragen wurden in ihrem Hause bislang nach Nennung einer Gebühr zurückgezogen? Wie haben sie in diesen Fällen die Gebühren begründet?<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Emissionsbedingungen Landesschatzanweisungen und Schuldscheindarlehen' an Thüringer Finanzministerium2022-04-02T09:08:41.649752+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/emissionsbedingungen-landesschatzanweisungen-und-schuldscheindarlehen/* aktuelle Liste nicht getilgter Landesschatzanweisungen (LSA) und Schuldscheindarlehen (SSD).<br>* Zu jeder LSA/SSD die entsprechenden Bedingungen:<br>** Zins, Zinsperiode, Zinsmethode, Tilgung, Kündigungsrechte, Stückelung<br>** Welche Bank, welche Banken waren mit den jeweiligen Emissionen beauftragt?<br>* Warum ist die Stückelung viele dieser Anleihen bei 1000€?'Verzinsung nach Prozess am Finanzgericht' an Thüringer Finanzministerium2021-10-01T10:38:54.936029+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verzinsung-nach-prozess-am-finanzgericht/Sehr geehrte Ministerin Frau Taubert,<br>das Finanzgericht Gera hat sieben Jahre gebraucht (von 2013 bis 2020), um eine Sache zwischen dem Finanzamt und uns aufrufen. Wir sollen nunmehr für diese Jahre insgesamt 42 % Zinsen auf die Hauptschuld zahlen. Ist es wirklich so, dass der Bürger dies zu ertragen hat und diese überdurchschnittliche Bearbeitungszeit akzeptieren muss?<br>Eine angemessene Bearbeitung innerhalb von zwei Jahren wäre unserer Meinung zumutbar und auch bezahlbar. Wir sind zwei Rentner, die mit einer kleinen Rente dies nicht begleichen können und auch unser Verständnis von Gerechtigkeit hier sehr strapaziert wird. Wir wären für Ihre Hilfe in dieser Sache sehr dankbar!'Sicherheit des Bürgerportals' an Thüringer Finanzministerium2021-08-11T18:56:45.260798+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-burgerportals-14/der im Juni 2021 veröffentlichte Entwurf zu einer Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund) – PVV ( https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/verordnung-gewahrleistung-it-sicherheit-im-portalverbund.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ist für einen datenschutzinteressierten Bürger unbefriedigend, denn §2 (2) in Verbindung mit Anlage 1 der PVV adressiert nur kleine Ausschnitte statt ein ganzheitliches Konzept zum Schutz der personenbezogenen Daten darzustellen. Auch die in §2 (6) geforderten Penetrationstests oder die Eigenerklärung in §2 (8) sind meiner Meinung nach nicht geeignet, die Sicherheit insgesamt entsprechend dem Stand der Technik zu gewährleisten. Vermutungen statt Konzepte?<br> <br>Daher möchte ich von Ihnen gerne wissen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie mit Ihrem/n Auftragsverarbeiter(n) im Bereich des Bürgerportals/OZG vertraglich vereinbart haben oder welche technische und organisatorischen Maßnahmen Sie selbst vorsehen, sofern Sie das Portal selbst betreiben. Da sich die Portale laufend weiterentwickeln interessiert mich auch, wie sie bzw. der/die Auftragsverarbeiter(n) dieses Sicherheitsniveau trotz kontinuierlicher Änderungen sicherstellen. Ich bitte daher auch um die Zusendung der entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge sowie der Berichte von ggfs. durchgeführter Zertifizierungen oder Audits.<br><br>Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG).'Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte' an Thüringer Finanzministerium2021-10-07T05:50:09.226702+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rucklagen-fur-pensions-und-beihilfeanspruche-fur-beamte-2/Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?<br><br>Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?<br>Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?<br>In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?<br><br>Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? <br><br>Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? <br><br>Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen? <br>Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?'Ausschreibung zur Veröffentlichung des Thüringer Staatsanzeigers' an Thüringer Finanzministerium2021-02-15T16:32:23.390127+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ausschreibung-zur-veroffentlichung-des-thuringer-staatsanzeigers/Mitteilung über das Ergebnis des letzten Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe der Veröffentlichung (Druck und Online-Zugang) des Thüringer Staatsanzeigers (derzeit Druck und Online-Zugang durch den Gisela Husemann Verlag, Eisenach).'§37d WPHG+§10d EStG+§20(9)EStG+§20(6)EStG+§52Absatz28EStG+§20(5)EStG+§23EStG+§22a EStG+§16 ErbStG+§17 ErbStG+§39e Abs.2Satz1Nr.1 EStG+§51aAbs.2b-e 6 EStG+Art.140 GG+Art137 (6)' an Thüringer Finanzministerium2020-10-31T07:04:26.714914+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/37d-wphg10d-estg209estg206estg52absatz28estg205estg23estg22a-estg16-erbstg17-erbstg39e-abs2satz1nr1-estg51aabs2b-e-6-estgart140-ggart137-6-15/Informationsfreiheitsgesetz Auskunft Frage:<br>Hiermit beantrage ich die Zweitschrift ihrer Zustimmung für und die amtlich beglaubigten<br>Aktenabschrift aller Einzelblätter aus den Auftragsakten, Erstellungsakten und Änderungsakten und insbesondere ALLE amtlich beglaubigten VERANTWORTLICHEN VOLLMACHTEN zu<br><br>+§37d WPHG<br>+§10d EStG<br>(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 5 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag). ...<br><br>+§20(9) EStG<br>1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.<br>+§20(6) EStG<br>(6) 1Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. 6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 7Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.<br>+§52 Absatz 28 EStG<br>Satz Enteignung Anfügungen 22 und 23 und 24:<br>22Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises.<br>23§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen.<br>24§ 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen.<br>-<br>aus Artikel 5 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 BGBl.I S.2875 Bundesrat Drucksache 649/19 Gesetzesbeschluss vom 13.12.19 Seite 15<br>+§20(5) EStG<br>+§23 EStG<br>+§22a EStG<br>+§16 ErbStG<br>+§17 ErbStG<br>+§39e Abs.2Satz1Nr.1 EStG<br>+§51aAbs.2b-e 6 EStG<br>+Art.140 GG<br>+Art137 (6) der deutschen Verfassung - zum Zeitpunkt des inkraften Gesetz über die vorläufige Konfessionssteuer Reichsgewalt<br>per pdf - per Post oder auf ihrer Internet Startseite.<br><br>Informationsfreiheitsgesetz Auskunft Antragsteller<br>Sebastian Antragsteller/in, Nürnberger Strasse, 10a, 91781, Weißenburg in Bayern, 29.10.2020