Informationsfreiheitsanfragen an Universitäts- und Landesbibliothek Bonn auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-02-01T13:50:42.240355+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Kosten für juris und Beck online' an Universitäts- und Landesbibliothek Bonn2023-02-01T13:50:42.240355+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fuer-juris-und-beck-online/Bitte schicken Sie mir eine Übersicht, wie viel Geld die Universität/das juristische Seminar/die ULB für folgende Online-Abonnements bezahlt:<br>- Juris<br>- Beck online<br>Bitte schlüsseln Sie mir die Kosten für die Jahre 2013-2023 auf.<br>Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche Veränderungen sich im Beck online-Abonnement zum Jahreswechsel 2022/23 ergeben haben (bitte aufzählen, welche Module/Zeitschriften etc. nicht mehr enthalten sind/ggf. dazu gekommen sind).'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Universitäts- und Landesbibliothek Adenauerallee 39;4153113 Bonn' an Universitäts- und Landesbibliothek Bonn2020-10-02T11:40:55.258501+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-universitats-und-landesbibliothek-adenauerallee-394153113-bonn/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Universitäts- und Landesbibliothek<br>Adenauerallee 39;41<br>53113 Bonn<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Subskriptionskosten für wissenschaftliche Verlage' an Universitäts- und Landesbibliothek Bonn2019-06-05T16:49:35.710819+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/subskriptionskosten-fur-wissenschaftliche-verlage-38/Die Subskriptionskosten (Kosten für Zeitschriftenabonnements) für die folgenden wissenschaftlichen Verlage:<br>- Wiley<br>- Springer<br>- Oxford University Press<br>- Taylor & Francis<br>- Sage<br>- Cambridge University Press<br>- Elsevier<br>- Nature Publishing Group<br>- Royal Society of Chemistry<br>- Institute of Physics Publishing (IOP)<br><br>für die Jahre 2010 bis 2016.'Subskriptionskosten für wissenschaftliche Verlage' an Universitäts- und Landesbibliothek Bonn2017-07-31T15:20:03.538459+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/subskriptionskosten-fur-wissenschaftliche-verlage-10/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Die Subskriptionskosten (Kosten für Zeitschriftenabonnements) für die folgenden wissenschaftlichen Verlage:<br>- Wiley<br>- Springer<br>- Oxford University Press<br>- Taylor & Francis<br>- Sage<br>- Cambridge University Press<br>- Elsevier<br>- Nature Publishing Group<br>- Royal Society of Chemistry<br>- Institute of Physics Publishing (IOP)<br><br>für die Jahre 2010 bis 2016.<br>Falls ihre Ausgaben nicht in Kalenderjahren verbucht sind, bitte ich darum die Zahlen für die Jahre 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 zuzusenden. Die Zahlen sollten sowohl direkte Zahlungen an den Verlag, als auch an zwischengeschaltete Dienstleister beinhalten, die den Erwerb der wissenschaftlichen Zeitschriften und/oder Zugang zu den wissenschaftlichen Zeitschriften des Verlags bereitstellen. Weiterhin sollten Zahlungen für einzelne wissenschaftliche Zeitschriften sowie für ganze Zeitschriftenpakete berücksichtigt werden. Bitte geben Sie die Mehrwertsteuern, wenn möglich, an.<br><br>Der Anwendungsbereich des IFG NRW ist hier meiner Meinung nach auch unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 3 IFG NRW gegeben, da es sich bei der Beschaffung von wissenschaftlicher Literatur um eine Verwaltungstätigkeit handelt und daher nicht den Bereichen Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen zuzuordnen ist.<br><br>Es liegt hier meines Erachtens nach auch kein Ablehnungsgrund nach § 8 IFG NRW vor, da die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und da der eintretende Schaden nur geringfügig wäre.<br>Ein Interesse der Allgemeinheit, das den geringfügigen Schaden überwiegt, kann auch dann bestehen, wenn das fragliche Thema bereits in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist bzw. diskutiert wird. Unter Öffentlichkeit ist in erster Linie zu verstehen, dass das Thema Gegenstand der Berichterstattung der Presse war. (Franßen/Seidel, IFG NRW, § 8 Rn. 915). Dies ist hier der Fall, wie die folgenden drei beispielhaften Artikel zeigen: <br>http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/uni-konstanz-stoppt-verhandlungen-mit-elsevier-zu-teuer-a-961084.html, http://www.taz.de/!5370972/, https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Erfolg-und-Niederlage-von-Open-Access-3606520.html.<br>Der eintretende Schaden ist als geringfügig einzuschätzen, da es sich um bereits abgeschlossene Verträge handelt, die zum Teil schon mehrere Jahre zurückliegen (Franßen/Seidel, IFG NRW, § 8 Rn. 907). Außerdem ist der eintretende Schaden als geringfügig einzuschätzen, da die betroffen Informationen für fast alle Universitäten in Großbritannien bereits vorliegen, wie im folgenden Artikel beschrieben: https://f1000research.com/articles/3-274/v3.<br>Bitte beachten Sie auch, dass eine eventuell im Vertrag enthaltene Vertraulichkeitsvereinbarung den gesetzlich festgeschriebenen Zugangsanspruch nicht aushebeln kann. Denn der Zugangsanspruch kann nur aufgrund der Verweigerungsgründe der §§6 ff. IFG NRW abgelehnt werden, und es kommt für die Antragsablehnung nach Satz 1 allein darauf an, ob die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale in Bezug auf eine bestimmte Information vorliegen oder nicht; die Qualifizierung einer bestimmten Information als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis kann aber nicht -zumal nicht unter Umgehung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale- durch privatrechtliche Vereinbarungen erfolgen (Franßen/Seidel, IFG NRW, § 8 Rn. 877).<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen