Informationsfreiheitsanfragen an Verwaltungsgericht Hamburg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-07-01T22:19:35.563961+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Verwaltungsgericht Hamburg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Gerichte Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg' an Verwaltungsgericht Hamburg2023-07-01T22:19:35.563961+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fuer-gebaeude-haus-der-gerichte-luebeckertordamm-4-20099-hamburg/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für<br>Haus der Gerichte<br>Lübeckertordamm 4<br>20099 Hamburg<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.<br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Rüge VIG an die Bezirksämter' an Verwaltungsgericht Hamburg2021-07-05T15:54:28.087640+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ruge-vig-an-die-bezirksamter/Die aktuelle Rüge, die an die Bezirksämter gesendet wurde mit Bezug auf den Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz.'Entscheid zu Aktenzeichen 5 K 1382/13 vom 29.10.2014' an Verwaltungsgericht Hamburg2021-06-04T17:00:55.532081+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheid-zu-aktenzeichen-5-k-138213-vom-29102014/Den Entscheid inklusive Begründung zu Aktenzeichen 5 K 1382/13 vom 29.10.2014'Anfrage zum Verein Freizeitheim Bülkau Aue' an Verwaltungsgericht Hamburg2019-05-01T11:04:43.556347+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zum-verein-freizeitheim-bulkau-aue/Die aktuelle Vereinssatzung des Vereines:"Freizeitheim Bülkau Aue" e.V.'Verhandlungstermine zum Rundfunkbeitrag' an Verwaltungsgericht Hamburg2018-01-17T00:51:10.422725+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verhandlungstermine-zum-rundfunkbeitrag/Bitte teilen Sie mir die kommenden planmäßigen Verhandlungstermine zum Thema Rundfunkbeitrag im privaten und unternehmerischen Bereich möglichst mit Angabe der Saalnummer sowie zuständige Kammer mit. Vielen Dank!'Quotierung der Gerichtskosten bei gesamtschuldnerisch veranlagten Rundfunkbeiträgen' an Verwaltungsgericht Hamburg2018-03-15T21:36:18.500791+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/quotierung-der-gerichtskosten-bei-gesamtschuldnerisch-veranlagten-rundfunkbeitragen/Nach §2 (3) RBStV haften mehrere Inhaber einer Wohnung gesamtschuldnerisch für den Rundfunkbeitrag. Widerspricht der Zahlungsverpflichtete den Bescheiden und klagt vor dem Verwaltungsgericht, entstehen zumindest Gerichtskosten, evtl. auch Anwaltskosten. Soweit ich als juristischer Laie mitbekommen habe, haften die beteiligten Wohnungsinhaber dann auch dafür gesamtschuldnerisch. Die Anteile an den Kosten verteilen sich nach Quote auf die einzelnen Gesamtschuldner.<br>Das "besondere" am Rundfunkbeitrag ist, dass im ganzen Verwaltungsverfahren, von Bescheid bis zur Zahlung, bzw. Vollstreckung nur eine Person der Gesamtschuldnerschaft offiziell auftritt: Der Zahlungsverpflichtete. Alle anderen Wohnungsinhaber sind weder namentlich, noch nach ihrem Anteil an der Gesamtschuld präsent.<br>Wie berechnet das Gericht eine Quotierung, wenn über die anderen Gesamtschuldner nichts bekannt ist? Oder geht das Gericht von der ziemlich unwahrscheinlichen Fiktion aus, dass alle Klagen bezüglich des Rundfunkbeitrags von Einzelschuldnern geführt werden und es erfolgt gar keine Aufteilung?