Informationsfreiheitsanfragen an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-04-03T20:44:12.464936+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Arbeitszeiterfassung der Richterinnen und Richter 2021 und 2022' an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg2023-04-03T20:44:12.464936+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/arbeitszeiterfassung-der-richterinnen-und-richter-2021-und-2022-3/die erfassten Arbeitszeiten der Richterinnen und Richter in den Jahren 2021 und 2022'Möglichkeiten Ämtern und Behörden Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen' an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg2023-03-02T13:35:03.228563+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/moeglichkeiten-aemtern-und-behoerden-kosten-und-aufwendungen-in-rechnung-zu-stellen/Welche Möglichkeiten hat der Bürger um aufwändigen Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, welche viel Zeit sowie Briefporto (Einschreiben) in Anspruch nehmen, diesen in Rechnung zu stellen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? <br><br>Konkretes Beispiel: Bürger erhält einen ungültigen Bescheid, Bescheidaussteller beharrt auf dessen Gültigkeit, nach langem Schriftwechsel stellt sich tatsächlich die Ungültigkeit heraus. Bürger hatte hohe Kosten und Mühen. Kann er sich diese erstatten lassen? Das Verschulden lag schließlich nicht bei ihm.'Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg' an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg2020-06-03T07:40:28.245129+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungen-zum-afbg-seit-01082016-am-vgh-baden-wurttemberg/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:<br><br>Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren.<br><br>Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. <br><br>Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". <br><br>Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.<br><br>Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.<br><br>Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Urteil 5 S 745/84' an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg2021-01-16T21:41:49.495127+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/urteil-5-s-74584/Bitte senden Sie mir das Urteil 5 S 745/84 vom 3.5.1985 "Außenlandeerlaubnis für Hängeleiter" zu.<br>Mit Schwärzungen von personenbeziehbaren Daten bin ich einverstanden.<br><br>----------------<br>Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 hin.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Schubertstraße 1168165 Mannheim' an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg2020-09-28T18:53:22.579493+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-verwaltungsgerichtshof-baden-wurttemberg-schubertstrae-1168165-mannheim/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br>Schubertstraße 11<br>68165 Mannheim<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.