Informationsfreiheitsanfragen an Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2013-09-13T22:37:05.145837+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit für SASPF' an Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge2013-09-13T22:37:05.145837+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/feststellung-der-nichtbeeintrachtigung-der-verkehrssicherheit-fur-saspf/Gibt es für die SASPF Module, welche bei der logistischen Betreuung von Flugzeugen genutzt werden, eine Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit?<br>------------------------------------------<br>Hintergrund und Erläuterung<br>Mit SASPF (Standard-Anwendungs-Software-Produkt-Familien) ist in diesem Zusammenhang SAP Standardsoftware gemeint. SASPF besteht aus mehreren Teilbereichen und Modulen. Einige davon werden auch für die Unterstützung von Luftfahrzeugen genutzt.<br><br>Die Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit bestätigt, dass durch die Nutzung des geprüften Gerätes die Verkehrssicherheit / Lufttüchtigkeit des / der genannten Luftfahrzeugmuster / Luftfahrtgerätemuster nicht beeinträchtigt wird.<br><br>Die Vorlage für dieses Dokument steht in der Zentralen Dienstvorschrift<br>(ZDv) 19/1, Anlage 8. Die ZDv 19/1 "Das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr" regelt das Verfahren der Prüfung und Zulassung sowohl von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr als auch der erforderlichen Zusatzausrüstung.<br><br>Gemäß Nr. 205 der ZDv 19/1 (Vorg.(1)) gilt:<br>"Im Rahmen der Musterprüfung ist festzustellen, dass durch die Nutzung von<br> ..<br> Bodenanlagen, soweit ihre Funktion unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugs hat und sie kein Bestandteil des Luftfahrzeugsystems sind,<br><br>die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugmusters (...) nicht beeinträchtigt wird. Leiter ML entscheidet, ob eine förmliche 'Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit'<br><br>erforderlich ist."<br><br>In dem Dokument "Grundsatzentscheidung zur Feststellung der Luftfahrtverträglichkeit von Bodenunterstützungsanlagen von Luftfahrzeugen" vom Leiter des Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der Bundeswehr (Leiter ML) vom 02.04.2008 ist geregelt, wann eine Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erfolgen hat. Demzufolge gilt, dass eine solche Feststellung immer dann erforderlich ist wenn im Rahmen der Planung musterspezifischen Leistungsdaten und Kennwerte verwendet werden.<br><br>Für einige Luftfahrtzeuge (z.B. Tiger, NH90) übernimmt SASPF schon die logistische Betreuung und wird damit als Bodenunterstützungsanlage eingesetzt. Bei anderen Luftfahrzeugen (z.B. Eurofighter) ist der Einsatz von SASPF für die technisch-logistische Betreuung geplant. Mit SASPF sollen unter anderem die Lebenszeitverbräuche des Luftfahrtzeuges und dessen Teile überwacht werden. Insofern ist hier ein Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugs gegeben.<br><br>Als gilt also festzuhalten, dass SASPF als Bodenunterstützungsanlage eingesetzt wird und eine Feststellung der Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit gemäß der Vorschriftenlage notwendig wäre.<br><br>Liegt eine solche Feststellung für SASPF vor? <br>'Unterlagen zur Zulassung der "Euro Hawk"-Drohne' an Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge2013-06-14T18:21:00+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-zulassung-der-euro-hawk-drohne-8/Den Antrag auf Zulassung / Musterzulassung bzw. Einzelstückzulassung o.Ä. der Bundeswehr zum Typ "Euro Hawk"-Drohne (Herstellerbezeichnung: Northrop Grumman RQ-4E).'Luftfahrttechnische Richtlinie' an Wehrtechnische Dienststelle für Luftfahrzeuge2013-02-15T19:27:54.779700+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/luftfahrttechnische-richtlinie/Sehr << Antragsteller:in >><br><br>laut Gesprächen mit Mitarbeitern der Wehrtechnischen Dienststelle gibt es die Luftfahrttechnische Richtlinie LTR 7050 mit dem Titel "Betrieb von Bodenunterstützungsanlagen für Luftfahrtgeräte".<br><br>Hiermit bitte ich um Übersendung des Dokumentes.