Informationsfreiheitsanfragen
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Anmietung des ehemaligen Hotels Adler in Sipplingen
Landratsamt Bodenseekreis – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Nun, nachdem das Projekt abgeschlossen ist, bestehe eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse in diesem Gemeinschaftsunterkunft hat das Landratsamt seit Projektbeginn mit dem jeweils bekannten Stand der Presse Die in Teilen der Presse verbreitete Information, das Landratsamt hätte das Objekt unbesehen angemietet -
Aktenplan und Organigramm
Gemeinde Sigmaringendorf – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Aktenplan und Organigramm
Gemeinde Ostrach – Baden-Württemberg
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Musterprüfungsaufgaben zu den neuen Bildungsplänen (ab Abitur 2024)
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung des Landes Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr her(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen hier aber ebenfalls nicht greift. ln § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG ist ausdrücklich geregelt, dass dieses Gesetz -
Ausbau von Fahrradwegen
Universitätsstadt Tübingen – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Es werden verschiedene Fördermittel von Bund und Land beantragt und genutzt. Januar 2024 14:00 An: Presse, Universitätsstadt Tübingen <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Sontheim Hauptstraße 7 74081 Heilbronn
Stadt Heilbronn – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 5 Monate herstehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Feuerwehr Weingarten Scherzachstraße 14 88250 Weingarten
Landkreis Ravensburg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 11 Monate herstehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG -
Öffentliche Versammlungen / Kundgebungen im Stadtgebiet Mannheim
Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 8 Monate her , 5056,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ich sie habe, melde ich mich umgehend bei Ihnen um mitzuteilen, ob ich den Antrag mit den damit verbundenen -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiposten Karlsruhe-Rüppurr Rastatter Straße 1, 76199 Karlsruhe
Stadt Karlsruhe – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 6 Monate herstehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). -
Gebühr für Prüfung Anerkennung Auslandsfamulatur
Regierungspräsidium Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate her(LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Mehraufwand Anerkennung Auslandsfamulatur im Vergleich zu Inlandsfamulatur Gemäß §§ 2, 4 des Landesgebührengesetzes erbringen, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach diesem Gesetz S. 1562, 1570) umgesetzt. -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiposten Beiertheim-Bulach Grünwinkler Straße 10, Karlsruhe
Stadt Karlsruhe – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 5 Monate herstehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). -
Energieausweis
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 5 Monate herRechtsgrundlage sehe ich hier insbesondere das UIG, da diese Anfrage Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes Rechtsgrundlage sehe ich hier insbesondere das UIG, da diese Anfrage Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Anzahl Bußgeld-Bescheide für Geschäfte und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden
Städtetag Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden“ vom 04.08.2020 (#194290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden“ vom 04.08.2020 (#194290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
IFG-Anfrage zur Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020
Polizeipräsidium Karlsruhe – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 9 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Für die Beantwortung Ihrer Anfrage kommen wir innerhalb der gesetzlichen Frist auf Sie zurück. zusätzlich zu erklären, welche dieser Daten und in welcher Form in die offizielle Unfallstatistik des Bundes -
Kontrollbericht zu E-Center, Reutlingen
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt – Bund
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 3 Monate herKontrollbericht zu E-Center, Reutlingen [#175144] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. „Kontrollbericht zu E-Center, Reutlingen“ vom 22.01.2020 (#175144) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 4 Monate herstehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). -
Wahlrecht
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 3 Monate her , 240,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Informationsfreiheitsanfrage „Wahlrecht“ vom 08.07.2020 (#192273) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Wir bitten, die festgesetzte Gebühr in Höhe von 240,00 Euro an das folgende Konto der Landesoberkasse -
Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Calw
Landkreis Calw – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate herAls solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). -
Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Rems-Murr-Kreis
Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate herAls solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). -
Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Ludwigsburg
Landratsamt Ludwigsburg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate herAls solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). -
Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Konstanz
Landratsamt Konstanz – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate herAls solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). -
Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Neckar-Odenwald-Kreis
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis – Baden-Württemberg
Anfrage wurde zurückgezogen, 5 Jahre, 3 Monate herAls solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). -
§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für die Sitzungen gemeinderätlicher und weiterer Gremien der Landeshauptstadt Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen weiterer Gremien der Landeshauptstadt Stuttgart“ vom 07.11.2020 (#203095) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich wunschgemäß darauf hin, dass in Bezug auf Anträge auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz -
Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Enzkreis
Landratsamt Enzkreis – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 8 Monate herAls solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). -
Kontrollbericht zu Ochsen, Friesenheim
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung – Bund
Anfrage wurde zurückgezogen, 5 Jahre, 11 Monate herzurückgezogen Kontrollbericht zu Ochsen, Friesenheim [#43789] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ Ihr Antrag nach dem Verbrauchen nformationsgesetz
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