Informationsfreiheitsanfragen

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  • Anmietung des ehemaligen Hotels Adler in Sipplingen
    Landratsamt BodenseekreisBaden-Württemberg
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Nun, nachdem das Projekt abgeschlossen ist, bestehe eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse in diesem Gemeinschaftsunterkunft hat das Landratsamt seit Projektbeginn mit dem jeweils bekannten Stand der Presse Die in Teilen der Presse verbreitete Information, das Landratsamt hätte das Objekt unbesehen angemietet
  • Aktenplan und Organigramm
    Gemeinde SigmaringendorfBaden-Württemberg
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Aktenplan und Organigramm
    Gemeinde OstrachBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 3 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen hier aber ebenfalls nicht greift. ln § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG ist ausdrücklich geregelt, dass dieses Gesetz
  • Ausbau von Fahrradwegen
    Universitätsstadt TübingenBaden-Württemberg
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Es werden verschiedene Fördermittel von Bund und Land beantragt und genutzt. Januar 2024 14:00 An: Presse, Universitätsstadt Tübingen <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG),
  • Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Sontheim Hauptstraße 7 74081 Heilbronn
    Stadt HeilbronnBaden-Württemberg
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 5 Monate her
    stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG
  • Öffentliche Versammlungen / Kundgebungen im Stadtgebiet Mannheim
    Stadt MannheimBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 8 Monate her , 5056,00 Euro
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ich sie habe, melde ich mich umgehend bei Ihnen um mitzuteilen, ob ich den Antrag mit den damit verbundenen
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG).
  • Gebühr für Prüfung Anerkennung Auslandsfamulatur
    Regierungspräsidium StuttgartBaden-Württemberg
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate her
    (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Mehraufwand Anerkennung Auslandsfamulatur im Vergleich zu Inlandsfamulatur Gemäß §§ 2, 4 des Landesgebührengesetzes erbringen, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach diesem Gesetz S. 1562, 1570) umgesetzt.
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG).
  • Energieausweis
    Bezirksamt Rommelsbach ReutlingenBaden-Württemberg
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 5 Monate her
    Rechtsgrundlage sehe ich hier insbesondere das UIG, da diese Anfrage Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes Rechtsgrundlage sehe ich hier insbesondere das UIG, da diese Anfrage Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden“ vom 04.08.2020 (#194290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich und Unternehmen wegen maskenfreier Kunden“ vom 04.08.2020 (#194290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich
  • IFG-Anfrage zur Verkehrsunfallstatistik Karlsruhe 2020
    Polizeipräsidium KarlsruheBaden-Württemberg
    Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 9 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Für die Beantwortung Ihrer Anfrage kommen wir innerhalb der gesetzlichen Frist auf Sie zurück. zusätzlich zu erklären, welche dieser Daten und in welcher Form in die offizielle Unfallstatistik des Bundes
  • Kontrollbericht zu E-Center, Reutlingen [#175144] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. „Kontrollbericht zu E-Center, Reutlingen“ vom 22.01.2020 (#175144) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG).
  • Wahlrecht
    Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 3 Monate her , 240,00 Euro
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Informationsfreiheitsanfrage „Wahlrecht“ vom 08.07.2020 (#192273) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Wir bitten, die festgesetzte Gebühr in Höhe von 240,00 Euro an das folgende Konto der Landesoberkasse
  • Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Calw
    Landkreis CalwBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate her
    Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
  • Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Rems-Murr-Kreis
    Landratsamt Rems-Murr-KreisBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate her
    Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
  • Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Ludwigsburg
    Landratsamt LudwigsburgBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate her
    Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
  • Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Konstanz
    Landratsamt KonstanzBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate her
    Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
  • Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Neckar-Odenwald-Kreis
    Landratsamt Neckar-Odenwald-KreisBaden-Württemberg
    Anfrage wurde zurückgezogen, 5 Jahre, 3 Monate her
    Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen weiterer Gremien der Landeshauptstadt Stuttgart“ vom 07.11.2020 (#203095) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich wunschgemäß darauf hin, dass in Bezug auf Anträge auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
  • Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Enzkreis
    Landratsamt EnzkreisBaden-Württemberg
    Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 8 Monate her
    Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
  • zurückgezogen Kontrollbericht zu Ochsen, Friesenheim [#43789] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ Ihr Antrag nach dem Verbrauchen nformationsgesetz
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