Informationsfreiheitsanfragen
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Einzelfallprüfung Windräder Heidelberg in Bezug auf: Gesetzlicher Schutz § 15 Abs. 4 Satz 1 DSchG BW "Schloss und Landschaft".
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart – Baden-Württemberg
Information nicht vorhanden, 4 Monate, 2 Wochen herund dabei die Höhe der Kosten anzugeben. 2 GG, und die Europas in der EU-Resolution Nr. 205 (2009) unter Beteiligung Deutschlands sowie dem Die Höhere Bauaufsicht leistet nach aller Erfahrung "Amtshilfe" bzw. hat diese bereits grundgesetzlich mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
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