Informationsfreiheitsanfragen

Mehr Suchoptionen

Ihre Suche ergab 1.342 Ergebnisse.

  • Informationen zur Stiftung Burckhardt
    Universität FreiburgBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate her
    der letzten fünf Jahre Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Home-Office: Zutrittsrecht des Arbeitgebers
    Landgericht MosbachBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 4 Jahre her
    mir Folgendes zu: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Liste der leerstehenden Gebäude/Häuser/Wohnungen
    Stadt KarlsruheBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 11 Monate her
    Häuser/Gebäude/Wohnungen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Taxi Fahrten Oberbürgermeister Zeidler
    Stadtverwaltung Biberach an der RißBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 5 Jahre, 9 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • darüber hinaus gehalten, sorgfältig die aktuellen Hygienehinweise der Gesund- heitsbehörden, der Bundeszentrale des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Diese sind an die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zweiten SARS-CoV-2 Infektionswelle", https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse /pressemitteiung/pid/land-wappnet-sich-fuer-moegliche-zweite-corona-welle-1/).
  • LIFG-Evaluierungsdaten
    Ministerium für Finanzen Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 3 Monate, 2 Wochen her
    In der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit wird hierzu Folgendes ausgeführt einzelnen Beiträge und Meinungsbekundungen im Beratungsprozess beeinträchtigt werden (so Bundesverwaltungsgericht Juli 2011 – 7 B 14/11 –, zum insoweit entsprechenden § 3 Nummer 3 Buchstabe b IFG des Bundes). Dem Bundesverfassungsgericht zufolge gehört zum Kernbereich insbesondere die Willensbildung der Regierung Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist nicht eröffnet.
  • Öffentliche Vergabe in Baden-Württemberg
    Rechnungshof Baden WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 3 Jahre her
    , Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Baden-Württemberg mit geltenden europäischen, bundesweiten , Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Baden-Württemberg mit geltenden europäischen, bundesweiten (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Weitergehende Auskunftsansprüche nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) bzw. dem Verbraucherinformationsgesetz
  • Durchsuchungen im Rahmen
    Polizeipräsidium StuttgartBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 7 Monate her
    Bitte senden Sie mir a) eine Aufstellung der Anzahl der eingesetzten Beamten aufgeschlüsselt nach Objekt Bitte senden Sie mir a) eine Aufstellung der Anzahl der eingesetzten Beamten aufgeschlüsselt nach Objekt Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Verkaufsstatistiken der Mensen des SWFR im Jahr 2021
    Universität FreiburgBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 2 Monate her
    nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • schriftliche Antwort) zur Gefahrenabwehr, wenn diese Gefahr ursächlich: A von einem anderen Bundesland Eine Auskunft warum in BW die Gefahrenabwehr weniger explizit geregelt ist, wie in Bundesländern mit Eine Auskunft warum in BW die Gefahrenabwehr weniger explizit geregelt ist, wie in Bundesländern mit Wer über den Nutzen der Informationsfreiheitsgesetze (IFG/IZG/AIG/TranspG) von Bund und Ländern etwas erfahren möchte, studiere die Tätigkeitsberichte der (Bundes- bzw.
  • Durchschnittliche und Median-Studiendauer nach Studienfach
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Baden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 4 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Baden-Württemberg gilt das Gesetz nicht im Sinne von § 1 Abs. 2 Landeshochschulgesetz. Entsprechend besteht kein Auskunftsanspruch basierend auf diesen Gesetzen. 3.
  • Schulliste
    Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 6 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Gerne gehe ich auf Ihr Anliegen ein: Soweit Sie das Umweltinformationsgesetz bzw. Umweltverwaltungsgesetz ansprechen, hat gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) jede Person
  • Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptverwaltung Deutsche Bundesbank Unter Verweis auf die Pflicht des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Hauptverwaltung Deutsche Bundesbank stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes weitergeleitet werden kann Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptverwaltung Deutsche Bundesbank des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Hauptverwaltung Deutsche Bundesbank
  • WLAN der SRH Fernhochschule Riedlingen
    SRH Fernhochschule RiedlingenBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 5 Jahre her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ebenso fallen wir nicht unter die zitierten Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) oder Verbraucherinformationsgesetz (VIG), da wir keine öffentlichen Aufgaben bzw. öffentliche
  • Abituraufgaben Englisch
    Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 6 Jahre, 8 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen a) Umweltverwaltungsgesetz/Umweltinformationsgesetz Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Umweltverwaltungsgesetz b) Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz
  • Zustandekommen des LinkedIn-Posts des KIT zu Israel
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Baden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 3 Monate her
    Präsidiumsmitglieder und Referentinnen und Referenten sowie Sekretariatsbeschäftigten derselben sowie der Pressesprecherin Präsidiumsmitglieder und Referentinnen und Referenten sowie Sekretariatsbeschäftigten derselben sowie der Pressesprecherin Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), Präsidiumsmitglieder und Referentinnen und Referenten sowie Sekretariatsbeschäftigten derselben sowie der Pressesprecherin Entsprechend besteht kein Auskunftsanspruch basierend auf diesen Gesetzen. 3.
  • Hacker-Gruppe »Hive«
    Staatsanwaltschaft StuttgartBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 11 Monate her
    (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz -
  • Michael Ballweg Weisungen an die Staatsanwaltschaft in der Causa Ballweg Laut § 146 Gerichtsverfassungsgesetz sind Beamte der Staatsanwaltschaft verpflichtet den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen sind Beamte der Staatsanwaltschaft verpflichtet den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), Die Fallerfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Erfassung der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) in Baden-Württemberg erfolgt anhand des bundesweit für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität" die bundesweit Diese beinhalten unter anderem bundeseinheitlich vereinbarte Katalogwerte (Themenfelder, Angriffsziele
  • nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen nach § 1 des Landeshochschulgesetzes, Schulen nach § 2 des Schulgesetzes Baden-Württemberg sowie Ausbildungs im Sinne von § 1 Abs. 2 Landeshochschulgesetz. Entsprechend besteht kein Auskunftsanspruch basierend auf diesen Gesetzen.
  • Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg
    Regierungspräsidium StuttgartBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 8 Jahre, 11 Monate her
    (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Für die Gebührenentscheidung wäre § 4 Abs. 2 und 4 Landesgebührengesetz (LGebG) maßgeblich.
  • Abbrecherqoute Ingenieursstudiengänge Bachelor
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Baden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 9 Jahre, 1 Monat her
    (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln des Bundes (IFG) entfaltet für das Karlsruher Institut für Technologie als Körperschaft des Landes Baden-Württemberg Das Landesinformationsfreiheitsgesetz, das am 16.12.2015 vom Landtag verabschiedet wurde, nimmt die Hochschulen
  • Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes geschaeftsberichte/2022/lbbw-geschaeftsbericht-2022_agbemb55f8_m.pdf Darüber hinaus hat die GFT eine eigene Presseinformation https://www.gft.com/de/de/news/import/press-and-news/2023/Press-releases/gft-acquires-targens Weitere
  • Weisungsgebunden ist "Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden. %20gebunden. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden. %20gebunden.
  • Informationen zur Stiftung "Müller-Fahnenberg-Stiftung"
    Universität FreiburgBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate her
    der letzten fünf Jahre Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes