Informationsfreiheitsanfragen

Mehr Suchoptionen

Ihre Suche ergab 1.342 Ergebnisse.

  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Begründung: Zu Ziffer 1: Amtliche Information im Sinne des § 3 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg.
  • Cellebrite-Produkten geht Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen 26.6. ein, in dem mir der Zugang zu den beantragten Informationen gemäß § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes enthalten in der Regel keine detaillierten technischen Informationen über die Funktionsweise oder die eingesetzten
  • Kontrollbericht zu China Palast, Sigmaringen [#44425] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorab teilen wir Ihnen jedoch mit: Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz
  • abgelehnt Kontrollbericht zu Alaturka, Sigmaringen [#44423] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorab teilen wir Ihnen jedoch mit: Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz
  • abgelehnt Kontrollbericht zu China Wok, Sigmaringen [#44427] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorab teilen wir Ihnen jedoch mit: Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz
  • Krisenplanungen
    Stadt Leinfelden-EchterdingenBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 1 Monat her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Die Erforderlichkeit der Daten ergibt sich bereits aus den Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Weitere Informationen zum Thema Katastrophenschutz erhalten Sie auch auf der Website des Bundesamts für
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365
    Universität FreiburgBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 9 Monate her
    Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft 365 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • mit den Bauernprotesten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Einsatzkonzept Rettungsdienst für Lebensbedrohliche Einsatzlagen
    Landratsamt HeilbronnBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 4 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • Bereichsplan Rettungsdienst gemäß § 3 Abs. 3 RDG
    Landratsamt LudwigsburgBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • Anfrage zu einem Schülerpraktikum
    Schulzentrum Blaufelden Grund- und Realschule (Blaufelden)Baden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 3 Monate, 2 Wochen her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • Abschlepprichtlinie der Stadt Esslingen
    Stadt Esslingen am NeckarBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 5 Monate, 4 Wochen her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • CumCum- und CumEx-Geschäften Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • RailML-Datensätze Sitzplatzkapazitäten SPNV
    Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 1 Monat her
    (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Für den Aufwand der Extraktion wurden 300 EUR angesetzt, Steuern sind nicht anzusetzen. Dabei wurden 16 Stunden je 18,75 EUR angesetzt. Eine Aussonderung derselben ist aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands nicht möglich.
  • abgelehnt Kontrollbericht zu Luik, Winnenden [#55811] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
  • Studienzahlen Zeppelin Universität
    Stadt FriedrichshafenBaden-Württemberg
    Anfrage muss klassifiziert werden, 2 Tage, 13 Stunden her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23
  • Abitur Klausuren
    Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 10 Monate, 2 Wochen her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG Nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation BW"“ [#314596] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Möglichkeit der Veröffentlichung der Dokumente auf fragdenstaat wenig sinnvoll ist und gegen das IFG Gesetz
  • Post mortem und Massnahmen nach Hackerangriff
    Hochschule Karlsruhe - Technik und WirtschaftBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 11 Monate, 4 Wochen her
    (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen mortem und Massnahmen nach Hackerangriff“ vom 22.01.2024 (#298006) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Parkverstöße Parkstr.
    Stadt Ulm - BürgerdiensteBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 8 Monate her
    Anzeigen Herzlichen Dank Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Einsatzprotokolle zu Aktionen der "Letzten Generation"
    Polizeipräsidium FreiburgBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 9 Monate her
    Polizeipräsidiums Freiburg Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren
    Universität FreiburgBaden-Württemberg
    Anfrage abgelehnt, 11 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation