Informationsfreiheitsanfragen

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  • Kosten für Kopierpapier
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • E-Mail Verkehr Fraktionsvorsitzende 2023
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Bußgelder 2020
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Bußgelder 2021
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Schäden durch Vandalismus
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Gehalt OB 2023
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Ausgaben für Veröffentlichungen 2024
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • E-Mail Verkehr Fraktionsvorsitzender 2024
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Bäume 2022
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Bäume 2020
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Spesenabrechnung 009
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Spesenabrechnung 010
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Kosten Gemeinderat 2023
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Betriebsausflug 2023
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Ausgaben für Veröffentlichungen
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Spesenabrechnung 011
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Spesenabrechnung 006
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Bußgelder 2023
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • E-Mail Verkehr Fraktionsvorsitzender 2023
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Bäume 2023
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Weihnachtsfeiern 2023
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Spesenabrechnung 005
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Spesenabrechnung 004
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Spesenabrechnung 008
    Stadt RastattBaden-Württemberg
    Anfrage eingeschlafen, 7 Monate, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt Rastatt kommt Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, die Anfrage zu beantworten.
  • Kontrollbericht zu Badischer Heldt, Au [#43378] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
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