Informationsfreiheitsanfragen
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WBS für öffentlich geförderte Wohnungen
Stadt Ulm – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Kommunikation zwischen dem MLR BW und LfDI BW bezüglich der LIFG-Anfrage "Sämtliche Informationen zur statistischen Erfassung von LIFG-Anfragen" (Ablehnung durch das MLR BW im Aktenzeichen "MLR14-051-5/4/2")
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 10 Monate herquot;MLR14-051-5/4/2") Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Stand der Umsetzung WLAN in Wohnungslosen- und Obdachlosenunterkünften
Stadt Karlsruhe – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 2 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Denkmal für die Opfer der Verfolgung und Entrechtung an der Universität in der NS-Zeit
IZUS / Universitätsbibliothek Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Verkehrszeichenpläne Engelsbrand und Salmbach
Gemeinde Engelsbrand – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Biberach
Landratsamt Biberach – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 9 Monate herAls solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. , das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). -
Einsicht in Baugenehmigung für LRA ES- Flüchtlingsunterkunft Roser-Areal Pliensauvorstadt, nebst zugehöriger Bauakte
Stadt Esslingen am Neckar – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat her , 216,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Im Interesse dieser Personengruppe (§ 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz), beabsichtigen wir daher, -
Demonstrationen in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Februar 2023, in welcher Sie einen Antrag auf Erhalt von Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz zugrundeliegenden Verwaltungsaufwand angemessen, berücksichtigt aber auch, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz -
Unzureichende Digitalfunk-Abdeckung innerhalb und außerhalb des Gebäudes der neuen Kinder- und Jugend-Klinik Freiburg
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 8 Monate, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines LIFG-Antrags vom 19.05.24 und die damit verbundene -
Anfrage zu Falschparkern in der Umgebung des Wildpark-Stadions
Zulassungsstelle der Stadt Karlsruhe – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 10 Monate, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation 2024, in welcher Sie einen Antrag auf Erhalt von Informationen, vornehmlich nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz -
Kontrollbericht zu Auditorium Minimum, Freiburg im Breisgau
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung – Bund
Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 5 Monate herKontrollbericht zu Auditorium Minimum, Freiburg im Breisgau [#153894] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches -
Kontrollbericht zu Kebap Pizza House, Konstanz
Landratsamt Konstanz - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen - Referat Lebensmittelüberwachung – Bund
Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 8 Monate herKontrollbericht zu Kebap Pizza House, Konstanz [#41108] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches -
"Mannheimer Appell zur Demokratie und Quartiersentwicklung"
Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Demokratie und Quartiersentwicklung"“ vom 11.10.2018 (#33996) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). -
Fahrgastaufkommen Höllentalbahn/Drei-Seen-Bahn und Freiburg-Breisach/Gottenheim
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 11 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Abituraufgaben 2023
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Eheschließung Kosten
Standesamt Mannheim Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 9 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
"Straßenakte" der L574 zwischen Neuhausen und Schellbronn
Landratsamt Enzkreis – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 11 Monate, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Hausordnung Gemeinschaftsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Ausländeramt – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
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Trinationales Bevölkerungsschutz-Symposium in Saint-Louis (F) am 23.09.2023
Gemeinsames Sekretariat der D-F-CH Oberrheinkonferenz – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 10 Monate, 4 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Nahversorgungsisochronen der einzelnen Freiburger Stadtteile
Garten- und Tiefbauamt Freiburg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 6 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Übersicht über die Planstellen im Referat 73 (Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Epidemiologie)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Anzahl der abgeschleppten Autos gemäss "Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" (AZ: 4-38.51.1-00/1527) der letzten fünf Jahre
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 5 Monate, 2 Wochen hernach dem jeweiligen Monat Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen – Bund
Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 11 Monate herKontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart [#161724] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Kontrollbericht zu Alte Kanzlei, Stuttgart“ vom 30.07.2019 (#161724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat
AStA am Karlsruher Institut für Technologie – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
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