Informationsfreiheitsanfragen
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Austauschvereinbarung Heidelberg - Australian Catholic University (Brisbane)
Universität Heidelberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 2 Monate her , 30,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Mit Blick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand werden wir dafür gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung -
Vertrag über Durchführung von Online-Jugendgemeinderatswahlen
Stadt Ettlingen – Baden-Württemberg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Jahre, 4 Monate her , 195,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Dokumente zu 'itslearning'
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Jahre, 11 Monate her , 500,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Grundes voraus, welchen das Gesetz exemplarisch umschreibt. Wir informieren Sie mithin gemäß § 10 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz darüber, dass die weitere -
Im Rahmen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes für Baden-Württemberg erhobene Daten
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 5 Monate her , 135,00 EuroIm Rahmen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes für Baden-Württemberg erhobene Daten Bitte stellen 2016 die Daten zu Straßenverkehrsunfällen in Baden-Württemberg, die im Rahmen des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Nutzung der Farzeuge des Stadtraumservices zu privaten Fahrten
Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Jahre her , 65,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim
Stadt Pforzheim – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 11 Monate her , 86,00 EuroAufgabenkatalog des § 31 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG) sind den gemeindlichen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Gemäß § 10 Abs. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) i.V.m. der Verwaltungsgebührensatzung der -
Einsatzprotokoll zur Aktion der "Letzten Generation" vom 14.2.2023 vor dem Lago
Polizeipräsidium Konstanz – Baden-Württemberg
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 8 Monate her , 75,00 Eurodes Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Eine derart weite Auslegung lässt die Norm nicht zu (zur entsprechenden Norm im Bundes-IFG, Schoch IFG Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Übrigen weise ich darauf hin, dass die Zurückweisung von Widersprüchen durch andere Behörden (auf Bundes Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
An-Institute (Uni Stuttgart)
Universität Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre her , 500,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen und dem Umweltverwaltungsgesetz vom 30. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze -
Austauschvereinbarung Heidelberg - Hebrew University Jerusalem
Universität Heidelberg – Baden-Württemberg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 2 Monate her , 30,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Mit Blick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand werden wir dafür gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung -
Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Bereichsausschuss Rettungsdienst
Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 10 Monate, 2 Wochen her , 400,00 Eurodes Bundes (IFG) höchstrichterlich entschieden mit BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 -7 C 19.17 Rn. 44 Das Bundesverwaltungsgericht geht von einer geringen Schutzwürdigkeit aus, da lediglich die Sozialsphäre des Bundes (IFG) höchstrichterlich entschieden mit BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 -7 C 19.17 Rn. 44 Das Bundes- verwaltungsgericht geht von einer geringen Schutzwürdigkeit aus, da lediglich die Sozialsphäre Daneben betreibe ich ein Presseähnliches Blog (sbamueller.com) auf dem immer wieder zu aktuellen Zeitfragen -
Alarm- und Einsatzpläne nach LKatSG
Stadt Ostfildern – Baden-Württemberg
Anfrage wurde zurückgezogen, 1 Jahr her , 200,00 EuroAlarm- und Einsatzpläne nach LKatSG Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 -
Aktueller Planstand "Voltasteg"
Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Jahre, 8 Monate her , 110,60 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz -
Geldmittel für Rechtsstreitigkeiten
Universität Tübingen – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 6 Monate her , 60,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Geldmittel für Rechtsstreitigkeiten Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes bis 70 Euro erheben werden müssen; die Gebühr würde zusammen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage festgesetzt -
Kontrollbericht zu Wo der Hahn kräht, Flein
Landkreis Heilbronn - Veterinäramt – Bund
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre her , 1000,00 EuroKontrollbericht zu Wo der Hahn kräht, Flein [#211492] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz. -
Ausgaben im Bereich sozialer Wohnungsbau in den Jahren 2012-2017
Landeshauptstadt Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 6 Jahre, 1 Monat her , 1123,30 Euronach Jahr und Stadtteilen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes sozialer Wohnungsbau in den Jahren 2012-2017“ vom 21.09.2018 (#33664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze -
Blitzersäule in der Schiedstrasse
Stadt Bad Wimpfen – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 6 Monate her , 40,00 EuroHeilbronn vom Juni/Juli 2019 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Mietzahlungen an Schwarz-Gruppe
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate her , 30,00 Euronach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Brandschutzgutachten der Hochschule der Medien Stuttgart
Vermögen und Bau Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage erfolgreich, 9 Monate, 1 Woche her , 60,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 -
Kontrollbericht zu Metzgerhans GmbH, Ulm
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt – Bund
Anfrage wurde zurückgezogen, 6 Jahre, 1 Monat her , 1000,00 EuroIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Mit freundlichen Grüßen AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#38899 Hiermit nehme ich meinen Antrag „Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Metzgerhans GmbH, Buchauer -
Kontrollbericht zu Oishii sushi, Esslingen am Neckar
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung – Bund
Anfrage wurde zurückgezogen, 5 Jahre, 11 Monate her , 1000,00 EuroKontrollbericht zu Oishii sushi, Esslingen am Neckar [#49485] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Mit freundlichen Grüßen Ihr Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz /fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ AW: Ihr Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz -
Kurzbericht Paoli-Kommission
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 9 Jahre her , 150,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln -
Kommunikation
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 3 Monate her , 500,00 EuroAbs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dieses öffentliche Interesse ist einerseits belegt durch zahlreiche Presseartikel: In der Regionalpresse Weiterhin ist überregional und bundesweit berichtet worden, beispielsweise bei Welt online am 24.07.2020 : "Karlsruher Theaterkrise spitzt sich zu", in der Frankfurter Neue Presse am 18.07.2020, in Dieses öffentliche Interesse ist einerseits belegt durch zahlreiche Presseartikel: In der Regionalpresse -
Handbücher/Schulungsunterlagen zu OWi 21
Komm.ONE – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 8 Monate her , 799,68 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Maßnahmenpaket für die Polizei und Innenverwaltung
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 1 Monat her , 300,00 EuroInnenverwaltung grob skizziert (Artikel vom 18.07.2023 unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit /pressemitteilung/pid/massnahmenpaket-fuer-die-polizei-und-innenverwaltung). Presse, wissenschaftliche Arbeiten, interne Statistiken, Rechtsgutachten, Ergebnisse der Einbeziehung /pressemitteilung/pid/massnahmenpaket-fuer-die-polizei-und-innenverwaltung). Presse, wissenschaftliche Arbeiten, interne Statistiken, Rechtsgutachten, Ergebnisse der Einbeziehung -
Besprechungsprotokolle des Jahres 2021 betreffend Baumaßnahmen in Universitätsstraße 38, Stuttgart
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim – Baden-Württemberg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Jahre, 9 Monate her , 250,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu Oktober 2020 | Bundesverwaltungsgericht <https://www.bverwg.de/131020U10C23.19.0> ).
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