Informationsfreiheitsanfragen

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  • Anzahl von gestohlenen Büchern Bibliotheken
    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Baden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 4 Monate, 1 Woche her
    Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Um Gebühren zu vermeiden bzw. zu reduzieren bitte ich um Konkretisierung Ihrer Anfrage. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch #318300] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche und nachvollziehbare Erläuterung
  • . §§ 2, 3 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Impfzentren und mobilen Impfteams von ihrer Unterrichtsverpflichtung gem. §§ 2, 3 der Verordnung der Landesregierung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn PP Ravensburg/Wangen
    Polizeipräsidium RavensburgBaden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 10 Monate her
    Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung voraussichtlich die Höhe von 200,- € übersteigen, werden wir Sie hierüber vorab informieren und zur Erklärung Streckenabschnitt der Autobahn der Aufzug stattgefunden hat, wann die Autobahn dafür gesperrt wurde, wann die Sperrung Hinsichtlich Ihrer Verwunderung bezüglich regulärer Löschfristen dürfen wir Sie auf § 75 II S. 1 PolG PolG BW keine Mindest-, sondern eine regelmäßige Höchstspeicherfrist dar, deren Ausreizung oder Verlängerung
  • Tierhaltungsstufe Fleischwaren städtische Betriebskantinen
    Stadt KarlsruheBaden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 1 Monat, 1 Woche her
    Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung www.karlsruhe.de/ordnungsamt> Der Zutritt zu unseren Häusern ist grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Das Gesundheitsamt trifft im Schreiben Strukturgutachten Wasserversorgung Wernau: Behördliche Anhörung Das Gesundheitsamt trifft im Schreiben Strukturgutachten Wasserversorgung Wernau: Behördliche Anhörung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Gerne können Sie zur Präzisierung Ihres Anliegens auch telefonischen Kontakt zu uns aufnehmen (Herr Stein
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Notarzteinsätze
    Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - GesundheitsamtBaden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 2 Monate her
    Bitte informieren Sie mich über die Anzahl der Einsätze in den letzten fünf Jahren und welche Erklärung Bitte informieren Sie mich über die Anzahl der Einsätze in den letzten fünf Jahren und welche Erklärung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung 210913_Bescheid_fragdenstaat_AFCAAGAufsicht.pdf Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Ministerium Digitalisierung Inneres
  • Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung : https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Ministerium Digitalisierung Inneres
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Schäufele, Backnang [#231658] Backnang, den 25.10.2021 Az.: 421/2021 VIG-FragDenStaat-017 Durchführung
  • ME/CFS Diagnose
    Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBaden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 10 Monate, 3 Wochen her
    Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung so-viele-menschen-in-bw-sind-von-long-covid-betroffen-102.html Mit freundlichen Grüßen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Sozialversicherung Finanzen
  • Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen Matthias Beck, Stadt Korntal-Münchingen, Fachbereichsleiter Steuerung Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen Matthias Beck, Stadt Korntal-Münchingen, Fachbereichsleiter Steuerung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter bereits vorhandene, amtlichen Zwecke dienende Aufzeichnung und zwar unabhängig von der Art ihrer Speicherung
  • Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr 2020
    Stadt KarlsruheBaden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 4 Monate her
    - Solle eine Filterung rein auf den Bereich des "ruhenden Verkehrs" nicht ohne Weiteres möglich - Solle eine Filterung rein auf den Bereich des "ruhenden Verkehrs" nicht ohne Weiteres möglich Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Kontrollbericht zu Bernd's Bar, Friedrichshafen
    Landratsamt Bodenseekreis - VeterinäramtBund
    Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 1 Monat her
    Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Grundsätzlich obliegt es dem Antragsteller, über die Art der Informationsgewährung zu bestimmen.
  • Verkehrsrechtliche Anordnung Fa. Südstern u. Bölle
    Stadt DonaueschingenBaden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 7 Monate her
    Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung für eine halbseitige Sperrung wurde für den Zeitraum liegen keine Erkenntnisse über eine Veranstaltung des Autohaus Südstern vor, die eine halbseitige Sperrung
  • . §§ 2, 3 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Impfzentren und mobilen Impfteams von ihrer Unterrichtsverpflichtung gem. §§ 2, 3 der Verordnung der Landesregierung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung