Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 691 Ergebnisse.
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Nutzer*innen des ÖPNV - Daten zu Zählung und Verortung der Fahrzeuge
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 2 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Freiburger Verkehrs AG ist nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetzes dazu verpflichtete einen Daten zu Zählung und Verortung der Fahrzeuge“ vom 06.02.2019 (#56073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Einsatzprotolle für Versammlungen auf Autobahn Stadt Wangen
Stadt Wangen im Allgäu – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 9 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Die Bundesautobahn (BAB 96) wurde für die Versammlung am 20.06.2021 von 13:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr zwischen -
Aufgeschlüsselte Statistik über die im Jugend- und Familienberatungszentrum bearbeiteten Fälle
Jugend und Familienberatungszentrum Tübingen – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 9 Monate herVollzeit und Teilzeit Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Vollzeit und Teilzeit Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Familienberatungszentrum bearbeiteten Fälle“ vom 22.01.2020 (#174940) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Familienberatungszentrum bearbeiteten Fälle“ vom 22.01.2020 (#174940) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Beschwerde wegen Untätigkeit / Dienstaufsicht
Südwestrundfunk – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 6 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie die Mitarbeiter auch anrufen und sich ggf. zu einem Vorgesetzten -
Aktenpläne, Informationsverzeichnisse
Stadt Ulm – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Impfschäden nach § 60 IfSG
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Vorraussichtliche Versammlungen und Informationsstände Januar 2025
Gemeinde Dornstadt – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Baden-Württemberg - Kreisverkehre am Ortseingang - Land verhindert das
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 7 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Pflichtaufgaben nur dann fachaufsichtlich intervenieren kann, wenn sich eine Kommune außerhalb der gesetzlich Pflichtaufgaben nur dann fachaufsichtlich intervenieren kann, wenn sich eine Kommune außerhalb der gesetzlich -
Mitglieder des Bereichsausschuss Rettungsdienst und Protkolle der Sitzungen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Baden-Württemberg
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 5 Monate her , 100,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen " § 5 Rettungsdienstgesetz - RDG in der Fassung vom 8. Februar 2010. " § 5 Rettungsdienstgesetz - RDG in der Fassung vom 8. Februar 2010. -
Dokumente/Kommunikation zu Badener Wand/Felsenbrücke
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 11 Monate her, Battert, Battertmassiv Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Zerstörung der Felsenbrücke mit Naturschutz begründet würde ist dies imho auch ein Antrag dem Umweltinformationsgesetz Das Gesetz sieht schon in § 6 LIFG ein Zurückstehen privater Informationsinteressen bei kollidierenden -
Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA
Regierungspräsidium Stuttgart – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 6 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die internen Verfahren der Behörde den Voraussetzungen der GRC (Grundrechtecharta) und des GG (Grundgesetzes -
Statistische Informationen zur Vergabe von KiTa-Plätzen
Stadt Villingen-Schwenningen – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 1 Woche her , 93,00 Euro(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Wir müssen Ihre Anfrage daher nach § 9 Abs. 3 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ablehnen. Wir müssen Ihre Anfrage daher nach § 9 Abs. 3 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ablehnen. (LIFG) Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie die von Ihnen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz -
Einsatzbericht CSD Tübingen 2024
Polizeipräsidium Reutlingen – Baden-Württemberg
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Wochen, 2 Tage her(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Eine derart weite Auslegung lässt die Norm nicht zu (zur entsprechenden Norm im Bundes-IFG, Schoch IFG Demnach ist eine Gebühr "bis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr Die Gebühr wird sodann auf 30 € festgesetzt. -
Einsatzprotokoll zur Einsatz Konrad-Adenauer-Brücke am 02.09.2023
Polizeipräsidium Mannheim – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 4 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation In dieser Nachricht beziehen Sie sich auf § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG -
Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg: Protokolle der Besprechungen zwischen Polizei und privatem Sicherheitsdienst
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) besteht nur in -
Klausurtagung des Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Monate, 1 Woche herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Baden-Württemberg“ [#315919] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze -
Feinstaub-Messungen und Grenzwerte
Stadt Ludwigsburg – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Stadtverwaltung ist mit der LUBW und dem Verkehrsministerium im Gespräch, wie ergänzende Messungen zuverlässig umgesetzt -
Deer Fahrzeuge im Öffentlichen Raum
Stadt Calw – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Stand des Rückbaus von Neckarwestheim II
Landtag von Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Versammlungen und Informationsstände August 2024
Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Monate, 4 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat herBereichsschusses für den Rettungsdienst Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz November 2023, mit welchem Sie Auskünfte nach dem Landesinformationsschutzgesetz (LIFG) hinsichtlich Funktionen) ein Beteiligungsverfahren gem. § 8 Landesinformationsschutzgesetz durchführen werden. -
Feuerwehr Freiburg um Breishgau
Stadt Freiburg im Breisgau – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Wohnungsleerstand Stadt Nürtingen
Stadt Nürtingen – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Vorder- und Rückseite des Dienstausweises von Boris Palmer
Universitätsstadt Tübingen – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 4 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Versammlungen und Informationsstände September 2024
Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Baden-Württemberg
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Monate, 4 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
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