Informationsfreiheitsanfragen
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Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str
Stadt Fellbach – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herVerbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str Sehr Waiblingen kommend, ab Einfahrt Stadttunnel bis Stuttgarter Platz, durch die Anordnung einer Radbenutzungspflicht Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht Stuttgarter Str [#279810 Waiblingen kommend, ab Einfahrt Stadttunnel bis Stuttgarter Platz, durch die Anordnung einer Radbenutzungspflicht AW: Verbot der Strassennutzung durch Fahrräder durch Anordnung einer Benutzungspflicht -
Maskenempfehlung/Maskenpflicht im Klinikum Mannheim
Universitätsklinikum Mannheim – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Woche, 2 Tage herMaskenempfehlung/Maskenpflicht im Klinikum Mannheim Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben auf Wie kann das sein, wenn die Maßnahmen des Maskentragens und des Impfens wirksam sind? 1. Wie kann das sein, wenn die Maßnahmen des Maskentragens und des Impfens wirksam sind? Wie kann das sein, wenn die Maßnahmen des Maskentragens und des Impfens wirksam sind? Wie kann das sein, wenn die Maßnahmen des Maskentragens und des Impfens wirksam sind? -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Ostalbkreis
Landratsamt Ostalbkreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herInformationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Main-Tauber-Kreis
Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herInformationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. > Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind > Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Rems-Murr-Kreis
Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 1 Woche herInformationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. > Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind > Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. -
Energieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Weissach
Gemeinde Weissach – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Woche, 3 Tage herEnergieausweise für öffentliche Gebäude der Gemeinde Weissach Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige gt; Guten Tag, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Unter Verweis auf die Pflicht -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 4 Wochen herInformationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich
Landratsamt Zollernalbkreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Informationen mit Ursprung außerhalb der informationspflichtigen Stellen – insbesondere etwa des Bundes – werden laut Gesetzesbegründung Bestandteil der amtlichen Informationen, wenn sie der informationspflichtigen Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. -
Rodungen für Container Schulsanierung, Gundelfingen
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen herLandkreis für die Aufstellung von Containern kurzfristig überlassen mit der Auflage der Verkehrssicherungspflicht Landkreis für die Aufstellung von Containern kurzfristig überlassen mit der Auflage der Verkehrssicherungspflicht -
Liste der Schuladressen der Datenbankswebseite
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 5 Monate, 2 Wochen herDer geltend gemachte Anspruch auf Informationszugang nach dem LIFG richtet sich auf bei der informationspflichtigen Eine amtliche Information ist nach § 3 Nr. 3 LIFG jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits Schuladressdatenbank des Kultusministeriums oder durch Erwerb des vom Statistischen Landesamt angebotenen kostenpflichtigen -
Intensivtransporte
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herInformationszugang aus § 1 Abs. 2 LIFG beschränkt sich gemäß § 3 Nr. 3 LIFG auf die bei der informationspflichtigen richtet sich nicht auf den Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Nr. 3 LIFG, die bei der informationspflichtigen -
Geschäftsordnung und Protokolle des Bereichsausschuss Rettungsdienst
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 2 Wochen herInformationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Schwäbisch-Hall
Landratsamt Schwäbisch Hall – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herInformationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 LIFG haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Antrag nach dem LIFG: Wahlbeteiligung und Kosten der Wahlen zum Senat
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche herDie Gebührenpflicht beruht auf § 10 Abs. 1 IFG BW i.V.m. LGebG und VwV-Kostenfestlegung. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag im Hinblick auf die Gebührenpflicht weiterverfolgen möchten -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich
Landratsamt Emmendingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich
Landratsamt Bodenseekreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich
Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar-Kreis und Stadt Heidelberg
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Calw
Landkreis Calw – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich
Landratsamt Tübingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Freudenstadt
Landratsamt Freudenstadt – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG > Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe
Landratsamt Karlsruhe – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 1 Woche herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG > Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Enzkreis
Landratsamt Enzkreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG > Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. -
Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich
Landratsamt Reutlingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herDer Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG -
Geschäftsordnung, Liste der Zusammensetzung und Protokolle des Bereichsausschuss Rettungsdienst
Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her , 400,00 EuroDie Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen und müssen von der informationspflichtigen Stelle für den Die Ausnahmetatbestände sind eng auszulegen und müssen von der informationspflichtigen Stelle für den Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG Auch derBereichausschusse muß als die informationspflichtigen Stellen in ihrer Organisation, insbesondere Das Gesetz sieht allerdings keine Kostenfreiheit vor, sondern eröffnet informationspflichtigen Stellen
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