Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 238 Ergebnisse.
-
Gewässerökologischen Untersuchungen im Naturerlebnisbad Flehingen
Gemeinde Oberderdingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 5 Monate, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 -
Verkehrsampeln an der Autobahn-Anschlussstelle Tauberbischofsheim
Landratsamt Main-Tauber-Kreis – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche her(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Tauberbischofsheim“ [#319618] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze -
Auslastung der Parkplätze, die mit dynamischen Parkleitsystem überwacht werden
Gemeinde Gundelfingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Sabine Alice Karamanos Adrian, Studentin an der Universität Heidelberg (2009-2014)
Universität Heidelberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 3 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Studie zur Fassadensanierung von Schmucker und Partner zum Collini Center
Stadt Mannheim – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Wochen herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 Ihre Anfrage stützen Sie explizit auf § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes Baden-Württemberg (UVwG). -
Auskunft über Vorhaben zum Hochwasserschutz am Federbach
Gemeinde Malsch – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Monate, 1 Woche her , 345,00 EuroVorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren nach §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren nach §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Bürgerinformationsabend Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Handlungsempfehlungen
Staatsanwaltschaft Stuttgart – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Monate, 1 Woche herBizarren Persönlichkeiten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Lidl Deutschland Tour 2024
Stadt Villingen-Schwenningen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Wochen, 3 Tage her(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 LIFG entspricht § 3 Nr. 1 lit. c des bundesweiten Informationsfreiheitsgesetzes. Ähnlich zum Bundes-IFG ist die Auslegung hier durch die Möglichkeit des Vereitelns des Entscheidungsprozesses BPRS/Scheel Rn. 8; HK-IFG/Rossi Rn. 13; Sitsen IFG Bund, 194; ZDM InformationsfreiheitsR 331). -
Übersicht Umweltinformationen
Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Woche, 6 Tage hervorliegenden Umweltinformationen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes „Da das Umweltinformationsgesetz die Vorgaben der Umweltinformationsrichtlinie umsetzt (BT-Drs. 15/3406 Im Gesetz wird hierbei explizit auf Unternehmen der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise die Stadtwerke Informationen finden Sie auch auf der Seite des Umweltministerium<https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service /umweltrecht/teilhabe-am-umweltschutz/gesetzliche-grundlagen/umweltverwaltungsgesetz> BW sowie wie -
Konzessionsvertrag SVS
Stadt Villingen-Schwenningen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Wochen, 5 Tage herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 18.09.2006 wurde das Ende des bestehenden Konzessionsvertrages -
JVA-Bibliothek mit Internetkiosk ausgestattet?
Justizvollzugsanstalt Ulm – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 1 Monat herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Über die gesetzlich normierten Auskunftsansprüche betroffener Personen gemäß § 66 Abs. 1 JVollzGB I, -
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
-
Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Konstanz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
-
quot;Der Grüne Tunnel" Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
-
Duldung Verlängerung
Landratsamt Ludwigsburg Ausländeramt – Baden-Württemberg
Warte auf Antwort, 5 Tage, 16 Stunden herfür Duldung Verlängerung Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Struktur- und Entwicklungsplan
Hochschule Heilbronn - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Informatik – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche herEntwicklungsplan entsprechen §7 LHG Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Zanker + Gölz GmbH, Steinstr. 34/1, 73037 Göppingen Steuer-Nummer: 63086/03957
Finanzamt Göppingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 2 Wochen herGebäuden und Gebäudeteilen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Gebäude der Stadt Freiburg
Gebäudemanagement der Stadt Freiburg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate, 1 Woche herGesellschaften der Stadt befinden, Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Strassenbeleuchtung brannte am Tag und in der ganzen Nacht
Stadt Donaueschingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Ausnahme von der Nachtabschaltung
Stadt Donaueschingen – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 3 Monate herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Nachschreibklausur Geographie Abitur 2020
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Warte auf Antwort, 1 Tag, 6 Stunden herDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Unterlagen gemäß Sicherheitsdatenblätter der Corona-Impfstoffe, die für die Impfzentren erstellt wurden
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Monate, 4 Wochen herDie Risikobewertungen, die für die eingesetzten Stoffe erhoben wurden 11. Die Risikobewertungen, die für die eingesetzten Stoffe erhoben wurden 11. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Betreff: IFG-Anfrage zu Server- und IT-Infrastrukturstörung im Oktober 2023 und zur Finanzierung der Hochschule Karlsruhe (HKA)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen herFinanzierung der Hochschule Karlsruhe (HKA) hiermit beantrage ich Informationen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz , bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit beantrage ich Informationen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Maschinenlesbare Schuldatenbank
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 4 Tage, 6 Stunden her(LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Schularten ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Lehrkräfte nicht nur in einer Schulart eingesetzt (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
Wichtig (!)*
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg – Baden-Württemberg
Antwort verspätet, 2 Monate, 1 Woche herBizarren Persönlichkeiten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
Anfragen
238
Behörden
Dokumente
Recherchen
Handbuch der Informationsfreiheit
Hilfe zu FragDenStaat und Informationsfreiheit
- Zuständigkeitsbereiche
-
- Bund (770)
- Nordrhein-Westfalen (706)
- Baden-Württemberg (238) ×
- Berlin (222)
- Bayern (217)
- Hessen (209)
- Niedersachsen (168)
- Rheinland-Pfalz (155)
- Hamburg (120)
- Schleswig-Holstein (111)