Informationsfreiheitsanfragen

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  • Conrad (https://www.conrad.de/de/ueber-conrad/presse/pressemeldungen/company_news/datenpanne-conrad-informiert-kunden.html Conrad (https://www.conrad.de/de/ueber-conrad/presse/pressemeldungen/company_news/datenpanne-conrad-informiert-kunden.html Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Denn: Ein Informationsfreiheitsgesetz besteht in Bayern nicht. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Anders etwa als das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes setzt Art. 39 BayDSG Mai 2023 kann ich nicht die vom Gesetz für einen Anspruch auf Auskunft vorausgesetzte Darlegung eines
  • 2023, 2022, 2021 & 2020 für die folgenden Tatbestände, jeweils unter Angabe der TBNR nach Bundeseinheitlichem 2023, 2022, 2021 & 2020 für die folgenden Tatbestände, jeweils unter Angabe der TBNR nach Bundeseinheitlichem (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs Ähnliches gilt für das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG).
  • einem Betrieb entfernt, welcher der Störfall-Verordnung (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Soweit Sie als "Bürgeranfrage" bei der Pressestelle Auskünfte begehren, darf ich Sie darauf hinweisen, dass presserechtliche Auskünfte nur an Pressevertreter erteilt werden können. Auch Ihre willkürlichen Verstöße gegen Presserecht (Abhörungen ohne Berücksichtigung der Pressefreiheit
  • Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils
    Bayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtBayern
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 9 Monate her
    wurde Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Denn: Ein Informationsfreiheitsgesetz besteht in Bayern nicht. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine
  • Bundesland Bayern 2024. Zweck: Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler. Bundesland Bayern 2024. Zweck: Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • in Justizvollzugsanstalten Sämtliche Pandemiepläne, die für Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Pandemiepläne, die für Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG), § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) und § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen
  • Anfrage zum Rechtsfahrgebot
    Bayerisches PolizeiverwaltungsamtBayern
    Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 7 Monate her
    Verwarnungen) gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 1 S.1, Abs. 2; §49 Abs. 1 Nr.2 StVO; §24 StVG) auf der Bundesautobahn Verwarnungen) gegen das Rechtsfahrgebot (§ 2 Abs. 1 S.1, Abs. 2; §49 Abs. 1 Nr.2 StVO; §24 StVG) auf der Bundesautobahn Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Auch hat der bayerische Gesetzgeber kein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen.
  • Zuwendungen aus China
    Technische Universität MünchenBayern
    Anfrage abgelehnt, 5 Jahre her
    Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Angelegenheit, das sich beispielsweise durch Medienberichterstattung sowie Abgeordnetenanfragen im Deutschen Bundestag Mit freundlichen Grüßen David Missal Anhänge: - bundestag-grune-1911839.pdf - bay-rinderspacher-2- 5e173c923835c.pdf - bundestag-fdp-1915560.pdf Anfragenr: 178931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse -1915560.pdf bundestag-grune-1911839.pdf Technische Universität München
  • Stellungnahme zur Pressemitteilung über den Datenschutz bei Klingelschildern Das BayLDA veröffentliche eine Pressemittlung zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Klingelschildern (https://www.lda.bayern.de Anfrage abgelehnt Stellungnahme zur Pressemitteilung über den Datenschutz bei Klingelschildern geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BayLDA veröffentliche eine Pressemittlung Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Data Protection Officer's questionnaire GDPR
    Bayerische StaatskanzleiBayern
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 9 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des edpb.europa.eu/news/news/2023/launch-coordinated-enforcement-role-data-protection-officers_en; Pressemitteilung
  • In anderen Bundesländer stehen diese Informationen öffentlich zur Verfügung, wie etwa in Berlin, siehe << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In anderen Bundesländer stehen § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes / Ihre Anfrage Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Präsidialbüro – Pressestelle Dies ist Teil einer Reform des Bundespolizeigesetzes, auf das sich die Ampelkoalition geeinigt hat.
  • § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Art. 10 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des
  • Datenschutzbeschwerden Vereine
    Bayerisches Landesamt für DatenschutzaufsichtBayern
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 9 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Denn: Ein Informationsfreiheitsgesetz besteht in Bayern nicht. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Zuwendungen aus China
    Universität Bamberg (Otto-Friedrich-Universität)Bayern
    Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 6 Monate her
    Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Der Antrag auf Erteilung von Auskunft nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz, Umweltinformationsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz wird abgelehnt. 2. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch Das UIG gilt für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen
  • Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen. Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Die Absicht der Krankenkassen, Anteile zu erwerben, ist Ihrer Behörde gesetzlich anzuzeigen. Bitte senden Sie mir eine Übersicht sowie die Anzeigen selbst, die seit Inkraftreten des Gesetzes bei Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln des Bundes sowie den Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen der anderen Bundesländer (BayLfD
  • Fehlende Kita- und Hortplätze in 2023, 2024, 2025 und 2026
    Stadt ErlangenBayern
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 8 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes