Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 857 Ergebnisse.

  • Polizeiaufgabengesetz (PAG), Maßnahmen wegen "drohender Gefahr" a) Zahl aller polizeilichen Information nicht vorhanden Polizeiaufgabengesetz (PAG), Maßnahmen wegen "drohender Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) bzw. das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind in
  • Energiebedarfsausweis für Gebäude: Flughafenpolizei
    Gemeinde Affing - Landkreis Aichach-Friedberg-Bayern
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 2 Monate her
    stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes weiterer Gesetze vom 08.08.2020 gilt der Abschnitt 5 Energieausweise nicht für kleine Gebäude. Eine Ausstellung eines Energieausweises war demnach nicht gesetzlich geboten.
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des
  • Brandschutzgutachten Studentenstadt München
    Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstBayern
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 10 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des
  • § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Die Entscheidungen der Staatsregierung wurden stets durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet Unter https://www.bayern.de/presse/ministerratsberichte/ finden Sie sämtliche Ministerratsberichte, die Diesbezüglich sei beispielsweise auf die Pressemitteilung des StMGP, „Bayern bereitet sich auf den Corona-Herbst Experten über die weitere Pandemie-Strategie“, vom 08.04.2022 verwiesen (https://www.stmgp.bayern.de/presse
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Februar haben wir erhalten und dürfen hierzu Folgendes mitteilen: Nachdem zu den Planungen der Bundesregierung
  • Umsetzung Masernschutzgesetz - Ermächtigungsgrundlage gem. § 20 Abs. 9 Satz 3 IfSG Sehr geehrte Damen Information nicht vorhanden Umsetzung Masernschutzgesetz - Ermächtigungsgrundlage gem. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Corona Maßnahmen
    Bayerisches Staatsministerium der JustizBayern
    Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 6 Monate her
    welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist es gerechtfertigt, bei einer Inzidenz von 35 (laut Infektionsschutzgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln , als Bundesgesetz gemäß § 1 Abs. 1 IFG nur auf Bundesbehörden anwendbar und gilt daher nicht für die
  • Evaluation des Konzepts Verkehr 4.0
    Stadt AugsburgBayern
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Das Verbundgebiet des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes (AVV) wird in der Nahverkehrsplanung als Der gemeinsame Nahverkehrsplan (NVP) dient der Angebotsplanung innerhalb des Verbundgebietes. Den aktuellen NVP können Sie hier einsehen: www.avv-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilungen
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Petition
    Bayerischer Landtag LandtagsamtBayern
    Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 10 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Ich akzeptiere natürlich, wenn sie lieber indirekt über eine Presseanfrage hierzu Stellung nehmen wollten
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des
  • Energieverbrauch der TU München
    Staatliches Bauamt München 1Bayern
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 1 Monat her
    (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs
  • Trend- und Strukturanalyse III
    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und IntegrationBayern
    Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 8 Monate her
    (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs << Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs
  • Empfänger:innen von Stadtratsprotollen
    Stadt AugsburgBayern
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs . 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Liste aller Social Media Kanäle
    Bayerischer RundfunkBayern
    Information nicht vorhanden, 6 Monate her
    (Instagram, YouTube, Twitch, Mastodon, Twitter, usw.), welche Ihnen zugehörig sind Falls kein Gesetz § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Die zitierten Gesetze sind auf den BR nicht anwendbar. Leider haben wir aber keine für die externe Weitergabe geeignete Übersicht, das können wir in der Pressestelle Und ja, Sie vermuten richtig: Die BR-Pressestelle gibt Auskunft für den gesamten BR, andere Stellen im
  • Kahlschlag an den Filzinger Badeseen
    Landratsamt Neu-UlmBayern
    Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 1 Monat her
    zugrundeliegenden Gutachten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes ( Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes ( Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln
  • Handwerkskammerbefragung 2016
    Handwerkskammer Passau / Niederbayern, OberpfalzBayern
    Information nicht vorhanden, 8 Jahre, 8 Monate her
    Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr erscheint wieder der Kammerbericht des Bundesverbandes Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr erscheint wieder der Kammerbericht des Bundesverbandes Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. Herbst Anfragenr: 16741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband
  • Rechtsgrundlage im bayrischen Datenschutzgesetz für Verkehrszählungen
    Bayerischer Landtag LandtagsamtBayern
    Information nicht vorhanden, 5 Monate, 2 Wochen her
    Rechtsgrundlage im bayrischen Datenschutzgesetz für Verkehrszählungen In Bayern fehlt aktuell die Rechtsgrundlage Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln
  • der Genehmigung des BTI Einsatzes stellen Umweltinformationen im Sinne des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG ), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln ), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen
  • (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln Antragsteller:in >> sogenannte Ersthelfer-Apps fallen nach Art. 3 Nr. 9 Bayerisches Rettungsdienstgesetz Lediglich in Art. 2 Abs. 6 des Integrierte Leitstellen-Gesetz wird die Möglichkeit der Einbindung der