Informationsfreiheitsanfragen

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  • Verkehrdaten 2017
    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltBerlin
    Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 8 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ich bitte daher um entsprechende Aktualisierung.
  • Welche Daten werden in der sogenannten Einwilligungerklärung erhoben? 1.7. Lässt sich die PIN der jeweiligen Einwilligungserklärung oder anderen Daten zuordnen? Wie stellen Sie sicher, dass potenzielle Teilnehmer die Möglichkeit haben anonym und sicher mit Ihnen Welche Daten werden in der sogenannten Einwilligungerklärung erhoben? 1.7. Lässt sich die PIN der jeweiligen Einwilligungserklärung oder anderen Daten zuordnen?
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel Ihre Anforderung der Vorlage einer Ausweiskopie ist mißbräuchlich. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
  • Deutsche Hochschule für Medizin College (DHMC)
    Der Regierende Bürgermeister von Berlin - SenatskanzleiBerlin
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 8 Monate her
    Studiengang Humanmedizin) angezeigt (http://deutsche-hochschule-fuer-medizin.de/akademisches/#registrierung-hochschule nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Da Sie entgegen der Rechtsbehelfsbelehrung (am Ende des Bescheides) offenbar keinen Widerspruch erhoben der zuständigen Sekretärin [geschwärzt], damit Ihre Erinnerung nicht in dem zentralen Postfach der Sollte ich innerhalb von vier Wochen nach der Erinnerung (mithin ungefähr 7 Monate nach Antragstellung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Luftschadstoffe, Lärm) durch Veränderung der Lage und Anzahl der Fahrstreifen und Parkplätze sowie durch Veränderung der Kfz-Leistungsfähigkeit hat. Die Information sollte bei ordnungsgemäßer Aktenführung einfach auffindbar und leicht versendbar sein Die Zahlungsaufforderung werde ich Ihnen dann zu gegebener Zeit zukommen lassen.
  • Zahlungen an Cisco für Webex
    Technische Universität BerlinBerlin
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate her , 20,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Bundle - alternatives Video-Konferenz-Tool (Cloudsystem mit Web-Ex Teams, Meeting und Training zur Durchführung Verwendungszweck: II R 1 IFG - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Rechtsbehelfsbelehrung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sie um kurze Mitteilung per Mail, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und falls ja, um Erklärung Es kommt vor, dass speziell bei Nachrüstungen auch Werkstattaufträge an Fremdfirmen zu kontrollieren Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie an Ihrem IFG-Antrag festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme bitte Sie um Mitteilung bis zum 09.02.2024, ob Sie an Ihrem IFG-Antrag festhalten und falls ja, um Erklärung
  • Umbau Mehringdamm Ostseite
    Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-KreuzbergBerlin
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 7 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Alle Kosten sind vor einer Terminierung und Gewährung der Akteneinsicht nach Erhalt eines Gebührenbescheids Mehringdamm Ostseite [#218124] Sehr geehrter Herr Burkhardt, bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Inzwischen hat mein Sohn zudem herausgefunden, dass die Baustellen-Beschilderung irreführend ist und Wie ist der aktuelle Stand des Prüfauftrags der Ampel zwecks Sicherung der Großbauaustelle Treskowallee Verkehrsführung von S-Bahnhof Karlhorst/Stolzenfelsstraße bis Marksburgstraße wie sie jetzt ist.
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung vor dem Eingang Ihrer E-Mail einen Termin zwischen Bezirksstadtrat Wilfried Nünthel und der Geschäftsführung Bolzplatz-Flächen durch das Land Berlin von einer 100%-igen Tochter des Landes Berlin ist hier nicht zielführend Betreffs Ihres Antrages auf Akteneinsicht bitte ich Sie um Konkretisierung, welche Akten Sie genau einsehen
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Kommissar Pierre Moscovici, Thema: Reform der Wirtschafts- und Währungsunion GD Steuern, Thema: Besteuerung digitalen Wirtschaft GD Wettbewerb, Thema: Reformüberlegungen des Beihilfenrechts GD Personal, Thema: Rekrutierung quot;Kreatives Europa" nach 2020 22.05.2018: GD Bildung, Jugend, Sport und Kultur, Thema: EU-Förderung Kommunikationsnetze, Thema: Umsetzung des Digitalen Binnenmarkts GD Klimapolitik, Thema: Energie- und Klimaschutzziele
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Darin liegt eine Zweckänderung der Daten und die Daten wurden nicht für die Auskunft verwendet. Mai 2024, IX R 21/22 keiner weiteren Ausführung. Verfahrenbeschreibung, Dokumentationen, Präsentationen und E-MAILs zur Justitzkasse“ [#319219] Guten Tag, die Zweckänderung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs. 2 IFG erforderlich (Anhörung des Unternehmens). Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir Sie, der Offenbarung August 2022 teile ich Ihnen mit, dass ich der Offenbarung meiner personenbezogenen Daten nicht zustimme
  • Abwassermonitoring (Gesundheitsdaten)
    Berliner Wasserbetriebe (BWB)Berlin
    Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 3 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Wollen Sie eine Störung melden, die dringendes Handeln erfordert?
  • Aufenthaltstitel gem. §22 AufenthG in Berlin seit 2012
    Landesamt für EinwanderungBerlin
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 2 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit freundlichen Grüßen Landesamt für Einwanderung Ausländerbehörde Ausländerrecht
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit freundlichen Grüßen Landesamt für Einwanderung Ausländerbehörde Ausländerrecht
  • Präsenzlehre Wintersemester 2021/22
    Humboldt-Universität zu BerlinBerlin
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung digital: 1309 -Lehrveranstaltungen hybrid: 1342 Dies sind keine abschließende Zahlen, zumal eine Änderung
  • Die Anonymisierung sollte auf die WEG und deren Vertreter beschränkt sein, da dies Privatpersonen sind Die Anonymisierung sollte auf die WEG und deren Vertreter beschränkt sein, da dies Privatpersonen sind
  • Finanz- und Ausstattungsbedarf Katastrophenschutz im Land Berlin
    Berliner FeuerwehrBerlin
    Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 11 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.03.2021, Ihre Anfragenummern #217055 und #217057 sowie Ihre Erinnerung
  • Ist Cannabisverbot Verfassungswiedrig?
    Verfassungsschutz BerlinBerlin
    Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 3 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ferner ist der Anwendungsbereich des von Ihnen angeführten Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Schlemmer Pylon
    Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-WilmersdorfBerlin
    Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 2 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Schlemmer Pylon [#204745] Sehr geehrter Herr Ridderskamp, bei der von Ihnen beanstandeten Absperrung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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