Informationsfreiheitsanfragen

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  • Ausbildungsduldungen in Berlin
    Senatsverwaltung für Inneres und SportBerlin
    Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 9 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sollten Sie den Bescheid veröffentlichen, bitte ich Sie um Anonymisierung.
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Spezielle Anträge im Reisegewerbe hierzu liegen aktuell auch nicht vor.
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ich würde mich freuen, wenn Sie mich zur Klärung einiger Details anrufen könnten unter der Telefonnummer
  • Toxikologischer Bericht Rummelsburger Bucht Ostkreuz
    FischereiamtBerlin
    Anfrage abgelehnt, 7 Jahre, 9 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Wasserrecht und Geologie II B und die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
  • soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der Berliner Ortsbeschilderung
  • Auswertungen/Statistiken des Zuschauerservice des RBB
    Rundfunk Berlin-BrandenburgBerlin
    Anfrage abgelehnt, 10 Jahre, 6 Monate her
    Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG) ist vor dem Hintergrund der
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung erfolgt ein besonders enger therapeutischer Kontakt, das Schließen eines Anti-Suizid-Paktes soll vereinbart
  • Elternnachzug nach Berlin seit 2014
    Landesamt für EinwanderungBerlin
    Information nicht vorhanden, 1 Monat, 2 Wochen her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit bedauernden Grüßen Landesamt für Einwanderung Ausländerbehörde Ausländerrecht
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
  • Kontrollbericht zu Yoko Sushi, Berlin
    Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Treptow-KöpenickBund
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 3 Monate her
    August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
  • Kontrollbericht zu Houdini, Berlin
    Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt PankowBund
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 7 Monate her
    Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Die Höhe der festzusetzenden Gebühren orientiert sich am Verwaltungs- / Zeitaufwand für die Durchführung
  • CO2-Ausstoß Dienstwagen
    Verfassungsschutz BerlinBerlin
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 5 Jahre her , 500,00 Euro
    Nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 UIG sind informationspflichtige Stellen die Regierung und andere Stellen der Rechtsbehelfsbelehrung seninn-vs-co2_geschwaerzt.pdf seninn-vs-co2. sein, nach § 4 Abs. 2 UIG sind Sie dazu verpflichtet, Antragsteller "bei der Stellung und Präzisierung Die Pflicht nach § 4 Absatz 2 UIG, Sie bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen Dort muss die genaue Bezeichnung dokumentiert werden, wodurch auf die Motorisierung und von dort auf
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung In der Regel beziehen sich die Meldungen vermutlich auf die Beschilderung oder Leitbaken, da die Klemmfixe
  • Präsentation CHE Consult zur Personalabteilung der FU
    Freie Universität BerlinBerlin
    Anfrage muss klassifiziert werden, 1 Tag, 10 Stunden her , 90,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Zuvor bitten wir um Präzisierung, an wen wir dies richten sollen. Dazu bedarf es zunächst der Klärung.
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sie in welchem Zusammenhang meinen könnten, bitten wir Sie hiermit um entsprechende Konkretisierung. nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Geahndete Verstöße gegen die StVO
    Senatsverwaltung für Inneres und SportBerlin
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 2 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Im Rahmen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport kann ich Ihrem an Dritte widersprochen haben, kann eine Weiterleitung durch die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung
  • Interne Weisungen des Sicherheitspersonals
    Technische Universität BerlinBerlin
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 2 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur VerbesserungAbsicherung von Unglücks- und Tatorten • Einleitung von Erstmaßnahmen bei Brand- und Havariefällen Veranstaltungen an der Technischen Universität Berlin • Beendigung von Veranstaltungen Rechtsbehelfsbelehrung
  • Ergebnisse des 1. juristischen Staatsexamens Ich bitte um eine Übersicht der erzielten Noten in den Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um eine Übersicht der erzielten nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Anfrage Wasserverbrauch Unternehmen
    Berliner StadtwerkeBerlin
    Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 9 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Wollen Sie eine Störung melden? Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren örtlichen Netzbetreiber.
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