Informationsfreiheitsanfragen

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  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG) ist vor dem Hintergrund der Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG) ist vor dem Hintergrund der Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Ergebnisse der seit 2022 regelmäßig tagenden Open Data-Arbeitsgruppe aller Landesparlamente zu der Realisierung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit freundlichen Grüßen Anfrage abgelehnt §6 c) Offenbarung von Angaben und Mitteilungen öffentlicher nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Die Federführung der Arbeitsgruppe liegt bei der Landtagsverwaltung Nordrhein-Westfalen.
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
  • Kontrollbericht zu Arkaden Bistro, Berlin
    Ordnungsamt Marzahn-HellersdorfBund
    Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 4 Monate her
    Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel > > Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel
  • Jahresempfang des Bezirksamtes
    Bezirksamt Berlin-ReinickendorfBerlin
    Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 6 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung anonymen, über die Plattform fragdenstaat.de erfolgten Antragstellung auf Auskunftserteilung ist die Anforderung
  • Einhaltung der Corona-Regeln
    Bezirksamt Berlin-ReinickendorfBerlin
    Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 6 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung anonymen, über die Plattform fragdenstaat.de erfolgten Antragstellung auf Auskunftserteilung ist die Anforderung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Kontrolle/n: 06.07.2012, 10.08.2012 B - Rechtsbehelfsbelehrung [...] 172337-antwort_geschwaerzt.pdf
  • Registrierte Fahrraddiebstähle in Treptow-Köpenick
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage abgelehnt, 8 Jahre, 10 Monate her
    Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Darin werden auch die Fahrraddiebstähle in der von Ihnen gewünschten Regionalisierung dargestellt sein
  • Zoom Vertrag
    Technische Universität BerlinBerlin
    Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 2 Monate her , 10,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Leider hat sie meine Rechtsansichten nicht geteilt; Ihnen bleibt also notfalls nur die gerichtliche Klärung Zur Frage der nur im Ausnahmefall zulässigen Vorab-Forderung der Gebühr siehe OVG Berlin-Brandenburg,
  • Veröffentlich der Verhandlungstermine
    Landgericht BerlinBerlin
    Anfrage abgelehnt, 2 Jahre, 3 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Da die Digitalisierung in Ihrem Hause trotz des verwendeten Government Site Builder (GSB) noch nicht Auf die Ordnung über die Durchführung von Kontrollen beim Betreten des Kammergerichts https://www.berlin.de
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Ich weise darauf hin, dass ggf. eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen. nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?
    Amtsanwaltschaft BerlinBerlin
    Anfrage eingeschlafen, 11 Monate, 2 Wochen her
    Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Verwaltungstätigkeit als Datenschutzaufsichtsbehörde mit einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung nicht vereinbar
  • Einsatzprotokoll 24.01.2020
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage abgelehnt, 3 Jahre, 10 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sollten Sie noch weitere IFG Anträge gestellt haben, bitte ich zur Vereinfachung des Verfahrens um Benennung
  • Luftbilder im Zusammenhang mit Syndikat-Räumung
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 5 Monate her
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig.
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Berliner Senats zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus