Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 636 Ergebnisse.

  • Anschaffungskosten Berliner FW und deren Ausschreibungen
    Senatsverwaltung für Inneres und SportBerlin
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 1 Monat her , 500,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Um Ihrem Auskunftsersuchen nachkommen zu können, bitte ich Sie um Konkretisierung Ihrer Fragen. Um Ihrem Auskunftsersuchen nachkommen zu können, bitte ich Sie um Konkretisierung Ihrer Fragen. Die einzelnen Jahre und Ausgaben können Sie gezielt auswählen.
  • Technische Fehler bei TETRA TMO-Objektfunkanlagen um die Messe Berlin im Herbst 2019
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 2 Monate her , 35,07 Euro
    " Meine Fragen: 1) Welche technischen Fehler lagen konkret bei den beiden die Störung verursachenden " Meine Fragen: 1) Welche technischen Fehler lagen konkret bei den beiden die Störung verursachenden nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Bitte stellen Sie mir die Zahlungsaufforderung zu.
  • Zoom Vertrag
    Technische Universität BerlinBerlin
    Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 2 Monate her , 10,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Leider hat sie meine Rechtsansichten nicht geteilt; Ihnen bleibt also notfalls nur die gerichtliche Klärung Zur Frage der nur im Ausnahmefall zulässigen Vorab-Forderung der Gebühr siehe OVG Berlin-Brandenburg,
  • Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG zu Flurstücken
    Pflanzenschutzamt BerlinBerlin
    Anfrage erfolgreich, 10 Monate, 2 Wochen her , 100,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff. 2 dieses Gebührenverzeichnisses beträgt die Rahmengebühr für die Gewährung Landwirtes, der Anforderung dessen Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Verarbeitung
  • Verlaufsberichte der Versammlungen am 27.02.2022
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 11 Monate her , 240,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung #242027] Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer IFG-Anfrage vom 27.02.2022 bitte ich um Konkretisierung
  • IFG-Anfragen im Jahr 2020
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre her , 5,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Die beigefügte Vorabinformation und Anhörung gem. § 28 VwVfG übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und
  • erkennen lassen, warum Sie bis heute auf die Nennung der Erfassung von Audio Daten in Ihrer Datenschutzerklärung Eine Deaktivierung der weiteren Verarbeitung (Tonaufnahmen erstellen) wäre auch wieder zu aktivieren. Warum sie eine solche Zertifizierung nicht anstreben um Vertrauen in Ihr Handeln zu stärken. auf dem in der Rechtsbehelfsbelehrung beschriebenen Rechtsweg. 2. Warum sie eine solche Zertifizierung nicht anstreben um Vertrauen in Ihr Handeln zu stärken.
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Ich kann Ihrerseits die Verärgerung über die Dauer sehr nachvollziehen, versichere Ihnen aber, dass wir Wie Sie selbst wissen, sind urlaubsbedingte Abwesenheiten kein legitimer Grund zur Verzögerung.
  • Videoüberwachung bei den Vertragspartner im ÖPNV
    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltBerlin
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate her , 200,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Nach hiesiger Planung erhalten Sie im nächsten Schritt eine Anhörung über die voraussichtlich entstehenden Auf die Betriebsvereinbarung der S-Bahn zur Videoüberwachung wird inhaltlich verwiesen. Berlin nach meiner Rechtsaufassung unter Umgehung der des Art. 6 Abs. 1 uAbs. 1 Lit e) DSGVO eine gezielte Auch die Liquidierung Ihrer Forderungen in Höhe von 200 Eur ist Bereits am 03.02.2023 um 15:22 erfolgt
  • Unterlagen zur Causa Lilith Wittmann vs CDUConnect/ConnectCDU
    Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und InformationsfreiheitBerlin
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Jahre, 4 Monate her , 500,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ich melde mich kurzfristig, ob ich eine Weiterführung der Anfrage wünsche.
  • CDU-Wahlplakate in Tempelhof-Schöneberg (Stand Mai 2021)
    Bezirksamt Tempelhof-SchönebergBerlin
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 8 Monate her , 32,10 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie jedoch noch um Konkretisierung. Die Durchführung richtet sich nach § 13 IFG. Wir hoffen, dass sich in absehbarer Zeit schrittweise wieder eine Normalisierung einstellen wird. Zur Konkretisierung meines Vorwurfes hänge ich Ihnen ein Foto der Werbung an der Martin-Luther-Str. 1
  • Empfehlungen für einen diskriminierungssensiblen Sprachgebrauch
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 1 Monat her , 6,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Beteiligten (Nr. 1), nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung Beteiligten (Nr. 1), nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig.
  • Schulungsmaterial der Polizei zum Umgang mit der Traumatasche
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Jahre, 6 Monate her , 100,00 Euro
    Umgang mit der Traumatasche - Schulungsmaterial der Polizei zum Umgang mit der Traumatasche Konkretisierung senden Sie mir Folgendes zu: - Schulungsmaterial der Polizei zum Umgang mit der Traumatasche Konkretisierung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung In diesem Falle geht Ihnen eine entsprechende Anhörung unter Angabe der konkreten zu erwartenden Kosten
  • Knochenfunde auf dem FU-Gelände
    Freie Universität BerlinBerlin
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Jahre, 11 Monate her , 300,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Aufgrund Ihres Hinweises bitten wir Sie deshalb vor der Gewährung der Akteneinsicht um Mitteilung, ob Leider übersteigen die voraussichtlichen Verwaltungsgebühren meine finanzielle Kapazität. nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Hierbei habe ich die Anhörung mit Begründung, sowie die Anordnung mit den Plänen und das aktuellere Schreiben
  • Körperschaftsstatus "Alt-Katholiken in Berlin"
    Der Regierende Bürgermeister von Berlin - SenatskanzleiBerlin
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her , 5,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Zugleich bitten Sie um Auskunft nach der voraussichtlichen Gebühr nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit einer gegebenenfalls kostenlosen elektronischen Erteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung durch das Königreich Preußen" komme ich nicht weiter, deshalb bitte ich diesbzgl. nur um Präzisierung
  • Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages. Nationalsozialistische Pädagogik Schulgarten Gemeinschaftsgarten Schularbeitsgarten Arbeitsschulgarten Inventarisierung Insoweit handelt es sich um eine Erinnerung an die Erledigung des Antrages.
  • Zuwendungen durch Öl- und Gaskonzerne
    Technische Universität BerlinBerlin
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 6 Monate her , 40,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Dies gilt insbesondere für Daten zu Spenden pp., aus der Zeit vor der Einführung von SAP (1. 69 1009 0000 8841 0150 03 BIC: BEVODEBB Verwendungszweck: II R 1 IFG – Nico Schmidt Rechtsbehelfsbelehrung
  • IFG/UIG-Widerspruchsbescheide (16.-27.05.2022)
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 5 Monate her , 21,06 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anhörung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Protokoll bzw. schriftliche Stellungnahmen zu der Anhörung (nach Rn. 28 VwV-StVO) von Straßenbaubehörde Protokoll bzw. schriftliche Stellungnahmen zu der Anhörung (nach Rn. 28 VwV-StVO) von Straßenbaubehörde nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Muss nicht automatisch damit gerechnet werden, dass die Aufforderung nicht wahrgenommen wird oder Beteiligung Muss nicht automatisch damit gerechnet werden, dass die Aufforderung nicht wahrgenommen wird oder Beteiligung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Demonstrationen im Jahr 2019
    Polizei BerlinBerlin
    Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 8 Monate her , 173,50 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sollte die Polizei Berlin an ihrer überhöhten Gebührenforderung festhalten, steht der Verdacht im Raum In diesem Fall würde der Antragsteller eine gerichtliche Klärung dieser Angelegenheit suchen.
  • AO Kartei Berlin Vollstreckung
    Senatsverwaltung für FinanzenBerlin
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 7 Jahre, 9 Monate her , 3000,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Die Verzögerung bitte ich dabei zu entschuldigen. Vollstreckungsverfahren haben, möchte ich Sie auf die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung
  • nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung geforderte Empfangsbestätigung und einen Auszug aus der Verwaltungsgebührenordnung mit der Bitte um Rückäußerung Da aber das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in § 7Dringendes Gesamtinteresse Berlins
  • Personalmittel für Lehrstühle an der Juristischen Fakultät
    Humboldt-Universität zu BerlinBerlin
    Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 6 Jahre, 4 Monate her , 480,00 Euro
    nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung sind dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung Erst nach erfolgter Sichtung, Prüfung, Sortierung, Kopie und ggf.