Informationsfreiheitsanfragen
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Anschaffung von Speiseöl
Polizei Berlin – Berlin
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 2 Monate her , 45,00 Eurobeschrieben wie in der "Presse" hier: https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-polizei-kauft-mehr-als erfolgreich Anschaffung von Speiseöl [#260934] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz beschrieben wie in der "Presse" hier: https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-polizei-kauft-mehr-als Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Hauptstadtzulage an den Berliner Hochschulen
Humboldt-Universität zu Berlin – Berlin
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Wochen, 4 Tage her , 200,00 EuroAktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Mit freundlichen Grüßen Pressestelle der Humboldt-Universität [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > -- Pressestelle Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Die Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über -
Anträge steuerberechtigter Religionsgemeinschaften nach § 10 KiStG
Senatsverwaltung für Finanzen – Berlin
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 8 Jahre, 6 Monate her , 120,00 Eurosteuerberechtigter Religionsgemeinschaften nach § 10 KiStG Sämtliche Anträge, die nach § 10 des Kirchensteuergesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz . 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes (IFG) baten Sie um Übersendung sämtlicher Anträge, die nach § 10 des Kirchensteuergesetzes gestellt Religionsgemeinschaften, deren Anträgen nach § 10 Absatz 1 Kirchensteuergesetz stattgegeben wurde Im -
Aufsicht über Ihre Behörde nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)
Staatsanwaltschaft Berlin – Berlin
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 3 Monate her , 100,00 EuroAktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)“ [#264761] Guten Tag, nach Rechtsprechung des OVG NRW (Bundesdatenschutzbeauftragter Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Einige Bundes- länder hätten bereits Landesgesetze verabschiedet. -
Errichtungsanordnung der Datei "Gruppierungen aus dem arabischen Sprachraum"
Polizei Berlin – Berlin
Anfrage erfolgreich, 5 Monate her , 28,94 EuroDatei "Gruppierungen aus dem arabischen Sprachraum" Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Gruppierungen aus dem arabischen Sprachraum" [#310552] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes : https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz -
Anfrage zur Auskunft über Beschlussempfehlungen durch das Jugendamt gegenüber Familienrichtern
Jugendamt Lichtenberg – Berlin
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 2 Monate her , 200,00 EuroAktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Grundlage für zu führende Statistiken stellt die Bundesjugendhilfestatistik als Bestandteil des Sozialgesetzbuches Im Einzelnen kommen vier Abschnitte der Bundesjugendhilfestatistik in Betracht: - Teil I.1 Hilfen Die Bundesjugendhilfestatistik erfasst nicht das Tätigwerden des Familiengerichts zu Fragen des Sorge Auszüge aus der Bundesjugendhilfestatistik stellen. -
Aufnahmeanordnung zur Landesaufnahmeregelung für afghanische Schutzsuchende mit Verwandten in Berlin
Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Berlin
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 10 Monate her , 50,00 EuroAktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, sofern zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit ein Einvernehmen nach § 23 Absatz 1 Satz 3 AufenthG mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen und jeweils mindestens seit sechs Monaten in Berlin oder im Bundesland Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Übersedung der Klausuren aus dem Archiv des Berliner Internetklausurenkurses für Rechtsreferendare
Kammergericht Berlin – Berlin
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 4 Monate her , 25,00 EuroAngabe und Lösung abrufbar sind und bis vor kurzem frei im Internet für sämtliche Referendare des Bundesgebiets Berliner Internetklausurenkurses für Rechtsreferendare [#256924] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Angabe und Lösung abrufbar sind und bis vor kurzem frei im Internet für sämtliche Referendare des Bundesgebiets Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Unterlagen zu Russischem Haus und Sanktionen
an Bezirksamt Mitte von Berlin und andere Behörden
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 11 Monate her , 42,42 EuroAktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Aktenauskunft nach § 14 Berliner Informationsfreiheitsgesetz/IFG statt. S. 516) in der aktuellen Fassung auf 42,92 EUR festgesetzt. Das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. -
BerlKönig-Vertrag
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Berlin
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 5 Jahre, 8 Monate her , 75,00 EuroKosten zurückgezogen BerlKönig-Vertrag [#55610] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Mit freundlichen Grüßen, Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz [ Mit freundlichen Grüßen, AW: Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Inwieweit sich durch andere gesetzliche Bestimmungen Einschränkungen oder Erweiterungen zum IFG ergeben -
Ausstiegskontrolle der BVG sowie Zahlungen an die Berliner Polizei (auch zur Ausstiegskontrolle) durch die BVG
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – Berlin
Anfrage abgelehnt, 5 Jahre, 7 Monate her , 75,00 EuroAktenvermerke aus den Jahren 2017, 2018 und den Monaten Januar bis März 2019 zu Zahlungen an die (Bundes -)Polizei Berlin - Alle Informationen zu Kooperationen mit der (Bundes-)Polizei, auch bezüglich der Aktenvermerke aus den Jahren 2017, 2018 und den Monaten Januar bis März 2019 zu Zahlungen an die (Bundes -)Polizei Berlin - Alle Informationen zu Kooperationen mit der (Bundes-)Polizei, auch bezüglich der Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Ortsangaben und Zeiten von Dreharbeiten in Berlin-Spandau
Tiefbauamt Berlin-Spandau – Berlin
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 11 Jahre, 11 Monate her , 40,00 EuroDies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach -
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) zur Prüfung von Wahlwerbespots der AfD und Die PARTEI Sachsen
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) – Berlin
Antwort verspätet, 2 Monate, 3 Wochen her , 50,00 EuroAnfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) zur Prüfung von Wahlwerbespots der AfD und Die PARTEI Sachsen Auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Berlin) bitte Welche spezifischen gesetzlichen Vorgaben und medienrechtlichen Kriterien hat die mabb für die Prüfung Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Umbau Doppelkreuzung an der Greifswalder Straße ("Königstor")
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Berlin
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 1 Monat her , 25,00 Euro, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, durch Ihre Pressemitteilung vom 12.12.2022 habe ich von Ihrem Dies und die damit Ihrerseits verbundene Entwicklung ist sicherlich für viele interessant, da es doch Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), , VIG Sehr geehrte Damen und Herren, durch Ihre Pressemitteilung vom 12.12.2022 habe ich von Ihrem -
Unterlagen zur Einführung des neuen Sozialtickets (Berlin-Ticket S)
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 9 Monate her , 15,00 EuroEinführung des neuen Sozialtickets (Berlin-Ticket S) [#275029] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Einführung des neuen Sozialtickets (Berlin-Ticket S) [#275029] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Anträge nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG) vom 6. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Torgauer Straße
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg – Berlin
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 1 Monat her , 5,00 EuroAktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel
Amtsgericht Kreuzberg – Berlin
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 2 Monate her , 60,00 EuroRegelungen und Weisungen zum Eigangsstempel [#290755] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Vorschriften nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz für die hier vorzunehmende Amtshandlung. Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel“ vom 22.10.2023 (#290755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Teilnehmerzahl "Tag der Freiheit" Corona Berlin Demonstration 1.8.2020
Polizei Berlin – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 11 Monate her , 5,00 EuroSchriftverkehr, die obigen Teilnehmerzahlen betreffend, zwischen der Polizei Berlin und Angehörigen der Presse Schriftverkehr, die obigen Teilnehmerzahlen betreffend, zwischen der Polizei Berlin und Angehörigen der Presse Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes quot; Corona Berlin Demonstration 1.8.2020“ vom 04.08.2020 (#194311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich quot; Corona Berlin Demonstration 1.8.2020“ vom 04.08.2020 (#194311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Interne Regelungslage zu Umsetzungen
Polizei Berlin – Berlin
Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 5 Monate her , 5,00 EuroInterne Regelungslage zu Umsetzungen [#149451] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Informationsfreiheitsanfrage „Interne Regelungslage zu Umsetzungen“ vom 08.06.2019 (#149451) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich von ihnen, auf die sich diese Anfrage bezieht: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung Juli 2019 dargestellt: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.827763.php -
Vorgaben Schmerzgriffe/Nervendrucktechniken
Polizei Berlin – Berlin
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 2 Monate her , 10,00 EuroAktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Das Wohl des Bundes oder der Länder umfasst wesentliche Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Bestands Eine Gefährdung für das Wohl des Bundes oder der Länder kann vorliegen, wenn und soweit die Bekanntgabe Dies würde die Gesundheit der eingesetzten Kräfte sowie, durch den dann nötigen Einsatz von RSG oder Die Gebühr wird auf € festgesetzt. -
Bebauungsplanverfahren VI 140cab „Urbane Mitte Süd“
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Berlin
Anfrage erfolgreich, 7 Monate, 1 Woche her , 10,00 EuroBebauungsplanverfahren VI 140cab „Urbane Mitte Süd“ [#311368] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes handelt es sich hier um eine einfache Akteneinsicht, die mit einer Spanne zwischen 5 und 100 Euro festgesetzt Juni per Pressemitteilung davon. Da aber das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in § 7Dringendes Gesamtinteresse Berlins -
Anfrage zu verhangenen Bußgeldern wg Parken/Halten auf Radwegen/Radschutzstreifen
Bußgeldstelle beim Polizeipräsidenten in Berlin – Berlin
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Jahre, 9 Monate her , 70,00 Eurowg Parken/Halten auf Radwegen/Radschutzstreifen [#207733] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Februar 2021 keine "gesetzlich vorgeschriebene Zeit" (Frist von einem Monat) für die Antwort vorsieht (anders als § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG des Bundes und § 5 Abs. 2 VIG). Auch wenn das Berliner Informationsfreiheitsgesetz an sich keine Frist vorschriebt, so ist in meinen -
Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"
Polizei Berlin – Berlin
Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 1 Monat her , 6,35 EuroErrichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz . 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes quot;stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"" vom 20.09.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich > << Adresse entfernt >> Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz -
Anzahl der erfassten Verstöße "keinen ausreichenden Seitenabstand" und "Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit"
Polizei Berlin – Berlin
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 1 Monat her , 78,24 Eurointeressiere ich mich im Besonderen für die folgenden Tatbestände, jeweils unter Angabe der TBNR nach Bundeseinheitlichem Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit" [#264920] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz interessiere ich mich im Besonderen für die folgenden Tatbestände, jeweils unter Angabe der TBNR nach Bundeseinheitlichem Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes -
Verträge und Nutzungsbedingungen mit Cyclomedia
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – Berlin
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 5 Monate her , 10,45 EuroVerträge und Nutzungsbedingungen mit Cyclomedia [#227514] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Sehr Antragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz /fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Die Verwaltungsgebühr für die Akteneinsicht wird festgesetzt auf 10,45 EUR.
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Recherchen
Handbuch der Informationsfreiheit
Hilfe zu FragDenStaat und Informationsfreiheit
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