Informationsfreiheitsanfragen
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Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen Ihrer Behörde, die den Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens nach JI-Richtlinie in einigen Jahren abwarte(t), zum Urteil des EuGH vom 16.11.23, C 333/22,
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Berlin
Anfrage eingeschlafen, 11 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Vertragsverletzungsverfahren wartende Behörde Geld für eine ordentliche Informationssammlungs- und Aktenführung -
Compliance-Gutachten von Lutz|Abel
Rundfunk Berlin-Brandenburg – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 4 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Wettbewerbsteilnehmer am freien Markt ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Mandats- und Vergütungsvereinbarungen Der Kanzlei entstünden wirtschaftliche Schäden, würden diese Vereinbarungen veröffentlicht. -
Liste der Auftragsverarbeiter, Datenschutzfolgenabschätzung
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 5 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
VERGÜTUNGSZAHLEN 2023 Geschäftsleitung (Intendant*innen und Direktor*innen)
Rundfunk Berlin-Brandenburg – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Bitte haben Sie Verständnis, dass die Klärung Ihrer Anfrage noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Zuwendungen an die Hochschule 2012 bis 2014
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 9 Jahre, 5 Monate herSpenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen an die Hochschule mit Name des Geldgebers, Höhe der finanziellen Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Vertrag der Freien Universität mit Cisco
Freie Universität Berlin – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 1 Monat hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Freien Universität sowie von Cisco Webex enthalten, deren Offenbarung Eine diesen Grundsätzen und Vereinbarungen zuwiderlaufende Veröffentlichung kann zum einen wirtschaftliche Die Gebührenentscheidung hinsichtlich der Informationszugangsgewährung lassen wir Ihnen separat zukommen -
Anzahl Programmbeschwerden pro Jahr
Rundfunk Berlin-Brandenburg – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Familiennachzug aus Afghanistan nach Berlin seit 2018
Landesamt für Einwanderung – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 6 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit freundlichen Grüßen Landesamt für Einwanderung Ausländerbehörde Ausländerrecht -
Skalitzer Park, Ecke Mariannenstraße/ Skalitzer Straße
Straßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-Kreuzberg – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 2 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Abnutzung und geänderter Rahmenbedingungen benötigen Grünfläche und Blockspitze eine grundlegende Erneuerung -
Eldenaer Straßenbrücke seit zweieinhalb Monaten dicht?
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 3 Wochen hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Verkehrsinformationszentrale kann entnommen werden, dass es sich um Gleisarbeiten handelt und die Sperrung -
Kosten Kita-Navigator
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 3 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung zur Frage des Anspruchs auf Information über die Rechnungsendsummen anwaltlicher Beratung der Bundesregierung -
Sanierungsplan Defekte Laternen "BMW Kreuzung"
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 4 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung ; Der Betreiber ist vertraglich verpflichtet, die Schadensbeseitigung am Lichtpunkt und die Schadensregulierung -
Auskunft über Anzahl der Quereinsteiger an Schulen im Bezirk Treptow-Köpenick
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 6 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Verträge mit der Digital H GmbH zum Upgrade des Semestertickets auf das Deutschlandticket
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Tatsache, ob Ihrem Antrag vollumfänglich stattgegeben werden kann- schon an dieser Stelle aus Erfahrung Ich weise vorsorglich darauf hin, dass wir auch in anderen Fällen der Gebührenprivilegierung solche Nachweise nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Zwischenbericht des Lärmaktionsplans für die Frankfurter Allee
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr her , 23,75 EuroDes Weiteren sind wir interessiert an der Abwägung zur Einführung von Tempo 30 nachts auf der Frankfurter Des Weiteren sind wir interessiert an der Abwägung zur Einführung von Tempo 30 nachts auf der Frankfurter nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Einsatzkosten Räumung "Liebig 34"
Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 9 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung B. auf Anforderung des Gerichtsvollziehers - ein Polizeieinsatz stattfindet, erfolgt dieser regelmäßig +BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true Das Wort "regelmäßig" in der Formulierung -
Kontrollbericht zu Müllerskind, Berlin
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg – Bund
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 9 Monate herIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel -
Statistik der beruflich qualifizierten Bewerber
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ich kann gerne bei meinen Kolleg*innen vom Studierendenservice in Erfahrung bringen, welchen Aufwand -
Schmerz- und Würgegriffe
Polizei Berlin – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 6 Monate her , 5,00 Euronach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Anträge auf Verkehrsbeschränkende Maßnahmen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Auch eine Differenzierung nach Ablehnung oder Zustimmung wird nicht erfasst. -
Prognos Bericht "KMK 2025"
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Unterlagen zur Vergabe Impftermin-Buchungs-Portal
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege – Berlin
Anfrage eingeschlafen, 2 Jahre, 10 Monate her , 144,67 Euronach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Anspruch auf eine eingeschränkte schriftliche Akteneinsicht nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung soweit dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird oder den Betroffenen durch die Offenbarung Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der -
Fehrbelliner Platz - Fussgänger Ampelanlage Ersatz Baum, Ersatz Bank
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 8 Monate hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Fussgänger Ampelanlage Ersatz Baum, Ersatz Bank [#220145] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Schilderung “ vom 10.05.2021 (#220145) wurde von Ihnen zwar beantwortet, es gibt allerdings keine sichtbare Veränderung -
Neubau einer Schulsportfreianlage auf dem Gelände der Spartacus-Grundschule
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg – Berlin
Anfrage teilweise erfolgreich, 11 Monate, 3 Wochen hernach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung ich werde Ihren Hinweis ernst nehmen und meine Einschätzung mit dem Rechtsamt abstimmen, bis zur Klärung
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Handbuch der Informationsfreiheit
Hilfe zu FragDenStaat und Informationsfreiheit
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