Informationsfreiheitsanfragen nach Kategorie Justiz für Berlin auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-03-25T16:37:17.204770+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Kategorie Justiz für Berlin, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Abschlussbericht Gefangenenvergütung Strafvollzugsausschuss der Länder' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2024-03-20T13:58:32.797045+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/abschlussbericht-gefangenenverguetung-strafvollzugsausschuss-der-laender/Den Abschlussbericht des Strafvollzugsausschusss der Länder in Bezug auf die Gefangenenvergütung (vgl. https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/neuregelung-der-gefangenenverguetung-erste-vorschlaege)'Berliner Kopftuch-Regelung für Rechtsreferendarinnen' an Kammergericht Berlin2024-03-25T16:37:17.204770+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/berliner-kopftuch-regelung-fuer-rechtsreferendarinnen/Die ab 1. August 2020 geltende Regelung des Kammergerichtspräsidenten zum Umgang mit Kopftuch tragenden Rechtsreferendarinnen (https://www.lto.de/recht/justiz/j/berliner-senat-kopftuch-referendarinnen-justiz-lehrerinnen-schule-neutralitaetsgesetz/)'Anfrage nach Übersendung von Schleusungsurteilen' an Amtsgericht Tiergarten2023-12-05T10:11:04.262561+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-nach-uebersendung-von-schleusungsurteilen-4/alle Urteile seit 01.01.2015, die nach §96 und/oder §97 AufenthG erlassen wurden.'Urteilsübersendung VG 2 K 302/22 des VG Berlin' an Verwaltungsgericht Berlin2024-02-16T13:38:05.981776+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsuebersendung-vg-2-k-302-22-des-vg-berlin/VG 2 K 302/22 in anonymisierter Form.'Anfrage zu Gutachten im Bereich der Kinderpornografie' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2024-03-19T02:35:14.922752+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-gutachten-im-bereich-der-kinderpornografie-2/Bitte teilen Sie mir folgende Auskünfte mit:<br><br>Die Polizei Berlin, das LKA Berlin, die Berliner Gerichte und die Berliner Staatsanwaltschaft setzen für ihre Ermittlungen und bei der Strafverfolgung bekanntermaßen private Sachverständige ein.<br><br>1. In wie vielen Fällen von Kinderpornografie wurde ein solch privater Gutachter durch die o. a. Behörden beauftragt? Gemeint sind die Ermittlungs- und Strafverfahren des Bereiches §§ 174 bis 184 i Strafgesetzbuch.<br>2. Wie hoch sind die Kosten für ein solches Gutachten im Bereich der Kinderpornografie und wie hoch waren die Kosten insgesamt?<br>3. Wie viele Gutachter/Sachverständige sind für die o. a. Behörden im Bereich der Kinderpornografie tätig?<br>4. Wie hoch fällt der Rahmen der Berliner Haushaltsplanung zu diesem Gutachterposten aus und wird dieser regelmäßig über- oder unterschritten?<br>5. Wir dieser Haushaltsposten zukünftig höher oder niedriger ausfallen? <br>6. Nach welchen Kriterien werden diese privaten Gutachter ausgewählt und nach welchen Kriterien werden die Fälle an die Gutachter weitergeleitet.<br>7. Wie erfolgt die Beauftragung der Gutachter in diesem Bereich und wie stellt sich die Arbeit (der Ablauf) einer solchen Gutachtertätigkeit in dem o. a. Bereich dar?<br>8. Wie viele Fälle aus dem o. a Bereich bearbeiten die o. a. Behörden ausschließlich selbst? Gemeint ist, in wie vielen Fällen wird die Auswertung und Ausermittlung durch Behördenkräfte selbst vorgenommen?<br>9. Wo findet sich in der Berliner Haushaltsplanübersicht der Posten für die Gutachten im Bereich der Kinderpornografie bzw. unter welchem Punkt wird dies dort erfasst?<br>10. Wie wird sich die Fallbearbeitung und die Gutachtersituation in den nächsten Jahren in den o. a. Berliner Behörden darstellen, wenn die Fallzahlen zum Bereich der Kinderpornografie weiter ansteigen?'Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?' an Amtsanwaltschaft Berlin2024-03-07T19:06:49.486221+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wird-gefaehrdung-des-strassenverkehrs-verfolgt-2/ich erlebe regelmäßig Situationen, in denen ich durch andere Verkehrsteilnehmende während meiner Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet werde. Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen, in denen Leib und Leben von vor allem Radfahrenden und Fußgänger*innen gefährdet werden.<br>Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit maximal um eine Ordnungswidrigkeit.<br>Von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hieß es beispielsweise ,dass "rücksichtsloses Verhalten nicht allein mit dem objektiven Geschehensablauf begründet werden" könne.<br><br>Nun würde ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Fälle von Gefährdung im Straßenverkehr nach §315 c StGB in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gemeldet wurden.<br>Weiter interessiere ich mich dafür, wie viele von den angezeigten Fällen verfolgt wurden, in wie vielen Fällen eine Verfahren eröffnet wurde, wie viele Urteile ergangen sind und was in den übrigen Fällen passiert ist, ob beispielsweise ein Strafbefehl ergangen ist.<br>Sind Sie bitte so freundlich und schlüsseln bei diesen Fällen auf, wie viele von Amts wegen verfolgt wurden und wie viele von Privatpersonen zur Anzeige gebracht wurden?<br>Meine letzte Bitte wäre zu erfahren, in wie vielen Fällen es in Zusammenhang mit dem Tatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr zu Sach- und Personen gekommen ist.<br><br>Vielen Dank.'Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?' an Amtsgericht Tiergarten2024-03-18T15:43:52.046613+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wird-gefaehrdung-des-strassenverkehrs-verfolgt-4/ich erlebe regelmäßig Situationen, in denen ich durch andere Verkehrsteilnehmende während meiner Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet werde. Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen, in denen Leib und Leben von vor allem Radfahrenden und Fußgänger*innen gefährdet werden.<br>Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit maximal um eine Ordnungswidrigkeit.<br>Von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hieß es beispielsweise, dass "rücksichtsloses Verhalten nicht allein mit dem objektiven Geschehensablauf begründet werden" könne.<br><br>Nun würde ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Fälle von Gefährdung im Straßenverkehr nach §315 c StGB in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gemeldet wurden.<br>Weiter interessiere ich mich dafür, wie viele von den angezeigten Fällen verfolgt wurden, in wie vielen Fällen eine Verfahren eröffnet wurde, wie viele Urteile ergangen sind und was in den übrigen Fällen passiert ist, ob beispielsweise ein Strafbefehl ergangen ist.<br>Sind Sie bitte so freundlich und schlüsseln bei diesen Fällen auf, wie viele von Amts wegen verfolgt wurden und wie viele von Privatpersonen zur Anzeige gebracht wurden?<br>Meine letzte Bitte wäre zu erfahren, in wie vielen Fällen es in Zusammenhang mit dem Tatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr zu Sach- und Personen gekommen ist.<br><br>Vielen Dank.'Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?' an Amtsgericht Kreuzberg2024-03-07T19:04:32.114497+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wird-gefaehrdung-des-strassenverkehrs-verfolgt-1/ich erlebe regelmäßig Situationen, in denen ich durch andere Verkehrsteilnehmende während meiner Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet werde. Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen, in denen Leib und Leben von vor allem Radfahrenden und Fußgänger*innen gefährdet werden.<br>Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit maximal um eine Ordnungswidrigkeit.<br>Von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hieß es beispielsweise ,dass "rücksichtsloses Verhalten nicht allein mit dem objektiven Geschehensablauf begründet werden" könne.<br><br>Nun würde ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Fälle von Gefährdung im Straßenverkehr nach §315 c StGB in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gemeldet wurden.<br>Weiter interessiere ich mich dafür, wie viele von den angezeigten Fällen verfolgt wurden, in wie vielen Fällen eine Verfahren eröffnet wurde, wie viele Urteile ergangen sind und was in den übrigen Fällen passiert ist, ob beispielsweise ein Strafbefehl ergangen ist.<br>Sind Sie bitte so freundlich und schlüsseln bei diesen Fällen auf, wie viele von Amts wegen verfolgt wurden und wie viele von Privatpersonen zur Anzeige gebracht wurden?<br>Meine letzte Bitte wäre zu erfahren, in wie vielen Fällen es in Zusammenhang mit dem Tatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr zu Sach- und Personen gekommen ist.<br><br>Vielen Dank.'Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2024-02-01T08:31:46.154009+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/funkzellen-transparenz-system-des-landes-berlin/Unter https://fts.berlin.de/ war das Funkzellen-Transparenz-System des Landes Berlin für die Bevölkerung erreichbar, doch seit geraumer Zeit -etliche Monate, wenn nicht bereits Jahre- ist es nicht mehr erreichbar. Welchen Grund gibt es dafür, und gibt es eine Planung oder Aussicht, wann und wo es wieder verfügbar gemacht wird?'Terminbekanntgabe' an Landgericht Berlin2024-03-13T09:30:04.088291+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/terminbekanntgabe/Wo werden die Gerichtstermine des Kriminalgerichts bekanntgegeben? Andere Gerichte veröffentlichen dies auf Ihrer Webseite. Auf Ihrer Homepage finde ich allerdings keinerlei Informationen hierzu.'DE-Mail-Adresse des BMWi - gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse' an Staatsanwaltschaft Berlin2021-11-29T20:17:37.069591+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/de-mail-adresse-des-bmwi-gesetzlichen-verpflichtung-zur-veroffentlichung-der-adresse-1/Ihre DE-Mail-Adresse im Sinne von §3a VwVfG, §36a Abs. 1 SGB 1, §87a Abs. 1 Satz 1 AO, in Verbindung mit dem De-Mail-Gesetz, dem § 2 Abs. 1 EGovG (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) und § 3a Abs. 1 VwVfG.<br><br>Gründe:<br>Seit 2014 sind alle Bundesbehörden verpflichtet De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten.<br><br>§ 2 Abs. 1 EGovG schafft das Freiwilligkeitsprinzip für die Eröffnung der elektronischen Kommunikation von Seiten der Behörden ab.<br><br>Sie sind Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung der Adresse erst nachgekommen, wenn Sie Ihre De-Mail-Adresse auf Ihren Internetseiten bekannt gegeben haben, z. B. unter „Kontakte“ allgemein.<br><br>Dies ist aktuell nicht der Fall.'Kooperationsvereinbarung zur psychiatrischen Versorgung im Berliner Justizvollzug' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2024-01-31T17:03:45.079447+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvereinbarung-zur-psychiatrischen-versorgung-im-berliner-justizvollzug/die Kooperationsvereinbarung zur psychiatrischen Versorgung im Berliner Justizvollzug, wie in der Pressemitteilung vom 30.01.2024 beschrieben.<br>https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1410260.php'Durchührung von beschleunigten Verfahren nach § 417 StPO' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2023-11-26T12:33:30.625610+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/durchuehrung-von-beschleunigten-verfahren-nach-ss-417-stpo/sämtliche Informationen und Unterlagen, insbesondere Prüfvermerke, der Senatsverwaltung zur Durchführung von beschleunigten Verfahren nach § 417 StPO im Zusammenhang mit Straftaten, die bei Protestaktionen der "Letzten Generation" begangen wurden, sowie zu gerichtsorganisatorischen Maßnahmen in diesem Zusammenhang, insbesondere der Änderung des Geschäftsverteilungsplans an den Amtsgerichten seit 2021.'Urteilsanfrage 7. Januar 2022 - 66 S 157/21' an Landgericht Berlin2023-12-15T08:41:52.981714+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/urteilsanfrage-7-januar-2022-66-s-157-21/das Urteil ist mit Beschluss des BVerfG vom 13. April 2023 - 1 BvR 667/22 aufgehoben worden, damit besteht öffentliches Interesse, denn auch falsche Urteil ermöglichen die Bewertung von Rechtsfehlern durch die Gerichte. Es ist ein juristischer Aufsatz geplant.'Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2023-08-15T09:55:35.898946+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/funkzellenabfragen-transparenz-system-des-landes-berlin-2/1. Unterlagen über die bisherigen Kosten für den Test-Betrieb des Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin.<br>2. Unterlagen mit Gründen die zur Abschaltung des Test-Betriebs des Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin unter https://fts.berlin.de führten.<br>3. Unterlagen über die Auswertung und Ergebnisse des Test-Betriebs des Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin.<br>4. Unterlagen über die Gründe, warum bisher keine Live-Schaltung des Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin erfolgte.<br>5. Aktuellen Zeitplan für das Funkzellenabfragen-Transparenz-System des Landes Berlin.'Stornierung meine Anfrage mit der Nummer [#299973]' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2024-02-19T08:52:40.839518+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/stornierung-meine-anfrage-mit-der-nummer-299973/ich habe mit meinem Mitarbeiter Kontakt aufgenommen und alles abgeklärt. Deshalb möchte ich meine Frage zurückziehen und stornieren.'AG Tiergarten: Monatelange Geheimhaltung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten und Hauptverhandlungsergebnissen für Verfahrensbeteiligte' an Amtsgericht Tiergarten2023-11-30T17:32:14.681145+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ag-tiergarten-monatelange-geheimhaltung-von-zustellungspflichtigen-gerichtsdokumenten-und-hauptverhandlungsergebnissen-fuer-verfahrensbeteiligte/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO<br><br>Sehr geehrter Herr Borgas, sehr geehrte Frau Emmrich,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Sachverhalt:<br><br>Im Verfahren (242 CS) 3041 Js 6119/22 (389/22) fand am 31.5.23 bei der zuständigen Richterin ein 1. Hauptverhandlungstermin statt. Seit 6 Monaten wird vergeblich auf Gerichtsdokumente gewartet bzw. diese trotz mehrfacher Anfragen nicht zugesendet.<br><br>1. Vollständiges Protokoll der Hauptverhandlung vom 31.5.23<br><br>2. Beschluss der Hauptverhandlung vom 31.5.23<br><br>3. Interne Geschäftsanweisung/Verwaltungsentscheidung zum zeitweise Ausschluss von Verfahrensbeteiligten in ihrer Hauptverhandlung (kein Zeugin-Status) sowie die Nichtzusendung von zustellungspflichtigen Gerichtsdokumenten.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). bzw. Art. 15 Abs.3 DSGVO<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.<br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden.Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.<br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br><br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.<br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Zusendung von anonymisierten Urteilen.' an Verwaltungsgericht Berlin2023-10-02T17:58:59.440913+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zusendung-von-anonymisierten-urteilen/In dem Leitfaden Bekanntmachung an die Straßenverkehrsbehörden der Bezirksämter von Berlin SenUVK VI BA-Info Nr. 2/ 2021 sind die folgenden Urteile genannt:<br>VG 11 K 230.13<br>VG 11 L 166.20<br>VG 11 A 37.02<br>VG 11 A 73.07<br>VG 11 K 591.14<br>VG 11 K 175.11<br>VG 11 K 315.17<br>VG 11 K 203.15<br>VG 11 K 22.10<br>VG 11 A 321.08<br>VG 11 K 645.09<br>VG 4 A 33.01<br>VG 11 K 490.15<br>VG 11 K 69.14<br>VG 11 K 546.12<br>VG 11 A 761.08<br>VG 4 A 432.95<br>VG 11 K 319.15<br>VG 11 L 190.14<br>VG A K 601.95<br>VG 11 K 294.13<br>VG 11 K 625.17<br>VG 11 K 299.12<br>VG 11 K 500.15<br>VG 11 K 174.16<br>VG 11 K 373.19<br>VG 11 K 460.14<br>VG 11 K 315.17<br>damit besteht für die Urteile öffentliches Interesse. Zwar ist das IFG Bln nicht auf Gerichte anzuwenden, jedoch besteht nach der Rechtsprechung des BVerwG ein öffentliches Interesse an der Rechtssprechung.'Ergebnisse amtlicher Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben im Land Berlin' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2024-01-15T19:32:58.932626+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ergebnisse-amtlicher-kontrollen-bei-lebensmittelbetrieben-im-land-berlin/die Ergebnisse amtlicher Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben im Land Berlin seit 1. Januar 2023. Die Ergebnisse dürfen dabei in maschinenlesbarer Form übermittelt werden.<br><br>Aufgrund der Veröffentlichung der Ergebnisse lt. eigener Webseite: https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/lebensmittelueberwachung/lebensmitteltransparenz/ :<br>"Am 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Transparenzmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist, Verbraucher:innen die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Lebensmittelbetrieben transparent zu machen." und " Das Gesetz gilt für alle Kontrollen, die ab dem 1. Januar 2023 durchgeführt werden. Das Ergebnis der Kontrolle ist vor der Veröffentlichung dem Lebensmittelunternehmen mit der Möglichkeit der Stellungnahme zu übersenden. Gegenwärtig wird der bestehende technische Prozess der Erstellung der Transparenzbarometer und deren Übermittlung zur Veröffentlichung auf der Internetseite optimiert. Nach jetzigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass dieser Optimierungsprozess Anfang des 4. Quartals abgeschlossen sein wird."<br>gehe ich davon aus, dass entsprechend keine Kosten entstehen, da diese Daten bereits vorliegen.'Kriterien für Wahrnehmung der verfassungsunmittelbaren Aufgabe Herausgabe von Entscheidungen durch AG Charlottenburg' an Amtsgericht Charlottenburg2024-01-23T17:05:08.681225+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kriterien-fuer-wahrnehmung-der-verfassungsunmittelbaren-aufgabe-herausgabe-von-entscheidungen-durch-ag-charlottenburg/Kriterien für die Herausgabe von Entscheidungen<br><br>Hintergrund:<br>I.<br>1) https://fragdenstaat.de/a/294200 - Urteil 223 C 120/23 - herausgegeben<br><br>2) https://fragdenstaat.de/a/294197 - Urteil 231 C 121/22 - keine Reaktion per E-Mail durch AG Charlottenburg an Anfrager<br><br>3) https://fragdenstaat.de/a/297958 2024-01-22 07:24 - Entscheidung 234 C 26/23 - 08:29 erfolgte Rückmeldung des AG, welche beginnt "Diese E-Mail-Adresse des Amtsgerichts Charlottenburg ist nicht für die Einreichung elektronischer Dokumente in Rechtssachen bestimmt.", 10:33 wurde darauf erwidert: Es handelte sich nicht um eine "Einreichung elektronischer Dokumente in Rechtssachen".<br><br>Danach keine weitere E-Mail vom AG Charlottenburg an Anfrager.<br><br>4) https://fragdenstaat.de/a/297958 2024-01-22 07:24 - Entscheidung 220 C 60/23 - 08:29 erfolgte Rückmeldung des AG, welche beginnt "Diese E-Mail-Adresse des Amtsgerichts Charlottenburg ist nicht für die Einreichung elektronischer Dokumente in Rechtssachen bestimmt.", 10:34 wurde darauf erwidert: Es handelte sich nicht um eine "Einreichung elektronischer Dokumente in Rechtssachen".<br><br>Danach keine weitere E-Mail vom AG Charlottenburg an Anfrager.<br><br>II.<br>https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0<br>Urteil vom 26.02.1997 -<br>BVerwG 6 C 3.96<br>ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0<br><br>"1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten."<br><br>"2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden."<br><br>"Zutreffend sind die vorinstanzlichen Entscheidungen davon ausgegangen, daß allen Gerichten, somit auch den Instanzgerichten der Finanzgerichtsbarkeit, kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann."'Entscheidung 220 C 60/23' an Amtsgericht Charlottenburg2024-01-22T06:24:36.126375+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidung-220-c-60-23/Guten Tag,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu: <br><br>Entscheidung 220 C 60/23<br><br>Alternativ genügt eine Veröffentlichung in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank, dann bitte hier nur:<br>1) den Permanent-Link https://gesetze.berlin.de/perma?d=.... und <br>2) den ECLI.<br><br>Danke!<br><br>Grundlage:<br>https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0<br>Urteil vom 26.02.1997 -<br>BVerwG 6 C 3.96<br>ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0<br><br>"1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten."<br><br>"2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden."<br><br>"Zutreffend sind die vorinstanzlichen Entscheidungen davon ausgegangen, daß allen Gerichten, somit auch den Instanzgerichten der Finanzgerichtsbarkeit, kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann."<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Entscheidung 234 C 26/23' an Amtsgericht Charlottenburg2024-01-22T06:24:03.893342+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidung-234-c-26-23/Guten Tag,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu: <br><br>Entscheidung 234 C 26/23<br><br>Alternativ genügt eine Veröffentlichung in der Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank, dann bitte hier nur:<br>1) den Permanent-Link https://gesetze.berlin.de/perma?d=.... und <br>2) den ECLI.<br><br>Danke!<br><br>Grundlage:<br>https://www.bverwg.de/de/260297U6C3.96.0<br>Urteil vom 26.02.1997 -<br>BVerwG 6 C 3.96<br>ECLI:DE:BVerwG:1997:260297U6C3.96.0<br><br>"1. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Veröffentlichungswürdige Entscheidungen sind durch Anonymisierung bzw. Neutralisierung für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorzubereiten."<br><br>"2. Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden."<br><br>"Zutreffend sind die vorinstanzlichen Entscheidungen davon ausgegangen, daß allen Gerichten, somit auch den Instanzgerichten der Finanzgerichtsbarkeit, kraft Bundesverfassungsrechts die Aufgabe obliegt, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfaßt alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann."<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Ausstatttung des Gerichts mit IT-Technik für Videoverhandlungen (Verhandlungen mit Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO)' an Amtsgericht Charlottenburg2023-12-09T23:51:03.332588+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ausstatttung-des-gerichts-mit-it-technik-fuer-videoverhandlungen-verhandlungen-mit-bild-und-tonuebertragung-nach-ss-128a-zpo/Angaben über die materielle Ausstatttung des Gerichts mit IT-Technik für Videoverhandlungen (Verhandlungen mit Bild- und Tonübertragung nach § 128a ZPO): <br>- Anzahl der fest ausgestatteten Säle/Räume, <br>- Anzahl feste und Anzahl portable Anlagen, <br>- Modell/Typ der Anlagen, <br>- im Rahmen der Terminierung zu beachtendes Verfahren zur Nutzung und Belegung/Buchung der Räume (stichwortartig)<br>- aktuelle monatliche Nutzungszahlen/Auslastung/Belegung (ggf. geschätzt).'Zukunft Gas Satzung' an Amtsgericht Charlottenburg2024-01-04T23:17:15.364339+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zukunft-gas-satzung/Alle den Verein Zukunft Gas e. V. betreffenden Satzungen.'Hunde in den Berliner Bezirken' an Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz2023-10-14T11:53:53.600411+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hunde-in-den-berliner-bezirken/- Anzahl der im Bezirk registrierten Hunde nach Berliner Hundegesetz<br>- Wie viele davon sind auf der Berliner "Rasseliste" gelistet<br><br>Bitte schlüsseln Sie diese nach Bezirk auf