Informationsfreiheitsanfragen

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  • a) Ansprache des Fahrzeugführers, b) Mündliche Verwarnung, c) Verwarngeld, d) Bußgeld und Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige a) Ansprache des Fahrzeugführers, b) Mündliche Verwarnung, c) Verwarngeld, d) Bußgeld und Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige a) Ansprache des Fahrzeugführers, b) Mündliche Verwarnung, c) Verwarngeld, d) Bußgeld und Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige a) Ansprache des Fahrzeugführers, b) Mündliche Verwarnung, c) Verwarngeld, d) Bußgeld und Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige a) Ansprache des Fahrzeugführers, b) Mündliche Verwarnung, c) Verwarngeld, d) Bußgeld und Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige
  • Kleine Anfrage - 0135/VI - Brandschutz Rheinsberger Str. 18 Stand der Zustände beschrieben in Kleiner Brandfall eine Rettung durch Sprung nicht möglich gewesen wäre Rheinsberger Str. 18 Kleine Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Ich kann Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei um eine einfache schriftliche/ elektronische Auskunft
  • Stand der Digitalisierung der Wohnungsanmeldung
    Senatsverwaltung für Inneres und SportBerlin
    Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her
    Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
  • ", 10:33 wurde darauf erwidert: Es handelte sich nicht um eine "Einreichung elektronischer ", 10:34 wurde darauf erwidert: Es handelte sich nicht um eine "Einreichung elektronischer ", 10:33 wurde darauf erwidert: Es handelte sich nicht um eine "Einreichung elektronischer ", 10:34 wurde darauf erwidert: Es handelte sich nicht um eine "Einreichung elektronischer Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
  • Behinderte Einsatzfahrzeuge
    Berliner FeuerwehrBerlin
    Antwort verspätet, 3 Monate her
    Behinderte Einsatzfahrzeuge Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der aktuell anhaltenden, massiven Behinderte Einsatzfahrzeuge [#297198] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten
  • Widerspruch in elektronischer Form: E-Mailadresse vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Klön (besser bekannt als GEZ) verweisen ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Widerspruchs in elektronischer Widerspruch in elektronischer Form: E-Mailadresse vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten
  • Dauer Bearbeitung Arbeitslosengeld 1 Antrag
    BVV Berlin ReinickendorfBerlin
    Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen her
    Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Mit freundlichen Grüßen Candy Klein Anfragenr: 293292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> AW: Dauer Bearbeitung Arbeitslosengeld 1 Antrag [#293292] Sehr geehrte Frau Klein Mit freundlichen Grüßen Candy Klein Anfragenr: 293292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
  • Insbesondere die Gesundheit von Kleinkindern sehe ich im höchsten Maße als bedroht an, wenn die eigenen Insbesondere die Gesundheit von Kleinkindern sehe ich im höchsten Maße als bedroht an, wenn die eigenen Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
  • Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?
    Amtsgericht KreuzbergBerlin
    Antwort verspätet, 1 Monat her
    Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten
  • Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.
  • Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Der Gebührenbescheid wird dabei regelmäßig per Post zugestellt und nicht elektronisch.
  • Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
  • www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/vorlagen-antraege-anfragen/ Kleine Anfrage - 0135/VI "Kleine Anfrage Wie steht es um den Brandschutz in der Rheinsberger Straße Anfrage - 0135/VI "Kleine Anfrage Wie steht es um den Brandschutz in der Rheinsberger Straße Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten
  • Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?
    Amtsanwaltschaft BerlinBerlin
    Antwort verspätet, 1 Monat her
    Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten
  • Fahrzeugumsetzungen durch die BVG
    Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)Berlin
    Antwort verspätet, 2 Monate her
    BVG - Weisungen, Erlasse, Leitfäden, Arbeitshilfen und vergleichbare Dokumente zur Umsetzung von Fahrzeugen : - Weisungen, Erlasse, Leitfäden, Arbeitshilfen und vergleichbare Dokumente zur Umsetzung von Fahrzeugen Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten
  • Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
  • Ich bitte um Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Ich bitte um Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten
  • Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Im Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigengesetz - KfSachvG) wird in „§ 10 Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr ihr bestimmte Behörde eine Stelle mit der Unterhaltung einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
  • Umgang mit IFG-Anfrage
    Senatsverwaltung für Inneres und SportBerlin
    Antwort verspätet, 1 Monat, 4 Wochen her
    Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
  • Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. > > Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
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  • Ollenhauerstraße; hier: Zuwendungsbescheid
    Bezirksamt Berlin-ReinickendorfBerlin
    Antwort verspätet, 5 Monate, 1 Woche her
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