Informationsfreiheitsanfragen
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2G in Brandenburg
Staatskanzlei des Landes Brandenburg – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre herBrandenburg eine Aufstellung 1. wie viele Armbinden, Plaketen o.ä. zur Kennzeichnung tatsächlich ungeimpfter Personen angeschafft werden, 2. wie viele Armbinden, Plaketen o.ä. zur Kennzeichnung rechtlich ungeimpfter Personen (also solche, die mit anderen Impfstoffen als i.S.v. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV geimpft sind, bzw . solche, denen ihr Impfzeugnis verlustig gegangen ist) angeschafft werden, 3. ob eine entsprechende Personen (also solche, die mit anderen Impfstoffen als i.S.v. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV geimpft sind, bzw -
Informationspflicht Rundfunkbeitrag
Staatskanzlei des Landes Brandenburg – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 1 Monat herInformationspflicht Rundfunkbeitrag 1. Welche Stelle in Brandenburg ist zuständig für die Informationspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag? Welche Stelle in Brandenburg ist zuständig für die Informationspflicht zum Thema Rundfunkbeitrag? Mit freundlichen Grüßen AW: Informationspflicht Rundfunkbeitrag [#33865] Sehr Es gibt keine gesetzliche Regelung, die der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Informationspflicht -
Auskunftspflicht von Behörden
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 3 Jahre herAuskunftspflicht von Behörden Gibt es eine behördliche Auskunftspflicht (Fürsorgepflicht §25 S.2 VwVfG Information nicht vorhanden Auskunftspflicht von Behörden [#203780] Antrag nach dem Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine behördliche Auskunftspflicht (Fürsorgepflicht §25 S.2 VwVfG)? Mit freundlichen Grüßen AW: Auskunftspflicht von Behörden [#203780] Sehr geehrte -
Haftung
Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 1 Monat herHaftung Da im ÖPNV sowie im Einzelhandels Bereich eine Masken Pflicht gilt, frage ich mich, wer die Haftung übernimmt wenn z.b. im Schulbus ein Schulkind zwecks der geltenden Masken Pflicht Atemnot erleidet ich mich, wer die Haftung übernimmt wenn z.b. im Schulbus ein Schulkind zwecks der geltenden Masken Pflicht Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung erweist sich als geeignetes Mittel. Abgemildert wird die Pflicht zudem durch die Ausnahmebestimmung in § 2 Abs. 3 der Umgangsverordnung. -
Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen)
Landesregulierungsbehörde Brandenburg – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 7 Jahre, 1 Monat herAuslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen) Amtlichen Informationen , aus denen die Auslegung der Landesregulierungsbehörde zu ihren gesetzlichen Pflichten nach § 74 EnWG Information nicht vorhanden Auslegung des § 74 EnWG (Veröffentlichungspflicht für Regulierungsentscheidungen Amtlichen Informationen, aus denen die Auslegung der Landesregulierungsbehörde zu ihren gesetzlichen Pflichten amtliche Informationen bitten, aus denen die Auslegung der Landesregulierungsbehörde zu ihren gesetzlichen Pflichten -
Übersicht von Informationen zu "Ende Gelände 2015"
Verfassungsschutz Brandenburg – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 9 Monate herNach § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erhalten Verbraucher Zugang zu den bei informationspflichtigen Nach § 1 Absatz 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) gilt das Gesetz für informationspflichtige Stellen des Informationspflichtige Stellen sind nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 BbgUIG Behörden des Landes. Nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erhalten Verbraucher Zugang zu den bei informationspflichtigen Nach § 1 Absatz 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) gilt das Gesetz für informationspflichtige Stellen -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Städtischer Bauhof Güldenstern 704931 Mühlberg/Elbe
Elbe-Elster – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 1 Monat herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Städtischer Bauhof Güldenstern 704931 Mühlberg/Elbe Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gewog Rodelberg 214532 Kleinmachnow
"Schule am Schleusenweg" Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" (Kleinmachnow) – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 1 Monat herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Gewog Rodelberg 214532 Kleinmachnow Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus - Stadt Bernau Marktplatz 216321 Bernau bei Berlin
Bernau bei Berlin – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 1 Monat herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus - Stadt Bernau Marktplatz 216321 Bernau bei Berlin Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Sporthalle Dabendorf
Landkreis Teltow-Fläming – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 8 Monate herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Sporthalle Dabendorf Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Landes Brandenburg Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Freie Montessori Grundschule Königs Wusterhausen
Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 8 Monate herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Freie Montessori Grundschule Königs Wusterhausen Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Landes Brandenburg Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Straßenverkehrsamt Stubenrauchstraße 26c 15806 Zossen
Landkreis Teltow-Fläming – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 8 Monate herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Straßenverkehrsamt Stubenrauchstraße 26c 15806 Zossen Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Landes Brandenburg Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: S-Bahnhof Birkenwerder
Birkenwerder – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 10 Monate herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: S-Bahnhof Birkenwerder Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kreisverwaltung Landkreis Spree-Neiße Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz)
Landkreis Spree-Neiße – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 7 Monate herKreisverwaltung Landkreis Spree-Neiße Heinrich-Heine-Straße 1 03149 Forst (Lausitz) Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Handlungsanweisungen Nachweis nach § 20a IfSG
Gesundheitsamt Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 10 Monate herWeisungen über die Vorgehensweise und Handhabung der Fälle, in denen der bis Mitte März 2022 zu erbringende Impfnachweis Weisungen über die Vorgehensweise und Handhabung der Fälle, in denen der bis Mitte März 2022 zu erbringende Impfnachweis Weisungen zur Vorgehensweise und Handhabung der Fälle, in denen der bis Mitte März 2022 zu erbringende Impfnachweis -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle Cottbus Berliner Platz 603046 Cottbus
Stadt Cottbus/Chóśebuz – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 1 Monat herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle Cottbus Berliner Platz 603046 Cottbus Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Weitere amtliche, gebührenpflichtige Auskünfte erhalten Sie im Grundbuchamt bzw. -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pückler-Gymnasium Hegelstraße 103050 Cottbus
Stadt Cottbus/Chóśebuz – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 1 Woche, 4 Tage herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Pückler-Gymnasium Hegelstraße 103050 Cottbus Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg
Altlandsberg – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 7 Monate herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Unter Verweis auf die Pflicht -
Energiebedarfsausweis für Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 80Potsdam
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 7 Monate herEnergiebedarfsausweis für Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 80Potsdam Unter Verweis auf die Pflicht zur Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: ADV Fachklinik Briese
Birkenwerder – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 10 Monate herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: ADV Fachklinik Briese Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Diese Gebäude sind von der Pflicht befreit. -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: HPI Hauptgebäude Prof. Dr. Helmert Straße14482 Potsdam
Stadtverwaltung Potsdam – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 11 Monate herHelmert Straße14482 Potsdam Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Carl-Thiem-Klinikum Thiemstraße 111 03048 Cottbus
Stadt Cottbus/Chóśebuz – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 1 Monat herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Carl-Thiem-Klinikum Thiemstraße 111 03048 Cottbus Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Landes Brandenburg Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle
Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 6 Monate herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Paul-Dinter-Halle Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Landes Brandenburg Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Uckermark Wallgasse 417291 Prenzlau
Amtsgericht Prenzlau – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 3 Jahre herEnergiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Uckermark Wallgasse 417291 Prenzlau Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Brandenburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige -
Beschränkung der Kapazität im Testzentrum Fürstenwalde am Bahnhof (Marxstr. 11)
Landkreis Oder- Spree - Gesundheitsamt – Brandenburg
Information nicht vorhanden, 2 Jahre herVerhalten als geimpfte oder genesene Kontaktperson: Vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen unterliegen keiner Quarantänepflicht.
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