Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 678 Ergebnisse.

  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG ), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Geldbußen weisen wir darauf hin, dass das Bremer Informationsfreiheitsgesetz auf diese nicht anwendbar
  • Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen
    Polizei BremenBremen
    Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 7 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Zuständigkeit für Verkehrsführung bei Baustellen“ vom 03.05.2018 (#29377) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich
  • Kontrollbericht zu Vincent's, Bremen [#154183] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
  • Kontrollbericht zu Baguetterie Filou, Bremen [#50907] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
  • Kontrollbericht zu Crossini, Bremen [#54618] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
  • Kontrollbericht zu Bäckerei Haferkamp, Bremen [#152894] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
  • Umgang mit Wissenschafts-Ghostwriting an der Universität Bremen
    Universität BremenBremen
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 8 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Weitere Sanktionsmaßnahmen sind im Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) geregelt: § 42 (4) BremHG Studierende
  • In der Bürgerschaftskanzlei wird seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 2015 zur Veröffentlichung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages diskutiert Nach jetzigem Planungsstand sollen zukünftig alle gemäß Bremischem Informationsfreiheitsgesetz zur Veröffentlichung Krieger -- Freie Hansestadt Bremen Bremische Bürgerschaft (Landtag) Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit August 2016 11:11 > An: Pressestelle (Bürgerschaftskanzlei) > <<Name und E-Mail-Adresse
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
  • Interne Dokumente zu Homöopathie
    AOK Bremen/BremerhavenBund
    Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 7 Monate her
    - weitere Formulare - Musterbriefe Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes - weitere Formulare - Musterbriefe Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019 (#150747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich
  • Bitte im elektronischen Format(pdf) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • für wen gilt neue Ampel an Brill-Kreuzung
    Amt für Straßen und Verkehr BremenBremen
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 8 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG ), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
  • Satz 1 BremIFG in folgender Angelegenheit: • den Vertrag zwecks Versorgung von verletzten, ausgesetzten Wirtschaftsmarkt für die Versorgung solcher Tiere existiert und der Verein demnach keinem Wettbewerb ausgesetzt Geheimhaltungsklausel im Vertrag entgegenstehen, so ist diese Klausel ungültig: Solche Vereinbarungen können keine gesetzliche Satz 1 BremIFG in folgender Angelegenheit: • den Vertrag zwecks Versorgung von verletzten, ausgesetzten Wirtschaftsmarkt für die Versorgung solcher Tiere existiert und der Verein demnach keinem Wettbewerb ausgesetzt
  • erfolgreich Kontrollbericht zu Bahar Imbiss [#36653] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
  • Kaufvertrag für Schuppen 3
    Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und EuropaBremen
    Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 8 Monate her
    zurückgezogen: https://fragdenstaat.de/anfrage/kaufvertrag-fur-schuppen-3/ Nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • WLAN der Hochschule für Künste Bremen
    Hochschule für Künste BremenBremen
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 6 Monate her
    für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation einer IFG-Anfrage zum WLAN der HfK Sehr geehrte Damen und Herren, wir wurden von dem in CC. gesetzten Petenten um Vermittlung im Rahmen unserer Befugnisse nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG
  • Bestand an iPads / Schüler:innenzahlen
    Magistrat der Stadt BremerhavenBremen
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 10 Monate her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG ), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
  • Kostenerstattung
    AOK Bremen/BremerhavenBremen
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 9 Monate her
    Bereich der Psychotherapie - Beschwerden Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
  • Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthaus 3
    Magistrat der Stadt BremerhavenBremen
    Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 3 Monate her
    stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
  • stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes > > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).
  • erfolgreich Kontrollbericht zu Café Unique, Bremen [#50508] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches