Informationsfreiheitsanfragen

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  • die Gründung privatrechtlicher Gesellschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ihren grundrechtlichen Verpflichtungen und öffentlich-rechtlichen Bindungen entzieht. Bremen an Unternehmen ihre Grundlage und Legitimation in der Erfüllung spezifischer Aufgaben (öffentlicher die Gründung privatrechtlicher Gesellschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ihren grundrechtlichen Bremen an Unternehmen ihre Grundlage und Legitimation in der Erfüllung spezifischer Aufgaben (öffentlicher