Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Ostalbkreis auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-11-06T07:26:43.485808+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen an Landratsamt Ostalbkreis, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Ostalbkreis' an Landratsamt Ostalbkreis2023-11-06T07:26:43.485808+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaeftsordnung-und-zusammensetzung-des-bereichsausschuss-fuer-den-rettungsdienstbereich-ostalbkreis/Sehr geehrte Damen und Herren,<br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst.<br>2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).<br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. <br>Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar.<br>Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Die Protokolle und die Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst liegen dem Landratsamt als Mitglied dessen vor. Es ist daher von einer Verfügungsberechtigung auszugehen. Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig auch alle anderen Behörden, bei denen die Unterlagen vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis der Stelle auszugehen, wenn diese über eine Ausfertigung der Unterlagen verfügt. Der Bereichsausschuss ist ein solch beratendes Gremium und das Landratsamt ist selbst Mitglied im Bereichsausschuss, weshalb von einer gleichen Sachnähe auszugehen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3.11.2011 - 7 C 4.11, Rn. 28). <br>Deshalb - und auch vor dem Hintergrund, d richte ich das Informationsersuchen bewusst an Sie. Da Aufgrund des Bescheids des Regierungspräsidiums Freiburg (Aktenzeichen R16P-F1161-55-476/17-679/1/8) davon auszugehen ist, das ich eine ungeschwärzte Liste der Mitglieder des Bereichsausschuss übermittelt werden bekomme, entfällt aus meiner Sicht auch der Grund für Schwärzungen in den Protokollen. <br>Es ist auch nicht davon auszugehen das etwa Gäste, Gutachter oder zufällig bei der Sitzung des Bereichsausschuss Anwesende ein Recht auf Schwärzung hätten. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt auch bei Daten von Gutachter_innen, Sachverständigen und Personen, die in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme abgeben haben. <br>Die Angaben beschränken sich dabei auf Name, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und –telekommunikationsnummer. Dasselbe gilt nach § 5 Abs. 4 S. 2 LIFG auch für Amtsträger_innen. Amtsträger_innen sind vor allem solche im Sinne der § 7 AO beziehungsweise § 11 Abs. 1 Nummer 2 StGB. Danach ist Amtsträger, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. <br>Beispielsweise wurde der Zugang zur Teilnehmerliste einer Kabinettssitzung nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes (IFG) höchstrichterlich entschieden mit BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 -7 C 19.17 Rn. 44 ff. Hier waren sogar Teilnehmende betroffen, die kein politisches oder öffentliches Amt bekleideten. <br>Das Bundesverwaltungsgericht geht von einer geringen Schutzwürdigkeit aus, da lediglich die Sozialsphäre betroffen sei. Hinweisen möchte ich auch auf eine jüngst ergangene Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 01.09.2022 - 10 C 5.21 hinsichtlich Zugang zu Namen und Kontaktdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Hierbei wurden die Regelungen des § 5 Abs. 3 und 4 IFG Bund (vergleichbar mit § 5 Abs. 4 LIFG) analog angewandt (Rn. 28 ff. des Urteils). <br>Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann.<br>Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben.<br>Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht. <br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br>Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient.<br>Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden. <br>Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations-und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5).<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich.<br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Bearbeitungsdauer für einen Führerscheinantrag' an Landratsamt Ostalbkreis2023-08-14T13:05:33.542612+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-lifg-uvwg-vig-bearbeitungsdauer-fuer-einen-fuehrerscheinantrag/Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Führerscheinantrag.<br>Außerdem die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der letzten 3 Jahre.<br>Anzahl der dafür zuständigen Stellen und deren Entwicklung in den letzten 3 Jahren.'Umgang mit Studienabbrechern bei AFBG-Förderanträgen' an Landratsamt Ostalbkreis2023-04-23T16:03:33.879077+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-mit-studienabbrechern-bei-afbg-foerderantraegen/auf der Webseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/willkommen-im-br/aufstiegs-blog/tipps/nach_dem_studienabbruch.html steht u.a. "Studierende, die nach ihrem Bachelor oder ihrem Fachhochschul-Diplom eine berufliche Weiterqualifikation anstreben sowie Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, die noch keinen Studienabschluss erworben haben, können das Aufstiegs-BAföG nutzen." Auch den Materialien des Gesetzgebers lässt sich eindeutig entnehmen, dass Abbrecher die Möglichkeit haben sollen, AFBG Förderung zu erhalten.<br><br>Mir wiederum teilten Sie mit, dass dies beim Landratsamt Ostalbkreis nicht so sei, weil der § 7 Abs. 3 AFBG Studienabbrecher nur dann zulasse, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das gelte auch dann, wenn der Antragsteller vorher keine AFBG-Förderung erhalten habe.<br><br>Interessant.<br><br>Bitte stellen Sie mir die Dienstanweisungen dazu zur Verfügung.'Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts' an Landratsamt Ostalbkreis2023-01-26T20:19:02.600693+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-aktuellen-wasserrechtlichen-erlaubnisse-zur-grundwasserentnahme-inklusive-erlaubter-entnahmemengen-fuer-unternehmen-und-juristische-personen-des-oeffentlichen-rechts-19/eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.'unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg' an Landratsamt Ostalbkreis2022-01-30T09:31:21.437410+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unverschlusselte-alarmierung-von-feuerwehr-und-rettungsdienst-im-bereich-der-integrierten-regionalleitstelle-ostwurttemberg/Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter<br>https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482<br>über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".<br><br>"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. <br>Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. <br>Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.<br><br>Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.<br>Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar.<br><br>Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.<br>Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen.<br><br><br>Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.)<br>Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext.<br><br><br>Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.:<br>https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html<br>und<br>https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Brisante-Patientendaten-fuer-jeden-zugaenglich,datenschutz446.html<br><br><br><br>Meine Fragen an den Ostalbkreis als einer der Träger der Integrierten Regionalleitstelle Ostwürttemberg:<br><br>1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ?<br><br>2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ?<br><br>3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ?<br><br>Vielen Dank.'Statische Berechnung zum Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451 IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br' an Landratsamt Ostalbkreis2021-11-05T09:10:54.749364+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/statische-berechnung-zum-bauvorhaben-btgb-nr-20190451-iv411-63226-brfebr/Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der Statischen Berechnung der Stützmauer für das Bauvorhaben Btgb-Nr. 2019/0451; IV/41.1-632.26 Br/Fe/Br zu.<br>Ich interessiere mich ebenfalls für eine Auflistung der baurechtlichen Begehungen der Baustelle sowie deren Ergebnisse.'Verstöße gegen die Preisangaben-Verordnung im Jahr 2020' an Landratsamt Ostalbkreis2021-09-10T08:54:29.545573+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verstoe-gegen-die-preisangaben-verordnung-im-jahr-2020-20/In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2020 Verfahren aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 10 PAngV i.V.m. § 3 WiStrG 1954 eingeleitet?'Sars-Cov2 Infektionen Schulen' an Landratsamt Ostalbkreis2021-09-22T09:15:17.598611+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sars-cov2-infektionen-schulen/Auflistung der von Sars-Cov2 Infektionen betroffenen Schulen mit Name, Ort der Schule und Anzahl der Fälle und Folgefälle seit dem 13. Setember 2021. <br>Warum wird die Liste auf der Website nicht fortgeführt? Es besteht ein öffentliches Interesse am Geschehen an Schulen, zumal Präsenzpflicht herrscht.'Corona-Maßnahmen in der Ulrich-Pfeifle-Halle' an Landratsamt Ostalbkreis2020-12-16T16:00:27.793263+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-manahmen-in-der-ulrich-pfeifle-halle/am 28.11.2020 kam es vor der Aalener Ulrich-Pfeifle-Halle zu einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen.<br>Im Rahmen dieser Demonstration wurden Ausschreitungen befürchtet. Laut Gerüchten wurde aufgrund dieser Sorge die Kontaktnachverfolgung in der Ulrich-Pfeifle-Halle abgesagt. Ist dieses Gerücht korrekt?<br>Zur Eindämmung des Coronavirus ist die Kontaktnachverfolgung ein wichtiges Werkzeug. Mit welcher Begründung wurde einer potentiell gewalttätigen Demonstration eine höhere Priorität eingeräumt als die Eindämmung des Coronavirus? Weshalb wurde die Kontaktnachverfolgung nicht mit einem ausreichenden Schutz durch die Polizei durchgeführt?<br>Momentan ist davon auszugehen, dass die Ulrich-Pfeifle-Halle als Impfzentrum des Ostalbkreises dienen wird. Wie wird dann mit entsprechenden Demonstrationen umgegangen? Wie wird der Schutz der Mitarbeiter und zu impfenden Personen gewährleistet?'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Straße 4173430 Aalen' an Landratsamt Ostalbkreis2020-10-15T14:40:35.584734+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-landratsamt-ostalbkreis-stuttgarter-strae-4173430-aalen/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Landratsamt Ostalbkreis<br>Stuttgarter Straße 41<br>73430 Aalen<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Einsichtnahme/Zusendung nach UIG/Freiheitsinformationsgesetz - Fehlende Korrespondenzunterlagen' an Landratsamt Ostalbkreis2020-05-01T08:15:31.346917+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einsichtnahmezusendung-nach-uigfreiheitsinformationsgesetz-fehlende-korrespondenzunterlagen/z.Hdn. Herrn Timo Schneider, Straßenbauamt<br><br>Sehr << Antragsteller:in >><br>herzlichen Dank für die Zustellung der Planungs-Unterlagen mit Mail vom 2.3.2020.<br>Leider reagiert der Downloadversuch mit einer Fehlermeldung. <br>Ein Download ist nicht möglich.<br><br>Auch fehlen, soweit ich das aus den Titeln der Dokumenten erkennen kann, die in meinem Antrag zur Einsicht geforderten Schriftverkehre/Korrespondenzen.<br><br>Dazu verweise ich auf §24 in Verbindung mit §30 UVwG, als auch §14 UIG Ordnungswidrigkeiten.<br><br>Ich bitte um erneute Zustellung und Stellungnahme bzgl. der fehlenden Korrespondenzen.<br><br>Der Antrag auf Akteneinsicht erfolgte mit Datum 7.1.2020.<br>Die Frist zur Überlassung der Unterlagen lief am 8.2.2020 ab.'Bundesstraße B29 neu' an Landratsamt Ostalbkreis2020-03-18T08:04:23.580230+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesstrae-b29-neu/In der Vorlage - 041/2020 des Kreistages des Ostalbkreis zur Linienbestimmungsverfahren B 29neu Röttingen - Nördlingen werden u.a. Anlagen zitiert aber weder verlinkt noch veröffentlicht. Ich bitte um Zusendung der u.a. Anlage.<br><br>Anlagen:<br>Leitfaden für eine neue Planungskultur'Umgang mit rechtswidrigen Rückforderungsbescheiden in Bezug auf Maßnahmebeiträge nach dem AFBG' an Landratsamt Ostalbkreis2020-02-10T18:26:00.525392+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umgang-mit-rechtswidrigen-ruckforderungsbescheiden-in-bezug-auf-manahmebeitrage-nach-dem-afbg/1. Wie viele Anträge nach dem AFBG wurden beim LRA Ostalbkreis in den Jahren 2014 bis 2019 gestellt?<br>2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014 bis 2019 eine geleistete Förderung zurückgefordert, bei denen es nur um Maßnahmebeiträge ging?<br>3. In wie vielen Fällen davon wurde aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung in Bezug auf die alte Rechtslage wegen rechtswidriger Rückforderung der Maßnahmebeiträge von Amts wegen der Rückforderungsbescheid aufgehoben?<br>4. (allgemeine Frage): Gibt es beim Landratsamt Ostalbkreis Vorgaben oder Vorschriften, wie vorzugehen ist, wenn von Amts wegen ein rechtswidrig nicht begünstigender Verwaltungsakt wieder aufzuheben ist? Wenn ja, welche genau?'Erfassung von Bescheiden in einer Datenbank beim Landratsamt Ostalbkreis' an Landratsamt Ostalbkreis2020-03-13T12:39:04.373692+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erfassung-von-bescheiden-in-einer-datenbank-beim-landratsamt-ostalbkreis/1. Werden ausgehende Bescheide Ihrer Behörde in einer elektronischen Datenbank erfasst?<br>2. Wenn ja: Ermöglicht diese Datenbank eine Suche nach gezielten Kriterien oder eine Volltextsuche?<br>3. Wenn ja: Ist es möglich, bei der Suche Suchfilter anzuwenden?<br>4. Wenn ja: Ist es beispielhaft möglich, in dieser Datenbank nach Bescheiden in einem bestimmten Datumsbereich zum AFBG zu suchen und die Ergebnisliste nach Bewilligungs- oder Rückforderungsbescheiden zu filtern und sich die Anzahl der Treffer anzeigen zu lassen?'Informationssicherheit IRLS Aalen' an Landratsamt Ostalbkreis2020-01-10T17:32:16.495117+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationssicherheit-irls-aalen/In wie weit wird bei der IRLS (Integrierte Regionalleitstelle) in Aalen die Vorgaben der Informationssicherheit gewährleistet. Nach IT-Sicherheitsgesetz ist hierfür eine zweijährige Überprüfung für KRITIS notwendig. Gibt es hierfür Zertifizierungen z.B. nach BSI Grundschutz oder ISO 27001 oder wurden die notwendigen gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt?'Verträge und Rechnungen mit dem Stromanbieter' an Landratsamt Ostalbkreis2019-12-10T09:08:43.113385+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-und-rechnungen-mit-dem-stromanbieter/Die Verträge und alle existierenden Rechnungen mit dem momentanen Stromanbieter der das Landratsamt Ostalb (Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen) mit Strom versorgt.'Besetzung von Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Ostalbkreis' an Landratsamt Ostalbkreis2019-04-16T22:07:54.864444+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/besetzung-von-rettungsmitteln-im-rettungsdienstbereich-ostalbkreis/Antrag nach dem LIFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Ich bitte Sie mir folgende Daten der vergangene Jahre, jedoch mindestes seit dem Jahr 2017 zugänglich zu machen:<br><br>• Tatsächlich besetzte Rettungsmittel im Verhältnis zu im Bereichsplan vorgesehen Rettungsmittel. Aufgeschlüßelt nach Rettungswachen. <br><br>• Tatsächlich besetzte Krankentransportwagen im Verhältnis zu den im Bereichsplan nachrichtlich erwähnten vorgehaltenen Krankentransportwagen.<br><br>Daher nicht nur die Gesamtzahl der nicht besetzten Schichten oder Schichtstunden, sondern eine Aufschlüßellung nach Rettungsmitteln.<br><br>Sollte der Bereichsausschuß Gutachten zur Kompensation von Fahrzeugausfällen in Auftrag gegeben haben, dann bitte ich Sie darum auch mir dieses Gutachten zu übermitteln.<br><br>Ich gehe davon aus, dass die Rettungsleitstelle weiß, wann welche Rettungswagen verfügbar sind und wann dies aufgrund von mangelndem Personal abgemeldet werden oder auf den Status "Bereitschaft" gesetzt werdne. Da ja die Abmeldung oder das Setzen des Rettungswagens auf “Bereitschaft” im Computersystem dokumentiert werden muß.<br><br>Mir ist bekannt, dass über die Verfügbarkeit von Rettungswagen und Krankentransportwagen auf der Leitstelle eine Übersicht besteht und daraus statistische Daten berechnet werden können oder bereits berechnet werden. Ich gehe weiterhin davon aus, dass Aufstellung über die Verfügbarkeit von Rettungsmitteln amtliche Informationen im Sinne des LIFG sind.<br><br>Nach meiner Auffassung unterliegen Leitstellen und Kreisbereichsausschüße dem Landesinformationsfreiheitsgesetz:<br><br>“Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger richtet sich grundsätzlich gegen alle Stellen der Exekutive, also: Behörden auf kommunaler, Kreis- oder Landesebene, (…) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen (…) Ein Anspruch auf Informationszugang besteht auch gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, die öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge (z.B. Nahverkehr) wahrnehmen und dabei der Kontrolle einer öffentlichen Stelle unterliegen.” <br>siehe: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/informationsfreiheit-haeufig-gestellte-fragen/)<br><br>Weiterhin heißt es dort: <br>“Das LIFG begründet einen Anspruch auf amtliche Informationen. Das sind alle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen unabhängig von der Art ihrer Speicherung und Form ihrer Aufbewahrung (…) Hierzu zählen auch elektronische (Magnetbänder, Disketten, CD-Roms), optische (Fotos und Bilder) sowie akustische (Audiokassetten und Tonbänder) Aufzeichnungen.”<br><br>Als solche unterliegen auch die Daten in Systemen der Rettungsleitstelle diesem Gesetz. <br><br>Ich gehe davon aus durch mein Auskunftsersuchen keine Personenbezogenen Daten betroffen sind. Durch eine reine statistische Auswertung von Verfügbarkeiten, lassen sich keine Rückschlüsse auf die arbeitenden Personen ziehen. Ich gehe auch nicht davon aus, das es sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse handelt. <br><br>Bitte erteilen Sie mir die Auskunft elektronisch, an die oben angelgegebene Adresse, am einfachsten als Excel oder CSV Datei.<br><br>Sollte der Landkreis für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, diese Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Dies könnte etwa der Kreisbereichsauschuss sein, auch bei diesem gehe ich davon aus, das er dem durch das LIFG geschaffenen Auskunftsanspruch unterliegt, das solche Auswertungen amtliche Informationen im Sinne des LIFG wären und dieser ja eine durch Gesetz geschaffene, öffentliche Einrichtung ist. <br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br><br>Ihr'Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach' an Landratsamt Ostalbkreis2019-01-14T11:50:56.938353+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verwarnungs-bugeld-und-strafverfahren-zum-blitzer-an-der-b29-bei-westhausen-reichenbach/Anzahl der <br><br>Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren <br>zum Blitzer an der B29 bei 73463 Westhausen-Reichenbach<br><br>Aufgeteilt in erfolgreich geahndete Verstöße<br><br>1.1 von PKW-Lenkern mit Nennung der Höhe der Verwarnungsgeld/Geldbussen/Strafen<br>- aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr)<br>1.2. von LKW-Lenkern mit Nennung der Höhe der Verwarnungsgeld/Geldbussen/Strafen<br>- aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr) <br><br>2.1 von PKW-Lenkern mit km/h der Geschwindigkeitsüberschreitungen<br>- aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr)<br>2.2 von LKW-Lenkern mit km/h der Geschwindigkeitsüberschreitungen<br>- aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr)<br><br>sowie<br>die Punkte 2.1 + 2.2 für nicht erfolgreich geahndete und nicht geahndete Verstöße, aus welchen Gründen auch immer.