Informationsfreiheitsanfragen search for "Veranstaltungsdatenbank" auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-02-09T15:33:38.488958+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen search for "Veranstaltungsdatenbank", die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Stadtweite Veranstaltungsdatenbank' an Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit2014-09-15T19:31:14.549753+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/stadtweite-veranstaltungsdatenbank/Sämtliche Unterlagen (Stellungnahmen, Bewertungen, Prüfberichte etc.) zur so genannten "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" der Berliner Polizei.'Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank"' an Polizei Berlin2013-09-20T18:32:00+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/errichtungsanordnung-der-stadtweiten-veranstaltungsdatenbank/die Errichtungsanordnung der "stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (LKA 554) inkl. Beschreibung der darin vorhandenen Datenkategorien und Datenmodelle.'Aktuelle Errichtungsanordnung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank"' an Polizei Berlin2018-04-25T11:33:00+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aktuelle-errichtungsanordnung-stadtweite-veranstaltungsdatenbank/- die aktuelle Errichtungsanordung "stadtweite Veranstaltungsdatenbank"<br>- den Eintrag in der Datenbank in Bezug auf die Anti-TTIP-Demonstration unter dem Motto "Für einen gerechten Welthandel!" am 10.10.2015 in Berlin'Auszug aus Veranstaltungsdatenbank zu "unteilbar"-Demo' an Polizei Berlin2018-10-13T16:55:41.930572+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auszug-aus-veranstaltungsdatenbank-zu-unteilbar-demo/Den Eintrag zur unteilbar-Demo vom 13.10.2018 in der stadtweiten Veranstaltungsdatenbank'Quellcode der IT-Anwendung »Veranstaltungsdatenbank«' an Polizei Berlin2021-11-17T06:30:41.384786+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/quellcode-der-it-anwendung-veranstaltungsdatenbank/- Quellcode der IT-Anwendung »Veranstaltungsdatenbank« -- in elektronischer Form, wenn möglich mit Versionsgeschichte<br><br>Anm.: Aus den schriftlichen Anfragen 18/25055 (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25055.pdf) sowie 18/27710 (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27710.pdf) des Abgeordnetenhauses zu Open Source in der Berliner Verwaltung geht hervor, dass die IT-Anwendung »Veranstaltungsdatenbank« (Übersicht über polizeirelevante Veranstaltungen, Verfahrensnr. V0315) in der Zuständigkeit Ihrer Behörde liegt (PolPräs - SE IKT 01).'Veranstaltungen in Veranstaltungsdatenbank 2023' an Polizei Berlin2023-05-19T13:34:16.993932+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/veranstaltungen-in-veranstaltungsdatenbank-2023/Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, die bisher im Jahr 2023 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung, Datum sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Ort und Route (vgl. Ihre Auskunft zu 2022: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-den-jahren-2020-2022/#nachricht-762832).<br><br>Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu PDF abzusehen.'Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - zweiter Versuch' an Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit2016-10-23T07:22:17.570450+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-stadtweiten-veranstaltungsdatenbank-vdb-zweiter-versuch/alle Unterlagen zum Vorgang 51.1105 (Stadtweite Veranstaltungsdatenbank, VDB, Speicherungsdauer, Evaluierung), sofern Sie diese noch nicht im Rahmen meines vorherigen Antrages (Geschäftszeichen 1391.28.13) herausgegeben haben. Es geht diesbezüglich um neu hinzugekommene Unterlagen und solche Teile des Vorgangs, deren Herausgabe Sie wegen § 10 Abs. 1 IFG wegen "Vorbereitung einer Entscheidung" abgelehnt haben. Ich gehe davon aus, dass da "Ergeifen von Maßnahmen nach dem BlnDSG" mittlerweile abgeschlossen ist.'Unterlagen zur "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB) - dritter Versuch' an Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit2018-10-13T06:31:12.075495+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-stadtweiten-veranstaltungsdatenbank-vdb-dritter-versuch/alle Unterlagen zum Vorgang 51.1105 (Stadtweite Veranstaltungsdatenbank, VDB, Speicherungsdauer, Evaluierung), sofern Sie diese noch nicht im Rahmen meiner vorherigen Anträge (Geschäftszeichen 1391.28.13 und 1391.51.4) herausgegeben haben. Es geht diesbezüglich um neu hinzugekommene Unterlagen und solche Teile des Vorgangs, deren Herausgabe Sie wegen § 10 Abs. 1 IFG wegen "Vorbereitung einer Entscheidung" abgelehnt haben. Ich gehe davon aus, dass Jahre nach dem Vorgang das "Ergeifen von Maßnahmen nach dem BlnDSG" mittlerweile abgeschlossen ist und deshalb keine Hinderungsgründe entgegenstehen.'Demonstrationen im Jahr 2018' an Polizei Berlin2019-07-06T16:21:17.963566+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, die im Jahr 2018 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung sowie Teilnehmerzahl.'Demonstrationen in Berlin in den Jahren 2018 und 2019' an Polizei Berlin2020-02-04T14:55:16.468908+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-berlin-in-den-jahren-2018-und-2019/Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, die im Jahr 2018 und 2019 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung, angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl, Versammlungsort sowie Aufzugsstrecke.'Demonstrationen im Jahr 2019' an Polizei Berlin2020-01-08T10:37:44.663346+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2019/Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, die im Jahr 2019 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl (vgl. Ihre Auskunft zu 2018: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/)'Übersicht Demonstrationen 2019' an Polizeipräsidium Düsseldorf2020-10-25T22:11:37.338848+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-demonstrationen-2019/Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen in Düsseldorf für das Jahr 2019, inklusive Versammlungsthema, Anmelder (außer bei Privatpersonen), angemeldeter Teilnehmerzahl.<br><br>Weiterhin möchte ich erfahren, ob Sie die Veranstaltungen ähnlich wie Berlin (https://fragdenstaat.de/dokumente/2392-errichtungsanordnung-veranstaltungsdatenbank/) in einer Datenbank hinterlegt haben.'Unterlagen zur Demonstration Hanfparade vom 8.8.2015' an Polizei Berlin2015-10-01T11:33:34.769745+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-demonstration-hanfparade-vom-882015/sämtliche Unterlagen zur Demonstration "Hanfparade" vom 8.8.2015.<br><br>Dabei bitte nicht die Daten der "Stadtweiten Veranstaltungsdatenbank" (VDB, gegründet 2004) vergessen, sowie die nun abgeschlossene vorab-Lageeinschätzung und Aufzeichnungen des Tages der Einsatzkräfte.<br><br>Der Antragsteller ist Anmelder der Demonstration.<br><br>Der Antragsteller kann selbst Fotokopien erstellen, wenn eine physikalische Akteneinsicht möglich gemacht wird.'Demonstrationen in Berlin 2023' an Polizei Berlin2024-02-09T15:33:38.488958+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-berlin-2023/Eine Übersicht der Demonstrationen in Berlin im gesamten Jahr 2023, jeweils (sofern gespeichert) mit Versammlungsthema, angemeldeter Teilnehmerzahl, geschätzter tatsächlicher Teilnehmerzahl, Versammlungsort, sowie allen weiteren gespeicherten Feldern, die keine personenbezogenen Daten betreffen. Bitte in einem maschinenlesbaren Format Ihrer Wahl (Excel/CSV/SQL/XML/...), nicht als PDF.<br><br>(Vgl. frühere Auskünfte zu 2020-22 https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-den-jahren-2020-2022/ und zu Anfang 2023 https://fragdenstaat.de/anfrage/veranstaltungen-in-veranstaltungsdatenbank-2023/ )'Demonstrationen im ersten Halbjahr 2020' an Polizei Berlin2020-06-09T14:35:01.488291+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-ersten-halbjahr-2020/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, die im Jahr 2020 bisher registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl (vgl. Ihre Auskunft zu 2018: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/). Ich möchte Sie um zügige Bearbeitung bitten, Gebühren übernehme ich.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).<br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Demonstrationen in den Jahren 2020-2022' an Polizei Berlin2022-12-15T10:47:34.869913+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-in-den-jahren-2020-2022/Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, die im zweiten Halbjahr 2020, sowie 2021 und 2022 (jeweils im ganzen Jahr) registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung sowie angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl (vgl. Ihre Auskunft zu 2018: https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-im-jahr-2018/).<br><br>Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, die Daten in dem Format zuzusenden, das für Sie am bequemsten ist (z. B. als SQL-Dump aus der Datenbank, oder als CSV/XML/JSON/Excel/HTML/...-Datei), und von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen. Falls es technisch einfacher ist, können Sie für 2020 auch gerne die Demonstrationen des gesamten Jahres statt nur des zweiten Halbjahres angeben.'Demonstrationen von Fridays for Future in Berlin' an Polizei Berlin2023-05-02T16:37:56.849683+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/demonstrationen-von-fridays-for-future-in-berlin/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG<br><br>Guten Tag,<br><br>für ein Studiums-Projekt beschäftige ich mich mit Klimaprotesten in Berlin und brauche für meine Recherche ein paar Informationen.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank, deren Namen das Stichwort „Fridays for Future“ enthalten und die im Zeitraum Januar 2019 bis März 2023 registriert wurden, mit Namen der Veranstaltung, angemeldeter und gezählter Teilnehmerzahl sowie die jeweiligen Einsatzkräfte-Stunden. Um den Arbeitsaufwand gering zu halten, bitte ich Sie, von manuellen Übertragungen zu Excel oder PDF abzusehen.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, da es sich um keine laufenden Verfahren oder Belange der öffentlichen Sicherheit handelt und weder personenbezogene Daten Dritter noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse angefragt werden.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.<br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Herausgabe/Akteneinsicht in die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu Datenschutzverstößen' an Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz2018-11-01T11:14:12.853231+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/herausgabeakteneinsicht-in-die-stellungnahme-der-rechtsanwaltskammer-bamberg-zu-datenschutzverstoen/Senden Sie mir im Datenschutzverfahren gegen die Rechtsanwaltskammer Bamberg und Anwälte die Stellungnahme der RAK Bamberg und die Stellungnahme des Rechtsanwalts Axel Altstötter zu. <br>Ein Bayerisches IFG existiert bis heute nicht. Aus den zuständigen bayerischen Ministerien ist keine Auskunft zu erhalten, ob es inzwischen Verhandlungen, einen Entwurf oder ein Gesetzgebungsverfahren zueinem Landes-IFG gibt.<br>Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft: Art 15. Abs. 4 DSGVO bzw., auf Grund des Fehlens eines Bayerischen IFG, Art.36 BayDSG-alt (neu: Art. ?) als "Ersatz-IFG".<br><br>Sachverhalt: <br>1. Ich führe ein zivilrechtliches Erbschaftsstufenklageverfahren am LG und OLG Bamberg. Am 29.11.2017 habe ich in meinem zweiten Berufungsverfahren als Klägerin am OLG Bamberg zu 100 Prozent obsiegt und das Urteil des LG Bamberg vom 22.5.2018 (Richter Fahr) wurde, wurde, wie sein erstes Urteil vom 23.6.2014, erneut aufgehoben und diesmal vollständig.<br>Der vorsitzenden OLG-Richter Herdegen veranlasste am 27.11.2017 die heimliche Ladung des Gerichtspsychiaters Dr. Bogner zum Termin, mit dem Ziel, meine Prozess- und Geschäftsfähigkeit (ich bin Diplom-Psychologin, Diplom-Soziologin) heimlich während des Termins begutachten zu lassen. Das konnte ich verhindern und die Abladung zu Beginn der Verhandlung erwirken, mein anwesender Bamberger Anwalt Marc Rimkus sah keinen Handlungsbedarf (es ist das Gericht, dass die Unterbringung von Gustl Mollath 7 Jahre veranlasste).<br><br>Der Bayerische Datenschutzbeauftragte wurde zu dieser und einer weiteren "Verwaltungstätigkeit" des OLG Bamberg von mir involviert. Gerichte unterfallen nicht der DSGVO, aber "Verwaltungsangelegenheiten" bei Gerichten. Ich hatte bei Dr. Bogner mehrfach vergeblich die Akteneinsicht aufgrund mehrerer Rechtsgrundlagen beantragt. Der behördliche Datenschutzbeauftragte des LG Bamberg, Richter Schmidt, nahm Stellung zur „weiteren“ Verwaltungsangelegenheit und übermittelte mir hierzu seine Stellungnahme vom 10.9.2018, auf Grund deren Inhalte ich unverzüglich Datenberichtigungsanträge nach Art. 17 ff. DSGVO stellte. Seine Stellungnahme versendete er dann an den Bayerischen Datenschutzbeauftragten. Unzulässig übermittelte er auch Gerichtsdokumente aus meinem zivilrechtlichen Berufungsverfahren, obwohl für das Verwaltungsverfahren eine separate geführte Verwaltungsakte beim Geschäftsführer und Präsidenten des LG Bamberg, Dr. Friedrich Krauß, existiert. <br>Der Bayerische Datenschutzbeauftragte verschwieg mir nicht nur, dass er solche zivilrechtlichen Gerichtsdokumente erhalten hatte, sondern er stellte die Stellungnahme des LG Bamberg mit Schreiben vom 9.10.2018 für mich unter "Geheimnisschutz" und berief sich auf das nachrangige BayDSG Art. 20 Abs.2.: <br>"(2) Auskunfts- oder Einsichtsrechte hinsichtlich Akten und Dateien der Aufsichtsbehörden bestehen nicht."<br>Ich konfrontierte ihn damit, dass ich die Stellungnahme vom LG Bamberg bereits erhalten hatte und fragte an, wieso er mir die unzulässige Datenübermittlung durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten verschwiegen hatte.<br>Auf meine Datenberichtigungsanträge reagiert weder der behördliche noch der Bayerische Datenschutzbeauftragte.<br><br>2. Für die Rechtsanwaltskammer Bamberg, der unrichtigen Datenübermittlung von Anwälten in Beschwerdeverfahren und der folgenden unrichtigen Datenverarbeitung durch die RAK Bamberg ist der Bayerische Datenschutzbeauftragte in München die zuständige Aufsichtsbehörde. Für unrichtige Datenverarbeitung von Anwält*innen, i.S. Art. 4 DSGVO, ist das Landesamt für Datenschutz in Ansbach die zuständige Aufsichtsbehörde. <br>Dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten wie dem Landesamt für Datenschutz wurden jeweils Beweismittel für die unrichtige Datenverarbeitung durch Anwält*innen und die RAK Bamberg übermittelt. Der Bayerische Datenschutzbeauftragte sicherte zu, dass er sich dafür einsetzt, dass ich im Beschwerdeverfahren gegen Rechtsanwalt Altstötter seine Stellungnahme an die RAK Bamberg zu meiner Beschwerde erhalte. Ich gab meine Einwilligung zur Datenübermittlung vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten an die RAK Bamberg zur Beschwerdebearbeitung und beantragte die Zusendung der Stellungnahme der RAK Bamberg nach deren Eintreffen bei der Aufsichtsbehörde, da davon auszugehen war, dass, wie beim LG Bamberg, im aufsichtsrechtlichen Beschwerdeverfahren von der RAK Bamberg ebenfalls unrichtige personenbezogenen Daten an den Bayerischen Datenschutzbeauftragten zu meinem Nachteil übermittelt werden. Berichtigungs- und weitere Datenschutzrechte, Art. 16 ff. DSGVO können nur geltend gemacht werden, wenn ich von den übermittelten und verarbeiteten personenbezogenen Daten Kenntnis erhalte. <br>Auch hier stellte der Bayerische Datenschutzbeauftragte mit Schreiben vom 9.10.2018 die Stellungnahme der RAK Bamberg unter "Geheimnisschutz" auf Grundlage des nachrangigen Art. 20 Abs.2 BayDSG. Mit gleichem Schreiben forderte er mich dann zur Erteilung der Einwilligung hinsichtlich OLG Bamberg/Dr. Bogner auf, die ich ihm versagte und vorläufig alle Einwilligungen entzog.<br>Die Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzbeauftragten sind ab Art. 57 ff. DSGVO geregelt, u.a. Art. 57 Abs.1 e hinsichtlich der Betroffenen.<br>Dies ist hier nicht erkennbar, sondern eine Datensammlung zu Ungunsten von mir als Betroffener. <br>Darüber hinaus unterrichtete er mich nicht, dass nach Art. 20 Abs.2 BayDSG kein Nachteil durch die Anrufung der Aufsichtsbehörde für die Betroffenen entstehen darf. Das ist hier der Fall:<br>- heimliche und teils unzugängliche Datenverarbeitung beim LG, OLG Bamberg, bei der RAK Bamberg und Anwält*innen, Anrufung der Aufsichtsbehörde um Zugang zu personenbezogenen Daten zu erhalten, um die eigenen Datenschutzrechte ausüben zu können<br>- heimliche und unzugängliche Datenverarbeitung beim Bayerischen Datenschutzbeauftragten.<br><br>Der Bayerische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Petri war zuvor beim ehemaligen Berliner Datenschutzbeauftragten Dr. Dix tätig, der alles unternahm, um zu verhindern, dass es für Betroffene Akteneinsichtsrechte zu personenbezogenen Daten in Dienstaufsichtsbeschwerdeakten bei Behörden gibt. Das OVG Berlin-Brandenburg schloss sich mit Beschluss vom 16.12.2010 - OVG 12 M 21.10 - seiner Rechtsauffassung nicht an. Ich führte das Gerichtsantragsverfahren ohne anwaltliche Vertretung, weil Berliner Anwälte ablehnten, mit Beratungshilfe (Verstoß gegen § 49a BRAO) und Prozesskostenhilfe tätig zu werden und deswegen "keine Erfolgsaussicht" attestierten. Sie lagen falsch.'Rohdaten aus der UAW-Datenbank mit Verdachtsfällen von Impfkomplikationen' an Paul-Ehrlich-Institut2021-11-04T20:23:10.239106+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-mit-verdachtsfallen-von-impfkomplikationen-1/Die Rohdaten über Verdachtsfälle von Impfkomplikationen in anonymisierter Art und Weise (ohne jegliche personenbezogenen Daten) für das Jahr 2021 (soweit bereits vorhanden) zur Verfügung zu stellen, bspw. als CSV-Dateien.<br><br>Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechenden Daten aus den Vorjahren bereits in https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-mit-verdachtsfallen-von-impfkomplikationen/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-vom-jahr-2020-des-paul-ehrlich-instituts-als-csv-datei/#nachricht-583299 zur Verfügung gestellt haben. Vielen Dank dafür! In dieser Anfrage geht es eine Fortführung der Daten.'Datenbankfelder der zentralen Bussgeldstelle' an Behörde für Inneres und Sport Hamburg2019-01-10T17:27:09.114362+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenbankfelder-der-zentralen-bussgeldstelle/Alle Datenbankfelder der Datenbank der zentralen Bussgeldstelle, über die Verwarnungsgelder und/oder Bussgeldbescheide für die Stadt Hamburg sowie für die Polizei Hamburg erstellt und verwaltet werden. Bitte übermitteln Sie diese Informationen in einem gängigen elektronischen Datenbankformat, entweder nur die leeren Datenbankfelder, oder die Felder am Beispiel eines Beispieldatensatzes.<br><br>Zusätzlich übermitteln Sie bitte eine Übersicht wie lange Datensätze in der Datenbank vorgehalten werden und wann (oder unter welchen Umständen) eine Löschung systemseitig ausgelöst wird.'Daten der EMF-Datenbank als CSV-Datei' an Bundesnetzagentur2018-08-05T21:43:17.912298+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-der-emf-datenbank-als-csv-datei/Sie stellen unter der Netzadresse<br><br><http://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx><br><br>eine Karte zur Verfügung, mit der u.a. Standorte von Funkmasten sowie Details zu den darauf installierten Antennen abgerufen werden können. Es ist aber nicht ohne Informationsverlust möglich, einen größeren Maßstab einzustellen ("Zoom out") - bereits bei einer kleinen Zoomstufe werden dem Benutzer keine Funkmastendaten mehr angezeigt. Dadurch ist die Beurteilung der Funkbelastung größerer Regionen sehr stark erschwert, da man hierzu bei einem kleineren Maßstab sehr viel scrollen muss und den Überblick verliert.<br><br>Ich fordere Sie deshalb auf, die Daten der Masten/Antennen für ganz Deutschland laut dem UIG entweder online oder auch - dann laut UIG ohne Kosten - per persönlicher Abholung in Mainz (USB-Stick) verfügbar zu machen.<br><br>Die Daten sollten für jede Antenne enthalten:<br><br>* Mast: Id<br>* Nummer Standortbescheinigung<br>* Längengrad Mast<br>* Breitengrad Mast<br>* Typ: Mobilfunk / Sonstige Funkanlage<br>* Horizontaler Sicherheitsabstand<br>* Vertikaler Sicherheitsabstand<br>* Hauptstrahlrichtung<br>* Montagehöhe<br><br>und dem aktuell auch online angezeigten Datenstand entsprechen. Datenformat CSV. Ein Export der Daten aus einer Datenbank ist mit wenigen Script-Zeilen möglich. Der Umfang der Daten wird voraussichtlich deutlich unter 100 MB liegen (ungepackt).'Zustand deutscher Fließgewässer' an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz2018-04-15T18:14:49.746528+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zustand-deutscher-fliegewasser/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br>verschiedenen Nachrichtenmagazinen ist zu entnehmen, dass nach einer Anfrage der Partei "die Grünen" die deutschen Fließgewässer in keinem guten Zustand sind.<br><br>Zu dieser Anfrage muss eine Datengrundlage existieren. Bitte senden Sie mir aus diesem Grund die dazu existierenden Daten zu.<br><br>Ich bitte Sie mir die Daten in maschinenlesbarer Form, wie Excel (.xls oder .xlsx) oder CSV (.csv) zu.<br><br>Gewünschter Übertragungsweg: <br>- elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Datenschutzverletzungen der Stadt Magdeburg durch das Terminbuchungssystem für Corona-Schutzimpfungen' an Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt2022-04-07T19:27:11.556318+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzverletzungen-der-stadt-magdeburg-durch-das-terminbuchungssystem-fur-corona-schutzimpfungen/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>mit meiner Beschwerde vom 23.03.2022 bzgl. der Abforderung sensibler personenbezogener Daten per Mail seitens der Stadt Magdeburg (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzbeschwerde-gegen-die-stadt-magdeburg-abforderung-sensibler-personenbezogener-daten-per-mail/) teilten Sie mir am 30.03.2022 bezugnehmend auf meine Aussage über Falschparkeranzeigen mit, dass für diese Versendung „..Transportverschlüsselung wird [...] im Regelfall nicht ausreichen <br>können.“ Außerdem verwiesen Sie auf die Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 27. Mai 2021<br>Dadurch bestätigen Sie in meinen Augen das, was ich schon lange annahm, wozu ich aber schwieg, um nicht die Impfmaßnahmen der Stadt und des Landes zu unterminieren.<br>Nun möchte ich aber, da die Tätigkeit eingestellt wurde, Datenschutzbeschwerde in tausenden Fällen einreichen. <br>Derzeit warte ich noch auf die Datenschutzfolgenabschätzung, die ich bereits beim Gesundheitsamt abgefordert habe (https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgenabschatzung-terminbuchungssystem-coronaschutzimpfung/), aber möchte nun auf Grund Ihrer Mailaussage bereits jetzt Beschwerde einreichen. Die Stadt als verantwortliche Stelle etablierte Impfzentren und ein digitales Anmeldesystem in Form des Terminbuchungskalenders unter https://impfzentrum.termin-direkt.de/ in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen in Ungarn.<br>Mir fiel allerdings schon vor Monaten auf, dass die Terminbuchungsbestätigungen, welche per Mail versandt wurden, nicht verschlüsselt waren.<br>Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass die KFZ-Kennzeichen als pseudonyme Daten bereits ein so hohes schutzwürdiges Gut sind, dass wohl die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzusetzen wäre. Wie kann es also sein, dass alle Terminbuchenden eine unverschlüsselte Mail mit ihrem Termin erhalten? Schlimmer noch, in dieser Rückmail sind Name, Anschrift, Geburtsdatum und Art der Impfung enthalten.<br>Es handelt sich dabei somit um besonders sensible Gesundheitsdaten, die wohl nur mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hätten versendet werden dürfen. Der Anbieter und somit auch die Stadt als Verantwortliche Stelle ist somit Ihrer Pflicht der Prüfung ihres Datenverarbeiters nicht nachgekommen und hat somit Datenschutzverstöße in tausenden Fällen begangen.<br>Gern zitiere ich auch noch einmal aus dem von Ihnen erwähnten Dokument: „4.2.2. Versand von E-Mail-Nachrichten bei hohem Risiko: Verantwortliche, die E-Mail-Nachrichten versenden, bei denen ein Bruch der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten im Inhalt der Nachricht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen darstellt, müssen regelmäßig eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und eine qualifizierte Transportverschlüsselung vornehmen.“<br>Des Weiteren ist es sehr eigenartig, dass eine Seite, die für solch sensible Datenerfassungen verantwortlich ist, in ihrer Datenschutzerklärung auf die Nutzung von Google Analytics hinweist, ohne dass man die Möglichkeit hätte, dieses Tracking zu deaktivieren. Somit gelangte Google indirekt zu Daten, wer sich gern impfen lassen wollte oder eine entsprechende Buchung durchführte.<br><br>Zur Datenspeicherung seitens des Anbieters ist zu lesen „Zeitraum der Datenspeicherung: Die Daten werden in der Datenbasis des Terminbuchungssystems höchstens 3 Jahre lang ab dem letzten gebuchten Termin des Kunden des Benutzers aufbewahrt.“<br>In Art. 25 Abs. 2 DSGVO heißt es „Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass durch Voreinstellung nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden. Diese Verpflichtung gilt für die Menge der erhobenen personenbezogenen Daten, den Umfang ihrer Verarbeitung, ihre Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit.[..]“<br>Eine Speicherdauer von bis zu 3 Jahren erschließt sich mir nicht. Insgesamt bekommt man das Gefühl, dass die gesamte Datenschutzerklärung nicht dem Zweck eines Impfsystem mit Gesundheitsdaten entspricht und hier einfach eine möglichst billige Lösung seitens der Stadt eingekauft wurde, die nicht auf ihre Datenschutzkonformität geprüft wurde.<br>Ich gehe davon aus, dass resultierend aus Ihrer weiteren Analyse und des Vorliegens einer Datenschutzverletzung, sämtliche Betroffenen somit einen immateriellen Schaden gegen das Gesundheitsamt bzw. die Stadt Magdeburg geltend machen können.<br>Wenn die Stadt von ihren Bürgern datenschutzkonformes Verhalten fordert, möge sie sich doch bitte zuerst einmal an die eigene Nase fassen.<br>MfG<br>Beatrice << Antragsteller:in >>'Datenbankschema der Geheimschutz-Datenbank' an Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz2020-03-09T15:48:48.460952+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenbankschema-der-geheimschutz-datenbank/Antrag nach dem IFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Datenbankschema der Geheimschutz-Datenbank, Az. 16206.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 Abs. 2 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.<br><br>Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, bitte ich um kurze Information.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Datenschutz - Allg. Anfrage DSGVO' an Eisenbahn-Bundesamt2021-11-01T21:08:46.030986+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-allg-anfrage-dsgvo/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br>Sollte der Vorgang Kosten verursachen, so unterrichten Sie mich bitte im Vorfeld.<br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Ihrer Behörde neben der DSGVO weiterhin (parallel) anwendbar?<br>Gilt das Datenschutzrecht auch bei Dateien, die in Papierform verarbeitet werden?<br>Auch für das EBA ergibt sich ein Änderungsbedarf durch die Europäische Datenschutzreform. Inwieweit wurden hier Anpassungen getätigt?<br>Wo, wie und wie lange werden meine E-Mails (Daten) und Briefe gespeichert?<br>Für eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung sind moderne Informations- und Kommunikationstechnologien unverzichtbar. Viele moderne Informationstechnologien bringen zugleich neue Datenschutzrisiken mit sich. Daher müssen die Anforderungen an datenschutzgerechtes Verwaltungshandeln fortlaufend überprüft und angepasst werden. <br>Verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften ist die für die jeweilige Datenverarbeitung zuständige öffentliche Stelle, d.h. eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, z.B. die Gemeinde oder das Landratsamt. Die Datenschutz-Grundverordnung spricht hier vom sog. „Verantwortlichen“. <br>Da unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung somit die wesentlichen materiell-rechtlichen Kernelemente des nationalen Datenschutzrechts beibehalten werden können, ergeben sich kaum rein materielle Rechtsänderungen. Die neuen europäischen Vorgaben hatten bzw. haben für die Behörden jedoch formalen und organisatorischen Anpassungsbedarf zur Folge.<br>So müssen öffentliche Stellen nunmehr ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen (Art. 30 DSGVO) und bestimmte Datenschutzpannen den Aufsichtsbehörden melden (Art. 33 DSGVO). Zudem wurden die Rechte der Betroffenen erheblich verstärkt. Dies gilt insbesondere für die Information der betroffenen Person bei einer Datenerhebung (Art. 13 DSGVO). Erheblich ausgeweitet wurde auch das Recht der betroffenen Person auf Auskunft. <br>Im Falle der Verarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage sollte bereits das entsprechende Gesetz gewährleisten, dass die Grundsätze beachtet werden (z. B. die Arten von Daten, Speicherfristen und geeignete Garantien).<br>Welche Garantien weisen/halten Sie vor?<br>Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen betroffene Personen über die Verarbeitung, ihre Zwecke, die Art der erhobenen Daten, die Empfänger und ihre Datenschutzrechte unterrichtet werden.<br>Werden Antragssteller unterrichtet?<br>Eine Behörde ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Allerdings kann ein Datenschutzbeauftragter für mehrere öffentliche Stellen bestimmt werden, die sich diesen teilen, oder diese Tätigkeit kann an einen externen Datenschutzbeauftragen vergeben werden. Außerdem muss die Behörde sicherstellen, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung personenbezogener Daten getroffen wurden. Wenn für Teile der Verarbeitung eine externe Organisation (ein sogenannter „Auftragsverarbeiter“) herangezogen wird, muss ein Vertrag oder sonstiger Rechtsakt gewährleisten, dass der Auftragsverarbeiter hinreichende Garantien dafür bietet, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die den Standards der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.<br>Nutzen Sie einen Auftragsverarbeiter/Externe? Haben Sie dazu Verträge? Sind diese einsehbar? Welche org. Maßnahmen werden getroffen?<br><br>Wenn aufbewahrte personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig unbefugten Empfängern offengelegt werden, vorübergehend nicht verfügbar sind oder geändert werden, muss die Datenschutzbehörde unverzüglich und spätestens binnen 72 Stunden, nachdem Ihnen die Verletzung bekannt wurde, über diese Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unterrichtet werden. Die Behörden müssen gegebenenfalls auch betroffene Personen über die Verletzung informieren.<br>Ist dies schon einmal der Fall gewesen?<br><br>Zwar kann gem. Gesetz gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen keine Geldbußen verhängt werden, allerdings sehr Wohl gegen kausalverstoßende handelnde Mitarbeiter/-innen (Sanktionscharakter/Durchsetzungskompetenz). Verwarnen, warnen oder eine Anweisung zu richtigem Verhalten sind erlaubte Tadelfunktionen, unabhängig von (öffentlichen) Beschwerden.<br>Was passiert bzw. wird veranlasst bei Verstößen?<br><br> <br>Mit freundlichen Grüßen