Informationsfreiheitsanfragen search for "errichtungsanordnung" nach Status Anfrage teilweise erfolgreich für Bayern auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-02-16T17:13:46.857938+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen search for "errichtungsanordnung" nach Status Anfrage teilweise erfolgreich für Bayern, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Verkehrsdaten Oberlaimbach' an Stadt Scheinfeld - Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim-2024-02-16T17:13:46.857938+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsdaten-oberlaimbach/Am Ortseingang von Oberlaimbach in Richtung Neustadt Aisch ist eine Geschwindigkeitsmesstafel. Ich bitte um die Herausgabe aller vom Gerät aufgezeichneten Daten, insbesondere die Anzahl der Fahrzeuge und die gemessen Geschwindigkeit für die Jahre 2023, 2022, 2020, 2019 und 2018. <br><br>Weiterhin würde ich wissen wollen, welche Maßnahmen auf Grundlage der erfassten Daten für die Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt Oberlaimbach getroffen wurden.'Anfrage bezüglich der Parkgaragen in Würzburg' an Stadtverwaltung Würzburg2019-10-14T12:33:57.844500+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-bezuglich-der-parkgaragen-in-wurzburg/1. Eine Auflistung aller Parkgaragen und Parkhäuser im Besitz der Stadt Würzburg und, falls vorhanden, deren Pächter.<br>2. Bei verpachteten Parkgaragen und Parkhäusern die Pachtverträge.<br>3. Alle Straßen, die als Zufahrt zu den Parkgaragen und Parkhäusern innerhalb des Ringparks (nicht nur denen im städtischen Besitz) dienen und deshalb für den Autoverkehr befahrbar bleiben müssen.'Jahresbericht der Koordinierungsstelle Video für das Kalenderjahr 2022' an Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration2023-06-03T11:51:27.644976+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/jahresbericht-der-koordinierungsstelle-video-fuer-das-kalenderjahr-2022/In der Drucksache 18 / 26084 des Bayerischen Landtags vom 31.03.23 heißt es auf Seite 3:<br>"<br>[...]<br>Allerdings wurde seitens der Bayerischen Polizei mit Errichtung der Koordinierungsstelle Video (KOST Video) zum 01.01.2021 eine bayernweite Zentralstelle für polizeiliche Belange im Zusammenhang mit Videotechnik in den Wirkbetrieb genommen.<br>Die neu geschaffene Koordinierungsstelle ist unter anderem mit der Erstellung eines Jahresberichts betraut, welcher neben der Darstellung polizeiimmanenter Prozesse, die als „Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, auch einen Teil der Fragestellungen der Schriftlichen Anfrage beantwortet und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig zur Kenntnis gebracht wird. <br>Die relevanten Auszüge aus dem Jahresbericht, welche keine Verschlusssache darstellen, liegen als Anlage bei. <br>Der Jahresbericht zum Kalenderjahr 2022 befindet sich im Moment noch in der Erstellung.<br>[...]<br>"<br><br><br>Berechtigtes Interesse:<br>Ich lebe in Bayern.<br>Dadurch bin ich durch polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum direkt betroffen.<br><br><br>Mein Anliegen:<br><br>1) Bitte stellen Sie den Jahresbericht der Koordinierungsstelle Video (KOST Video) für das Kalenderjahr 2022 zur Verfügung (insbesondere die relevanten Auszüge aus dem Jahresbericht, welche keine Verschlusssache darstellen).<br><br>2) Sollte sich der Jahresbericht 2022 noch in der Erstellung befinden, nennen Sie mir bitte den Zeitplan für dessen Fertigstellung.<br><br><br>Vielen Dank.'Überprüfung der Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg in Bezug auf Fahrradstellplätze' an Stadtverwaltung Regensburg2022-06-11T13:17:31.614823+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ueberpruefung-der-vorgaben-der-stellplatzsatzung-der-stadt-regensburg-in-bezug-auf-fahrradstellplaetze/bitte erläutern Sie wie und in welchen Abständen die Stadt Regensburg die Vorgaben im Hinblick auf die erforderliche Anzahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gemäß den Regelungen der Stellplatzsatzung überprüft und damit deren regelhaftes Vorhandensein sicherstellt. <br><br>Ich sehe keinen gangbaren Weg darin, dass die Bürger jeden Verstoß eines Geschäftsinhabers in Bezug auf mangelnde oder mangelhafte Fahrradabstellanlagen zur Anzeige zu bringen. Dies obliegt eindeutig dem Wirkungsbereich der Stadtverwaltung bzw. dem des Ordnungsamtes. <br><br>Ist im Hinblick auf die Vorgaben des Entwaltungsentwurfes des Regensburg Plan 2040 zur Reduktion des MIV und Förderung des Radverkehrs eine Anpassung der Stellplatzsatzung mit Reduktion der KFz Stellplätze und Erhöhung der notwendigen Anzahl an Fahrradstellplätzen geplant?'Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen' an Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst2023-12-19T10:46:01.687200+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/tier-versuchs-freies-studium-an-hochschulen-12/Sie haben, anders als die meisten Bundesländer, in ihrem Hochschulgesetz keinen Passus, welcher es Studierenden ermöglichen würde, ihr Studium tier(versuchs)frei zu absolvieren. Insbesondere Bremen geht hier mit einem guten Beispiel voran.<br><br>Ich bitte Sie in diesem Kontext um die Übersendung von Informationen zu folgenden Fragen:<br><br>- Aus welchen Gründen wurde bislang auf die Einführung eines solchen Passus verzichtet?<br>- Ist die Einführung eines solchen Passus geplant?<br>- Falls geplant, in welche Richtung gehen die Überlegungen und wann soll die Änderung in Kraft treten?'„Einschluss“ im Heilig-Geist-Spital' an Stadtverwaltung Ingolstadt2021-01-02T09:04:22.211699+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einschluss-im-heilig-geist-spital-1/Wie mir mitgeteilt wurde, wird Bewohner des Heilig-Geist-Spital der Station „Rosengarten“ seit kurzer Zeit nicht mehr gewährt, das Zimmer zu verlassen. Die komplette Versorgung (inkl. Nahrungsaufnahme und Medikamenten/Spritzengabe) findet auf den Zimmern statt. Auf Nachfrage der Bewohner, wieso dies so ist, wird keine Auskunft erteilt. Daher stelle ich folgende Anfrage:<br>1. Ist der Stadt Ingolstadt dieses Vorgehen bekannt?<br>2. Wieso wurden diese Maßnahmen getroffen? wenn es sich auf einer COVID-19-Infektion begründet:<br>2.1 Wurden weitere Personen (Mitarbeiter, Bewohner) angesteckt?<br>2.2 Wie wurde die Krankheit eingeschleust? Durch Personal, Bewohner (nach einem Spaziergang zB) oder durch Besucher?<br>3. Wie lange ist diese Maßnahme befristet? <br>4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird hier die persönliche Bewegungsfreiheit der Bewohner eingeschränkt?<br>5. Sind weitere Wohngruppen/Stationen neben „Rosengarten“ vom oben beschriebenen Sachverhalt betroffen?'Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz' an Zentrum Bayern Familie und Soziales2023-04-19T10:20:38.762553+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/leistungen-nach-bundesversorgungsgesetz-3/Antrag nach BayPrG/BayDSG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir folgende Auskünfte zu:<br>1) Wie viele Berechtigte im Ausland haben derzeit Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz? Wie viele davon erhalten tatsächlich eine solche Leistung? Welche Staatsangehörigkeit haben sie? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen auf nach Berechtigten in Griechenland, Italien, Österreich, San Marino und Vatikan.<br><br>2) Wie viele der Empfänger sind jeweils in den Ländern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure?<br><br>3) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG jeweils gezahlt?<br><br>4) Seit Januar 1998 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen an Empfänger seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ländern.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem Bayerischen Pressegesetz sowie nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kosten der Bauarbeiten in der Ausgsburger Straße' an Stadtbauamt der Stadt Dachau2022-12-29T17:20:20.934254+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-bauarbeiten-in-der-ausgsburger-strasse/Bitte lassen sie mir die Kosten für die Bauarbeiten in der Augsburger Straße gegenüber dem Polizeipräsidium zukommen.'Anbau von Radwegen an Bundesstrassen 2015-19 - Nr. Schw-B-13 an der B16 Roßhaupten-Rieden' an Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr2020-01-28T20:12:50.976071+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anbau-von-radwegen-an-bundesstrassen-2015-19-nr-schw-b-13-an-der-b16-rohaupten-rieden/Radweg-Projektbeschreibung und Abrechnung der Baumaßnahme. Nr. Schw-B-13 an der B16 Roßhaupten-Rieden'Entfall von Kfz-Stellplätzen im Stadtgebiet seit 2020' an Stadtverwaltung München2022-06-01T09:07:52.567032+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/entfall-von-kfz-stellplaetzen-im-stadtgebiet-seit-2020/Laut Koalitionsvereinbarung zwischen Grüne und SPD im Münchner Stadtrat aus dem Jahr 2020 sollen in München pro Jahr mindestens 500 öffentliche Parkplätze umgewandelt bzw. reduziert werden.<br>Frage: wieviele öffentliche Parkplätze sind gemäß dieser Vereinbarung seit Beginn der Legislatur in 2020 bis heute 1.) umgewandelt und 2.) reduziert worden? Bitte auch um Nennung, wo dies geschehen ist, mindestens die betroffenen Stadtbezirke. Stellplatzenfall mit Ausgleich (z. B. durch Bau einer öffentlichen Tiefgarage) bitte separat ausweisen.'Verkehrszeichen 260 Verbot für KFZ in der Gollierstraße' an Stadtverwaltung München2022-11-09T14:42:17.646341+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszeichen-260-verbot-fuer-kfz-in-der-gollierstrasse/straßenrechtliche Anordnung (Teileinziehung) für das Verkehrszeichen am Beginn der Gollierstraße von der Theresienwiese kommend. Die Auskunft wird auch im Rahmen einer Akteneinsicht bzgl. der verkehrsrechtlichen Anordnung im Verwaltungsverfahren benötigt.'IT Organisation' an Stadtverwaltung München2020-06-05T20:58:53.712401+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/it-organisation/Sehr << Antragsteller:in >><br><br>2006 wurde unter der Bezeichnung MIT-KonkreT damit begonnen, die IT-Organisation der Landeshauptstadt komplett umzuorganisieren. 2012 führte dies zur Gründung eines Eigenbetriebes. 2016 wurde nach einem Gutachten einer Beratungsfirma die Neuorganisation teilweise wieder rückabgewickelt und mündete in der Gründung eines IT-Referates sowie einer "Berater-GmbH".<br><br>Ich bitte in diesem Zusammenhang um alle Beschlüsse und Berichte an den Stadtrat, die im Zusammenhang mit MIT-KonkreT entstanden sind sowie alle die Beschlüsse, die im Rahmen des Gutachtens aus dem Jahr 2016 entstanden sind.<br><br>Desweiteren bitte ich um Information, ob die Berater-GmbH tarifgebunden ist und dem TVöD unterliegt.<br><br>Vielen Dank im voraus.<br><br><br><br>Mit freundlichen Grüßen'Neues Machtwort vom Bundesgerichtshof - Urteile sind für alle da' an Staatsanwaltschaft Bamberg2017-12-31T22:15:47.516057+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/neues-machtwort-vom-bundesgerichtshof-urteile-sind-fur-alle-da/Antrag auf Grundlage von Entscheidungen des BVerfG,des BVerwG und des BGH<br><br>Sehr << Name removed >><br><br>mit Schreiben vom 06.08.2015 verweigerten Sie mir die Übersendung einer von mir begehrten Volltextentscheidung zu einem Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug 1 Ds 2106 Js 735/12 des Amtsgericht Haßfurt vom 05.09.2012.<br>https://fragdenstaat.de/files/foi/36823/2015_12_06_ablehnungsbescheid.pdf<br><br>Inzwischen weiß ich, dass Bayern rückständig ist und noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz hat und Sie sich offensichtlich auch gern über Entscheidungen des BVerfG zur Veröffentlichungspflicht von Gerichtsurteilen hinwegsetzen. <br><br>Am 05.04.2017 entschied nun auch der Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen. <br>http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1 <br> <br>Das BVerwG hatte mit Urteil vom 26.02.1997, Az. 6 C 3.96, den gleichen Tenor vertreten wie später das BVerfG und nun der BGH.<br><br>Der Rechtsanspruch auf die Übersendung der angefragten Entscheidung ist also bereits mit den Entscheidungen des BVerfG,des BVerwG und nun auch des BGH hinreichend begründet.<br><br>Bitte übersenden Sie mir nun endlich das Volltexturteil oder die rechtliche Begründung, warum Sie die zitierten Urteile für sich als nicht bindend betrachten.<br><br>Sollten Sie meinem Antrag nicht nachkommen wollen, bitte ich um Rückmeldung, damit ich weitere Schritte einleiten kann.<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 .<br>Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Gutachten im Zusammenhang der Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07"' an Wasserwirtschaftsamt Hof2020-08-21T08:11:19.637898+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-im-zusammenhang-der-ortsumgehung-oberkotzau-bt050-07/Eine Auflistung sämtlicher Gutachten und Fachbeiträge die für die Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07" von Bedeutung sind bzw. angefertigt wurden und im Zusammenhang mit Grundwasser sowie Wasser im allgemeinen stehen.<br><br><br>1.in den öffentlichen Auslegungen mit veröffentlicht waren waren.<br><br>3. die zu dem Zeitpunkt vorhanden waren jedoch nicht mit veröffetlicht wurden.<br><br>2.die nach dem Planfeststellungsbeschluss angefertigt wurden.<br><br>gerne auch die Gutachten und Fachbeiträge selbst bzw. die genauen stellen bei dehnen ich diese als PDF einsehen und herunterladen kann.'Fragen zur Umsetzung des Artikel 14. Abs. 1 im Bürgerlichen Recht, sowie Vollzug des Erbfalls durch das Nachlassgericht' an Bayerisches Staatsministerium der Justiz2019-02-10T08:27:25.474086+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/fragen-zur-umsetzung-des-artikel-14-abs-1-im-burgerlichen-recht-sowie-vollzug-des-erbfalls-durch-das-nachlassgericht-1/Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>diese Anfrage wird aufgrund persönliche Betroffenheit gestellt, wie es aus der Anfrage auch hervorgeht.<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Dieser Anfrage teilt sich in zwei, für mich nicht verständlich und nachvollziehbar Abschnitte, die im besonderen das „private“ Eigentum (geschützt durch des Grundgesetz Art. 14 und dem Bürgerlichen Recht) und dem Erbrecht zu Grunde liegen. Daher richtet sich diese Anfrage zum einen an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie an das Bayerische Staatsministerium der Justiz.<br><br>Da das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz für die Gesetzgebung das ausschlaggebende Organ sind, die Durchführung und der Vollzug des Erbrechts allerdings Ländersache ist, muss diese Anfrage geteilt werden.<br><br>Frage an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz<br><br>Interpretation des Artikel 14 Abs. 1: Im Grundgesetz gibt es keine eindeutige Definition zu dem Begriff des Eigentums, jedoch kann der Eigentumsbegriff aus der Verfassung abgeleitet werden. Das Grundrecht wär nicht mehr gewährleistet, wenn der Gesetzgeber an Stellte des Privateigentums etwas setzen könnte, was den Namen „Eigentum“ nicht mehr verdient und gerecht wird. Es ist durch die Zuordnung eines Rechtsgutes an einen Rechtsträger gekennzeichnet und eine spezielle Form der Sachherrschaft. Das Eigentum ist das wichtigste Rechtsinstitut zur Abgrenzung privater Vermögensbereiche. Die sich daraus ergebende Verfügungsbefugnis umfasst auch die Freiheit des Eigentümers, sein Eigentum veräußern zu dürfen, dies ist ein elementarer Bestandteil der Handlungsfreiheit im Bereich der Eigentumsordnung. Es steht in einem inneren Zusammenhang mit der persönlichen Freiheit und hat die Aufgabe, dem Träger des Grundrechts einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich sicherzustellen und ihm eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen.<br><br>Daraus entnehme ich dass ich über mein Eigentum zu jeder Zeit frei nach meinem Ermessen verfügen kann. Dem steht aber das Erbrecht, sowie es im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert ist, mit der Benennung von Pflichtteilsberechtigten entgegen. Im Rahmen der eigenverantwortlichen Gestaltung des Lebens habe ich mit meinem Partner zu Lebzeiten einen Erbvertrag geschlossen, indem für den Fall des Ablebens eine einvernehmliche Reglung über den Verbleib und die Aufteilung des Eigentums geregelt wurde. Durch die Beratung eines Notars, wurde auch die im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) verankerte Aufteilung auf eventuelle Pflichtteilsberechtigte berücksichtigt. Dieser Passus gefällt uns Beiden nicht, weil dies nicht unserem Willen unschön gar nicht dem Grundrecht aus Artikel 14.1 GG entspricht. Keiner der infrage kommenden Pflichtteilsberechtigten hat zur Schaffung und Wahrung unseres Eigentums einen Beitrag geleistet bzw. es wurde kein Beitrag geleistet der einen signifikanten Einfluss oder eine Bereicherung in unserem Leben dargestellt hat. Nur aufgrund eines verwandtschaftlichen Verhältnisses (egal welchen Grades) kann kein Erbanspruch entstehen, zumal die Reglung über den Verbleib des Eigentums zu Lebzeiten verfasst oder erstellt wurde. <br><br>Der ursprüngliche Gedanke, des Erbrechtes die Hinterbliebenen Abzusichern und zu Versorgen, mag vor 100 Jahren noch seine Berechtigung gehabt haben, in einer Gesellschaft wie der heutigen ist eine jede Person für seine Absicherung in allen Lebenssituationen, so wie seiner Versorgung der Grundbedürfnisse eigenverantwortlich Haftbar. Diese Ausgangslage belohnt beispielsweise potentielle Erben (Pflichtteilsberechtigte), die sich lieber auf Kosten der Solidargemeinschaft durch das Leben „mogeln“, weil sie nicht unseren Wertvorstellungen entsprechen. Mein Partner und ich haben in unserem Leben, durch unsere Arbeit und nur durch unsere Arbeit, Eigentum geschaffen, der im Falle des Ablebens eines Partner im vollem Umfang auf den überlebenden Partner übergehen soll und nicht nur zur Hälfte bzw. Dreiviertel, da Einviertel immer den Pflichtteilsberechtigten zusteht.<br><br>Warum gibt es diese Möglichkeit nicht? Warum werden meine(unsere) Grundrechte nicht voll umfänglich durch das BGB umgesetzt. Und wie habe ich vorzugehen. das tatsächlich mein (unser) Wille im Falle des Ablebens auch so umgesetzt werden kann?<br><br>Frage an das Bayerische Staatsministerium der Justiz:<br><br>Wie im Vorfeld der Fragestellung zu erkennen ist, lehnen ich (wir) die gesetzlich festgelegte Erbfolgereglungen ab. Jetzt geht es tatsächlich um die Umsetzung und Durchführung des Erbfalles im Freistaat Bayern, auf Basis des im BGB festgeschriebenen Erbrechts.<br><br>Die Fragen richten sich konkret an die Aufgaben und Durchführungsbestimmung zu den Tätigkeiten eines Nachlassgerichtes.<br><br>Der Erblasser verstirbt. Der Tod wird durch einen Arzt festgestellt und durch Totenschein manifestiert. Dieser wird in der Folge dem zuständigen Standesamt übergeben. Das Standesamt stellt nunmehr die Sterbeurkunde aus und informiert das zuständige Nachlassgericht am Amtsgericht.<br><br>Wer hat die Hinterbliebenen (beispielweise: erste Ordnung (§ 1924 BGB) - Kinder des Erblassers - in welcher Frist über das Ableben des Erblasser zu informieren? <br><br>Führt ein Testament des Erblassers hier zu Einschränkungen bei der Benachrichtigung nach Ableben des Erblassers? Also beispielsweise hat der Erblasser eine Person aus der ersten Ordnung (§ 1924 BGB) - Kinder des Erblassers und Enkelkinder -, also nehmen wir einmal an, das Enkelkind wurde zum Erben erklärt. Werden dann die Kinder ebenso informiert oder obliegt dass dann dem im Testament benannten Erben.<br><br>Unter der Voraussetzung, dass der Erblasser beim Ableben einen anderen Lebensmittelpunkt hatte, als der Rest der Familie (aus erster Ordnung (§ 1924 BGB)), ergibt sich für das zuständige Nachlassgericht die Notwendigkeit der Erbenermittlung. Die Frage ist ist nun die Durchführung der Erbenermittlung und/oder Hinterbliebenenermittlung? Und das natürlich im Falle bei Vorlage eines Testaments und ohne Testament bei gesetzlicher Erbfolge. Als wer wird wann vom wem informiert?<br><br>Wie gestalten sich dann die weiteren Aufgaben des Nachlassgerichtes bei Vorlage eines Testaments und ohne Testament? Wen muss das Nachlassgericht zur Eröffnung des Nachlassverfahrens laden bzw. schriftlich über die Verfahenseröffnung informieren bei Vorlage eines Testaments und bei gesetzlicher Erbfolge? Auch die Fristen für dieses Vorgehen sollte benannte werden.<br><br>Müssen oder sollten die sogenannten Pflichtteilsberechtigten zur Testamentseröffnung geladen oder nur informiert werden.<br><br>Welche Rolle spielt der (Vermögens-)Wert in einem Nachlassverfahren. Wird im Falle eines sehr geringen Nachlasses (einige 100 €) anders verfahren als bei größeren Werten (ohne Immobilen und anderen höherpreisigen Wert- oder Kulturgegenständen)? <br><br>Welche zusätzlichen Aufgaben muss das Nachlassgericht ergreifen, wenn einer der Erben (Pflichtteilsberechtigten) Zweifel an der Testierfähigkeit hat und unter welchen Voraussetzungen muss da Nachlassgericht zu § 133 BGB tätig werden.<br><br>Also im großen und ganzen geht es um die vordefinierten Abläufe die ein Nachlassgericht beim Ableben eines Erblassers abarbeiten muss, ebenso um Fristen in denen hier entsprechend agiert werden muss. Wenn keine Fristen vom Nachlassgericht beachtet werden müssen, stellt sich die Frage warum dann, den Erben Fristen gesetzt werden können? <br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br>Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<br><br>Mit freundlichen Grüßen