Informationsfreiheitsanfragen search for "errichtungsanordnung" nach Status Anfrage wurde zurückgezogen für Bund auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-11-13T16:19:19.084843+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen search for "errichtungsanordnung" nach Status Anfrage wurde zurückgezogen für Bund, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Lärmgutachen Bergisch Gladbacher Str. Köln, S. 3' an Umweltbundesamt2021-09-24T10:11:22.385428+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/larmgutachen-bergisch-gladbacher-str-koln-s-3/Lärmgutachen Bergisch Gladbacher Str. Köln, S. 3. <br>Vielen Dank.'Stellungnahme von Deutsche Stiftung Organtransplantation zu Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters (Transplantationsregistergesetz - TxRegG)' an Bundesministerium für Gesundheit2017-06-16T09:28:50.039746+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahme-von-deutsche-stiftung-organtransplantation-zu-gesetz-zur-errichtung-eines-transplantationsregisters-transplantationsregistergesetz-txregg/- die Stellungnahme von Deutsche Stiftung Organtransplantation im Rahmen der Verbändebeteiligung zu "Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters (Transplantationsregistergesetz - TxRegG)"<br><br>Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Dokumente gebührenfrei und ohne Drittbeteiligung bereits veröffentlicht wurden und bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung des Dokuments, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.'Grundlagenforschung zu Instabilitäten der oberen Halswirbelsäule' an Bundesministerium für Gesundheit2021-04-15T15:42:53.662109+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/grundlagenforschung-zu-instabilitaten-der-oberen-halswirbelsaule/Instabilitäten der oberen Halswirbelsäule sind insgesamt seltene Erkrankungen mit hohem Leidensdruck für die Betroffenen. Ursächlich ist eine Schwäche des Bandhalteapparates zwischen Wirbelsäule und Kopfgelenk, beispielsweise nach Trauma (Unfällen) oder im Rahmen von Bindegewebserkrankungen. Diese Instabilitäten können massive physische Gesundheitseinschränkungen auslösen und die allgemeine körperliche Belastbarkeit stark herabsetzen. In der Folge führen sie für die Betroffenen oftmals zu erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Folgen, wie Verlust des Arbeitsplatzes und Einschränkungen des Soziallebens. Während in anderen Ländern, z.B. den USA, dieses Krankheitsbild mittlerweile bekannt und akzeptiert ist, sowie intensive Grundlagenforschung auf diesem Gebiet betrieben wird, zeigt sich in Deutschland ein komplett gegensätzliches Bild. Betroffene haben oftmals eine Odyssee an Arztbesuchen hinter sich, ohne, dass eine richtungsweisende Diagnose gestellt werden kann, da bei Ärzten zu wenig Kenntnis über das Krankheitsbild vorhanden ist. Um auf dieses wichtige und bislang vernachlässigte Thema aufmerksam zu machen, ist eine intensive Forschung auf diesem Gebiet unerlässlich. Gibt es in Deutschland Studien, Gutachten o.ä., gerne auch über die Ursachen oder von Versicherungsträgern im Zusammenhang mit Verletzungen und Auswirkungen der oberen Halswirbelsäule?'Einhegung des Reichstagsgebäudes' an Deutscher Bundestag2020-09-16T07:01:31.948222+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einhegung-des-reichstagsgebaudes/Erwägungsgründe und Begründung für die Errichtung eines Zaunes um den Deutschen Bundestag auf der westlichen Seite (Grünfläche).'Visa zum Familiennachzug bei syrischen Flüchtlingen' an Auswärtiges Amt2017-12-23T10:50:49.893088+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/visa-zum-familiennachzug-bei-syrischen-fluchtlingen/Antrag nach dem IFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>ich bitte um Zusendung der internen Vorlagen und der Schreiben von Abgeordneten zu dem Fall des Rückzugs der Berufung in dem von Focus raportiertem Fall<br><br>https://www.focus.de/politik/deutschland/richtungsweisendes-urteil-auswaertiges-amt-muss-familie-von-16-jaehrigem-fluechtling-nach-deutschland-holen_id_8073157.html<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Memorandum of Understanding zum LNG-Terminal Brunsbüttel' an Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz2022-03-06T18:26:53.219120+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/memorandum-of-understanding-zum-lng-terminal-brunsbuttel/Den Wortlaut des zwischen RWE und der KfW unterzeichneten Memorandum of Understanding zum Bau des LNG-Terminals Brunsbüttel (hier erwähnt https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220305-kreditanstalt-fuer-wiederaufbau-gasunie-und-rwe-unterzeichnen-mou-zur-errichtung-eines-lng-terminals-in-brunsbuettel.html ).'Gleiswechselanlagen in Friedberg Hessen' an Eisenbahn-Bundesamt2023-11-13T16:19:19.084843+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gleiswechselanlagen-in-friedberg-hessen/Vor wenigen Jahren wurde in der Ausfahrt des Bahnhof Friedberg Hessen, Richtung Frankfurt/a.M. bzw. Hanau neue Gleiswechselanlagen eingebaut (2 oder 3),damit die Züge aus Hanau oder Frankfurt an alle Bahnsteige heran fahren können, quasi als Kreuzungsverkehr. Ich benötige Unterlagen zur Einsicht oder einen Gleisplan. Bitte senden Sie mir diese als PDF an meine Email. Vielen Dank.'Grund für Störungen des GPS-Empfangs vom 27.08.21 bis 07.09.21 im Umkreis von 100 km um den Flughafen Leipzig-Halle' an DFS Deutsche Flugsicherung GmbH2021-09-07T20:25:18.238990+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/grund-fur-storungen-des-gps-empfangs-vom-270821-bis-070921-im-umkreis-von-100-km-um-den-flughafen-leipzig-halle/Unter<br>https://de.wikipedia.org/wiki/NOTAM<br>heißt es:<br>"<br>NOTAM (Notice(s) to Airmen) sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind.<br><br>Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind.<br><br>NOTAM enthalten kurzfristige bzw. dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen, die als ergänzende Information für die Durchführung eines Fluges von (besonderem) Interesse sind und ein Ändern der AIP nicht unbedingt erfordern, zumal Veränderungen der AIP häufig auf postalischem Weg verbreitet werden und somit Zeit beanspruchen. <br>NOTAM werden über das Feste Flugfernmeldenetz (AFTN) verbreitet.<br><br>Anordnungen und Informationen, die in einem NOTAM verbreitet werden, sind Nachrichten über Errichtung, Zustand oder Änderung jeglicher Luftfahrtanlagen, Dienste, Verfahren oder über Gefahren, deren rechtzeitige Kenntnis für das betroffene Luftfahrtpersonal wesentlich ist. <br>[...]<br>In Deutschland ist die Deutsche Flugsicherung (DFS) an die EAD [European AIS Database] angeschlossen und stellt die nationalen Daten der NOTAM für die EAD bereit. <br>[...]<br>"<br><br><br>Nun findet sich aktuell unter<br>https://notaminfo.com/explain?id=1510434/0<br>folgende NOTAM:<br>"<br>B1092/21 Created 13/08/2021 09:48<br>Q) EDXX/QGWAU/IV/NBO/E/000/999/5125N01213E055<br>A) EDWW A) EDMM B) FROM: 21/08/27 00:00 TO: 21/09/07 23:59<br>E) POSS GPS INTERFERENCE SHOULD BE EXP APPROX 55NM AROUND<br>AD LEIPZIG-HALLE PSN 512511N 0121316E DUE TO SECURITY MEASURES.<br>"<br><br>Mittels <br>http://www.drorpilot.com/English/notam.htm<br>kann die NOTAM in Klartext übersetzt werden:<br>"<br>Possible Global positioning system INTERFERENCE SHOULD BE Expect APPROXimately 55NM [100 km] AROUND Aerodrome LEIPZIG-HALLE Position 512511N 0121316E DUE TO SECURITY MEASURES.<br>"<br><br>Es wurde also ab 13.08.21 vor Störungen des GPS-Empfangs im Umkreis von 100 km rund um den Flughafen Leipzig-Halle im Zeitraum 27.08.21 bis 07.09.21 gewarnt.<br><br><br>Meine Fragen: <br><br>1) Was war der Grund für diese im Voraus geplante Störung des GPS-Empfangs im Großraum um den Flughafen ?<br><br>2) Wer war der Versursacher dieser im Voraus geplanten Störung ?<br><br>3) Funktionierender GPS-Empfang ist auch außerhalb der Luftfahrt in sensiblen Bereichen von wichtiger Bedeutung, z.B.:<br> - Referenztakt-Erzeugung der kommerziellen Mobilfunk-Basisstationen<br> - Referenztakt-Erzeugung der Basisstationen des BOS-TETRA-Digitalfunknetzes<br> - Referenztakt-Erzeugung für Hersteller von Kommunikationsgeräten<br> - Fahrzeug-Navigation<br> Inwieweit wurden hier zivile Nutzer über die im Voraus geplante Störung des GPS-Empfangs informiert ?<br><br><br>Vielen Dank.'Apps des Landes' an Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik2015-05-28T15:39:54.588243+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/apps-des-landes/1) Planung von offiziellen Webseiten&Apps in Zukunft<br>2) Begründungen für alle aktuellen Apps und zukünfige. 'Übergriffe in Linksautonomen Gebieten' an Bundesministerium des Innern und für Heimat2016-02-16T18:03:28.503809+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ubergriffe-in-linksautonomen-gebieten/Die Anzahl von gemeldeten gewalttätiger Übergriffen innerhalb linksautonom besetzter Gebiete bzw. Häuser, welche nicht von oder gegen die Polizei waren und die genauen Tatvorwürfe dieser Übergriffe.'Anfragen zum EStA-Register(-auszug).' an Bundesverwaltungsamt2018-01-17T03:50:46.963779+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zum-esta-register-auszug/Informationen in Bezug auf die in dem (deutschen) EStA-Register(-auszug) gespeicherten Daten.<br><br>1) Was ist der Grund für die Errichtung der EStA-Datenbank und welche (deutsche) Stellen haben zu welchem Zweck einen eigenen Zugriff oder werden auf Anfrage vom Bundesverwaltungsamt mit den gespeicherten Daten versorgt?<br><br>1) Wie ist die Legaldefinition des Begriffes "Personalie", aufgeführt im EStA-Register(-auszug).<br><br>2) Wie ist die Legaldefinition des Begriffes "Deutschland", aufgeführt im EStA-Register(-auszug) unter Geburtsstaat, in der Rubrik Personalie.<br><br>3) Ist der unter 2) verwendete Begriff "Geburtsstaat", ein "Staat" im Sinne nach den allgemein anerkannten Regeln des Staats- und Völkerrechts? <br><br>4) Betrifft Rubrik "Sachverhalt", Spalte "Entscheidung": <br>Sind außer den Eintragungen "Feststellung positive Entscheidung" und "Positive Entscheidung der deutschen Staatsangehörigkeit", weitere möglich?<br>a) Wenn ja, welche?<br><br>5) Betrifft Rubrik "Sachverhalt", Spalte "Entscheidung": "Feststellung positive Entscheidung".<br>a) Was wurde, unter Beachtung welches gültigen (staatsangehörigkeits-)rechtlichen Gesetzes und gemäß deutschem Recht, wie festgestellt und positiv entschieden?<br>b) Was bedeutet und/oder verändert diese positive Entscheidung?<br><br>6) Betrifft Rubrik "Sachverhalt", Spalte "Entscheidung": "Positive Entscheidung der deutschen Staatsangehörigkeit".<br>a) Was wurde wie, unter Beachtung welches gültigen (staatsangehörigkeits-)rechtlichen Gesetzes und gemäß deutschem Recht, positiv entschieden? <br>b) Welches genaue Datum, in Verbindung mit welchem gültigem deutschen Gesetz oder Verordnung, gilt als Bezugsquelle für die "deutsche Staatsangehörigkeit"?<br>c) Wie lautet der aktuelle Eintrag für die "deutsche Staatsangehörigkeit" in einem deutschen Reisedokument und Ausweis in der Spalte für "Staatsangehörigkeit".<br>d) Auf welchen deutschen Dokumenten, in welchen Registraturen und Datenbanken wird diese "deutsche Staatsangehörigkeit" für welchen Zweck verwendet und/oder gebraucht? <br>e) Wie ist die Legaldefinition dieser "deutschen Staatsangehörigkeit"? <br>f) Bezieht sich diese "deutsche Staatsangehörigkeit" auf ein Staat als existentes Völkerrechtssubjekt nach den allgemein anerkannten Regeln des Staats- und Völkerrechts in Verbindung mit Jellineks 3-Elemente-Lehre (Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt)?<br>Wenn ja, wie ist der allgemein anerkannte Name dieses Staates?<br>g) Findet diese "deutsche Staatsangehörigkeit" im aktuellen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Verwendung, wenn ja, wo genau?<br> <br>7) Betrifft Rubrik "Sachverhalt", Spalte "Wirksam geworden am":<br>a) Auf was bezieht sich die Wirksamkeit und was genau bewirkt sie mit / ab dem Zeitpunkt der eingetragenen Datumsangabe?<br>c) Ist eine rechtliche Wirksamkeit ohne Datumseintrag überhaupt gegeben?<br><br><br>Alle Antworten werden unter Angabe der dafür zutreffenden verifizierbaren Textstelle innerhalb der gültigen deutschen Gesetzgebung erbeten. <br><br>Vorsorglich wird rechtsrelevant darauf hingewiesen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in seinem Tätigkeitsbericht 2013 bis 2014 (wenngleich freilich zum IFG NRW) ausgeführt hat: „Über die Internetplattform ‚fragdenstaat.de‘ ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Viele öffentliche Stellen lehnen die Bearbeitung solcher Anträge ab, solange keine postalische bzw. zustellungsfähige Adresse mitgeteilt wird. <br><br>Dieses Vorgehen ist unzulässig: Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragsteilung nach dem IFG NRW gestellt. <br>Gesetzlich sind sowohl mündliche als auch elektronische Anträge vorgesehen. <br><br>Der Gesetzgeber hat demnach gezielt und gewollt zwei Antragsarten zugelassen, bei denen eine sichere Identifizierung der oder des Antragstellenden zunächst ausgeschlossen ist. <br><br>Grundsätzlich ist die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Anträge im Übrigen auch deshalb sinnvoll und wichtig, um eventuellen negativen Folgen für die Antragstellenden vorzubeugen. Entscheidend ist jedoch Folgendes: Aus Gründen des Datenschutzes darf die verantwortliche Stelle die Postanschrift der Antragstellerinnen und -steiler nur dann ermitteln, wenn es zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist. <br><br>Dass zum Beispiel die Erteilung eines förmlichen Ablehnungsbescheides die Angabe einer Postanschrift erfordert, stellt kein durchgreifendes Argument dafür dar, bereits die Zulässigkeit eines Antrags von der Angabe einer zustellungsfähigen Adresse abhängig zu machen. <br><br>Ob ein Informationsanspruch ganz oder teilweise abgelehnt werden muss, dürfte regelmäßig bei AntragsteIlung noch nicht feststehen, so dass diese Erwägung kein Grund für eine Identifizierung sein kann. Ist dem Antrag stattzugeben, kann die gewünschte Information in der Regel erteilt werden, ohne dass es hierzu der Angabe einer Postanschrift bedarf. In diesen Fällen ist die Feststellung der Identität der Antragstellenden für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle nicht erforderlich und somit unzulässig. <br><br>Etwas anderes gilt, wenn die Gewährung eines Informationszugangs einen Gebührentatbestand nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW auslöst. <br><br>Ein Gebührenbescheid wird erst wirksam, wenn er der Person, für die er bestimmt ist, bekanntgegeben wird. Damit der Gebührenbescheid im Zweifel auch vollstreckt werden kann muss nachweisbar sein, dass der Bescheid ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde, er folglich seine Adressatin oder seinen Adressaten erreicht hat. <br><br>Auch eine eventuelle Vollstreckung der Gebührenforderung ist nur bei Kenntnis des Namens und der Anschrift der informationssuchenden Person möglich. In diesem Fall ist es für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle daher erforderlich, den Namen und die Adresse der oder des Informationssuchenden zu erfahren. <br><br>Demgegenüber kann die Ablehnung eines Antrags der informationssuchenden Person zunächst per e-Mail mitgeteilt werden. Soweit letztere in diesem Zusammenhang auf Nachfrage die Mitteilung einer postalischen Anschrift zur Erteilung eines förmlichen Ablehnungsbescheids verweigert, kann ihr ein solcher eben nicht zugestellt werden und ihr stehen damit keine weiteren Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung, worauf sie von der verantwortlichen Stelle hingewiesen werden sollte. <br><br>Auf materieller Ebene kann die Identifizierbarkeit des Informationssuchenden in Ausnahmefällen erforderlich sein. Gemäß § 9 Abs. 1 Buchstaben a) und e) IFG NRW können grundsätzlich zu schützende personenbezogene Daten offenbart werden, wenn die betroffene Person entweder in die Offenlegung eingewilligt hat oder die Antragstellerin oder der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der begehrten Information geltend macht und überwiegende schutzwürdige Belange der betroffenen Person der Offenbarung nicht entgegenstehen. <br><br>Eine Einwilligung kann nur dann wirksam erteilt werden, wenn der betroffenen Person alle maßgeblichen Aspekte der Offenlegung bekannt sind; dazu gehört grundsätzlich auch, welche Person die Offenlegung begehrt, es sei denn, die betroffene Person erklärt sich allgemein mit der Offenlegung der sie konkret betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden. <br><br>Im Rahmen des § 9 Abs. 1 Buchstabe e) IFG NRW hat die öffentliche Stelle unter anderem zu prüfen, ob die antragstellende Person ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der begehrten Information geltend machen kann. Auch hier ist die Identität der oder des Informationssuchenden maßgeblich. <br><br>Soweit es hingegen auf die Verweigerungsgründe des § 9 IFG NRW nicht ankommt, kann die fehlende Identifizierbarkeit oder die fehlende Postanschrift nicht zur Ablehnung des Antrags führen.“ (22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen für Jahre 2013 und 2014, dort Seite 100 f.). <br><br>Dies entspricht auch der Rechtsauffassung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013, dort S. 67). Wenngleich die dortigen Ausführungen etwas knapper gehalten sind, kommt sie doch zum gleichen Ergebnis.'Einstweilige Verfügungen gegen Veröffentlichungen auf FragDenStaat.de' an Bundesministerium des Innern und für Heimat2014-05-09T15:19:03.979609+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einstweilige-verfugungen-gegen-veroffentlichungen-auf-fragdenstaatde/Antrag nach dem IFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Dokumente, die zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Veröffentlichungen auf FragDenStaat.de geführt haben und Kopien der Anträge auf Erlass dieser einstweiligen Verfügungen.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).<br><br>Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.<br><br>M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.<br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.<br><br>Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.<br><br>Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<br><br>Meine Postadresse ist:<br>Stefan Wehrmeyer<br>c/o Open Knowledge Foundation<br>Gneisenaustr. 52 10961 Berlin<br><br>Mit freundlichen Grüßen,