Informationsfreiheitsanfragen search for "errichtungsanordnung" für Thüringen auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-10-17T15:15:16.938575+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen search for "errichtungsanordnung" für Thüringen, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Informationen zum Thema Videobeoüberwachung' an Landespolizeiinspektion Jena2022-01-07T07:35:55.691411+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-thema-videobeouberwachung-193/1.) Dokumente, aus denen Standort, erfasster Bereich, Abmessungen und Energieverbrauch von Videokameras hervorgeht, mit denen öffentlicher Raum durch die Polizei oder im Auftrag der Polizei beobachtet wird. Diese Dokumente sollen, falls vorhanden, Karten oder Datenblätter sein.<br><br>2.) Die Dokumentation dazugehöriger Maßnahmen, einschließlich der Errichtungsanordnungen nach § 490 StPO sowie ggf. vorhandene Datenschutz-Folgenabschätzungen bzw. Verfahrensbeschreibungen.<br><br>3.) Dokumente, aus denen hervorgeht, ob die eingesetzten Systeme Gesichtserkennung, Verhaltensanalyse oder sonstige “intelligente” Videoüberwachungsmaßnahmen ermöglichen. Damit meine ich auch Systeme, bei denen solche Funktionalitäten lediglich deaktiviert wurden oder einfach nicht genutzt, aber grundsätzlich bereitgestellt werden.<br><br>4.) Dienst- und Verfahrensanweisungen zum Einsatz von Videokameras.'Zweite Anfrage , Fehlende Schneefangzäune' an Straßenbauamt Ostthüringen2021-01-23T17:53:05.263515+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zweite-anfrage-fehlende-schneefangzaune/TLBV<br>Straßenbauamt Ostthüringen Herrn Steffen Otto<br>per e-Mail<br>Sehr geehrter Herr Otto,<br>vielen Dank für Ihre Antwort bezüglich meiner Ansicht nach fehlender Schneezäune an der Steigungsstrecke der L 2316, zwischen Rodigast und Lucka.<br>Ehrlich gesagt, hatte ich mit einer Antwort eher nicht gerechnet.<br>Meine Anfrage bezog sich explizit auf die fehlenden Schneezäune und nicht zur Ablauforganisation des Winterdienstes. Schon gar nicht war es meine Absicht, eine Belehrung zu erhalten, wie ich mich als Fahrzeugführer bei winterlichen Straßenverhältnissen zu verhalten habe.<br>Gehen Sie bitte davon aus, dass ich meine Fahrweise den Straßenverhältnissen anpasse, was auch winterliche Bedingungen einschließt.<br>Sie beschreiben wortreich was alles und warum nicht realisierbar ist; einen Lösungsansatz lassen Sie aber leider konsequent vermissen.<br>Ihre Antwort interpretiere ich so, dass die Straßenverwaltung keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich des Winterdienstes hat und ich doch froh sein kann, wenn überhaupt Winterdienstfahrzeuge zum Einsatz kommen. Die Leich- tigkeit des Verkehrs und Gefahrenabwehr spielen dabei offenbar überhaupt keine Rolle und schon gar nicht hat die Straßenverwaltung hier eine Verantwortung. Das erscheint mir etwas abenteuerlich.<br>Dem gegenüber stellt sich die Frage, weshalb dann auf dem von Ihnen betreuten Netz auch bei Temperaturen im Plusbereich Salz gestreut wird, wenn Sie doch über das System „SWIFT“ sehr genaue Informationen, selbst im Fahrbahnoberflächenbereich verfügen sollten.<br>Hat das dann etwa doch mit Gefahrenabwehr zu tun?<br>Oder müssen etwa die Salzvorräte aus den vergangenen Jahren aufgebraucht werden?<br>Aber das nur am Rande erwähnt.<br>Mein Problem sind ja die offensichtlich nicht aufgestellten Schneefangzäune. Wenn Erfahrungen der letzten Jahre die Aufstellstrecken beeinflussen, dürfte es in der Tat keine Veranlassung zur Aufstellung geben, da es weder Winterstürme<br>noch nennenswerten Schnee gab. In diesem Winter gibt es eine andere Situation.<br>Wohlwissend, dass gerade die L 2316 im besagten Streckenabschnitt, als auch entlang der L 1075 zwischen Schöngleina und dem Beginn der Walddurchfahrt in Richtung BAB Anschlussstelle Bad Klosterlausnitz permanent verwehungsgefährdet sind, waren dort in den vergangenen Jahren regelmäßig Schneezäune aufgestellt.<br>Meine Frage war, warum das in diesen Winter unterlassen worden ist.<br> <br>Ihre Antwort darauf ist eher unbefriedigend, zumindest aber sehr abstrakt gehalten.<br>Die von Ihrer Behörde im SHK beauftragten Winterdienstunternehmen TSI, Strabag und PoMiKo kennen die sensiblen Streckenabschnitte sehr genau. Deshalb bezweifle ich deren Kompetenz zur Lagebeurteilung keineswegs. Das bezieht sich auch auf die Anbringung der Schneefangzäune, bezogen auf die Hauptwindrichtung.<br>Und das muss nicht immer der ostseitige Bereich entlang der Fahrbahn sein. Beispielsweise sind derzeit, wie in jedem Jahr, Schneezäune auf der L 1076 zwischen Mörsdorf (Windmühle) und Beginn der Walddurchfahrt in Richtung BAB A9 rechts der Fahrbahn aufgestellt. Himmelsrichtungsmäßig ist das Süden!<br>Auf dem Streckenabschnitt der BAB A9 sind in Fahrtrichtung Süden, zwischen der Tautendorfer Brücke und der Betriebswendestelle Schwarzbach, regelmäßig Schneefangzäune rechts der Fahrbahn aufgestellt. Das ist bekanntlich die westliche Himmelsrichtung.<br>Die Aufgabe Ihrer Behörde sollte in Vorbereitung der Winterperiode eine Überprüfung und Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Winterdienstes sein. Inwieweit hier noch „Luft nach oben“ ist, möchte ich nicht beurteilen. Nachregulierungen sind aber keinesfalls ehrenrührig. Auch sich dazu zu bekennen ist kein Makel!<br>Ansonsten könnte hier leicht ein altes Sprichtwort herangezogen werden: „Auf dem hohen Ross sitzen meist Leute, die nicht reiten können.“<br>Und an dieses Sprichwort habe ich, ehrlich gesagt, im ersten Moment gedacht, als ich Ihre e-Mail las...<br>Mit freundlichen Grüßen Christian Oertel'Umsetzung der Masern-Impfpflicht' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2019-11-26T04:48:00.885603+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-der-masern-impfpflicht-12/Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.<br><br>Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,<br>dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),<br>sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle<br>zu erbringen ist.<br><br>Wie wird das in Thüringen geregelt?<br>Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? <br>Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?<br><br>Vielen Dank und herzliche Grüße<br>Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung'Widmung der Stadtrodaer Straße' an Stadt Jena2022-04-05T17:14:23.026908+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/widmung-der-stadtrodaer-strae/- Widmungsbeschluss der "Stadtrodaer Straße" für den Abschnitt zwischen der Einmündung "Friedrich-Engels-Straße" und der Einmündung "Wöllnitzer Straße"<br><br>- Unterlagen zur Anordnung von Z.254 an der Einmündung "Friedrich-Engels-Straße" in Richtung Süden'PVA auf Ackerböden' an Stadt Altenburg2023-10-17T15:15:16.938575+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/pva-auf-ackerboeden/Informationen zum Bearbeitungsstand per Oktober 2023 bei den geplanten Photovoltaikanlagen<br>A) Altenburg - Kürbitz (58ha)<br>B) Altenburg - Stünzhain (45 ha)<br>C) Altenburg - Modelwitz (17 ha)<br>auf Ackerböden in und um Altenburg.<br><br>Gibt es weitere Anfragen zur PVA-Errichtung auf Ackerböden in Altenburg?<br><br>Gibt es eine Abstimmung zwischen der Stadt Altenburg und dem Landkreis Altenburger Land wo und wieviel Ackerflächen der erneuerbaren Energie geopfert werden sollen.'Impfpflicht' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2022-02-10T17:55:50.249176+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-12/Gemäß Fachinformation von BioNtech Stand 24.01.2022<br>"Die Dauer der Schutzwirkung des Impfstoffes ist nicht bekannt, da sie noch in laufenden klinischen Studien ermittelt wird."<br>Hier meine Fragen:<br>Auf welche Studien beziehen Sie sich, um eine Impfpflicht zu begründen.<br>(Dauer der Schutzwirkung, Schutzwirkung bei Mutationen)<br>Bitte nennen Sie mir konkrete Namen sowie die dazugehörige fachliche <br>Qualifikation der beratenden Experten für das Thüringer Ministerium.'Strassensperrung B88 von Ohrdruf nach Gräfenhain' an Gemeinde Herrenhof2020-05-28T13:17:27.227277+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/strassensperrung-b88-von-ohrdruf-nach-grafenhain/Wenn diese Strasse ab Dienstag gesperrt ist, gibt es dann ein Durchfahrtverbot für LKWs in Herrenhof (Hauptstraße Richtung Gewerbegebiet?<br>Sollte dies nicht der Fall sein, kann dann die Kreuzung in Herrenhof ganz abgeschrieben werden. (Auch, da diese eh schon stark beschädigt ist!) Dann gibt es kaum ein Durchkommen und auch an der Engstelle im Oberdorf wird es zu mehr als einem Unfall kommen.'Widmung Stadtrodaer Straße' an Stadt Jena2023-02-13T20:48:40.923762+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/widmung-stadtrodaer-strasse/- Widmungsbeschluss der Stadtrodaer Straße für den Abschnitt zwischen der Einmündung Wöllnitzer Straße und Kreuzung Stadtrodaer Straße / Brüsseler Straße / Anschluss BAB 4<br><br>- Widmungsbeschluss der Ausfahrt von der Stadtrodaer Straße Fahrtrichtung Nord auf Lobedaer Straße in Richtung Burgaupark, hier bis Einmündung Jenaische Straße sofern nicht in Antwort auf ersten Teil der Anfrage enthalten<br><br>- Unterlagen zur Anordnung von Z.254 an der Stadtrodaer Straße in Höhe Bäckergasse'TETRA-Funkgeräte Thüringer Landespolizei' an Thüringer Polizei2018-05-11T17:09:59.748040+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/tetra-funkgerate-thuringer-landespolizei/Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG)<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1. Hersteller und Modell der TETRA-Digitalfunkgeräte der Thüringer Landespolizei<br>a) in den Einsatzfahrzeugen sowie<br>b) der Handfunkgeräte sowie<br><br>2. Anweisungen und Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb der TETRA-Digitalfunk-Infrastruktur der Thüringer Landespolizei und zur Netzstruktur.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an.<br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.<br><br>Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<br><br><br>Mit freundlichen Grüßen,'Kontrollbericht zu Brauhaus Restaurant, Arnstadt' an Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt2019-07-10T20:59:47.851290+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-brauhaus-restaurant-arnstadt/1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:<br>Brauhaus Restaurant<br>Brauhausstraße 1<br>99310 Arnstadt<br><br>2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.'Vereinbarungen zum Konfuzius-Klassenzimmer' an Salzmannschule Schnepfenthal2019-06-07T14:58:44.628066+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-zum-konfuzius-klassenzimmer-2/- Vereinbarungen zur Errichtung und Finanzierung des Konfuzius-Klassenzimmers an Ihrer Schule<br><br>Personenbezogene Daten können, wenn erforderlich, geschwärzt werden.'Informationen zum Softwareentwicklungsprojekt "MeinJena-App"' an Stadtwerke Jena GmbH2019-04-18T18:43:58.451323+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-softwareentwicklungsprojekt-meinjena-app/Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG/IWG/ThürTG in spe:<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>seit längerer Zeit entwickelt und vertreiben die Stadtwerke Jena die App "MeinJena" um u.a. Informationen über den Nahverkehr, Tickets für den Nahverkehr und viele andere Informationen über Jena anzubieten. Neuerdings gibt es auch Funktionen exklusiv für Stadtwerke-Jena-Kunden. Unsere Fragen lauten deshalb wie folgt:<br><br>1) Welche Zielstellung verfolgen die Stadtwerke Jena mit dieser App? Welche Roadmap hat das Gesamtprojekt? Bitte senden sie uns Ihre Planungsunterlagen inkl. Budgetplanungen zu.<br><br>2) Wie viele MitarbeiterInnen mit welchen Funktionen und Qualifikationen sind mit diesem (Dauer-)Projekt betraut?<br><br>3) Neuerdings gibt es auch Funktionen exklusiv für Stadtwerke-Jena-(Strom/Gas)-Kunden oder Galaxy-Besucher. Da aber nicht jede(r) BürgerIn z.B. Strom/Gas-Kunde bei ihnen ist und sie diese App folglich für Cross-Selling-Aktivitäten der Stadtwerkegruppe nutzen: Wie können andere Strom- und Gasanbieter, Sauna- und Schwimmbadbetreiber oder Nachrichten ebenfalls ihre Angebot in der App präsentieren? Wie sehen Wettbewerbshüter diese Cross-Selling-Angebote?<br><br>4) Die Stadtwerke Jena Gruppe als Tochter der Stadt Jena verweigert sich schon längere Zeit der IT-Strategie des Stadt Jena. So werden von ihnen kaum öffentliche Daten (Open Data) angeboten. Den Stadtwerken einer selbst ernannten Smart City würde es natürlich auch gut zu Gesicht stehen, wenn mehr Daten via offener APIs oder die MeinJena-App als Open Source zur Verfügung stehen würde. Welche Pläne gibt es in diese Richtung? Senden Sie uns im Zweifelsfall einfach einen Link zu dem entsprechenden Source Code Repository.<br><br>5) Ein kurzes Review der MeinJena-App (Closed Source existiert ohnehin nicht... nur schlecht verständlicher Code) zeigt, dass sich die Stadtwerke Jena Gruppe scheinbar wenig für eine ernstzunehmende Sicherheit interessiert und die MeinJena-App sehr umfangreich ihre Nutzer trackt. Da dieses Tracking nach der Installation der App scheinbar automatisch aktiviert ist, man die Datenschutzerklärung der App nur in der App lesen kann und diese außerdem für Laien kaum verständlich geschrieben ist, würde es uns interessieren wie der Thüringer Landesbeauftrage für den Datenschutz die DSGVO-Konformität dieser App einschätzt. Wie schätzt der Aufsichtsrat der Stadtwerke Jena dieses Tracking ein?<br><br>6) Wie kann ein(e) BürgerIn Jenas die MeinJena-App nutzen ohne von Ihnen umfangreich überwacht zu werden?<br><br>7) Wie kann ein(e) BürgerIn Jenas das WLAN über die MeinJena-App nutzen ohne von Ihnen umfangreich überwacht zu werden? Wie kann ein(e) BürgerIn Jenas via Notebook etc.pp das WLAN nutzen?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Planung eines Akkumulatorenwerks' an Thüringer Landesverwaltungsamt2019-09-30T18:56:36.605758+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/planung-eines-akkumulatorenwerks/Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Zur Errichtung eines Batteriewerks mit einer jährlichen Kapazität von 24GWh mittels Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan-Technologie am Erfurter Kreuz wird die 1. Teilgenehmigung beantragt. Hierbei handelt es sich aufgrund der Technologie und der Größe des Werks um eine Pilotanlage für Deutschland.<br>Zur Herstellung der Batterien werden u.a. ca. 390t/Jahr des Lösungsmittel NMP und 42.000t/Jahr Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan (LNCM) Pulver benötigt. Für LNCM gibt es kein EU-gültiges Sicherheitsdatenblatt. NMP wird nach EU-REACH-Verordnung als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft. <br>Aufgrund der gelagerten Stoffe und Mengen ist die Batteriefertigung als Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung 12. BImSchV einzustufen. Im 1. Teilgenehmigungsantrag wird die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des gesamten Vorhabens beantragt. Weitere Ausbaustufen sind innerhalb der nächsten 5 Jahre vorgesehen.<br><br>Bitte erteilen Sie mir Auskunft, wo und welche fachliche und unabhängige Expertise sich das Landesverwaltungsamt Thüringen als Genehmigungsbehörde einholt, um<br>a) den Sicherheitsbericht zu beurteilen.<br>b) speziell das Risiko für einen internen Kurzschluss in einer Batterie zu beurteilen, der ein thermisches Durchgehen ("thermal runaway") zur Folge haben könnte und möglicherweise Auslöser einer Kettenreakion wird.<br>c) die Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere durch NMP und LNCM einzuschätzen, die vom regulären Betrieb des Werkes ausgehen und um die entsprechende Sicherheit gewährleisten zu können. <br>d) die Risiken für Mensch und Umwelt für den Fall eines Störfalls einzuschätzen und um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.<br>e) die Wirksamkeit des Abluftreinigungskonzepts zu beurteilen und sicherzustellen.<br>f) die Wirksamkeit des Abwasserbehandlungskonzepts zu beurteilen und sicherzustellen. <br>g) die Risiken einer möglichen Fehlfunktion oder eines Ausfalls bei der Abwasserbehandlung zu beurteilen.<br>h) die Beeinträchtigung von ökologisch wertvollen Gebieten zu beurteilen und die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung festzustellen.<br>i) das Abfall-Entsorgungskonzept zu beurteilen und zu prüfen.<br>j) die Risiken für Mensch und Umwelt speziell durch das Batterie-Recycling zu beurteilen.<br>k) die Risiken für Mensch und Umwelt beim Transport der Chemikalien und Abfälle auf dem Weg zum und vom Werk zu beurteilen und um diese zu minimieren.<br>l) die Notwendigkeit einer speziell für einen Störfall ausgebildeten Werksfeuerwehr zu beurteilen.<br>m) zu beurteilen, ob für die auf den umliegenden Äckern produzierten Nahrungsmittel gesundheitliche Bedenken zu erwarten sind.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zuzusenden.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Besuch im Seniorenheim Vamed 99885 Ohrdruf, Bahnhofstraße' an Thüringer Landesverwaltungsamt – Heimaufsicht2020-04-28T13:46:29.151603+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/besuch-im-seniorenheim-vamed-99885-ohrdruf-bahnhofstrae/Meine Mutter ist 93 Jahre alt, in einem schlechten Gesundheitszustand, es sind keine selbständigen Handlungen mehr möglich, sie wird gebettet, gefüttert, gepflegt, kein Telefonat mehr möglich, kein Radio, kein selbständiges Fernsehen, keine Nagel oder Haarpflege (die hatte ich immer vorgenommen).<br>Durch bestätigten, sehr schlechten Zustand hatte ich über die Heimleitung und das Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung zum Besuch meiner Mutter, habe Schutzmaske und Handschuhe getragen und so auch durch Corona das völlig überlastete Personal unterstützt.<br>Meine Mutter ist noch relativ klar im Kopf, ist ansprechbar, man kann sich gut mit ihr unterhalten, sie verstand die Situation Corona, ist sehr traurig, weint viel und möchte in dieser Zeit sterben!<br>Bis Montag, den 20.04.2020 durfte ich sie für ca.1,5h besuchen, jetzt nicht mehr!<br><br>Ich kann ihnen meine seelische Situation nicht beschreiben! Ich habe Zeit und Möglichkeit bei meiner Mutter zu sein und darf nicht, ich wohne im Ort, keine 5min entfernt und darf nicht zu meiner Mutter!<br><br> Ich darf und kann sie auch nicht im Rollstuhl fahren, sie kann nicht mehr sitzen und darf nicht geholt werden, stehen am Fenster und winken oder rufen ist auch nicht möglich.<br>Keine Freude für meine Mutter, ich kann es nicht verstehen!<br>Meine Überlegung, meine Mutter wieder zurück in häusliche Pflege zu nehmen hatte ich bereits mit der AOK besprochen, die Mitarbeiterinnen sind sehr hilfsbereit und würden auch helfen, da ich aber selbst 50%Behinderung habe und ev. krankheitsbedingt, selbst mit Häuslichem Pflegedienst nicht mehr pflegen kann bin ich von dem Vorhaben wieder abgekommenvon ärztlicher Seite ist mir von ein Wechsel meiner Mutter sehr abgeraten worden, der Zustand ist zu kritisch, auch wenn er etwas gebessert ist.<br>Ich bitte um eine Ausnahmegenehmigung, die mir leider von der Heimleitung, Grau Schröter, mit Hinweis auf die Gesetzlich Lage nicht noch einmalgegeben werden kann, meine Mutter ist nicht am sterben!<br>Ich selbst bin mit Schutzmitteln, wie Masken und Handschuhen ausgerüstet, war weder im Ausland, habe keine weiteren Kontakte nach außen.<br>Ich bin sofort bereit mich auf Corona testen zu lassen.<br>Frau Schröter gab mir den Tip mich mit meinem Anliegen direkt an Sie zu wenden was ich hiermit tue.<br>Ich bitte herzlichst um Hilfe bei der so schwierigen Lage in der ich mich mit meiner zu pflegenden Mutter befinde!<br>Dankbar wäre ich über eine positive Ausnahmeregelung durch Sie in Absprache mit dem Seniorenheim, Frau Schröter,'Baustelle in Klettbach ab 7.6.2021 - Schutz des Radweges Klettbach -Kranichfeld' an Verwaltungsgemeinschaft Kranichfeld2021-06-07T05:39:38.543896+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/baustelle-in-klettbach-ab-762021-schutz-des-radweges-klettbach-kranichfeld/Bitte um den Schutz des Radweges, damit er nicht als Umleitung für die gesperrte Straße genutzt wird. Danke!'Technische. Absicherung des Altstadtfrühling 2023' an Stadt Erfurt2023-04-22T13:10:25.555653+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/technische-absicherung-des-altstadtfruehling-2023/der Altstadtfrühling auf dem Erfurter Domplatz begann am 31.03.23 und endete am 16.04.23. Dazu folgende Fragen:<br><br>1. Bitte senden Sie mir das Sicherheitskonzept zu.<br><br>Neben der Aufstellung von OktaBlöcken wurden anscheinend auch an den Haupteingängen technische Komponenten installiert.<br><br>2. Um was für Systeme und von welcher Firma / Hersteller sind die Systeme?<br>3. Welche Daten wurden erfasst?<br>4. Werden diese länger gespeichert und ausgewertet?<br><br>5. Ist davon auszugehen, dass bei weiter folgenden Feierlichkeiten/Veranstaltungen auf dem Domplatz solche Systeme installiert werden?<br><br>Sollte Ihre Behörde für die Anfrage nicht zuständig sein, benennen Sie mir diese oder leiten die Anfrage direkt weiter. Vielen Dank!'Planung eines Akkumulatorenwerks am Erfurter Kreuz' an Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz2019-11-06T06:33:26.974170+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/planung-eines-akkumulatorenwerks-am-erfurter-kreuz/Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Zur Errichtung eines Batteriewerks mit einer jährlichen Kapazität von 24GWh mittels Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan-Technologie am Erfurter Kreuz wird die 1. Teilgenehmigung beantragt. Hierbei handelt es sich aufgrund der eingesetzten Technologie und der Größe des Werks um eine Pilotanlage für Deutschland.<br>Zur Herstellung der Batterien werden u.a. ca. 390t/Jahr des Lösungsmittel NMP und 42.000t/Jahr Lithium-Nickel-Cobalt-Mangan (LNCM) Pulver benötigt. Für LNCM gibt es kein EU-gültiges Sicherheitsdatenblatt. NMP wird nach EU-REACH-Verordnung als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft. <br>Aufgrund der gelagerten Stoffe und Mengen ist die Batteriefertigung als Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung 12. BImSchV einzustufen. Im 1. Teilgenehmigungsantrag wird die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des gesamten Vorhabens beantragt. Weitere Ausbaustufen mit einem Investitionsvolumen von 1,8Mrd. € sind innerhalb der nächsten 5 Jahre vorgesehen.<br><br>Bitte erteilen Sie mir Auskunft, wo und welche fachliche und unabhängige Expertise sich das Landesverwaltungsamt Thüringen als Genehmigungsbehörde einholt, um<br>a) den Sicherheitsbericht zu beurteilen.<br>b) speziell das Risiko für einen internen Kurzschluss in einer Batterie zu beurteilen, der ein thermisches Durchgehen ("thermal runaway") zur Folge haben könnte und möglicherweise Auslöser einer Kettenreakion wird.<br>c) die Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere durch NMP und LNCM, aber auch durch den Elektrolyten einzuschätzen, die vom regulären Betrieb des Werkes ausgehen und um die entsprechende Sicherheit gewährleisten zu können. <br>d) die Risiken für Mensch und Umwelt im Fall eines Störfalls einzuschätzen und um größtmögliche Sicherheit davor zu gewährleisten.<br>e) die Wirksamkeit des Abluftreinigungskonzepts zu beurteilen und sicherzustellen.<br>f) die Wirksamkeit des Abwasserbehandlungskonzepts zu beurteilen und sicherzustellen. <br>g) die Risiken einer möglichen Fehlfunktion oder eines Ausfalls bei der Abwasserbehandlung zu beurteilen.<br>h) die Beeinträchtigung von ökologisch wertvollen Gebieten zu beurteilen und die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung festzustellen.<br>i) das Abfall-Entsorgungskonzept zu beurteilen und zu prüfen.<br>j) die Risiken für Mensch und Umwelt insbesondere auch durch das Batterie-Recycling zu beurteilen.<br>k) die Risiken für Mensch und Umwelt beim Transport der Chemikalien und Abfälle auf dem Weg zum und vom Werk zu beurteilen und um diese zu minimieren.<br>l) die Notwendigkeit einer speziell für einen Störfall ausgebildeten Werksfeuerwehr zu beurteilen.<br>m) zu beurteilen, ob für die auf den umliegenden Äckern produzierten Nahrungsmittel gesundheitliche Bedenken zu erwarten sind.<br><br>Bitte teilen Sie mir mit, ob eine Genehmigung aufgrund des im Antrag nur rudimentär vorliegenden, bzw. fehlenden Abfallentsorgungskonzepts rechtlich zulässig ist.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zuzusenden.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Regelhafte illegale Arbeitszeitmodelle in der außerklinischen Intensivpflege' an Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz2019-08-16T14:21:59.931096+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/regelhafte-illegale-arbeitszeitmodelle-in-der-auerklinischen-intensivpflege-6/Die häusliche, außerklinische Intensivpflege - auch bekannt als „1 zu 1“-Pflege – wird von den dienstleistenden Unternehmen (i.W. „AIPD“) seit spätestens 2011 bundesweit und annähernd standardisiert in der Art organisiert, dass die beschäftigten Pflegekräfte hierzu jeweils 12-Stunden-Schichten abzuleisten haben um somit (je Kalendertag) eine Patientenversorgung mit lediglich 2 Pflegekräften abdecken zu können. Bei über 95% der AIPDs ist festzustellen, dass diese 12-Stunden-Schichten ohne jedwede rechtliche Grundlage, Genehmigung oder Überprüfung betrieben werden. Wieder andere verweisen hierzu auf vorliegende Genehmigungen zur "Einrichtung einer dauerhaften Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit auf bis zu 12-Stunden" seitens der für den Arbeitsschutz zuständigen örtlichen Behörde. <br><br>Es ist festzuhalten, dass keine der in der außerklinischen Intensivpflege patientenseitig beschäftigten Pflegepersonen eine Pause abhalten kann, wie der Gesetzgeber sie nach 6 Stunden Arbeitszeit verpflichtend vorgeschrieben hat.<br><br>Hieraus ergeben sich nachfolgende Fragestellungen, zu denen ich nunmehr um eine Stellungnahme ihrer Behörde bitten. <br><br>1. Die außerklinische Intensivpflege wird durch die in dieser Branche tätigen Unternehmen regelhaft in 12-Stunden-Schichten organisiert. Zur regelhaften Versorgung der so betreuten Patienten gehört jedoch unabdingbar auch eine Übergabe von der aktuellen zur nachfolgend übernehmenden Pflegeperson, die im Mittel mindestens 15 Minuten beansprucht. Hieraus ergibt sich bereits eine tägliche Überschreitung der (unter Anwendung aller gesetzlichen Ausnahme- und Sonderregelungen) möglichen Höchstarbeitsgrenze von bis zu 12 Stunden (§7 ArbZG). Für die Sparte der außerklinischen Intensivpflege besteht kein Tarifvertrag. Ebenfalls besteht nach derzeitigem Kenntnisstand in keinem AIPD eine wirksame und entsprechende Betriebsvereinbarung, noch sind in den jeweiligen täglichen Dienstzeiten regelmäßige und überwiegende Zeiten von Arbeitsbereitschaft enthalten, die eine Einrichtung von dauerhaften 12-Stunden-Schichten rechtskonform ermöglichen und auch erst dann genehmigungsfähig machen würden. <br><br>1.1 Auf welcher Grundlage wird dieses seit Jahren bekannte und betriebene Arbeitszeitmodell in der außerklinischen Intensivpflege durch Ihre Behörde geduldet?<br>1.2 Welche Maßnahmen hat Ihre Behörde bislang ergriffen, um den so gefährdeten gesetzlich verankerten Arbeitnehmerschutz zu garantieren und – wenn überhaupt - wie wurde bzw. wird gegen die entsprechenden Unternehmen vorgegangen? <br>1.3 Wie kann es - vor dem Hintergrund der täglich mehrfachen Überschreitung der maximal zulässigen Höchstarbeitszeitgrenze - zur Erteilung von Ausnahmegenehmigung zur Errichtung von dauerhaften 12-Stunden-Diensten gegenüber AIPDs kommen und welche vor Ort stattfindenden Überprüfungen werden hierzu seitens Ihrer Behörde im Vorfeld durchgeführt?<br>1.4 Werden so erteilte Ausnahmegenehmigungen in den AIPDs im Nachgang auf Einhaltung überprüft? Wenn ja, in welchem Turnus?<br><br>2. Der Gesetzgeber hat in § 4 ArbZG (bestätigt durch BAG 28. September 1972 - 5 AZR 198/72 - AP AZO § 12 Nr. 9 = EzA AZO § 12 Nr. 1) bestimmt, dass ein Arbeitnehmer nach 6 Stunden geleisteter Arbeit grundsätzlich eine Ruhepause einzuhalten hat. Da der Arbeitnehmer jedoch branchenüblich ausschließlich alleine beim Patienten anwesend ist, dort grundsätzlich keine Pausenauslösung geleistet wird, der Patient selbst - allein bereits dem Wesen der intensivpflegerischen Versorgung und Überwachung nach - in der außerklinischen Intensivpflege eine ununterbrochene Überwachung benötigt, kann der Arbeitnehmer weder nach 6 Stunden, noch innerhalb 12 Stunden-Schichten eine Pause durchführen, die den gesetzlichen Anforderungen an eine Ruhepause genügt. Allein dieser Umstand führt hierbei bereits zu einem illegalen Arbeitszeitmodell, das sich gleichsam als Schwarzarbeit qualifiziert.<br><br>2.1 Auf welcher Grundlage wird dieses seit Jahren bekannte und betriebene Arbeitszeitmodell in der außerklinischen Intensivpflege durch Ihre Behörde geduldet?<br>2.2 Welche Maßnahmen hat Ihre Behörde bislang ergriffen, um den so gefährdeten gesetzlich verankerten Arbeitnehmerschutz zu garantieren und – wenn überhaupt - wie wurde bzw. wird gegen die entsprechenden Unternehmen vorgegangen? <br><br>3. Durch die zu jedem Schichtwechsel stattfindenden Übergaben mit einem Mittel von 15 Minuten, fällt Arbeitszeit an, die seitens der AIPDs weder dokumentiert wird, noch den Arbeitnehmern gutgeschrieben oder ausgezahlt wird, noch werden auf die aus diesen Arbeitszeiten anfallenden Lohnbestandteile Steuern oder Abgaben abgeführt. Mit diesem vorsätzlichen Vorgehen sind die Straftatbestände Betrug in besonders schwerem Fall (gewerbsmäßig), Vorenthaltung von Arbeitsentgelt, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung erfüllt.<br><br>3.1 Weshalb wurden diese Tatsachen von Ihrem Amt bislang nicht im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes verfolgt und/oder den entsprechenden Strafverfolgungsbehörden angezeigt?<br><br>4. Das Arbeitszeitgesetz schreibt verpflichtend vor, dass ein Arbeitnehmer nach 6 Stunden eine Ruhepause einzuhalten hat. Im Bereich der o.g. häuslichen 1:1 Intensivpflege, können Arbeitnehmer jedoch keine qualifizierten Ruhepausen einhalten. Da die Arbeitnehmer somit jedoch auch selbst ihrer Durchführungsverantwortung nicht nachkommen, gilt gleichsam der Rechtsgrundsatz, dass einem schuldhaft Handelnden aus unerlaubter Handlung kein Rechtsanspruch erwachsen kann. Hieraus ergibt sich, dass ein Arbeitnehmer der nach spätestens 6 Arbeitsstunden seine Ruhepausen nicht einhält, ab diesem Zeitpunkt keinerlei Versicherungsschutz mehr genießt. Dies umfasst u.a. die Bereiche Haftpflicht, berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung und Wegeunfälle. <br><br>4.1 Auf welcher Grundlage wird dieser Umstand durch Ihre Behörde geduldet?<br>4.2 Welche Maßnahmen hat Ihre Behörde bislang ergriffen, um den so gefährdeten gesetzlich verankerten Arbeitnehmerschutz zu garantieren und – wenn überhaupt - wie wurde bzw. wird gegen die entsprechenden Unternehmen vorgegangen?'Digitalisierung der Verwaltung - Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und Transparenz in Thüringen' an Thüringer Finanzministerium2018-06-15T19:25:08.345936+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/digitalisierung-der-verwaltung-auswirkungen-auf-die-informationsfreiheit-und-transparenz-in-thuringen/Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Thüringen ist mit dem Landesprogramm "Offene Geodaten" und den Offenen Umweltdaten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie ja schon einen beachtlichen Schritt Richtung digitaler Zukunft gegangen. Dies begrüsse ich ausdrücklich. Dennoch bleiben an anderen Stellen noch viele Fragen offen.<br><br>In einer einfachen IFG-Umfrage auf FragDenStaat haben wir viele Thüringer Städte und Ministerien dazu befragt wie und in welchem Umfang IFG-Anfragen in den letzten 5 Jahren gestellt wurden und zu welchem Themenkreis die Anfragen zuzuordnen wären. Leider war meist zu lesen, dass keinerlei Daten hierzu vorliegen würden. Dieser Umstand ist natürlich weder im Sinne der Informationsfreiheit, noch im Sinne eines effizienten Umgangs mit Steuermitteln weiter hinnehmbar.<br><br>Senden Sie mir deshalb bitte Folgendes zu:<br><br>1. Gibt es von Seiten der Landesregierung oder dem Finanzministerium eine Handlungsempfehlung an Ministerien und Kommunen zum Umgang mit IFG-Anfragen? Insbesondere um doppelte Anfragen zu erkennen und effizient zu beantworten?<br><br>2. Wie werden in Ihrem Ministerium die Mitarbeiter im Umgang mit IFG-Anfragen und dem zukünftigen Transparenzgesetz geschult?<br><br>3. Welche strategischen Ansätze, Vorhaben und Projekte zur Verbesserung der Informationsfreiheit und der staatlichen Transparenz fördert das Finanzministerium im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung und des E-Governments bereits? Welches Budget ist hierfür vorgesehen? Welche Ausgleichzahlungen gibt es für Kommunen, die hier bereits aus eigenem Antrieb vorangehen?<br><br>4. Welche ressortübergreifende Projekte zur Digitalisierung der Verwaltung, der Informationsfreiheit und der Transparenz gibt es zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft? Welche zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft? Welche zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz?<br><br>5. Welche Angebote (Beratung, Software, Schnittstellen, ...) des Thüringer Landesrechenzentrums gibt es, welche die tägliche Arbeit der Kommunen mit IFG-Anfragen und der allgemeinen staatlichen Transparenz erleichtern?<br><br>6. Plant die Landesregierung oder das Finanzministerium im Zuge der Verabschiedung des Thüringer Transparenzgesetzes ein "Landesprogramm Informationsfreiheit und Transparenz" um Landesbehörden und Kommunen hierbei zu unterstützen?<br><br>7. Gibt es Förderprogramme für folgende bürgerschaftliche Anliegen:<br><br>7.1. Vorhaben zum effizienten Umgang mit IFG-Anfragen, d.h. internes Archivieren und öffentliches Publizieren von (anonymisierten) IFG-Anfragen (so wie es FragDenStaat vorlebt?)<br><br>7.2. Zusätzliche (OpenData-)Schnittstellen für Ratsinformationssysteme, Dokumentenmanagementsysteme, ERP-Systeme, e-Akten-Systeme, Thüringer <br>Kabinettinformationssystem (ThürKIS) oder andere IT-Neuanschaffungen bzw. Erweiterungen?<br><br>7.3. Kommunale Projekte um Verwaltungsdaten in Sinne der BürgerInnen besser verständlicher zu präsentieren (z.B. Offene Haushalte).<br><br>7.4. Unterstützung um kommunale Daten im Rahmen des angesprochenen Landesprogrammes "Offene Geodaten" oder über die TLUG zu publizieren.<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Denkmalschutz und Photovoltaik in Thüringen' an Ilm-Kreis2023-03-09T15:55:03.906170+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/denkmalschutz-und-photovoltaik-in-thueringen/1. die Anzahl von Anträgen an Ihre Behörde zur Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf und an denkmalgeschützten Gebäuden in den Jahren 2020 bis 2022<br>2. die Anzahl der Ablehnungen in den Jahren 2020 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Anzahl und Grund der Ablehnung<br><br>Für diese Informationen interessiere ich mich, weil Denkmalschutz häufig als Bremser der Energiewende bezeichnet wird und ich erfahren möchte, inwiefern dieses Klischee zutrifft.'Haushaltsplan 2022' an Gemeinde Schmeheim2022-02-24T03:07:16.067967+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/haushaltsplan-2022/Wie setzt sich der Ansatz im Haushaltsplan 2022 zusammen<br>Ausgabe für den Kindergarten 98.100,00 €'Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit' an Stadt Jena2022-07-04T08:17:32.818198+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zukunftszentrum-fuer-europaeische-transformation-und-deutsche-einheit/1. Wie sieht das Konzept aus, mit welchem sich die Stadt Jena für das Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit bewirbt?<br>2. Wie schätzt die Stadt Jena selbst die Erfolgschancen für die Ansiedelung von diesem Zentrum für sich selbst ein?<br>3. Wo soll dieses Zentrum theoretisch erbaut werden innerhalb Jenas?<br>4. Was erhofft sich die Stadt Jena von einem solchen Zentrum für die Zukunft?<br>5. Mit welchen verkehrstechnischen Einschränkungen innerstädtisch wäre theoretisch zu rechnen, wenn Jena als Standort für das ZET ausgewählt wird?<br>6. Wie würde man verkehrstechnisch den Zufluss von potenziell 1 Millionen Besuchern regeln?'Aufzeichnung und Übertragung von Stadtratssitzungen (als Open Data)' an Stadt Jena2018-03-20T03:48:37.112354+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aufzeichnung-und-ubertragung-von-stadtratssitzungen-als-open-data/Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>offensichtlich bekommt ein paar Leuten der Oberbürgermeister-Wahlkampf nicht: http://www.jezt.de/2018/03/16/die-katze-laesst-das-mausen-nicht-uebernahme-von-radio-jena-aufnahmen-durch-ob-kandidat-arne-petrich-war-ungesetzlich/<br><br>Aber ich möchte dies mal zum Anlass nehmen nachzufragen wie Aufzeichnungen und Übertragungen von Stadtratssitzungen mit Dritten, u.a. mit Radio Jena, JenaTV, etc.pp geregelt sind. Laut der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena unter https://www.jena.de/fm/694/a04.pdf scheint es hierfür kaum Einschränkungen zu geben. Allerdings stößt dies ja an praktische Grenzen, denn bei 50-100 Mikrofonen in Saal wäre eine gewisse Störung der Stadtratssitzung ja unvermeidlich.<br><br>Bitte senden Sie mir deshalb Folgendes zu:<br><br>1.) Welche Vereinbarungen mit Dritten zur Aufzeichnung und Übertragung der Stadtratssitzung <br>gibt es?<br><br>2.) Sofern schriftliche Vereinbarungen existieren, so senden Sie mir bitte digitale Versionen hiervon zu.<br><br>3.) Auf welche (städtische) Technik vor Ort können diese zurückgreifen (Saalton, Beamerbild, ...)?<br><br>4.) Gibt es Vorgaben bzw. Einschränkungen seitens der Stadt über die kommerzielle Verwendung der Aufzeichnungen bzw. Übertragungen bzw. über die spätere Bereitstellung dieser Aufzeichnungen (im Internet)?<br><br>5.) Wäre es für die Stadt denkbar die Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, so dass eine Aufzeichnung nur noch dann erlaubt ist, wenn das Material als Offene Daten (OpenData) unter einer freien Creative Commons Lizenz (CC-BY) allen BürgerInnen Jenas zur freien Nachnutzung zur Verfügung steht? Hierdurch würde die Stadt unter anderem auch eine sinnvolle Analyse dieser Daten z.B. unter den Gesichtspunkten: "Wer, wann, wie viel, mit welcher Tonalität im Stadtrat spricht" und "Was sind die häufigsten bzw. wichtigsten Worte einer Sitzung" erlauben, was für eine Digitale Stadt sicherlich nicht nur wünschenswert wäre, sondern auch Vorbildcharakter für andere Städte hätte. Beispiele hierfür finden sich z.B. unter https://www.videoindexer.ai/media/a81a68dec8/<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen,