Informationsfreiheitsanfragen search for "impfpflicht" für Bayern auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2022-12-14T16:31:02.116327+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen search for "impfpflicht" für Bayern, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Einrichtungsbezogene Impfpflicht' an Landratsamt Oberallgäu2022-12-14T16:31:02.116327+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einrichtungsbezogene-impfpflicht-3/1. Wie viele Bußgeldbescheide wegen fehlendem Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 wurden gegen Beschäftigte in der Pflege, bzw. in den Betrieben, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen waren/sind, im Oberallgäu verhängt und zugestellt? Wie hoch war das jeweilige Bußgeld?<br>2. Wie viele dieser Beschäftigten haben das Bußgeld bezahlt? Wofür wurden die Gelder verwendet?<br>3. Wie viele Betretungsverbote sind im Oberallgäu aufgrund der Nichteinhaltung der Impfpflicht ausgesprochen worden? <br>4. Wie viele der betroffenen Beschäftigten haben im Oberallgäu deswegen ihre Stelle gekündigt und haben eine andere Arbeit aufgenommen oder sind arbeitslos geworden?<br>5. Wie viele derer im Oberallgäu, gegen die ein Bußgeldbescheid verhängt wurde, haben sich impfen lassen, um die Zahlung abzuwenden?<br>6. Wie viele Betriebe konnten für ihr ungeimpftes Personal eine Duldung durch das Landratsamt erwirken, und wie viele Beschäftigte kamen in den Genuss einer Duldung?'Impfpflicht FOS' an Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus2020-06-05T09:43:53.949357+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-fos/Ein minderjähriger Schüler / minderjährige Schülerin möchte nach dem Erwerb der mittleren Reife an der Realschule die FOS besuchen. Die Aufnahme wird ihm wegen dem nicht erbrachten Nachweis laut Masernschutzgesetz verwehrt. Als Begründung wird die nicht mehr in die Schulpflicht fallende FOS genannt. <br>Ist diese Aussage so korrekt?<br>Welche weiterführenden Schulen nach der mittleren Reife fallen in die Schulpflicht und stehen Kindern, die den Nachweis laut MSG nicht erbringen, offen?'Umsetzung der Masern-Impfpflicht' an Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege2019-11-24T19:33:04.970308+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-der-masern-impfpflicht-1/Wie Sie wissen, hat der Bundestag die Impf-Pflicht für Masern beschlossen.<br><br>Laut diesem Masernschutzgesetz §20 Absatz 9 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen,<br>dass die Nachweispflicht nicht gegenüber der Einrichtungsleitung (z.B. Schulleitung, Kindergartenleitung, etc.),<br>sondern gegenüber dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle<br>zu erbringen ist.<br><br>Wie wird das in Bayern geregelt?<br>Welches Ressort/staatliche Stelle ist für die Umsetzung bzw. für die Überprüfung/Überwachung der Nachweise federführend verantwortlich? <br>Gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne?<br><br>Vielen Dank und herzliche Grüße<br>Vorstand von Initiative freie Impfentscheidung'Kontrollersuchen: Umgang mit Untersuchungsheften und Impfpässen im Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt' an Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht2020-02-20T05:43:13.139063+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollersuchen-umgang-mit-untersuchungsheften-und-impfpassen-im-katholischen-kindergarten-st-pius-in-ingolstadt/Im Donaukurier ist am 19.02.2020 der Artikel "Zur Vernunft gezwungen" erschienen, in dem es um die Umsetzung der am 01.03.2020 in Kraft tretenden Masern-Impfpflicht geht. [1]<br><br>In dem Artikel werden u.a. folgende Aussagen, betreffend den Katholischen Kindergarten St. Pius in Ingolstadt, getroffen:<br><br>1. Elternbeiratsmitglied Anna Kirch lässt verlauten, dass "schon lange" vor Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes Untersuchungshefte und Impfpässe vorgelegt werden mussten.<br>Nach alter Gesetzeslage (§ 34 Abs. 10a IfSG) war nur ein Nachweis über eine stattgefundene ärztliche Impfberatung verpflichtend. Offenbar wurden hier aber mehr besondere personenbezogene Daten (Gesundheitsdaten) nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO weitergegeben und ggf. gespeichert. Ich möchte Sie bitten, zu kontrollieren, ob ggf. sogar Untersuchungshefte und Impfpässe kopiert wurden.<br><br>2. Elternbeiratsmitglied Anna Kirch bekommt auf die Frage an die Kindergartenleiterin, wie viele Kinder nicht geimpft wären, offen und prompt die Antwort: "Zwei Kinder sind aktuell nicht geimpft."<br>Dies zeigt, dass offensichtlich gespeichert wurde, welche Kinder welche Impfungen erhalten bzw. nicht erhalten haben. Ist dies aus datenschutzrechtlicher Perspektive in Ordnung?<br><br>3. Weiter heißt es, dass Anmeldungen "seit letztem Jahr online erfolgen" und die Informationen daher "digital zur Verfügung" stünden.<br>Dies zeigt, dass die gesundheitlichen Daten offenbar sogar elektronisch übermittelt wurden. Die Frage ist, ob diese Kommunikation ausreichend abgesichert ist und welche Daten genau erhoben werden.<br><br>Ich möchte Sie mit diesem Kontrollersuchen bitten, den Fall v.a. im Hinblick auf Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu untersuchen.<br><br>[1] https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Zur-Vernunft-gezwungen;art599,4497168'Masernelimination und Surveillance' an Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege2019-10-07T19:35:35.382730+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/masernelimination-und-surveillance-1/Um den Status der Masernelimination zu erreichen, sieht das Regelwerk der Euro-WHO etliche Einzelziele vor, die im Verifizierungsprozess zwischen NAVKO/RKI und RVC/WHO eine Rolle spielen. Die Erreichung adäquater Impfquoten bei MCV1 und MCV2 stellt hierbei nur eines von vielen Zielen dar, welches durch Deutschland bereits erfüllt ist. Andere EU-Länder, die bereits den Eliminationsstatus erreicht haben, können nur niedrigere Impfquoten vorweisen. Die WHO rügt in ihren Berichten jedoch regelmäßig die mangelhafte Surveillance, u.a. die Rückverfolgung der Transmissionsketten bis zu den Indexfällen sowie Genotypsierung der Masernviren in Ausbrüchen.<br><br>Es stellt sich mir die Frage, wie die Rückverfolgung und Meldung von Masernfällen von Landesbehörden an die zuständige Bundesbehörde (RKI) theoretisch und in der Praxis zu erfolgen hat?<br><br>Ich konnte diesbezüglich nur wenige Ansatzpunkte recherchieren:<br>- Das Bund-Länder-Informationsverfahren ist in §5 IfSG geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html).<br>- Darin wird auf eine allgemeine Verwaltungsvorschrift verwiesen. Diese IfSGKoordinierungs-VwV ist hier zu finden: <br>http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12122013_31945300302.htm.<br>- Ein Leitfaden NaLI (Nationale Lenkungsgruppe Impfen) beschreibt auf Seite 13ff wie Ermittlungen der Gesundheitsämter aussehen sollten - gefunden beim LGL (Bayerischen Landesamt für Gesundheit und<br>Lebensmittelsicherheit): <br>https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/doc/2019_02_05_management_mr_leitfaden_finale_fassung.pdf.<br><br>Meldeformulare für meldepflichtige Krankheiten für Ärzte habe ich vereinzelt auf den Websites der Gesundheitsämter gefunden. Die Angaben zu Telefonnummer und Impfstatus sind dort aber freiwillig, so dass ich mich frage, wie Gesundheitsämter dann erforderliche epidemiologische Daten erheben wollen. Oder werden dann womöglich nur die - wahrscheinlich oft spärlich ausfallenden - epidemiologischen Angaben des Arztes im Meldeformular berücksichtigt?<br><br>Ich möchte Sie höflichst bitten, mir detaillierte Informationen zukommen zu lassen, die nachvollziehbar machen, wie das Zusammenspiel von Landes- und Bundesbehörden bei der Meldung und Rückverfolgung funktioniert, ob es hierfür verbindliche Qualitätsstandards gibt und wenn ja, wo diese definiert sind und für jedermann nachgelesen werden können. Wer kontrolliert, ob Gesundheitsämter Qualitätsstandards bei der Rückverfolgung und lückenlosen Dokumentation von Transmissionsketten beherzigen? Wie oft wird in Bayern der kostenlose Service des RKI zur Genotypsierung von Masernviren seitens Landesbehörden wahrgenommen?<br><br>In meinen Augen wären die Masern in Deutschland laut WHO-Kriterien längst eliminiert, wenn die Surveillance ernsthaft betrieben würde. Dann müssten wir jetzt nämlich nicht über ein unverhältnismäßiges, verfassungsrechtlich bedenkliches Masernschutzgesetz (Impfpflicht) diskutieren.<br><br>Ich danke Ihnen vielmals für die Beantwortung der Fragen und Zusendung entsprechender Dokumente.'Verteilung geimpfter und ungeimpfter COVID-19-Patienten' an Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R.2021-11-15T08:31:12.443020+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verteilung-geimpfter-und-ungeimpfter-covid-19-patienten/Laut Website des UK Augsburg [1] waren am 12.11.2021 insgesamt 85 COVID-19-Patienten in Ihrem Haus, davon 67 auf Normalstation und 18 auf Intensivstation.<br><br>Um der Frage nach der medial und politisch geprägten "Pandemie der Ungeimpften" auf den Grund zu gehen, hätte ich gern Auskunft über folgende Fragen:<br><br>1. Wie gestaltete sich am o.g. Stichtag die Verteilung geimpfter und ungeimpfter COVID-19-Patienten auf a) Normalstation und b) Intensivstation?<br><br>2. Nach welchen Definitionen für "geimpft" bzw. "ungeimpft" werden diese Zahlen ausgewiesen?<br>a) Gilt ein unvollständig Geimpfter als "geimpft" oder "ungeimpft", d.h. bei nur einer statt zwei Dosen?<br>b) Gelten Patienten, die einen schlechter wirksamen Impfstoff (J&J?) erhalten haben als "geimpft" oder "ungeimpft"?<br>c) Gelten Patienten, die vor längerer Zeit geimpft wurden, wegen der nachlassenden Schutzwirkung als "geimpft" oder "ungeimpft"?<br>d) Gelten Patienten, die noch nicht lange genug (zwei Wochen?) über ihre (zweite) Impfung verfügen, als "geimpft" oder "ungeimpft"?<br><br>3. Was lässt sich über die Altersstrukturen der COVID-19-Patienten sowohl auf Normal- als auch auf Intensivstation, sowohl geimpft als auch ungeimpft, sagen?<br><br>4. Ist in jedem Fall der Impfstatus bekannt? Wie wird ein COVID-19-Patient mit unbekanntem Impfstatus eingeordnet? (Es gibt offizielle Quellen des RKI, die davon sprechen, dass in einem von fünf Fällen der Impfstatus unbekannt wäre.)<br><br>5. Bei wie vielen der geimpften/ungeimpften Patienten war COVID-19 ursächlich, bei wie vielen ein Nebenbefund aufgrund eines positiven (obligatorischen) Testergebnisses?<br><br>6. Hat sich die Anzahl der Betten auf Normalstation bzw. Intensivstation seit Beginn der Corona-Pandemie verändert? Wenn ja, bitte quantifizieren Sie diese Änderung. Über wie viele Betten auf Normalstation bzw. Intensivstation verfügt das UK Augsburg aktuell?<br><br>7. Unterscheidet sich die Vergütung eines COVID-19-Patienten auf Normalstation/Intensivstation von der Vergütung für einen Patienten mit anderen respiratorischen Erkrankungen oder Komorbiditäten? Welche Unterschiede gibt es bspw. in der Vergütung eines Patienten nach Myokardinfarkt oder Apoplex zu seinesgleichen mit positivem SARS-CoV-2-Test?<br><br>8. Wie ist die Bettenbelegung im Vergleich zu einer schweren Influenza-Saison?<br><br>9. Wie viele Patienten befinden sich auf Normalstation/Intensivstation mit Impfschadensverdacht?<br><br>10. Aus welchen in- und ausländischen Regionen werden ins UK Augsburg als Klinikum der Maximalversorgung COVID-19-Patienten verlegt? Wie viele COVID-19-Patienten sind aus der Region Augsburg?<br><br>11. Wurden seit Beginn der Pandemie am UK Augsburg Studien zum Themenkomplex Corona durchgeführt? Wenn ja, welche?<br><br>Vielen Dank für Ihre Auskünfte.<br><br>[1] https://www.uk-augsburg.de/gesundheit-und-medizin/coronavirus/fallzahlen.html'Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum Bad Neustadt' an Landkreis Rhön-Grabfeld - 3.4 Gesundheitswesen2021-02-19T12:13:36.960873+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/priorisierung-von-impfkandidaten-im-rhon-klinikum-bad-neustadt/Bitte teilen Sie mir mit, nach welchen Kriterien die Priorisierung von Impfkandidaten im Rhön-Klinikum seit Beginn der Impfkampagne (vermutlich 02.01.2021, evtl. früher) gegen SARS-Covid-19 erfolgt ist, welche Impfstoffe (nach Hersteller und Monat geordnet bis einschließlich Ende 02/2021) an welche Bevölkerungsgruppe verimpft wurden und was mit den angeblichen Restmengen (d.h. "übriggebliebenem" Impfstoff, wenn z.B. aus einer Flasche Impfstoff eine Impfung mehr "herauszuholen" war) geschah.<br>Bitte listen Sie auf, ob Mitarbeiter aus patientenkontaktfernen Berufsgruppen (Verwaltung, Geschäftsführung, Konzernleitung) inzwischen geimpft wurden, insbesondere ob die Mitglieder des Vorstands der Rhön-Klinikum AG (CEO, CMO, CFO, COO) und der kaufmännischen Geschäftsführung (zwei Personen) geimpft wurden (und mit welchen Impfstoffen) und damit eine Priorisierung gegenüber jenen Mitarbeiter/inne/n erfolgt ist, die sich für die Impfung angemeldet haben, direkt am bzw. an der Patienten/-in arbeiten und dennoch leer ausgingen. In welchen klinischen Abteilungen (Innere, Chirurgie, Herz-Thorax-Chirurgie, Psychosomatik etc.) wurden wie viele Mitarbeiter/innen in leitender Position (CA, OA, keine Hochrisikogruppe, Alter < 65 Jahre) noch vor ärztlichem und Pflegepersonal in nicht-leitender Funktion, aber mit unmittelbarem Patientenkontakt geimpft?<br>Dass solche Vorgänge (Priorisierung) am Rhön-Klinikum stattgefunden haben, ist bekannt. Das Ausmaß und die Empfänger der Impfdosen nur zum Teil.<br>Bitte teilen Sie mir ebenfalls mit, aus welchem Grund Mitarbeiter/inn/en der Rhön-Klinikum AG nun nur noch ausschließlich der nebenwirkungsbehaftete und nachweislich weniger effiziente Impfstoff von Astra-Zeneca zur Verfügung gestellt wird, während der wirksamere Impfstoff von z.B. Biontech ausschließlich für nicht berufstätige alte Menschen, die keinen Patientenkontakt haben, verwendet wird. Dass Politiker entschieden haben, 95-jährige seien schützenswerter als das Personal, das sie pflegt, ist bekannt, aber warum wurde nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass entsprechende Mengen an Impfstoff bestellt wurden?<br>Ist die Rhön-Klinikum AG dem Gesundheitsamt zur Mitteilung der Verwendung der Impfdosen verpflichtet und wenn ja, auf welcher Basis? Wenn nein, warum nicht (Aufsichtspflicht des Gesundheitsamts?)?<br>Werden die Zahlen der Rhön-Klinikum AG (Behandlungsfälle, Fälle in präventiver Isolation, Sterbefälle, Anzahl Mitarbeiter in Quarantäne) regelmäßig der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, und wenn ja, wo kann diese ein/e künftige/r Patient/in nachlesen?<br><br>Bitte um Klärung bis Ende Februar (28.02.2021). Vielen Dank.'Wann und wo in Bayern impften mobile Impfteams gegen Covid19?' an Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege2021-04-15T13:39:33.231820+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wann-und-wo-in-bayern-impften-mobile-impfteams-gegen-covid19/Ich bitte um verfügbare Daten zu dem Weg der mobilen Covid19 Impfteams entlang von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Reha-Kliniken etc jeglicher Art und anderen Adressen, die von mobilen Impfteams bedient wurden, soweit einer Öffentlichmachung datenschutzrechtliche Gründe nicht im Wege stehen.<br><br><br> Die wichtigsten Daten sind Ort mit kalendarischem Datum, Name der Einsatzadresse (idR. des Heimes, der Klinik, der Unterkunft);<br> <br> Angabe der Anzahl Impflinge , Heimbewohner unterschieden von Heim/Klinik-Personal.<br><br>Es werden gerne auch beliebige Teilinformationen (gegebenfalls vorab) entgegengenommen , falls dies erleichternd hin zu einer schnelleren Antwort führen kann.<br><br><br>Mein Interesse ist in mehrfacher Hinsicht begründet.<br>Durch medizinisch-epidemiologische Forschung und politisches Engagement, bürgerliche Mitverantwortungspflicht, Fragen zur eigenen bevorstehende Covid19-Impfung als auch Impfung von Familienangehörigen und Verwandten.<br><br>zur weiteren Info:<br>Das Landesamt für Gesundheit und Ernährung, Erlangen, hat mich an Ihre Adresse verwiesen betreff Auskunft zu genau diesen Fragen.'Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht und FFP2-Maskenpflicht' an Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege2021-01-24T19:12:42.249328+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/prufung-der-verhaltnismaigkeit-der-maskenpflicht-und-ffp2-maskenpflicht/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>in der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 737) die zuletzt durch Verordnung vom 20. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 54) geändert worden ist, ist in § 8 Satz 1 und 2 Folgendes geregelt:<br><br>"Im öffentlichen Personenfernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen besteht für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt, Maskenpflicht. Satz 1 gilt entsprechend für den öffentlichen Personennahverkehr und die hierzu gehörenden Einrichtungen sowie für die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr mit der Maßgabe, dass für die jeweiligen Fahrgäste FFP2-Maskenpflicht gilt."<br><br>§ 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung definiert als Maskenpflicht die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, § 1 Abs. 2 Satz 2 definiert als FFP2-Maskenpflicht die Verpflichtung, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zu tragen.<br><br>Die "Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen<br>Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 20. Januar 2021" (BayMBl. 2021 Nr. 55) nennt als Zweck "[d]as Ziel der 11. BayIfSMV, eine Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 50 (Schwellenwert) zu erzielen, bei welchem erfahrungsgemäß eine Kontaktpersonennachverfolgung durch die Gesundheitsämter noch gewährleistet<br>werden kann".<br><br>Auf meine folgenden Fragen liefert die Begründung keine Antwort. Daher bitte ich um Übermittlung der Tatsachengrundlagen für die Verhältnismäßigkeit und insbesondere Wirksamkeit der Maskenpflicht und FFP2-Maskenpflicht. Im Einzelnen:<br><br>1. Woraus schließen Sie, dass die Maskenpflicht ein geeignetes und notwendiges Mittel ist, um das genannte Ziel zu erreichen?<br><br>2. Woraus schließen Sie, dass die FFP2-Maskenpflicht beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr ein geeignetes und notwendiges Mittel zur Erreichung des genannten Ziels ist?<br><br>3. Welche Unterschiede in Ihren Gefahreneinschätzungen führen zu den verschiedenen Arten der Maskenpflicht, insbesondere dazu, dass im Personenfernverkehr beliebige Mund-Nasen-Bedeckungen ausreichen, während es im -nahverkehr FFP2-Masken sein müssen?<br><br>4. Welche Erwägungen haben Sie angestellt, um die Folgerichtigkeit der unterschiedlichen Arten der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr sicherzustellen? Denn Gefahreinschätzungen sind nicht schlüssig, wenn identischen Gefährdungen in demselben Gesetz unterschiedliches Gewicht beigemessen wird (BVerfGE 107, 186 <197> und BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 – 1 BvR 3262/07 –, Rn. 135, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/07/rs20080730_1bvr326207.html)<br><br>5. Welche Erwägungen haben Sie zur Angemessenheit einer Maskenpflicht und FFP2-Maskenpflicht im verfassungsrechtlichen Sinne angestellt? Insbesondere: Mit welchen Gesundheitsgefahren für die Träger von Mund-Nasen-Bedeckungen und FFP2-Masken haben Sie sich auseinandergesetzt, vor allem vor dem Hintergrund, dass z. B. Fahrgäste, die mehrere Stunden Regionalbahn fahren, durchgehend FFP2-Masken tragen müssen, wohingegen im Arbeitsschutz einer solchen Maßnahme eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voranzugehen hätte und Tragepausen eingelegt werden müssten (vgl. DGUV Regel 112-190, Benutzung von Atemschutzgeräten, Tabelle 32, Ziffer 5.1.3, Seite 148, https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011)? Wie wurde die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch das Tragen von Masken verursacht werden, eingeschätzt? Welche Gefahren wurden dabei konkret geprüft?<br><br>Meine eigene Betroffenheit zu diesen Fragen ergibt sich daraus, dass ich mehrmals pro Monat Fahrgast des öffentlichen Personenverkehrs (nah und fern) in Bayern bin. Durch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen über einen Zeitraum von mehr als wenigen Minuten verspüre ich Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsschwierigkeiten und manchmal weitergehende Symptome. Ich bin daher hinsichtlich meiner Gesundheit besorgt, wenn ich der Maskenpflicht nachkomme. HNO-ärztlich wurde mir von der Bedeckung von Mund und Nase abgeraten. Während ich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske trug, kam es bereits zu versuchten Beförderungsverweigerungen durch Busfahrer in Regensburg und zu Polizeieinsätzen gegen mich bis hin zur Einleitung mehrerer Ordnungswidrigkeitenverfahren (wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht) und eines Strafverfahrens (wegen Hausfriedensbruchs im Regionalzug) gegen mich. Daher besteht ein rechtliches Interesse an der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Verordnung und somit an den hierfür benötigten Auskünften durch Ihre Behörde.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich bitte um eine Antwort per E-Mail. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Verwendung der Impfdosen gegen COVID-19' an Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt2021-03-03T14:26:13.883248+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verwendung-der-impfdosen-gegen-covid-19/Ich bitte um eine Aufstellung, wie viele Impfdosen gegen COVID-19 dem Landkreis Erding bis zum 28.02.2021 zur Verfügung gestellt wurden, wie viele Impfdosen verimpft wurden und wie viele Impfdosen verworfen werden mussten. Dabei soll nach einzelnen Herstellern unterschieden werden.'Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anlässlich der Verlängerung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)' an Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege2020-09-03T11:53:50.218040+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verfassungsrechtliche-verhaltnismaigkeitsprufung-anlasslich-der-verlangerung-der-pflicht-zum-tragen-einer-mund-nasen-bedeckung-maskenpflicht-nach-der-sechsten-bayerischen-infektionsschutzmanahmenverordnung-6-bayifsmv/Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Protokolle, Aktenvermerke, Begründungen und sonstige Informationen aus Dateien und Akten öffentlicher Stellen in Bezug auf die Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 1. September 2020, aus denen hervorgeht,<br><br>1. wie Sie als Verordnungsgeber zu der Schlussfolgerung gelangt sind, dass die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Satz 1 Nr. 3, § 8 Satz 1, § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 13 Abs. 4 Satz 2, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 14a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, § 16 Abs. 2 Satz 1, § 18 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 der Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung<br>(6. BayIfSMV) GEEIGNET ist, Infektionen mit SARS-CoV-2 zu verhindern;<br><br>fügen Sie bitte insbesondere Informationen zu der Frage bei, wie Sie zu dem Schluss gelangt sind, dass die Eignung nicht eine Mund-Nasen-Bedeckung von einer gewissen Mindestgüte erfordert, sondern dass beliebige Bedeckungen von Mund und Nase ausreichen,<br><br>2. welche milderen Mittel im Vergleich zu einer Maskenpflicht Sie geprüft und aus welchem Grund Sie diese Mittel verworfen haben und eine Maskenpflicht im verordneten Umfang für NOTWENDIG erachten;<br><br>fügen Sie bitte insbesondere Informationen zu der Frage bei, warum eine Maskenpflicht während des Sprechens zur Vermeidung des Auswurfs von Tröpfchen nicht für ausreichend erachtet wird;<br><br>erteilen Sie bitte weiterhin Informationen zu der Untersuchung des Aspekts, warum es nicht ausreichend erscheint, wenn gefährdeten Personen (sog. Risikopatienten) das Tragen eines Atemschutzes zum Eigenschutz empfohlen wird,<br><br>3. welche Abwägungen zur Frage der ANGEMESSENHEIT einer Maskenpflicht Sie angestellt haben und welche Erwägungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Virologie, der Mikrobiologie, der Psychologie und Psychiatrie, der Arbeitsmedizin, sonstigen Bereichen der Medizin, der Verhaltensforschung, der Volkswirtschaftslehre und anderen einschlägigen Wissenschaftsgebieten in Ihre Überlegungen eingeflossen sind;<br><br>fügen Sie bitte insbesondere sämtliche Informationen bei, aus denen hervorgeht, inwieweit Sie sich mit folgenden Aspekten einer Maskenpflicht befasst haben:<br>a) gesundheitliche Gefahren durch Vermehrung von Krankheitserregern in Mund-Nasen-Bedeckungen, insbesondere bei zu erwartender oder regelmäßig beobachtbarer falscher Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen,<br>b) gesundheitliche – auch psychische – Gefahren durch häufige und länger andauernde (zum Beispiel bei stundenlangen Zugfahrten) Einschränkung der Atmungstätigkeit,<br>c) zu erwartende Auswirkungen des Tragens und des Anblicks von Masken auf die Persönlichkeitsentwicklung bei Menschen, vor allem bei Kindern und Menschen mit psychischen Behinderung wie Autismus,<br>d) wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelhandel durch Wegbleiben von Kunden, die die Maskenpflicht nicht erfüllen möchten,<br>e) Auswirkungen der Veränderung der Mobilität aufgrund von Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel wegen der Maskenpflicht meiden und individuelle Verkehrsmittel wie Pkws nutzen, insbesondere Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen (z. B. Staus und Parkplatznot an wichtigen Zielorten) und auf das Klima.<br><br>BITTE BEACHTEN SIE UNBEDINGT:<br>Maßgeblich für diese Anfrage ist der Stand vom 1. September 2020, dem Zeitpunkt der erneuten Verlängerung der Maskenpflicht bzw. der Ausweitung auf Schulen. Soweit Sie sich auf Quellen und Erkenntnisse aus früherer Zeit berufen, die zum damaligen Zeitpunkt die Verhältnismäßigkeit einer Maskenpflicht begründet haben, sind die Informationen beizufügen, aus denen sich ergibt, inwieweit und warum diese Quellen und Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung des Erkenntnisstandes vom 1. September 2020 noch der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Maskenpflicht dienen können.<br><br>II.<br><br>Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bereitet mir Atembeschwerden und führt zu Stressreaktionen meines Körpers. Detaillierte Ausführungen hierzu bleiben vorbehalten.<br><br>Mein berechtigtes Interesse an der Auskunft ergibt sich vor allem daraus, dass ich mich faktisch nicht erfolgreich auf die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 2 6. BayIfSMV berufen kann. Mehrmals haben Zugbegleiter des öffentlichen Personenverkehrs mich auf bayerischem Gebiet von der Beförderung ausgeschlossen. Gestern kam es in Bayern sogar zu einem Polizeieinsatz, bei dem ein Bußgeldverfahren gegen mich eingeleitet wurde, weil ich keine Maske im Zug und auf dem Bahnhof trug. Das Glaubhaftmachen von gesundheitlichen Gründen hat weder den Zugbegleitern, noch der Polizei vor Ort gereicht. Die Ausnahmevorschriften laufen also ins Leere. Es bedarf einer verfassungsrechtlichen Überprüfung der Maskenpflicht als solcher, wofür die hier beantragte Auskunft erforderlich ist.<br><br>MfG'Corona (4) - Impfung' an Landratsamt Ebersberg2021-02-08T12:49:30.768707+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-4-impfung/auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:<br><br>1. Wieviele Personen nach <br>a) § 2 Nr. 1<br>b) § 2 Nr. 2<br>c) § 2 Nr. 3<br>d) § 2 Nr. 4<br>e) § 2 Nr. 5<br>CoronaImpfV wurden bisher aa) 1x und bb) 2x geimpft?<br><br>2. Wieviele Personen, die nicht unter diese Priorisierungskategorien fallen, wurden bisher geimpft?<br><br>3. Wieviele kommunale Mandatsträger und Mitarbeiter des LRA wurden bisher geimpft?<br><br>4. Wie erfolgt(e) die Priorisierung der telefonisch angenommenen Impfbewerber? Erfolgt(e) überhaupt eine Priorisierung?<br><br>5. Wie erfolgt(e) die Auswahl/Priorisierung zwischen den online angemeldeten Impfbewerbern und den telefonisch registrierten? <br><br>6. Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass es keine "übrig gebliebenen Impfdosen" gibt, für die sich jemand "opfern" muss?<br>6a. Wann gab es solche "übrig gebliebenen Impfdosen" und welche Personen/Gruppen wurden damit geimpft?<br><br>7. Ab wann wird der Ebersberger "Impfzentralismus" und "Impftourismus" beendet und Impfungen in den einzelnen Gemeinden angeboten?'Schreiben des LGL an das Gesundheitsministerium von Klaus Holetschek / Inzidenz Geimpfter und Ungeimpfter' an Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit2021-12-22T14:51:54.946943+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schreiben-des-lgl-an-das-gesundheitsministerium-von-klaus-holetschek-inzidenz-geimpfter-und-ungeimpfter/Alle Schreiben aus 2021 zwischen dem Bayerischen LGL und dem bayerischen Gesundheitsministerium in dem es um die Daten zur Inzidenz-Ermittlung der Geimpften und Ungeimpften geht.<br><br>Bitte senden sie mir alle damit zusammenhängenden Schreiben und Daten die ihnen vorliegen (falls möglich gruppiert nach "geimpft", "ungeimpft" und "Status unbekannt"), inklusive jeglichem diesbezüglich relevantem Schriftverkehr mit dem bayerischen Ministerpräsidenten und der bayerischen Staatskanzlei.<br><br>ich bitte sie ausdrücklich, Daten, Berechnungen und Schriftverkehr vor UND nach dem 05.12.2021 zu senden.'Versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren' an Zentrum Bayern Familie und Soziales2020-01-02T16:13:57.883043+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/versorgte-impfschaden-in-den-letzten-drei-jahren-1/Ich möchte Informationen über versorgte Impfschäden in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) erhalten. Der 12. Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] verweist auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), für dessen Umsetzung Sie zuständig sind. <br><br>1. Anzahl bestehender und neu hinzugekommener Impfschäden, die nach §61 IfSG anerkannt wurden, gruppiert nach Ursache, Impfstoff, Grad der Schwerbehinderung und Versorgungsaufwand<br><br>2. Anzahl nicht anerkannter und somit nicht versorgter Impfschäden, gruppiert nach Ursache und Impfstoff<br><br>3. Anzahl der Fälle, bei denen "über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht" (§61 Satz 2 IfSG) und deshalb die oberste zuständige Landesbehörde angerufen wurde mit Anzahl der Zustimmungen und Ablehnungen<br><br>Leider konnte ich hierzu nirgends öffentliche Statistiken finden. Ich bin lediglich auf eine Statistik der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE Bund, getragen von RKI und DESTATIS) gestoßen. Diese gibt für das Jahr 2017 (aktuellstes vorliegendes Jahr) 6.855.042 Schwerbehinderungen aufgrund "Allgemeiner Krankheit" - welche explizit Impfschäden inkludiert - an. [2] Offensichtlich verfügen die herausgebenden Behörden aber selbst über keine nähere Differenzierung von Impfschäden und anderen allgemeinen Krankheiten wie IFG-Anfragen eines Mitbürgers gezeigt haben. [3][4]<br><br>Sollten Teile der Informationen nicht vorliegen, bitte ich Sie, die verbliebenen Teile trotzdem fristgerecht zu beantworten. <br><br>Vielen Dank und alles Gute im neuen Jahr!<br><br>[1] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html#BJNR104510000BJNG001200310<br>[2] http://www.gbe-bund.de/gbe10/i?i=216:125D<br>[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-2/<br>[4] https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-der-behinderungen-durch-impfschaden-in-deutschland-1/'Corona (5) - Unregelmäßigkeiten bei der tel. Vergabe der Impftermine' an Landratsamt Ebersberg2021-02-09T11:20:06.039915+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-5-unregelmaigkeiten-bei-der-tel-vergabe-der-impftermine/Vorbemerkung: <br>Wie Beteiligte berichten, erhielten diese einen Impftermin, nachdem sie bereits um 6 Uhr morgens, d.h. weit vor Öffnung des LRA EBE, bei der Hotline des LRA angerufen hatten. Wer nur wenig später anrief, d.h. innerhalb der regulären Öffnungszeiten des LRA , siehe https://www.lra-ebe.de/ , bei dem waren bereits alle Dosen vergeben und der erhielt keinen Termin mehr. <br> <br>Da die Quellen vertrauenswürdig sind, wird, diese Informationen bis zum Beweis des Gegenteils als wahr unterstellend, auf der Rechtsgrundlage des BayDSG, der IFS des Landkreises und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:<br><br>1. Weshalb werden/wurden Anrufe für die Vergabe von Impftermine vor/außerhalb der regulären Öffnungszeiten des LRA angenommen?<br><br>2. Wer im LRA EBE hat dies veranlasst? <br>2a. Ist/war diese Praxis der Impfterminvergabe mit dem Landrat und der stv. Landrätin im Amt abgestimmt?<br><br>3. Welche Personen/kreise wurden wann von wem darüber informiert, dass eine erfolgreiche Impfterminvergabe nur bei einem Anruf zeitlich vor Beginn der regulären Öffnungszeiten des LRA erfolgreich möglich ist? Insbesondere<br>3a. welche Mitarbeiter des LRA sind über diese besondere Vergabepraxis informiert?<br>3b. welche Mandatsträger im KT und in den Gemeinden waren/sind über diese besondere Vergabepraxis informiert?<br>3b. welche Angehörigen von 3a. und 3b. haben auf diese Weise bereits einen Impftermin bekommen bzw. wurden bereits geimpft?<br>3c. wieviele Personen insgesamt erhielten durch diese besondere Vergabepraxis einen Impftermin und wieviele wurden bereits aa) 1x und bb) 2x geimpft?<br><br>4. Weshalb wird die Öffentlichkeit über diese besondere Terminvergabepraxis in Unkenntnis gelassen und vielmehr zu sinnlosen Anrufen während des ganzen Tages aufgefordert ?<br><br>5. Wird das LRA diese Vergabe von Terminen außerhalb der regulären Amtszeiten unverzüglich abstellen bzw. seit wann ist dies abgestellt? <br><br>6. Wie wird/will das LRA künftig die Chancengleichheit bei telefonischer Impfterminvergabe gewährleisten?<br><br>7. Sind nach Auffassung des LRA durch diese besondere Art der Terminvergabe und der selektiven Information nur bestimmter Personen über die Art der Terminvergabe strafrechtliche, disziplinarrechtliche oder sonstige ahndbaren Tatbestände erfüllt?<br>7a. Falls nein, weshalb nicht?<br>7b. Falls ja, was hat der Landrat unternommen bzw. wird er noch unternehmen, um die Verursacher haftbar zu machen? <br><br>8. Wie beabsichtigen der Landrat und die stv. Landrätin im Amt das gestörte Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der Impfterminvergabe wiederherzustellen?'Anerkannte dauerhafte impfbedingte Gesundheitsschäden' an Zentrum Bayern Familie und Soziales2022-01-24T21:19:01.774562+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anerkannte-dauerhafte-impfbedingte-gesundheitsschaden/Welche dauerhaften impfbedingten Gesundheitsschäden durch welchen Impfstoff wurde von ihrer Behörde bereits anerkannt?'Impfschäden in Bayern' an Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales2020-01-25T19:09:42.896630+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/impfschaden-in-bayern-1/Da ich persönlich vom Masernschutzgesetz betroffen bin, senden Sie mir bitte folgende Nachweise zu:<br><br>1. Wie viele Menschen in Bayern haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei?<br><br>2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Bayern wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt?<br><br>3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt?<br><br>4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt?<br><br>5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?'Nachweis Corona genesen und geimpft' an Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt2021-07-26T05:14:48.553586+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/nachweis-corona-genesen-und-geimpft/Ich bin Corona -genesen und geimpft. Wo und wie erhalte ich aktuell den für den digitalen Nachweis erforderlichen QR-Code?'Kriterien für die Aufhebung der Maskenpflicht' an Regierung von Oberbayern2020-04-30T22:28:52.748379+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kriterien-fur-die-aufhebung-der-maskenpflicht/Was sind die exakten Bedingungen / Kriterien, damit in Bayern die Maskenpflicht wieder aufgehoben wird?'Angaben zu Wegen mobiler Covid-Impfteams entlang Heimen seit 26.12.20' an Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit2021-04-08T10:51:07.999301+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/angaben-zu-wegen-mobiler-covid-impfteams-entlang-heimen-seit-261220/Ich bitte um sämtliche kurzfristig verfügbaren Daten zu dem Weg der mobilen Covid19 Impfteams entlang von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Reha-Kliniken etc jeglicher Art und anderen Adressen, die von mobilen Impfteams bedient wurden. <br>Bei kleineren Städten und Orten (bis 10.000 Einwohner) würde die blanke Ortsangabe genügen, falls dies erleichternd hin zu einer schnelleren Antwort führen kann. <br><br>Die wichtigsten Daten sind Ort mit kalendarischem Datum, Name der Einsatzadresse (i.dR. des Heimes, der Klinik, der Unterkunft);<br>Alsdann Anzahl der Impfungen, möglichst getrennt nach Erst-/Zweitimpfungen,<br>Impfwirkstoffen,<br>Angabe der Anzahl Impflinge nach Priorisierungsgruppen, Heimbewohner unterschieden von Heim/Klinik-Personal.'Corona-Impfzahlen auf Web-Seite "Coronavirus-Fallzahlen.html" - auch Impfungen durch Betriebsärzte enthalten?' an Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt2021-06-18T09:53:04.608602+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-impfzahlen-auf-web-seite-coronavirus-fallzahlenhtml-auch-impfungen-durch-betriebsarzte-enthalten/Sind bei den Impfzahlen auf o.g. Webseite auch die Impfzahlen der Münchner Bürger enthalten die zwischenzeitlich durch Betriebsärzte geimpft wurden. Falls nein, sollten diese ergänzt werden, da hier sonst weniger Erstgeimpfte ausgewiesen werden, als tatsächlich vorhanden sind. Meines Wissens müssen die Betriebsärzte bei der Impfung dem RKI zumindest die PLZ des Wohnortes des Geimpften melden, so dass man auf Grundlage dieser Daten auf alle Fälle eine Zuordnung zu Münchner Bürgern durchführen kann.'Impfschäden in Bayern' an Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales2020-02-21T09:30:55.577690+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/impfschaden-in-bayern-2/1. Wie viele Menschen in Baden-Württemberg haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei?<br> 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Baden-Württemberg wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt?<br> 3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt?<br> 4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt?<br> 5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?'Regress / Übergang von Unterhaltsansprüchen: aktuelle Einkommensverhältnisse Auskunftsersuchen Unterhaltspflichtige' an Stadtverwaltung München2019-12-10T13:48:47.709754+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/regress-ubergang-von-unterhaltsanspruchen-aktuelle-einkommensverhaltnisse-auskunftsersuchen-unterhaltspflichtige/gemäß BGB und SGB sind Sie als Sozialbehörde verpflichtet, minderjährige Kinder bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche zu unterstützen und diese gerichtlich durchzusetzen. <br><br>Lt. Stadtratsinformationssystem sind Ihre Erfolge hierbei sehr gering, trotz vieler neu bewilligter Stellen durch den Stadtrat. <br><br>Beispiel:<br>eine unterhaltsberechtigte Person Kind 13 Jahre <br>monatliche Unterhaltszahlung Euro 446,00 (= Stufe 3 €2.301 bis €2.700<br><br>Einkommen Vater 05/2018: Euro 3.826,23 zzgl. Haushaltsführung (zzgl. Rentenerhöhungen)<br>(keine Erwerbstätigkeit, KV/PV familienversichert über Ehefrau)<br>Lebensversicherung: fällig 01.05.2019 rd. €300.000<br><br>Fragen: <br>1) Warum werden im Rahmen des amtlichen / behördlichen Auskunftsersuchen keine Einkommensteuerbescheide und aktuelle Rentenbescheide angefordert?<br>2) Warum wird die Auszahlungsabrechnung der hohen Lebensversicherung, Bausparverträge, Gewerbeanmeldung, etc. im Rahmen des Auskunftsersuchen, nicht überprüft? <br>3) Welcher Schaden entsteht dem Münchner Steuerzahler mangels Durchsetzung von Regressansprüchen wegen Überleitung von Sozialleistungen? <br><br>https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de<br>https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/FH_33_-_05.10.2017.pdf'Impflisten Corona-Schutzimpfung' an Landratsamt Roth2021-03-22T19:31:08.500119+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/impflisten-corona-schutzimpfung/das Landratsamt Roth hat in einer Presseerklärung gegenüber dem Schwabacher Tagblatt erklärt, dass vom ersten Tag der Impfung in Alten- und Pflegeheimen eine Reserveliste mit Ärzten etc. bestanden hätte. Demgegenüber hat unser Bürgermeister Langhans am 16.03.2021 in einer Facebook-Gruppe erklärt, am Tag der Impfung der Bewohner des betreuten Wohnens hätte es eine Ersatzliste nicht gegeben.<br><br>Für mich als Wähler sowohl in der Gemeinde Wendelstein als auch im Landkreis Roth ist es schon von Interesse, ob mir von Politikern/Verwaltung die Wahrheit mitgeteilt wird. Es kann ja eigentlich nur eine der beiden Versionen zutreffen. Ich bitte daher um Beantwortung folgender Fragen:<br><br>- Gab es zum Zeitpunkt der Impfung in der WIBS-Wendelstein (laut BGM Langhans am 25.01.2021, laut Landratsamt am 28.01.2021) eine Ersatzliste mit impfwilligen Ärzten, Polizisten, Rettungsdienstpersonal etc.?<br>- Falls ja: Wurden die Gemeinden (hier vor allem die Marktgemeinde Wendelstein) bzw. die für das Impfen zuständige Ärzte über die Existenz dieser Liste informiert?<br>- Gab es Vorgaben, wie mit angebrochenen Restdosen des Impfstoffes zu verfahren ist?'Corona (8) - Ausschreibung des Impfzentrums' an Landratsamt Ebersberg2021-03-22T19:02:35.257876+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-8-ausschreibung-des-impfzentrums/auf der Rechtsgrundlage des Art. 39 BayDSG, der IFS des LK EBE und des BayPrG wird zur Ausschreibung für das Impfzentrum EBE um Auskunft gebeten (Erweiterung der bereits am 18.3. gestellten Fragen):<br><br>1. Welche Qualifikationen der bewerbenden Firma wurden in der <br>Ausschreibung gefordert?<br><br>2. Welche Versicherungsnachweise waren gefordert und von allen <br>Bewerbern erbracht?<br><br>3. Welche Haftungen hat der Auftragnehmer zu tragen und welche werden <br>vom Auftraggeber übernommen?<br><br>4. Welche Sicherheiten hatten alle Bewerber nachzuweisen?<br><br>5. Wieviele Angebote wurden eingereicht?<br><br>6. Wo und wann war die Ausschreibung veröffentlicht? (URL, Quelle; <br>falls keine öffentliche Quelle, bitte den Ausschreibungstext und die <br>Ausschreibungsunterlagen zusenden).<br><br>7. Ist es zutreffend, dass die Fa. Tresec GmbH bis zum Zeitpunkt der <br>Ausschreibung keinerlei medizinische Dienstleistungen erbracht hat? <br>7a. War dies dem LRA bekannt?<br><br>8. Hat das LRA EBE bei der Bewertung der eingegangenen Bewerbungen <br>die Handelregistereinträge der Bewerber geprüft? <br>8a. War dem LRA bekannt, dass der Gesellschaftszweck der Erbringung medizinischer Dienstleistungen erst am 3.12.2020 ins Handelsregister eingetragen wurde?<br><br>9. Wie erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit der Fra. <br>Tresec GmbH (Abrechnungsintervalle, Zahlungsintervalle)?<br><br>10. Erfolgt die Bezahlung der abgerechneten Leistungen über die <br>Kreiskasse oder direkt aus der Landes- oder ggf. Bundeskasse?<br><br>11. Weshalb wurde überhaupt eine Ausschreibung für die Erbringung der Leistungen durchgeführt (nur rd. 25% aller Landkreise haben ausgeschrieben, der Rest hat die Leistungen in Eigenregie organisiert, meist zusammen mit den örtlichen Verbänden)?<br><br>12. Welche Qualifikation des Leiters des Impfzentrums wurde in der Ausschreibung gefordert? <br>12a. Weist ein 20jähriger BWL-Student nach Auffassung des LRA EBE die erforderliche Sachkunde für die Leitung eines Impfzentrums auf? <br>12b. Was qualifiziert diesen BWL-Studenten nach Auffassung des LRA für die Leitung des Impfzentrums EBE?<br><br>13. Welche finanziellen Sicherheiten wurden vom Leistungserbringer in der Ausschreibung gefordert?<br><br>14. Wie hat das LRA bei der Prüfung der eingegangenen Angebote geprüft, ob die eingegangenen Angebote den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit genügen?<br><br>15. Wie lange läuft der Vertrag für den Betrieb des Impfzentrums? <br>15a. Wann wurde bis zu welchem Datum eine Vertragsverlängerung vereinbart?<br><br>16. Wie viele Ärzte des KH EBE wurden für den Einsatz im Impfzentrum freigestellt?