Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage abgelehnt an Bundesgerichtshof auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-06-26T21:05:33.483967+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage abgelehnt an Bundesgerichtshof, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Entscheidungen "Der Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes"' an Bundesgerichtshof2023-06-26T21:05:33.483967+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungen-der-gemeinsamen-senat-der-obersten-gerichtshoefe-des-bundes/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG<br><br>Guten Tag,<br><br>bitte veröffentlichen Sie Folgendes oder senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Entsprechend Ihrer Darstellung unter<br>https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Organisation/Senate/GemeinsamerSenat/gemeinsamerSenat_node.html<br>sind alle Entscheidungen des "Gemeinsamen Senats" im PDF- und im HTML-Format vorliegend, insoweit digital verfügbar. <br><br>Bitte veröffentlichen Sie alle Entscheidungen des "Gemeinsamen Senats".<br><br>Leider liegen unter<br>https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Organisation/Senate/GemeinsamerSenat/EntscheidungenGemSenat/entscheidungenGemSenat_node.html;jsessionid=39DB2808525FC4C815A892550C9D925F.internet012<br>nur VIER Entscheidungen vor.<br><br>Ich kann beim besten Willen nicht glauben, dass zu einem Gesetz, das seit 19.06.1968 existiert, nur vier Entscheidungen vorliegen, UND dies überhaupt zu einem Datum ab 05.04.2020!! <br>Jedefalls sollte der "Verwaltungsakt" unter Ausübung einer "Eingriffsverwaltung", die NICHT nach Art. 33 Abs. 4 u. 5 GG beschäftigt wird/ist, HINREICHEND gefestigt sein, DA schon am 24.05.1949 der "einseitig, aber demokratisch geschlossene VERTRAG" Grundgesetz KONSTITUIEREND wirkte: Damit gilt seit 24.05.1949 "DAS Vertragsrecht" aus dem GG und u.a. aus dem BGB und HGB, u.a. iVm Art. 1 u. 20 GG iVm Art. 79 GG iVm Art. 146 GG. <br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'S-H-E-A-F' an Bundesgerichtshof2023-04-20T21:33:05.141409+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/s-h-e-a-f/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG<br><br>Guten Tag,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>steht deutschland unter kriegsrecht?<br>sprich: SHEAF + Hagerlandkriegs ordung?<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Aktenzeichen der Vorinstanz 4 StR 39/03' an Bundesgerichtshof2023-01-04T07:13:44.410573+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenzeichen-der-vorinstanz-4-str-39-03/ich dürfte Sie bitten mir das Aktenzeichen der Vorinstanz des Strafverfahren 4 StR 39/03 ( http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=25943&pos=0&anz=1 ) des Landgericht Dortmund zu übermitteln'unbefriedigende Pauschalbegründung' an Bundesgerichtshof2022-09-19T07:07:09.502674+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unbefriedigende-pauschalbegruendung/Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde<br>" ...häufig verwendete, nach dem Gesetz zulässige, aber immer unbefriedigende Pauschalbegründung beschränkt..." (Zitat), welche die Überlegung des Senats im Einzelnen nicht erkennen läßt. <br>Meine Frage: also wurde die Akte nach 1jähriger Liegezeit beim BGH einfach abgeschmettert, vielleicht noch nicht einmal angesehen? Enttäuschend für den kleinen Bürger wenn er keine Lobby hat. Rechtsstaat sieht anders aus.<br>Mit frdl. Grüßen'Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen in Thüringen' an Bundesgerichtshof2022-02-23T20:20:37.004625+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichungspflichten-von-gerichtsentscheidungen-in-thuringen-1/Antrag nach dem IFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof, IV AR(VZ) 2/16 vom 05.04.2017 über das Recht auf allgemeinen Zugang und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen <br>http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78212&pos=0&anz=1<br>hatte ich zunächst das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis, das Sozialgericht Nordhausen und dann das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angeschrieben.<br>Die Veröffentlichung erfolgte nicht. Das Sozialgericht Nordhausen wollte mir die Veröffentlichung der Entscheidungen für 120,00 € verkaufen.<br><br>Offensichtlich werden Entscheidungen des Bundesgerichtshof nicht von allen staatlichen Behörden wirklich ernst genommen.<br><br>- gibt es Statistiken über Rückmeldungen zu Entscheidungen des Bundesgerichtshof?<br><br>- sind Rückmeldungen zu genau diesem Urteil dokumentiert?<br><br>- Reflektiert das Gericht die Auswirkung in der Umsetzung der Rechtsprechung?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>https://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichungspflichten-von-gerichtsentscheidungen-in-thuringen/#nachricht-672890 <br><br>Mit freundlichen Grüßen'Corona bezogenes Gesetz zur Erstellung von Veranstaltergutschrift' an Bundesgerichtshof2022-01-29T17:00:33.974841+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-bezogenes-gesetz-zur-erstellung-von-veranstaltergutschrift/Der Staat hat am 15.03.2020 ein Gesetz zum Schutz der Kulturbranche erlassen, in dem definiert ist, dass erst ab dem 1. Januar 2022 eine Rück-Vergütung durch den Veranstalter erforderlich ist. Der Veranstalter ist inzwischen insolvent! Wer kommt nun für die Schäden des privaten Eigentums, über welches der Staat einfach verfügt hat, auf?'Nebeneinkünfte BGH-Richter' an Bundesgerichtshof2021-05-26T06:45:40.998996+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/nebeneinkunfte-bgh-richter/Antrag nach dem IFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Sämtliche Nebeneinkünfte der BFH-Richter (anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wie Aufsätze, Kommentierungen, Vorträge und andere entgeltliche Tätigkeiten) der Jahre 2019 und 2020.<br><br>Eine einfache schriftliche Auskunft der jährlichen Gesamteinkünfte der Richter ist ausreichend.<br><br>Eine datenschutzfreundliche Auskunft, die ein Drittbeteiligungsverfahren überflüssig macht, könnte so aussehen : <br><br>(Wie viele Richter erhielten Nebeneinkünfte?)<br>X Richter erhielten im Jahr 2019/2020 Nebeneinkünfte<br><br>(Auflistung der Richter, die Nebeneinkünfte erhielten)<br>---Der Name der entsprechenden Richter kann geschwärzt werden.---<br>1)Richter X erhielt im Jahr 2019/2020 X EUR<br>2)(...)<br>3)(...)<br><br>Ich verweise auf das breite Medienecho zu diesem Thema:<br>https://www.welt.de/wirtschaft/article231341111/Einkommen-der-Bundesrichter-Nebeneinkuenfte-uebersteigen-im-Extremfall-100-000-Euro.html<br><br>https://www.spiegel.de/karriere/nebeneinkuenfte-wieviel-geld-bundesrichter-nach-feierabend-verdienen-a-dc5074b9-f72f-439f-8829-05d2729320a4 <br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Telefonliste' an Bundesgerichtshof2019-01-01T12:21:11.772594+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/telefonliste-14/- aktuelle Telefonliste des Gerichts oder zumindest ein Verzeichnis der Serviceeinheiten und Geschäftsstellen<br><br>Ich bitte um Zusendung per E-Mail.<br><br>Vielen Dank'Rauchwarnmelder' an Bundesgerichtshof2018-12-14T08:20:34.211185+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rauchwarnmelder/Die nach derzeit anerkannter wissenschaftlicher Methodologie erarbeiteten Nachweise für die in dem Urteil mit dem Aktenzeichen des Gerichts VIII ZR 216/14 wiedergegebene These „Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit“ (Absatz 13, Satz 1).<br><br>Zum Hintergrund darf ich anführen, dass das Gericht sich offenbar auf die Ausführungen von Juristen stützt (die ja eigentlich nicht unbedingt als die geborenen Stochastiker bekannt sind), dass der überschwängliche Formulierung der Thesen des Gerichts sehr auf einen Interessenkonflikt des Urhebers hindeuten (G. Schröder und das Flüssiggas), und dass die Angaben des Statistischen Bundesamtes selbst diametrale Thesen nahelegen (der Rauchwarnmelder hat offenbar eine überwiegend paradoxe Wirkung, wenn man die Sicherung des Lebens und nicht die Sicherheiten der Versicherungen betrachtet (der Wahn „Ich werde rechtzeitig alarmiert“ könnte zu Löschversuchen mit finalem Ausgang führen)).<br><br>Diese eventuell dem Gericht noch nicht bekannte Grafik habe ich selbst mit aller mir noch möglichen Sorgfalt gefertigt:<br>https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg<br><br>An die Vereidigung der Bearbeiter dieser Anfrage sei hiermit höchstvorsorglich erinnert.<br>Der Schutz des Lebens muss hier im Vordergrund stehen.'Höchstrichterliche Entscheidungen bezüglich Anfertigung von Kopien von Standesamt-Sammelakten' an Bundesgerichtshof2015-07-15T07:32:56.080035+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hochstrichterliche-entscheidungen-bezuglich-anfertigung-von-kopien-von-standesamt-sammelakten/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>können Sie mir bitte mitteilen, ob es höchstrichterliche Entscheidungen des BGH bezüglich der Anfertigung von Kopien, amtsprech: Ablichtungen, von Standesamt-Sammelakten gibt. Findhilfe: Es geht hauptsächlich um die Anwendung des § 61 PStG (1937 bzw. 1954) bzw. des §61 und § 62 des PStG (2009). <br><br>Ich bitte um die Mitteilung der Aktenzeichen und der Daten. <br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.<br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.<br><br>Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen,