Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage abgelehnt an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-04-12T09:05:39.312917+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage abgelehnt an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Gnadenentscheidungen der letzten zehn Jahre' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2023-04-12T09:05:39.312917+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gnadenentscheidungen-der-letzten-zehn-jahre/Antrag nach dem IZG-SH<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Ich bitte um folgende Auskünfte:<br><br>- Wieviele (positive) Entscheidungen nach der Gnadenordnung S-H hat der Ministerpräsident in den letzten zehn Jahren getroffen?<br>- Wieviele (positive) Entscheidungen nach der Gnadenordnung S-H wurden in den letzten zehn Jahren durch andere Gnadenbehörden getroffen?<br>- In wievielen dieser Fälle wurde eine Geldauflage nach § 13 der Gnadenordnung verhängt?<br>- In welcher Höhe erfolgte die Geldauflage jeweils und an welchen Empfänger ging sie (Staatskasse, gemeinnützige Einrichtung etc.)?<br><br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Neue Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2021-12-03T09:12:40.067524+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/neue-manahmen-in-der-pandemiebekampfung/1.) Sämtliche wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse, die eine Begrenzung der Zuschauerzahlen z.B. im Fußballstadion in Schleswig-Holstein unter freiem Himmel auch für gegen Covid-19 geimpfte oder von Covid-19 genesene rechtfertigt. <br>1.1) Warum bezieht sich diese Regelung nur auf den Profibereich; ist eine Ansteckung beispielsweise bei einem Spiel vom VfB Lübeck unwahrscheinlicher als bei einem Spiel von Holstein Kiel?<br><br>2.) Mit welcher Begründung wird das komplette Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper gerechtfertigt? <br>2.1) Inwiefern ist Feuerwerk geeignet, ein Virus zu übertragen?<br><br>3.) Wie ist die Aussage von Herrn Günther bei der Pressekonferenz am 02.12.1990 "15 Länder machen es einheitlich, da können wir nicht etwas anderes machen." mit dem Artikel 30 GG vereinbar? <br>3.1) Wozu gibt es in Deutschland den föderalen Staatsaufbau, wenn dieser dann, wenn es wirklich einmal darauf ankommt, ausgehebelt wird?<br><br>4.) Wie steht der Ministerpräsident zu Wortbrüchen quasi sämtlicher Politiker auf Landes- und Bundesebene im Bezug auf die Impfflicht?'Umsetzung der RKI-Handreichungen ControlCOVID und Präventionsmaßnahmen in Schulen' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2021-04-18T00:11:48.101693+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umsetzung-der-rki-handreichungen-controlcovid-und-praventionsmanahmen-in-schulen-1/Gutachten, Stellungsnahmen und sämtliche weiteren relevanten Dokumente bezüglich der RKI Handreichung vom 19.3.2021 "ControlCOVID" und "Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie" vom 12.10.2020. Insbesondere solche aus denen hervorgeht, wie durch die aktuell im Bundesland gültigen Corona-Schutzmaßnahmen die dort formulierten Ziele erreicht und Vorgaben umgesetzt werden.<br><br>Personenbezogene Daten können Sie schwärzen. Eine Antwort in elektronischer Form genügt.<br><br>Eine ähnliche Anfrage liegt auch den Ressorts für Bildung und Gesundheit vor. Falls Sie zur Beantwortung zusammenarbeiten, genügen identische Antworten.'Ihre erneute Änderung der Corona-Quarantäneverordnung' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2021-01-23T11:16:48.811101+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ihre-erneute-anderung-der-corona-quarantaneverordnung/In der Fassung der ab 25.1.2021 gültigen Corona-Quarantäneverordnung schreiben Sie in der Begründung zu Absatz 1:<br><br>Nach § 2 Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes ist eine Person ansteckungsverdächtig, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein. Aufgrund der Vielzahl von Infektionen weltweit, der Tatsache, dass ein Übertragungsrisiko in einer Vielzahl von Regionen besteht, des dynamischen Charakters des Virus und der damit verbundenen Ungewissheit hinsichtlich konkreter Infektionsgeschehen besteht eine gegenüber dem Inland deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass eine Person, die aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet einreist, Krankheitserreger aufgenommen hat. Die erhöhte Wahrscheinlichkeit schlägt sich in der Vielzahl an positiven Testungen bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten nieder. Bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen dagegen außerordentlich gering. <br><br>Bitte übersenden Sie mir dazu die Quellen. Bitte übersenden Sie im übrigen die Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, warum für die folgenden Personengruppen gemäß Abs 3:<br><br>Personen, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung<br>a) der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, unterstützendes medizinisches Personal und 24-Stunden-Betreuungskräfte,<br>b) der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,<br>c) der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,<br>d) der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege,<br>e) der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen,<br>f) der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und von internationalen Organisationen oder<br>g) der Funktionsfähigkeit der Einrichtungen der Energieversorgung<br><br>Die Annahme ergibt, dass diese nicht als ansteckungsverdächtig einzustufen sind. Ein aus dem Risikogebiet zurückkehrender Arzt oder eine Pflegekraft kann einen viel größeren Schaden verursachen als ein Mitarbeiter der von zu Hause aus arbeitet.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Düsternbrooker Weg 9224105 Kiel' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2020-09-28T20:15:54.783991+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-ministerium-fur-inneres-landliche-raume-und-integration-dusternbrooker-weg-9224105-kiel/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration<br>Düsternbrooker Weg 92<br>24105 Kiel<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Verschärfung des Lock-Down § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG (Schleswig-Holstein)' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2021-01-25T17:28:24.784408+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verscharfung-des-lock-down-28a-abs-6-s-1-ifsg-schleswig-holstein/Vorweg: Gemäss § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG: "Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist. "<br><br> Das Land Schleswig-Holstein hat die angeordneten Massnahmen verlängert, als auch verschärft.<br> Bitte senden Sir mir alle Unterlagen zu, aus denen hervorgeht wie soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einbezogen und berücksichtigt wurden.<br> Bitte senden Sie mir für jede angeordnete Massnahme, die hinzugezogene wissenschaftliche Evidenz zu, dass diese den Zweck erfüllen kann, als aber auch nicht im Widerspruch zu § 28a Abs. 6 S. 1 IfSG steht, als auch den Grund- und Menschenrechten.'Impfterminportal www.impfen-sh.de' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2021-01-26T08:45:14.991283+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/impfterminportal-wwwimpfen-shde/Den Vertrag mit CTS Eventim zum Betrieb des Impfterminportals www.impfen-sh.de'Dezemberhilfe' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2021-01-08T14:32:18.846958+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dezemberhilfe/Mit der Landesverordnung vom 29.11., die bereits am 30.11. wirksam wurde, durften ("mussten") Dienstleister mit Körperkontakt überraschend wieder öffnen. Diese Regelung gab es nur in Schleswig-Holstein. Sie wurde schon am 15.12. wieder außer Kraft gesetzt. Durch die wenigen Tage, die die betroffenen Betriebe nicht geschlossen bleiben mußten, haben sie den Anspruch auf die Dezemberhilfe des Bundes (75% der Umsätze des Vorjahresdezembers) verloren.<br>Wir bitte um Akteneinsicht über die Abwägung zur überraschenden und kurzfristigen Wiederöffnung der Körpernahen Dienstleistungen (Massage, Kosmetik, Tattoo, Fußpfleger, Heilpraktiker) am 30.11.2020.<br>Zum Nachweis einer fehlerfreien Ermessensausübung müssten sich ja Dokumente finden, die das Kontakt- und Infektionsgeschehen in diesen Branchen signifikant von den Branchen unterscheiden, die zu diesem Zeitpunkt geschlossen bleiben mussten und von den gleichartigen Betrieben in allen anderen Bundesländern, die ja ebenfalls geschlossen blieben.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Staatskanzlei Düsternbrooker Weg 10424105 Kiel' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2020-10-11T07:12:43.024517+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-staatskanzlei-dusternbrooker-weg-10424105-kiel/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Staatskanzlei<br>Düsternbrooker Weg 104<br>24105 Kiel<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2020-04-16T19:29:59.983321+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-verordnungen-des-landes-vom-bundesverfassungsgericht-geforderte-strenge-prufung-der-voraussetzungen-12/Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG<br><br>Alfons Kleine Möllhoff - info at emotional-light.de<br><br><br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger:<br><br>- Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html<br>- Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf<br>- Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/<br><br>Antrag: Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen:<br><br>- zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren, <br>- Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte, <br>- Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen)<br>- Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus.<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention - Handlungskatalog' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2020-02-12T12:17:32.109631+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/landesaktionsplan-zur-umsetzung-der-un-konvention-handlungskatalog-2/im "Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein" auf der Seite 147 heißt es:<br><br>"Nun beginnt die Umsetzungsphase: Alle Ressorts und die Staatskanzlei haben jeweils für sich einen Handlungskatalog aufgestellt und setzen diesen jetzt Schritt für Schritt um."<br><br> Bitte übersenden Sie mir den entsprechenden Handlungskatalog für die Staatskanzlei.<br><br>Vielen Dank'RBStV / §10 (5) Wohnung im Anstaltsbereich der Landesrundfunkanstalt' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2018-11-26T15:10:30.293236+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rbstv-10-5-wohnung-im-anstaltsbereich-der-landesrundfunkanstalt-1/Ich brauche Information zu §10 (5) RBStV: "Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung des Beitragsschuldners befindet."<br><br>Ich brauche Information zum Anstaltsbereich der Landesrundfunkanstalten:<br><br>1. Wo kann man überprüfen, ob an einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Wohnung im Anstaltsbereich welcher Landesrundfunkanstalt lag?<br>2. Durch welche rechtliche Prozedur kann man die Wohnung vom Anstaltsbereich einer Landesrundfunkanstalt zum Anstaltsbereich einer anderen Landesrundfunkanstalt bewegen?<br>3. Durch welchen Dokument beweist die Landesrundfunkanstalt, dass eine bestimmte Wohnung an einem bestimmten Zeitpunkt im Anstaltsbereich dieser Landesrundfunkanstalt war?'KEF / Statut' an Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein2018-04-15T15:09:42.918619+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kef-statut-3/RFinStV<br>§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF<br><br>"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."<br><br>Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.